Protocol of the Session on February 23, 2011

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zimmermann. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Steffens das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einige der Vorredner haben es eben schon gesagt, und ich glaube, es ist wichtig, das fortzusetzen: Wir versuchen, bestimmte Themen – und dazu gehört das Thema der Organtransplantation – aufgrund ihrer Bedeutung und ihrer Wichtigkeit im Konsens mit allen Fraktionen zu diskutieren und auf den Weg zu bringen.

Es ist wichtig, sich intensiv mit dem Grund für die in Nordrhein-Westfalen bestehende Situation zu beschäftigen. Auch wenn es der eine oder andere Vorredner eben schon gesagt hat, möchte ich zur Klarstellung sagen: Die Situation ist nicht so schlimm, wie sie im CDU-Antrag dargestellt wurde. Die Zahlen sind nicht so drastisch. Im Jahr 2010 hatten wir keinen massiven Rückgang auf 228 Organspenden. Die Zahl ist von 259 im Jahr 2009 auf 256 in 2010 gesunken. Das heißt, es waren drei Organspenden weniger. Sie haben die Zahlen aus dem Dezember wahrscheinlich nicht einbezogen. Wenn man den Dezemberwert zu Ihren 228 Spenden hinzurechnet, kommt man auf die richtige Zahl. Den in Ihrem Antrag genannten massiven Einbruch hat es also nicht gegeben.

Falsch ist auch die Schlussfolgerung, dass wir in Nordrhein-Westfalen fast den Bundesdurchschnitt erreicht hätten. Wenn man sich den Zahlenverlauf der letzten Jahre genau ansieht, kann man erkennen, dass Nordrhein-Westfalen immer in den Jahren selbst höhere Zahlen hatte, als es einen bundesweiten Anstieg gegeben hat. In den Jahren, in denen es einen Abfall auf Bundesebene gab, war dies in Nordrhein-Westfalen ebenso; NordrheinWestfalen lag prozentual vielleicht einmal etwas höher.

Nordrhein-Westfalen hat sich also nicht erheblich verbessert. Das heißt, wir haben keine massiven Erfolge. Woran liegt das? Diese Frage ist viel entscheidender. Wir hatten eine Zunahme im Dezember. Im Januar hatten wir mit 29 Organspendern

auch wieder einen Anstieg. Im Grunde genommen haben wir in Nordrhein-Westfalen fast jeden Tag eine Organspende. Von daher ist die Situation nicht so schlimm, wie sie von Ihnen beschrieben wurde.

Worin liegt der Grund für die fehlenden Spenden? Noch von der Vorgängerlandesregierung wurde im Jahr 2009 eine Prüfung zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung auf den Weg gebracht. Das Abschlussergebnis der Befragung lag erst Anfang November 2010 auf dem Tisch. Bis November 2010 hatten erst rund 93 % befragten Kliniken überhaupt geantwortet. Es waren insgesamt 312 Kliniken. Wir haben noch einmal nachgehakt, um herauszufinden, was mit den Kliniken ist, die noch nicht geantwortet haben.

Wenn man sich die Zahlen ansieht, kann man unter dem Strich sagen: Die Umsetzung des Gesetzes ist katastrophal in manchen Bereichen, sie ist mangelhaft in vielen Teilen, und eine ganze Menge muss behoben werden. Die Umsetzung der Aufgabe ist in ganz vielen Punkten massiv zu verbessern. Die Dokumentation potenzieller Organspender und Auswertungen gemeinsam mit der DSO findet nur in circa jedem zweiten Krankenhaus statt. Die Teilnahme an einer zertifizierten Fortbildung findet nur in etwa einem Drittel der Bereiche statt. Schriftliche Handlungsanweisungen für den Ablauf einer Organspende gibt es nur in 75 % der Kliniken. Das heißt: An ganz vielen Stellen kann man sagen, das Verfahren ist defizitär.

Wir haben seitdem massiv Maßnahmen eingeleitet. Meinen Sie nicht, allein der Vorgänger hätte durch öffentliche Termine etwas getan. Wir haben Aufforderungen an vier Krankenhäuser ohne Transplantationsbeauftragte geschickt, dass sie bis zum 1. März 2011 der Verpflichtung nachkommen. Wir haben die Bezirksregierungen angeschrieben, damit die 173 Transplantationsbeauftragten ohne Fortbildung aufgefordert werden, sich bei der Ärztekammer oder der DSO für eine curriculare Fortbildung registrieren zu lassen. Dies muss bei uns wieder rückgemeldet werden. Wir haben mit dem gleichen Schreiben die 129 Kliniken ohne Dokumentation von Hirntodfällen und Auswertungen mit der DSO aufgefordert, der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Diese Bestätigungen sollen bis zum 1. Juli 2011 bei uns vorgelegt werden.

Des Weiteren haben wir den schriftlichen Hinweis auf die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung an rund 50 leistungsfähige, aber inaktive oder kaum aktive Kliniken mit Bitte um Stellungnahme bis zum 1. April 2011 herausgeschickt. Auch an dieser Stelle haken wir also nach und wollen Antworten haben.

Kurz gesagt, wir müssen dafür sorgen, dass das, was im Gesetz steht, wirklich umgesetzt wird. Das ist bisher nicht geschehen. Das machen wir jetzt. Daneben brauchen wir natürlich auch die Diskussion darüber, wie wir die Öffentlichkeit motivieren und mobilisieren und wie wir die Akzeptanz der Organ

spenden erhöhen können. Wir glauben nach wie vor, dass es sinnvoll ist, in irgendeiner Form eine andere Art der verpflichtenden Erklärung zu haben, ein Erklärungsmodell. Ob man das über die Gesundheitskarte oder anders machen kann, werden wir weiter weiterhin diskutieren müssen.

Herr Kleff, ich komme zu einem letzten Punkt. Sie tun immer so, als ob wir als Land keine Ehrungen vornehmen oder vergleichbare Dinge tun und dies nur eine Angewohnheit von Minister Laumann gewesen sei. Nein, beispielsweise habe ich über die bewährte Organspendekampagne „Traumpass“ mit dem Landessportbund geredet und schon lange zugesagt, dass wir diese Kampagne fortsetzen. Auch werden weiterhin die Krankenhäuser ausgezeichnet, die sich besonders engagieren. Die nächste Ehrung findet am 25. Mai statt. Das können Sie gerne schon einmal in Ihrem Kalender vormerken.

Es gibt also weder einen Einbruch bei den Spenderzahlen noch einen Einbruch beim Engagement. Das Einzige, was nun zusätzlich stattfindet, ist, dass wir gucken, dass die Gesetze auch wirklich umgesetzt werden. Das ist in der Vergangenheit nicht geschehen. Ich hoffe, dass wir da in der Zukunft auf einem noch besseren Weg sind.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Offensichtlich war auch das Engagement im Zusammenhang mit der Redezeitüberschreitung. Aber das sei zu dieser Stunde zugestanden.

(Günter Garbrecht [SPD]: Wie kann denn die Einbringung zu einem solchen Punkt nur fünf Minuten lang sein!?)

Herr Kollege Garbrecht, die Regelung treffe nicht ich, sondern darauf verständigen sich die Fraktionen untereinander. Ich bitte nur darum, sich an diese Vorgaben zu halten.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Die Landesregierung kann immer so viel reden, wie sie reden will!)

Selbstverständlich, Frau Kollegin Beer, kann die Landesregierung zu jeder Zeit das Wort ergreifen. Nur haben wir hier genauso den Usus, dass auch die Landesregierung auf das Ende ihrer Redezeit hingewiesen wird und dass auch sie sich an die Verabredung über Redezeiten gebunden fühlt. Das ist im Normalfall ja auch völlig unproblematisch. Auch heute Abend gibt es dazu kein Problem. Man kann es nur, glaube ich, einfach einmal feststellen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 15/1315 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es hierzu Ge

genstimmen? – Enthaltungen? – Dann darf ich die einstimmige Annahme der Überweisungsempfehlung feststellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf Tagesordnungspunkt

6 Gesetz zur Anhebung des Eingangs- und des

Spitzenamtes in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes des Landes NordrheinWestfalen und zur Änderung des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1268

erste Lesung

Zur Vorstellung und Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Kutschaty das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir die Besoldung im Justizwachtmeisterdienst in Nordrhein-Westfalen verbessern wollen. Angedacht ist die Anhebung des Eingangsbesoldungsamtes von A3 auf A4. Und wir schaffen die rechtlichen Möglichkeiten, ein Spitzenbesoldungsamt zu erhöhen von A6 auf A7.

Warum machen wir diesen Vorstoß, meine Damen und Herren? Uns ist klargeworden, dass die gegenwärtige Besoldung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister in Nordrhein-Westfalen den Aufgaben und der gestiegenen Verantwortung nicht mehr gerecht wird. Lassen Sie mich das an einigen Beispielen verdeutlichen.

Zu den Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes gehören unter anderem die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, die Wahrnehmung des Sitzungsdienstes, die Vorführung der Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie die zwangsweise Vorführung anderer Personen, die Bewachung der vorgeführten Inhaftierten oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude, das Festhalten, die vorläufige Festnahme, die Vorführung oder Verhaftung von Personen sowie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen nach entsprechender Anweisung und die Hilfestellung bei solchen Maßnahmen.

(Unruhe von den GRÜNEN)

Dabei sind die Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren stetig gestiegen.

Das gilt insbesondere auch für die zunehmenden Aufgaben bei der Abwehr von Gefahren. Hierfür werden vor allem jüngere, körperlich besonders tüchtige Kolleginnen und Kollegen herangezogen. Wenn man die Besoldungsstruktur im Justizwachtmeisterdienst …

(Fortgesetzt Unruhe von den GRÜNEN)

Pscht!

Wenn wir hier im Saal Justizwachtmeister hätten, würden die für Ordnung und Ruhe sorgen. Das machen die bei Gericht auch.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Insofern sehen Sie die wichtige Bedeutung und Funktion von Justizwachtmeistern. Diese wollen wir angemessen besolden.

Im Vergleich dazu liegt in der Besoldungsstruktur beispielsweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzugsdienstes die Eingangsamtssituation bei A7 und die des Spitzenamtes seit 2009 bei A11. Insoweit ist bei teilweise identischen Aufgaben eine Anhebung im Justizwachtmeisterdienst geradezu ein notwendiger, zwingender Schritt.

Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass Leiterinnen und Leiter großer Justizeinrichtungen, größerer Gerichte die Möglichkeit haben, die Besoldungsstufe A7 zu erreichen. Dabei handelt es sich häufig um Leiter von Wachtmeistereien mit 30, 40, 50, 60 Beschäftigten. Ich glaube, die Verantwortung ist heute viel zu groß, als dass wir es noch irgendwie rechtfertigen könnten, dies mit der Besoldungsgruppe A6 zu bezahlen. Insofern ist es zwingend notwendig, auch hier eine Verbesserung vorzunehmen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend festhalten: Die Besoldung im Justizwachtmeisterdienst ist nicht mehr amtsangemessen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Ihnen zunächst Vorschläge für Verbesserungen im Eingangs- und im Spitzenamt unterbreiten.

Diese Gesetzesinitiative greift der anstehenden Dienstrechtsreform nicht vor. Die Fürsorge für die Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahn erfordert es aber schon jetzt, die angesprochenen Maßnahmen umzusetzen. Die seit Langem erforderlichen Besoldungsverbesserungen im einfachen Dienst werden damit in einem ersten Schritt verwirklicht.

Mir ist bewusst, dass mit dem Gesetzentwurf nur eine geringfügige Verbesserung für den Wachtmeisterdienst erreicht werden kann. Deshalb werden wir die Besoldung im Justizwachtmeisterdienst auch im Rahmen der Dienstrechtsreform auf den Prüfstand stellen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss anmerken, dass der Justizwachtmeisterdienst eine wichtige Berufsgruppe in der Justiz verkörpert. Die Angehörigen dieser Laufbahn stehen für die Sicherheit und Ordnung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften unseres Landes, ja, sie sind die Visitenkarte der Justiz. Sie sind die Ersten, mit denen die Bürgerinnen und Bürger beim Eintritt in das Gebäude in Kontakt treten. Es muss uns daher allen ein Anliegen sein, hier für eine gerechte Besoldung dieser Berufsgruppe einzutreten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Ich danke dem Minister für die Einbringung. – Eine weitere Beratung ist heute nicht vorgesehen, sodass wir am Schluss der Beratung sind.

Wir können zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates kommen, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1268 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Darf ich die Zustimmung der Fraktionen feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Zum Tagesordnungspunkt

7 Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen