Protocol of the Session on February 23, 2011

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

und heutige Gesundheitsministerin diesen Weg schon vorgeschlagen. Sie hat das leider damals nicht mit der Begrifflichkeit Entscheidungslösung verbunden. Von daher, Frau Ministerin, gebührt Herrn Steinmeier und Herrn Kauder das Geburtsrecht, wobei ich glaube, dass wir mit dieser Entscheidungslösung weiterkommen. Ich stimme zu, dass der Antrag an den Ausschuss überwiesen wird. Die Ausschussberatung ist der Sache angemessen. Die Menschen, insbesondere die Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, erwarten, dass wir hier zu einer fraktionsübergreifenden vernünftigen Lösung für Nordrhein-Westfalen kommen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und für den Langmut der Präsidentin.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Garbrecht. – Es wäre auch anzustre

ben, das Ende der Redezeit zu beachten. Das ist wohl aufgrund des leidenschaftlichen Engagements bei diesem Thema hintanzustellen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Ünal das Wort. Bitte schön, Herr Ünal.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Organspende handelt es sich um ein ethisch besonders sensibles Thema, das bei den betroffenen Angehörigen oft mit viel Unsicherheit und auch Schmerz verbunden ist. Dabei teilen wir grundsätzlich die Zielsetzung des CDU-Antrags, die Zahl der Spenderorgane zu steigern und damit die Not derer, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, zu lindern. Einvernehmen besteht, dass den Krankenhäusern und vor allem der Ärzteschaft eine zentrale Bedeutung bei der Steigerung der Organspenden zukommt.

Die CDU verweist in ihrem Antrag auf die Steigerung der Zahl der Organspender in NRW seit 2005 um mehr als ein Viertel. Diese Entwicklung begrüßen wir. Erfreulicherweise ist die aktuelle Zahl der Organspenden in NRW entgegen der Aussage des CDU-Antrags – 228 – nicht rückläufig. In 2010 lag die Zahl mit 256 Organspendern in NRW fast so hoch wie in 2009. Erfreulich ist auch, dass seit Dezember 2010, also auch im Januar und Februar 2011, weiterhin eine steigende Tendenz zu verzeichnen ist.

Dennoch sind weitere Verbesserungen dringend notwendig: Neben einer Sensibilisierung der Bevölkerung und der Verbesserung des Zugangs zu Organspenderausweisen muss vor allem auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in Kliniken mit Intensivbetten hingearbeitet werden. Fast alle Krankenhäuser haben Transplantationsbeauftragte bestellt, aber die tatsächliche Umsetzung der Aufgaben weist erhebliche Defizite auf, so zum Beispiel:

Erstens kümmert sich nur jedes zweite Krankenhaus um die Dokumentation potenzieller Organspenderinnen und -spender und um eine gemeinsame Auswertung mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Zweitens hat bisher nur rund ein Drittel der Transplantationsbeauftragten an einer zertifizierten Fortbildung teilgenommen.

Drittens. Bisher haben nur rund 75 % der Kliniken schriftliche Handlungsanweisungen für den Ablauf eigener Organspenden aufgelegt.

Sie sehen, bei der Umsetzung gibt es enorme Defizite. Insoweit begrüßen wir natürlich auch, wenn seitens der Landesregierung nachdrücklich auf eine Verbesserung hingearbeitet wird.

Herr Garbrecht hat daran erinnert, dass die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken in der letzten Wahlperiode auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags aller Fraktionen in 2007 aufgenom

men wurden. Dabei haben wir eine besondere Aufgabe darin gesehen, die Angehörigen bei der schwierigen Entscheidung zu begleiten, die die angemessene Möglichkeit des Abschiednehmens einschließt.

Bei allen Bemühungen um die Steigerung der Bereitschaft zu einer Organspende müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir bei diesem Thema auch auf viele Ängste und Ablehnungen stoßen. Die Ablehnungsgründe seitens der Angehörigen gegenüber einer Organspende sind oft vielfältig.

So führt die Unsicherheit über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen oft zur Ablehnung. Natürlich beeinflusst die Form des Gesprächs, das Intensivmedizinerinnen und Intensivmediziner mit den Angehörigen führen, auch deren Entscheidung bezüglich einer Organspende. Eine einfühlsame Gesprächsführung ohne Zeitdruck in einer abgeschirmten Umgebung ist dringend notwendig. Dabei muss die Beratung ergebnisoffen durchgeführt werden.

Bei den ethischen Fragen, die Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen als oberstes Gebot der Menschenwürde zur Grundlage haben, muss man im Zweifel auch damit leben können, dass sich jemand ausdrücklich gegen eine Organspende entscheidet. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich die Angehörigen in ihrer Situation angenommen fühlen können.

So wie es gerade formuliert wurde, ist es auch seinerzeit in dem gemeinsamen Antrag niedergelegt worden. Dabei hat der Transplantationsbeauftragte im Gesetz die Aufgabe erhalten, die Angehörigen ergebnisoffen zu beraten. Hierzu sollen entsprechende Unterstützungs- und Fortbildungsangebote verstetigt und weiterentwickelt werden. Oft ist die Realität von diesem Anspruch aber noch weit entfernt. Hier müssen wir auf Verbesserungen hinwirken.

Wir freuen uns auf die gute Beratung im Fachausschuss und würden uns ebenso darüber freuen, wenn wir auch diesmal zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen könnten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ünal. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Dr. Romberg das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Romberg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon in den vergangenen Jahren gibt es viel Übereinstimmung bei dem Thema Organspende. Herr Kleff hat noch

einmal ausdrücklich auf den hohen Bedarf an Spenderorganen und eindrucksvoll auf die Not der Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, hingewiesen. Es ist auf die Maßnahmen 2007 hingewiesen worden, zum Beispiel den Transplantationsbeauftragten, die Einführung klinikinterner Handlungsanweisungen für den Ablauf von Organspenden und die richtige Begleitung von Angehörigen.

Zwar haben 98 % aller Krankenhäuser mit Intensivbetten inzwischen offiziell einen Transplantationsbeauftragten bestellt, doch existieren in der Umsetzung der Aufgabe – Herr Ünal hat es schon angesprochen – nach wie vor erhebliche Defizite. So kommt nach Informationen unseres Gesundheitsministeriums nur jedes zweite Krankenhaus der Verpflichtung nach, die Fälle, in denen der Patient an einem Hirntod verstorben ist, zu dokumentieren und mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation auszuwerten.

Hier ist wirklich nach Gründen zu fragen. Da reicht es auch nicht aus, pauschal Personalnot zu vermuten. Denn die andere Hälfte der Krankenhäuser schafft es ja, diese Aufgabe zu erfüllen. Naheliegend wären organisatorische Probleme vor Ort, die dringend behoben werden müssen.

Die mangelnde Fortbildungsaktivität in den Krankenhäusern ist als weiteres Problemfeld zu werten. Erst ein Drittel der gesetzlich vorgeschriebenen Transplantationsbeauftragten hat bislang eine Fortbildung bei den Ärztekammern wahrgenommen. Das ist sicher auch entschieden zu wenig. Deshalb besteht auch hier dringender Handlungsbedarf.

Inwiefern es die Zahl der Organspenden erhöht, wenn die Totenscheine im Krankenhaus um Angaben zur Organspendemöglichkeit erweitert werden, hat sich mir jetzt nicht erschlossen.

Für problematisch erachte ich auch den Vorschlag der Union, die Wertschätzung der Spende dadurch zu erhöhen, dass wir die Bestattungskosten übernehmen. Zum einen ist nicht klar, wer jetzt wirklich auch Kosten übernehmen soll. Zum anderen haben wir ja das Transplantationsgesetz, das ausdrücklich sagt, dass Organspenden nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängig sein dürfen.

Dazu noch einmal konkret die Frage: Ist dort eine konkrete Gesetzesänderung Ihr Ziel? Es hat sich mir noch nicht ganz erschlossen, wo da der Weg hingeht, den Sie eigentlich wollen.

Aus diesem Grund ist es eben nicht möglich, die Bestattungskosten eines Organspenders zu übernehmen. Andererseits ist weder die Bereitschaft zur Organspende noch die Organentnahme selbst für den Betreffenden oder für dessen Angehörigen mit Kosten verbunden. Sämtliche Kosten, die durch eine Organtransplantation entstehen, entfallen auf die Krankenkassen oder andere Träger.

Aus Sicht der FDP ist ein weiterer Aspekt wichtig. Herr Garbrecht hat den Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bundestag häufiger benannt. Wir setzen uns seit Langem für eine Erleichterung bei den Lebendspenden ein, um noch mehr Menschenleben zu retten. Wir denken dabei an die Möglichkeit zur Cross-Over-Spende, das heißt zum Beispiel eine Spende zwischen zwei Ehepaaren, die kein besonderes Näheverhältnis haben.

Außerdem wollen wir erreichen, dass die Vorrangigkeit der postmortalen Spende vor einer Organlebendspende aufgehoben wird. Die Erfahrungen machen deutlich, dass Lebendspenden statistisch eine bessere Erfolgsaussicht haben.

Allerdings geht das für uns Hand in Hand mit einer besseren versicherungsrechtlichen Absicherung der Personen, die zu einer Lebendspende bereit sind. Gerade weil eine Lebendspende mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist, darf die Person, die dennoch dazu bereit ist, das Leben eines anderen auf diese Weise zu retten, im Falle von Folgeerkrankungen keine Nachteile erleiden.

Wichtig ist natürlich auch eine vollständige entsprechende Aufklärung des Spenders. Es wäre wünschenswert, wenn wir auch in diesem Bereich fraktionsübergreifend etwas bewegen können.

Herr Garbrecht hat uns brav seinen Spenderausweis vorgezeigt. Das kann ich natürlich auch tun. Es fällt gleich auf, dass der anders aussieht. Das macht sicher eine Schwierigkeit aus – ein undurchsichtiges System alleine bei den Organspendeausweisen. Deshalb ist der Vorschlag, generell Menschen abzufragen im Rahmen von Dokumenten, die offiziell jeder bekommt, zum Beispiel den Personalausweis, glaube ich, schon ein Vorschlag, der die Spendenbereitschaft deutlich erhöhen würde.

Ich stelle fest: Es gibt im Bereich der Organspenden noch viel zu tun. Deshalb hoffe ich, dass wir auch dieses Jahr fraktionsübergreifend vielleicht einen zusätzlichen Schub in Nordrhein-Westfalen bekommen, um vielleicht noch mehr Organspenden zu erreichen. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Zimmermann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Zimmermann.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Linke hat immer betont, gerade in Bezug auf die Frage der Organspenden – ich muss sagen: auf der Bundesebene natürlich, im Bundestag –, dass fraktionsübergreifendes Handeln in der Tat gefragt ist, also eine interfraktionelle Zusammenarbeit notwen

dig ist. Aus diesem Grunde stehen wir durchaus auch der Initiative der CDU-Fraktion positiv gegenüber.

Es ist tatsächlich so – da haben Sie völlig Recht –: Es gibt zu wenig postmortale Organspender. Da ist NRW innerhalb des Bundes im Übrigen auch nicht in einer Sonderrolle. In Deutschland überhaupt gibt es im Vergleich mit den europäischen Nachbarn eine viel zu geringe Zahl gespendeter Organe.

Andererseits steigt allerdings die Zahl der Menschen in Deutschland, die zu einer Organspende bereit sind. Sie dokumentieren das ja mit einem Organspendeausweis. Das ist eine positive Entwicklung. Aber trotzdem geht die Zahl der Organtransplantationen bundesweit seit 2008 merklich zurück. Das wiederum ist natürlich keine gute Entwicklung. Nach wie vor warten rund 12.000 Menschen auf ein lebensrettendes Organ.

Wie im Antrag steht, müssen wir in der Tat die Krankenhäuser mehr fordern. Aber die Krankenhäuser müssen natürlich auch mehr gefördert werden. Das kostet wiederum Geld. Woher das Geld kommen soll, zeigen Sie nicht auf. Heute Morgen noch hat es Klagen darüber gegeben, dass von dieser Landesregierung im Haushaltsentwurf zu viel Geld ausgegeben wird, beispielsweise für die Abschaffung der Studiengebühren.

Aber man muss das ja nun irgendwie erklären: Wenn man die Situation der Krankenhäuser verbessern will, um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wenn man sie mehr fördern will, wenn man die Öffentlichkeit mehr aufklären will, dass Organspenden notwendig sind, dann kostet das auch Geld. Das gibt es alles nicht umsonst. Deshalb muss man benennen, dass dafür finanzielle Mittel notwendig sind. Wenn man das nicht erwähnt, dann handelt man erst einmal ziemlich inkonsequent.

(Beifall von der LINKEN)

Organtransplantationen sind sehr aufwendig und erfordern ausreichende personelle und auch technische Kapazitäten. Beispielsweise müssen Transplantationsbeauftragte ausreichend qualifiziert und in den Krankenhäusern freigestellt sein. Dafür müssen ebenfalls finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Organspenden dürfen nicht zum Geschäft werden. Sie dürfen die Kliniken und die dort arbeitenden Ärztinnen und Ärzten jedoch auch nicht zusätzlich zu der Arbeitsüberlastung belasten, denen Ärztinnen und Ärzte und andere Berufsgruppen ohnehin ausgesetzt sind. Das haben wir schon bei der Beratung entsprechender Anträge diskutiert. Die Politik muss an dieser Stelle in der Tat Weichen stellen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Appelle an die Bevölkerung nicht ausreichen. Es muss eine institutionelle Aufklärungsarbeit geben, die auch gefördert wird.

Ich hoffe, wir können im Ausschuss darüber diskutieren, wie wir dieses Problem der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln klären, damit wir glaubwürdig bleiben. Wenn wir etwas fordern, müssen wir auch sagen, woher wir das Geld dafür nehmen.

Wir werden dem Antrag auf Überweisung in diesem Sinne selbstverständlich zustimmen, damit wir das alles im Ausschuss diskutieren können. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN)