Protocol of the Session on February 23, 2011

7 Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen

Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1269

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung. – Zur Vorstellung und Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung nun dem Finanzminister Herrn Dr. Walter-Borjans das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe – und zwar im Besoldungs- und Versorgungsrecht – setzt die Landesregierung einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages um.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])

Es geht darum, die für Eheleute geltenden Regelungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht analog auf die eingetragenen Lebenspartnerschaften anzuwenden. Das betrifft vor allem den Familienzuschlag und die Hinterbliebenenversorgung. Die Re

gelung soll rückwirkend zum 3. Dezember 2003 wirksam werden.

Das hat auch Gründe. Zum einen hat es im Oktober 2010 eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegeben, wonach eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe vergleichbar sind. Unter anderem steht den eingetragenen Lebenspartnerschaften seit dieser Entscheidung auch der sogenannte Ehegatten- oder Familienzuschlag zu.

Das hatte dazu geführt, dass bereits vom 3. Dezember 2003 an auch die Auslandszuschläge zu zahlen waren, die Familienzuschläge am 1. Juli 2009. Es gab noch eine zweite Entscheidung aus dem Jahr 2000, und zwar die EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie, die wiederum auch am 3. Dezember 2003 in nationales Recht hätte umgesetzt sein müssen, sodass sich dieser 3. Dezember 2003 als Frist dafür anbot, all die anderen Leistungen rückwirkend zu vereinheitlichen.

Wir wollen eine echte und umfassende Gleichstellung, die diesen Namen verdient. Deswegen soll es auch keinen Wirrwarr von unterschiedlichen Eintrittszeitpunkten der einzelnen Gleichstellungsregelungen geben, sondern diesen zentralen Termin des 3. Dezember 2003.

Im Haushaltsjahr 2011 wird das Gesetz Ausgaben von etwa 10,3 Millionen € hervorrufen. Das liegt daran, dass 8,3 Millionen € für die rückwirkende Zahlung in Ansatz zu bringen sind und etwa 2 Millionen € für die Zahlungen für das Jahr 2011.

Alle angehörten Gewerkschaften und Verbände haben dem Ziel des Gesetzentwurfs zugestimmt. Die kommunalen Spitzenverbände haben angesichts der Situation der kommunalen Haushalte einige Bedenken gegen die Rückwirkung vorgebracht, was man hier erwähnen muss. In Anbetracht der geschätzten finanziellen Auswirkungen für den gesamten Rückwirkungsbetrag für alle Kommunen in einer Größenordnung von 2,1 Millionen € halten wir die Belastungen aber für hinnehmbar.

Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiges Signal, um gleichberechtigtes Zusammenleben in unserem Land zu erreichen. Bundesweit wird NRW mit dem Termin 2003 ein Land sein, das diese Regelung weit rückwirkend einführt – in Hamburg ist es sogar schon der 1. August 2001, in Berlin und SachsenAnhalt ebenfalls der 3. Dezember 2003 und in Bremen auch 2001. In den übrigen Bundesländern liegt der Termin eher etwas später.

Ich bitte um Überweisung federführend in den Haushalts- und Finanzausschuss und mitberatend in den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Eine weitere Beratung ist heute

nicht vorgesehen, sodass wir am Schluss der Beratung sind und zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung kommen können.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1269 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich auch hier die einstimmige Zustimmung des Hauses und aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu:

8 In den Ausschüssen erledigte Anträge

Übersicht 6 gemäß § 79 Abs. 2 GeschO Drucksache 15/1326

Die Übersicht 6 enthält insgesamt zehn Anträge, die vom Plenum nach § 79 Abs. 2 Buchstabe c an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, sowie einen Entschließungsantrag und einen Änderungsantrag. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen geht aus der Übersicht hervor.

Ich lasse nun über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den Ausschüssen entsprechend dieser Übersicht 6 abstimmen. Wer dieses Abstimmungsverhalten bestätigen

möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der FDP und der Fraktion Die Linke. – Damit sind die in der Drucksache 15/1326 enthaltenen Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt.

Meine Damen und Herren, wir sind dann bei Tagesordnungspunkt

9 Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 15/9

Ich frage, ob hierzu das Wort gewünscht wird. – Nein. Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Auch das ist nicht der Fall.

Dann stelle ich gemäß § 91 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass die Beschlüsse zu Petitionen in der Übersicht 15/9 damit bestätigt sind.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung.

Ich berufe das Plenum für morgen, den 24. Februar 2011, 10 Uhr, wieder ein und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.