Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Kollege Abgeordneter, ich heiße Sie und Ihre Begleiter hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen sehr herzlich willkommen. Mein Willkommensgruß gilt auch Ihrer Exzellenz, der Botschafterin des Großherzogtums Luxemburg in Berlin, Frau Schommer.
Gute Nachbarschaft zwischen Ländern lebt von der Zeit, die wir in persönliche Begegnungen von Menschen in Verantwortung investieren. Die Verbindungen unseres Landes mit seinen westlichen Nachbarn haben einen ganz hohen politischen Stellenwert. Luxemburg ist uns ein guter und vertrauter Partner. Daher schätzen wir Ihren Besuch in Nordrhein-Westfalen sehr.
Luxemburg hat auch eine sehr traditionsreiche und wunderschöne Abgeordnetenkammer. Ihr Interesse heute gilt unserer Parlamentsorganisation und Parlamentskultur.
Im Namen des Landtags wünsche ich Ihnen eine anregende Zeit hier am Rhein, und ich bin zuversichtlich, dass Sie die guten, freundschaftlichen Beziehungen unserer Länder auch auf der parlamentarischen Ebene fördern und vertiefen. – Herzlich willkommen in Nordrhein-Westfalen!
Wir setzen nun die Beratung des Tagesordnungspunktes fort und ich gebe das Wort für die SPDFraktion der Frau Abgeordneten Gebhard.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Uns liegt heute ein Gesetzentwurf vor, den die Frau Ministerin gerade als rein formalen Akt charakterisiert hat.
Erwarten Sie von Rot-Grün wirklich, dass wir bei von Ihnen geschlossenen Verträgen vertragsbrüchig werden und diese jetzt in die Tonne kloppen, weil wir damals gesagt haben, dass wir den von Ihnen eingeschlagenen Weg eigentlich nicht für richtig halten? Meinen Sie, dass das der richtige Umgang mit den Menschen sei?
Wir haben in der Tat Ihre Entscheidung hinterfragt, was den Umzug der in Rede stehenden Institution betrifft. Sie haben aber eine Entscheidung für einen Standort, für Bochum, getroffen. Sie haben mit der
Stadt Bochum einen Vertrag geschlossen, dass diese Einrichtung dorthin kommt. Und es wurde ein entsprechendes Raumprogramm vereinbart und ausgehandelt. Dann können wir doch heute nicht sagen: Ja, das hat Schwarz-Gelb gemacht, liebe Stadt Bochum, aber Rot-Grün hat da inhaltliche Bedenken gehabt, wir hätten es gerne anders gemacht. Jetzt seht zu, wie ihr damit klarkommt. Ihr wolltet da zwar Geld reinstecken und habt hohe Vorleistungen erbracht, aber wir machen das nicht. – So gehen wir weder mit Kommunen noch mit den Menschen in diesem Lande um, um das einmal klar festzuhalten.
Daran können Sie mich gerne erinnern. Dazu stehe ich auch. Ich denke, was die Gesundheitsregion in diesem Lande betrifft, muss man darauf achten, dass man alle entsprechend mitnimmt.
Sie haben die Entscheidung im Juni 2008 getroffen. Wir haben jetzt 2011. Sie hätten viele gute Gelegenheiten gehabt, für die Regionen Bielefeld und Münster bereits entsprechende Akzente zu setzen. Das haben Sie leider Gottes versäumt. Packen Sie sich also an die eigene Nase. Ich glaube, das wäre gut.
Das Zweite, was ich noch darstellen möchte, ist: Sie sind – und das hatten wir damals in der Tat heftig kritisiert – auf den Markt gegangen, haben sich für einen Gesundheitscampus ausgesprochen und erklärt, wer da alles einziehen soll. Bei dem Krebsregister musste stets ein Klammervermerk hinzugesetzt werden. Da hat sich Herr Laumann ein wenig gedrückt und musste immer hinzufügen: Wenn die Gesellschafter zustimmen. – So geht man eigentlich auch nicht mit Gesellschaftern um. Das klärt man vorher, bevor man damit an die Öffentlichkeit geht. Das haben Sie leider Gottes versäumt. Sie mussten das in 2008 sagen. Sie mussten es in 2009 bei der Verkündung des Standortes sagen. Der Herr Minister musste im Ausschuss ergänzen: Klar, wir können das alles nur dann machen, wenn die Gesellschafter und das Parlament zustimmen.
Warum aber haben Sie uns, als die Gesellschafter 2009 ihr Einverständnis gegeben haben, das Gesetz dann nicht vorgelegt?
Das habe ich bis heute nicht verstanden. Das hätte längst über die Bühne gehen können und müssen. Wir vollziehen jetzt in der Tat mit dem Gesetzentwurf nur das, was der Stadt Bochum und den Menschen dort zugesagt worden ist und was man aus Vertrauensschutzgründen auch nicht wieder einsammeln kann.
Ich freue mich aber, dass Sie, Herr Kleff, dazu stehen und dem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Damit können wir die Sache gemeinsam nach vorne bewegen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gebhard. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Abgeordneter Ünal.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Juni 2008 hatte die alte schwarz-gelbe Landesregierung die Einrichtung des Gesundheitscampus beschlossen. Damit wurde auch vorgesehen, das Krebsregister an den Standort des Gesundheitscampus zu verlagern.
Wir Grünen haben uns allerdings immer dagegen ausgesprochen, dass das Krebsregister und der Gesundheitsschutz von ihren jetzigen Standorten in den Gesundheitscampus verlagert werden. Das Krebsregister ist in Münster aufgebaut worden und ist in seiner Arbeit eng mit anderen dort angesiedelten Gesundheitseinrichtungen wie den Unikliniken verknüpft und vernetzt. Zudem haben wir es für den Gesundheitscampus auch nicht für notwendig gehalten, das Krebsregister dort anzusiedeln.
Deshalb haben wir es auch sehr bedauert, dass die Gesellschafter des Krebsregisters 2009 vor dem Druck des damaligen Ministers Laumann eingeknickt sind und der Verlagerung weg von Münster einstimmig zugestimmt haben.
Nach der Landtagswahl 2010 hatte die alte schwarzgelbe Landesregierung bei ihrer letzten Amtshandlung in ihrer letzten Kabinettssitzung am 18. Juni 2010 – obwohl es klar war, dass sie keine Mehrheit mehr hatte – den Beschluss zur Einrichtung des Gesundheitscampus bekräftigt, den Umzug von Münster nach Bochum beschlossen und damit Fakten geschaffen. Hierzu gehörten auch vertragliche Zusagen betreffend die Liegenschaften und mit der Stadt Bochum.
Die neue Landesregierung vollzieht mit dieser Änderung des Krebsregistergesetzes also eine Entscheidung der alten Landesregierung, die aufgrund von Zusagen und vertraglichen Bindungen aus der Zeit der schwarz-gelben Landesregierung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Die Bedenken hinsichtlich der Verlagerung sind keine Kritik am neuen Gesundheitscampus. Vielmehr verknüpfen wir damit die Hoffnung, dass die Ausbildung in den Gesundheitsberufen und in der Pflege auch mit Blick auf die Anforderungen von europäischer Ebene qualitativ weiterentwickelt werden kann.
Für das Ruhrgebiet bieten sich mit dem Campus viele Chancen. Allerdings darf dies nicht zulasten anderer Ausbildungsstandorte für Pflege- und Gesundheitsberufe geschehen.
Richtig ist aber auch, dass wir die bereits bestehenden Gesundheitsregionen und Kompetenzen in NRW sichern und weiter stärken sowie gewachsene Strukturen erhalten müssen. Hierfür sind Kooperationen und Vernetzungen gefragt. Zu dieser Vernetzung muss das Strategiezentrum Gesundheit einen wesentlichen Beitrag leisten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon richtig gesagt worden: Die Gründung des Gesundheitscampus in Bochum geht auf Initiative der CDU/FDP-Landesregierung zurück. Wichtig und richtig ist es, sich noch einmal das Ziel zu vergegenwärtigen, um das es geht: Nordrhein-Westfalen soll und muss führende Gesundheitsregion in Deutschland sein. Dafür wollen wir kämpfen und eintreten. Das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt in der Gesundheitspolitik für Nordrhein-Westfalen.
Das, was in solchen Fragestellungen immer streitig und umstritten ist, ist der Standort. Dabei spielen regionale Interessen und regionale Identitäten eine Rolle. Meine Damen und Herren, wer wollte das bestreiten: Nichts ist so sensibel wie Standortfragen – gerade bei Diskussionen in der Gesundheitspolitik. Ich komme aus der Gesundheitsregion Ostwestfalen-Lippe. Natürlich hätten auch wir gerne in dieser Region entsprechende Standorte zusätzlich gehabt. Wer hätte das nicht?
Aber, meine Damen und Herren, nach Abwägung aller Tatbestände müssen wir insgesamt feststellen, dass die Entscheidung für den Standort Ruhrgebiet auch ein Zeichen für den Strukturwandel des Ruhrgebietes ist. Das ist notwendig und sinnvoll. Wir freuen uns, dass sich auch die neue Landesregierung zum Gesundheitscampus bekennt und deswegen die Chancen für Nordrhein-Westfalen in dieser Region bei diesem wichtigen Themenfeld nutzt und dabei das übergeordnete Ziel sieht, neben der neuen Fachhochschule für Gesundheitsberufe ein Netzwerk bereits existierender und zu gründender Gesundheits- und Technologieinstitute zu entwickeln, und zwar mit europäischer Ausrichtung.
Innovative Ansätze für die Lösung zentraler gesundheitlicher Herausforderungen werden hierdurch begünstigt. Ich will die Telematik, das Clusterma
nagement „Gesundheitswirtschaft“ und vor allem auch das Strategiezentrum Gesundheit sowie das Krebsregister NRW nennen.
An dieser Stelle sei noch gesagt: Gerade „ Krebs“ als ganz besonders schlimme Volkskrankheit in Deutschland erfährt hierdurch aus meiner Sicht eine entsprechend wissenschaftlich fundierte Aufwertung. Ich will daran erinnern, dass in Deutschland inzwischen jeder vierte Todesfall auf Krebsleiden zurückzuführen ist. Das jedenfalls hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden heute mitgeteilt.
Wenn wir wissen, dass im Jahr 2009 mehr als 216.000 Menschen an bösartigen Tumoren gestorben sind, tun wir gut daran, wegzukommen von den Standortdebatten hin zur Beantwortung der Frage, wie wir insgesamt wissenschaftlich fundiert die Dinge auf den Weg bringen können.
Morgen, meine Damen und Herren, ist Weltkrebstag. Insofern passt der heutige Debattenbeitrag im Landtag von Nordrhein-Westfalen zu diesem Tag. Ich freue mich, dass wir über das Thema in den entsprechenden Ausschüssen weiter diskutieren werden. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Abruszat. – Für die Fraktion Die Linke spricht Herr Abgeordneter Zimmermann.
Sehr geehrter Her Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Absicht des Gesetzentwurfs, ein flächendeckendes Krebsregister für das Land Nordrhein-Westfalen einzuführen, ist in der Tat sehr zu begrüßen. Das unterstützen wir auch.
„Krebs“ ist hierzulande eine Volkskrankheit. Diese Weisheit möchte ich hier auch noch einmal kundtun. Von drei Frauen muss eine und von zwei Männern muss einer damit rechnen, an Krebs zu erkranken. Man muss dabei aber auch darauf hinweisen, dass Deutschland eine Sonderrolle spielt. Alldieweil es in allen anderen Ländern in den letzten Jahren gelungen ist, die Mortalitätsrate bei Krebs zu senken, ist sie in unserem Land annähernd gleich geblieben. Das muss uns zu denken geben.
Eine Bekämpfung dieser Volkskrankheit kann nur auf der Basis gesicherter, öffentlich zugänglicher Daten, Zahlen und Fakten stattfinden. Das kann nur mit einem Krebsregister sichergestellt werden, dass eine hundertprozentige Erfassung garantiert und internationalen Standards genügt.
Dementsprechend ist unserer Auffassung nach nur ein Krebsregister akzeptabel, das den Ansprüchen der internationalen Krebsforschungsagentur IACR entspricht. Wenn es Ihnen wirklich um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung geht, sollten Ihnen internationale Standards gerade gut genug sein.
Nur durch eine angemessene Datenerhebung können Probleme bei der Prävention, Früherkennung, Behandlung und Nachsorge ermittelt und behoben werden.