Wenn ein Mann kommt, heißt es, weil er selten kommt: „Da muss etwas Schlimmes sein“, und es werden gleich alle Register gezogen, verbunden mit der Gefahr – das ist nicht unbedingt gut für Männer – der Überversorgung. Es wird dann mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Das ist genau der Punkt: Wir müssen den Blick für eine unterschiedliche Wahrnehmung öffnen, aber wir sollten aufhören, die Geschlechter gegeneinanderzustellen; denn das tut niemandem gut. Wir haben immer alle Anforderungen im Bereich einer gendergerechten und gendersensiblen Vorgehensweise so verstanden, dass wir gesagt haben: Davon profitieren Männer und Frauen gleichermaßen. – Danke schön.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte als jugendpolitische Sprecherin meiner Fraktion auf einen speziellen Aspekt in dem Antrag eingehen. Sie schreiben, dass Jungen von der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung viermal stärker betroffen sind als Mädchen. Dabei verschweigen Sie aber, dass die Diagnose ADHS in den letzten Jahren insgesamt immer häufiger gestellt wurde. Noch 1990 waren neunmal so viele Jungen wie Mädchen betroffen. Geschlechtsspezifische Unterschiede haben sich also im Laufe der Jahre eingeebnet.
ADHS ist laut Kinder- und Jugendgesundheitssurvey des Robert-Koch-Instituts inzwischen die häufigste psychiatrische Erkrankung im Kindes- und Jugendalter. Zudem korreliert der sozioökonomische Status stark mit der Häufigkeit von ADHS. Das heißt, dass ADHS bei sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen wesentlich häufiger auftritt, womit dieser Faktor als Risikofaktor gelten kann, also nicht nur das Geschlecht.
Sie schreiben richtig, dass in der Gruppe der elf- bis 13-jährigen Jungen bei 11 % ADHS diagnostiziert wird, verschweigen aber, dass das nicht in erster Linie mit den Genen, sondern mit den veränderten Lebensumständen der Kinder zusammenhängt. Heute wird in viel stärkerem Ausmaß als noch vor ein paar Jahren an Kinder der Anspruch gestellt, reibungslos zu funktionieren, gute Leistungen und Ehrgeiz an den Tag zu legen. Darunter leider Kinder genauso wie unter Bewegungsarmut, Reizüberflutung und materieller Benachteiligung, verbunden mit dem Gefühl, nicht mithalten zu können oder keine besonders tollen Zukunftsperspektiven zu haben – eine Entwicklung, meine Damen und Herren von
der FDP, die Sie mit einer viel zu frühen Auslese in der Grundschule sowie einer Überlastung durch G8 und Co. immer weiter befördert haben. Der Boom des Nachhilfesektors ist eine Folge davon – privatwirtschaftlich, versteht sich.
Der ständige Stress und die Überlastung überfordern viele Kinder und machen manche krank, und zwar Jungen wie Mädchen. Deshalb sind eine Entzerrung des Schulalltags und ein flächendeckendes Betreuungs- und Fördersystem für Kinder unbedingt notwendig, um diese zu entlasten und ihnen wieder ein kindgerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder brauchen Freiräume, um sich zu bewegen und unter sich zu sein.
Sie, verehrte Antragstellende, haben mit der Vorgängerregierung aber Kommunen, Schulen und Jugendhilfe zusammengespart; der Leistungsdruck in den Schulen hat massiv zugenommen. Ändern Sie Ihre Politik! Dann helfen Sie Jungen wie Mädchen gleichermaßen. – Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Kleff, ich habe gedacht, vielleicht muss ich Ihnen noch einmal erklären, dass der Eindruck, den Sie haben, was ich für einen Genderblick habe, in Gänze falsch ist.
Erstens. Der Genderblick sagt klar, wir müssen Konsequenzen für beide Geschlechter ziehen und die Gesundheitspolitik differenziert betrachten. Das habe ich schon immer so gesehen, das tue ich immer noch, und das wird auch so bleiben. Deswegen habe ich Ihnen eben vorgestellt, dass wir diesen Wettbewerb „IuK & Gender Med.NRW“ extra so formuliert haben, damit wir endlich substanziell etwas tun können. Überlegen Sie sich einmal, was Sie in den letzten fünf Jahren im Bereich Männergesundheit getan haben! Null. Wir haben schon Schritte eingeleitet und Dinge getan, und das in einer relativ kurzen Zeit im Gegensatz zu dem, was Sie in fünf Jahren nicht getan haben.
Zweitens. Sie beklagen sich bei mir, dass auf der Tagesordnung im Parlament und im Ausschuss keine männerspezifischen Anträge sind. Herr Kleff, das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung ist anders. Die Anträge werden von den Fraktionen gestellt. Als Ministerin bestelle ich keine Anträge. Das ist bei uns nicht so, das wird auch bei uns nicht so sein. Ich weiß nicht, ob das bei Ihnen so war.
Das heißt, Sie als Fraktion können Anträge stellen. Sie brüsten sich jetzt damit, aber ich glaube, das ist
ein Antrag der FDP-Fraktion; Sie haben zu dem Thema noch keinen Antrag gestellt. Sie haben aber für diese Plenartage zwei frauenspezifische Anträge gestellt. Herr Kleff, ich verstehe das nicht ganz, Sie stellen frauenspezifische Anträge und beschweren sich bei uns, frauenspezifische Anträge diskutieren zu müssen. Denn der Antrag zum Burn-out hat sich auf Frauen und nicht auf Männer bezogen. Auch der Antrag, den wir nachher zu dem neu zu initiierenden Frauenpreis debattieren werden, dreht sich um Frauen.
Herr Kleff, ich fände es schön, wenn aus den Reihen der Abgeordneten auch der CDU männerspezifische Anträge kämen. Allein mir fehlt der Glaube. In den letzten fünf Jahren und auch in dieser Legislaturperiode ist von Ihnen dazu nichts gekommen. Bitte, halten Sie sich den Spiegel vor, schauen Sie hinein, stellen Sie Anträge! Wir freuen uns darüber und diskutieren sie.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1197 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend – sowie den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dem Überweisungsantrag zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorweg: Wir werden uns mit dem Krebsregister und Gesetzesänderungen in Zukunft nochmal – aber dann wirklich inhaltlich und intensiv – beschäftigen müssen, weil wir natürlich eine weitere inhaltliche Überarbeitung des Gesetzes
auf Grundlage der Evaluierung des MammografieScreenings noch vor uns haben. Das steht jetzt nicht an.
Womit wir uns heute befassen, ist eher eine sehr formale Gesetzesänderung, die aus dem Handeln der letzten Landesregierung resultiert. Das Projekt des Gesundheitscampus, des Strategiezentrums NRW, wurde zwar im Kabinett der alten Landesregierung im Juni 2008 beschlossen und 2009 und 2010 wieder bestätigt. Notwendig ist aber, wenn man den Umzug des Krebsregisters – wie vom Kabinett und dann natürlich auch von den Gesellschaftern des Krebsregisters beschlossen – vom Standort Münster an den Standort Bochum vollziehen will, eine Gesetzesänderung.
Deswegen ist der jetzt vorgelegte Entwurf eines Änderungsgesetzes eine rein formale Anpassung des bisherigen Gesetzes, damit dieser Umzug vollzogen werden kann. Es geht hier nur darum, an einer einzigen Stelle des Gesetzestextes einen einzigen Satz zu ändern, nämlich den Satz „Standort des Krebsregisters ist Münster“ zu streichen. Anders wäre der Umzug nicht zu realisieren. Deswegen bringen wir diese Gesetzesänderung heute ein und werden sie im Ausschuss diskutieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Krebserkrankungen stellen nicht nur in Deutschland eine gesundheitspolitische Herausforderung dar. Das Krebsregister untersucht die Häufigkeit, Verbreitung und zeitliche Entwicklung von Krebserkrankungen in Nordrhein-Westfalen. Ich glaube, man kann feststellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Aufgabe seit nunmehr über fünf Jahren in Münster sehr eindrucksvoll erfüllt haben. Der Beweis dafür ist unter anderem der Report 2010. Dafür gebührt ihnen ein herzliches Dankeschön.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf realisiert das, was die vorherige Landesregierung durch die zukunftsweisende Schaffung des Gesundheitscampus in Bochum beschlossen hat. Wie zu Recht in der Gesetzesbegründung ausgeführt, ist die Integration des Krebsregisters in den Gesundheitscampus politischer Wille und entspricht dem Beschluss der Gesellschafter des Krebsregisters NRW. – Ich denke, darüber besteht auch in diesem Haus große Einigkeit.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Minderheitsregierung, es ist schon erstaunlich, wie sich die Positionen verändern, wenn man von der Opposition in die Regierungsverantwortung wechselt.
So erklärte die heutige Ministerin Barbara Steffens, Bündnis 90/Die Grünen – und hier halte ich Ihnen mal den Spiegel vor –, in einer Pressemitteilung vom 12. Mai 2009 – ich zitiere –: Wir lehnen es ab, das Krebsregister und den Gesundheitsschutz von ihrem jetzigen Standort in den Gesundheitscampus zu verlagern. – Frau Gebhard, SPD-Fraktion, forderte in einer Pressemitteilung am 12. Mai 2009: „Die Verlagerung der bereits erfolgreich arbeitenden Einrichtungen von Düsseldorf, Bielefeld und Münster nach Bochum muss in den betroffenen Regionen kompensiert werden.“ – Frau Gebhard, nicht nur wir, sondern auch die Stadt Münster wartet jetzt gespannt auf Ihre Kompensationsvorschläge.
Und noch eins: Die jetzige Ministerin Svenja Schulze, SPD, wollte bereits am 11. Juli 2008 in ihrer Kleinen Anfrage von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung wissen: Was kostet der Umzug des Krebsregisters inklusiv aller Folgekosten? – Das war 2008.
Frau Ministerin Steffens, wenn man 2008 fragt, was das kostet, und heute in der Gesetzesbegründung steht, man könne die Kosten nicht nennen, weil der Umzug erst mittel- und langfristig organisiert werden muss usw., dann kann man in der Opposition nicht schon 2008 eine solche Frage stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle abschließend fest: Die Entscheidung der schwarzgelben Landesregierung, einen Gesundheitscampus zu errichten, war eine wegweisende Entscheidung für den Gesundheitsstandort NordrheinWestfalen. Der Ausbau und die Angliederung des Krebsregisters hier werden von der CDU-Fraktion unterstützt. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kleff. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich möchte unsere Debatte aus aktuellem Anlass kurz unterbrechen.
Auf der Besuchertribüne haben Ehrengäste des Landtags Platz genommen. Es ist für uns eine Ehre und große Freude, den Präsidenten der Abgeordnetenkammer des Großherzogtums Luxemburg, Seine
Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Kollege Abgeordneter, ich heiße Sie und Ihre Begleiter hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen sehr herzlich willkommen. Mein Willkommensgruß gilt auch Ihrer Exzellenz, der Botschafterin des Großherzogtums Luxemburg in Berlin, Frau Schommer.