Protocol of the Session on February 3, 2011

Nur durch eine angemessene Datenerhebung können Probleme bei der Prävention, Früherkennung, Behandlung und Nachsorge ermittelt und behoben werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf wirft für uns allerdings einige Fragen auf: Weshalb soll die Krebsregistrierung nach dem Bundeskrebsregistergesetz im Interesse der Datenqualität und der Vollständigkeit halber nicht auch in Nordrhein-Westfalen etabliert werden?

Außerdem – das haben wir auch schon in einer Kleinen Anfrage thematisiert, und es in den verschiedenen Redebeiträgen gerade auch aufgegriffen worden – haben wir ein grundsätzliches Problem mit dem Umzug nach Bochum; Probleme, die Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, in der vergangenen Legislaturperiode – wie eben angesprochen – ebenfalls aufgeworfen haben. Jetzt argumentieren Sie mit Sachzwängen.

Wir haben in unserer Kleinen Anfrage nach einer Offenlegung der Verträge gefragt. Uns würde wirklich einmal interessieren, ob es nicht doch möglich gewesen wäre oder noch möglich wäre, diese Angelegenheit rückgängig zu machen. Es ist – wenn ich mich recht erinnere – darauf hingewiesen worden, dass eine Offenlegung aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder Ähnlichem nicht möglich sei. Wir hätten dazu gerne konkretere Auskünfte.

Ich möchte darauf hinweisen, dass zu dem Selbstverständnis des Gesundheitscampus unter anderem gehört, dass für die Gesundheitswirtschaft schneller vermarktungsreife Produkte entwickelt werden sollen. – Das legt den Verdacht nahe, dass es offensichtlich in erster Linie nicht um die Gesundheit der Bevölkerung, sondern vornehmlich um ein staatlich finanziertes Labor für die Pharmaindustrie geht. Ich überspitze das hier bewusst etwas. So könnte das auch wie ein Kniefall vor den Lobbyisten aussehen.

Das kritisieren wir und Sie auch, Frau Ministerin, bei unserem Gesundheitsminister Rösler in Berlin zu Recht. Deshalb sollten wir genau darauf gemeinsam ein Auge haben.

Und deshalb fordern wir auch von der Landesregierung, dass das Krebsregister eine einheitliche Datenerfassung leistet, die Trägerschaft unumkehrbar beim Land verbleibt und Daten für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Die Datentransparenz trägt unserer Meinung nach dazu bei, dass die Bevölkerung darüber informiert wird, wie hoch das Risiko in welcher Region ist, an Krebs zu erkranken, in welchem Stadium die Krankheit durchschnittlich erkannt wird, welche Probleme bei der Früherkennung auftauchen und welche Behandlungsmethoden welche Erfolge erzielen können.

Bislang hat die Pharmaindustrie in dieser Frage eine Deutungshoheit, die ihr unserer Meinung nach unbedingt genommen werden muss. Die Rahmendaten des Krebsregisterumzugs deuten da leider in die falsche Richtung.

Lassen Sie uns doch einmal beraten, wie dieser Missstand endlich behoben werden kann. Dafür wären wir sehr dankbar. – Danke.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zimmermann. – Für die Landesregierung spricht noch einmal Frau Ministerin Steffens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zimmermann, ich möchte noch kurz etwas aufklären. Wir sind nicht dabei, ein neues Krebsregister zu schaffen, sondern wir setzen alles, was bisher gemacht worden ist, so fort. Und das Bundeskrebsregister fasst die Daten aus den Landeskrebsregistern zusammen. Das ist also alles kompatibel. Darüber können wir gern im Ausschuss noch einmal intensiv diskutieren, auch darüber, was eigentlich perspektivisch noch passieren muss und was wir noch zusätzlich brauchen.

Ich möchte noch auf Herrn Kleff eingehen, der meine alten Zitate vorgetragen hat. – Herr Kleff, zu der Historie: Es gab die Diskussionen über den Campus, der unumstritten von allen auch damals als ein Standort galt, wo man sagen konnte: Ein Campus und Nordrhein-Westfalen als starke Gesundheitsregion!

Das war nicht das Thema, sondern das Thema war: Ist der Umzug des Krebsregisters und des LIGA dorthin richtig und sinnvoll? Das war die wesentliche Frage, die im Raum stand.

Deswegen fragte die Kollegin Schulze damals auch: Was kostet das denn? – Das konnte damals keiner beantworten,

(Hubert Kleff [CDU]: Auch heute nicht!)

und es ist von der alten Landesregierung seitdem auch keine Bauplanung gemacht worden. Deswegen kann ich das auch heute noch nicht beantworten, weil in den Jahren bis jetzt von der alten Landesregierung zwar die Beschlüsse gefasst, aber nicht die Maßnahmen eingestielt worden sind. Deswegen Vorsicht an der Stelle!

Also, damals sind die Beschlüsse gefasst worden. Wir haben das infrage gestellt. Wir haben gefragt: Muss das sein, und ist das richtig? Ich stelle das heute nicht infrage.

Frau Ministerin, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kleff zulassen?

Aber natürlich. Es ist doch gut, wenn er fragt.

Herr Abgeordneter Kleff, bitte schön.

Frau Ministerin Steffens, Frau Gebhard hat eben erklärt – wenn ich das richtig verstanden habe –, dass Sie jetzt zwangsweise zum Gesundheitscampus in Bochum stehen, weil Sie aus dem Vertrag nicht mehr herauskommen, weil Sie loyal sind und zum Vertrag stehen.

Ich frage Sie: Ist das, was die Landesregierung jetzt betreibt, zwangsweise oder stehen Sie echt hinter dem Gesundheitscampus?

Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Kleff, eine ganz ehrliche Antwort: Ich stehe zu einem Gesundheitscampus NRW, und zwar zu dem, den wir jetzt entwickeln und weiterbringen werden. Ich stehe zu dem Gesundheitscampus, und ich glaube auch, dass wir in Nordrhein-Westfalen als eine der stärksten Gesundheitsregionen in Deutschland mit unseren unterschiedlichen Gesundheitsclustern, die wir haben, in den letzten fünf Jahren verdammt viel verschlafen haben, um die Vermarktung dieses Gesundheitsstandorts wirklich nach vorn zu bringen.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Wir haben einen Gesundheitsstandort, der auf der einen Seite – an die Fraktion Die Linke: deswegen also keine Sorge – den gesamten Bereich der Daseinsvorsorge umfasst. Das ist ein ganz wichtiger Bereich, und der ist auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der wesentliche Bereich, den wir weiterentwickeln müssen.

Wir haben zum Zweiten die riesige Säule dessen, was wirklich klassische Gesundheitswirtschaft ist. Aber die Vermarktung war in der Vergangenheit nicht exzellent. Wir könnten international mit dem, was klassische Gesundheitswirtschaft und nicht Daseinsvorsorge ist, ganz anders dastehen.

Wir haben als dritte Säule das, was eher in den Bereich Wellness und andere Dinge hineingehört.

Die Vermarktung dieser drei Teile mit den unterschiedlich gewachsenen Gesundheitsregionen als

wirkliches Leitbild in Nordrhein-Westfalen ist nicht erfolgt.

Meine damals gestellte Frage betraf den Dreh- und Angelpunkt, nämlich was alles auf den Campus kommen soll. Das war meine Frage.

Wahrscheinlich hätte ich, wenn ich 2007/2008 die Überlegung angestellt hätte, den Campus anders entwickelt, aber die Standortbestandteile sind von Ihnen an diesen Standort geholt worden. Wir werden das weiter so umsetzen. So lautet die Zusage an Bochum, und diese Zusage werden wir einhalten.

Darüber hinaus aber wird dieser Standort eine weitere Entwicklung erfahren, weil wir das Netz einer Gesundheitswirtschaft über Nordrhein-Westfalen nachhaltig entwickeln müssen. Dazu sind die Vorarbeiten von Ihnen in der letzten Landesregierung so nicht geleistet worden. Das werden wir jedoch so schnell wie möglich auf den Weg bringen, damit, ausgehend von Bochum, der Gesundheitsstandort NRW bundesweit und international eine andere Dimension erreicht als in den letzten Jahren.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1144 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Wir kommen zu:

6 Anreize für weibliche Führungskräfte schaf

fen: Landespreis „Managerin des Jahres“ schaffen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1192

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1238

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Abgeordneter Milz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschlechterausgewogenheit in den Führungsgremien der Wirtschaft ist ein erklärtes Ziel der nordrhein-westfälischen Politik.

Das Thema „Frauen in Führungspositionen“ hat uns ja nicht nur gestern, sondern auch schon über die letzten Wochen und Monate begleitet. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Handlungsbedarf haben wir sowohl, was den Anteil der Frauen in Führungspositionen angeht, als auch, was die Lohngleichheit angeht. Meinungsverschiedenheiten haben wir natürlich auf allen Ebenen – zurzeit auch aktuell über die Medien ausgetragen – über den Weg, wie man die Präsenz von Frauen in den Führungspositionen steigern soll.

Ich persönlich bin einverstanden mit der gestrigen Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, zurzeit auf die Quote zu verzichten. Die von ihr benannte zweite Chance für Unternehmen könnte die Berichtspflicht mit konkreter Darstellung der unternehmenseigenen Frauenförderung sein, die die CDU-Landtagsfraktion ja erst kürzlich hier gefordert hat. Denn nur mit einer solchen Transparenz wird es gelingen, auf allen Führungsebenen etwas für Frauen zu bewegen. Denn die Quote bedient nur die Spitze des Eisbergs. Das hat auch Norwegen gezeigt: Quote erfüllt, aber alle anderen Ebenen gingen leer aus.

Wir setzen auf die Erkenntnis der Wirtschaft, dass Frauenförderung nicht nur der Gleichberechtigung Genüge tut, sondern auch handfeste Vorteile bringt. So sorgen Frauen für Teamgeist, für eine neue Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch ein anderes Zeitmanagement und für eine neue Sicht auf die Wertigkeit von privaten und dienstlichen Belangen.

Die gestrige Ankündigung des Energiekonzerns E.ON, den Anteil ihrer weiblichen Führungskräfte zu verdoppeln, geht ja genau in diese Richtung und lässt hoffen. Politisch werden wir sehen, wie diese Debatte irgendwann tatsächlich ausgeht; sie ist noch lange nicht zu Ende.

Sollten alle friedlichen Bemühungen nicht wirken, wird die Quote kommen. Davon bin auch ich überzeugt. Was wir aber schon heute abseits von all den großen Zielen tun können, das steht in unserem Antrag. Wir wollen die weiblichen Führungskräfte, die wir schon haben, stärken und zudem Vorbilder für Nachwuchsmanagerinnen schaffen. Hierzu eignet sich die Auszeichnung besonders erfolgreicher Managerinnen. Deshalb schlagen wir die Einführung eines Landespreises „Managerin des Jahres“ vor.

Bundesweit gibt es bereits von einigen Wirtschaftsunternehmen gestiftete Auszeichnungen für erfolgreiche Unternehmerinnen wie zum Beispiel den „Prix Veuve Clicquot“ oder den „MestemacherPreis“. An diesen Beispielen kann man sich für die Auslobung eines solchen Landespreises „NRWManagerin des Jahres“ orientieren.