Auf deutscher Seite gibt es allerdings bisher keine einzige Vereinbarung. So verbleibt es dann beim Bund zu entscheiden, wie er mit einer solchen Situation umgehen wird.
Das Gerichtsurteil beschränkt sich allein auf niederländisches und belgisches Staatsgebiet. Daraus können keine Ansprüche auf deutscher Seite abgeleitet werden. Da müsste dann eine Positionierung des Bundes stattfinden, der ja für den Eisenbahnbau in Deutschland zuständig ist.
Herr Minister, Sie haben vorhin dankenswerterweise mitgeteilt, dass die historische Trasse etwa 590 Millionen € kosten könnte – unter allen Vorbehalten; das ist klar. Weiter haben Sie ausgeführt, das sei die einzige Vergleichsmöglichkeit, nämlich elektrifiziert und zweigleisig. Meine Frage lautet: Ist es die Haltung aller Beteiligten, dass das die einzige Alternative ist? Oder stehen nach wie vor andere Alternativen im Raum, was die historische Trasse angeht?
Auch dort sind unterschiedliche Varianten möglich. Es ist beispielsweise die Frage zu stellen, ob wir einen Südabzweig Richtung Köln brauchen. Es ist beispielsweise die Frage zu stellen, ob wir die Zweigleisigkeit sofort oder erst zu einem späteren Zeitpunkt brauchen. Es ist beispielsweise die Frage zu stellen, ob wir Ortsumfahrungen brauchen oder ob wir sie nicht brauchen.
Die Einzigen, die derzeit schon eine klare Position dazu beziehen können, sind die nordrheinwestfälische Landesregierung und damit das Land Nordrhein-Westfalen. Wir wollen einen zweigleisigen Ausbau. Wir wollen eine elektrifizierte Strecke. Wir wollen die A-52-Trasse. Ich glaube nicht, dass die drei Nationalstaaten heute schon in der Lage sind, eine so klare Positionierung vorzunehmen. Im weiteren Verfahren hilft es aber, dass zumindest einer der Partner genau weiß, was er will.
An dieser Stelle will ich im Übrigen – wenn ich darf, Frau Präsidentin – auch Folgendes sagen: Es tut natürlich gut, wenn man ein fast einmütiges Votum dieses Parlaments im Rücken hat. Auch das dürfte in Belgien und den Niederlanden nicht ganz einfach zu bekommen sein.
Herr Minister, ist es richtig, dass die einstimmig verabschiedete Resolution des Landtages die Grundlage ist, auf der Sie Ihre weiteren Gespräche führen?
Meine Damen und Herren, ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir hier seinerzeit eine Resolution verabschiedet haben, die wir dem Minister mit auf den Weg gegeben haben. Danach muss sichergestellt sein, dass die Kommunen bei weiteren Verfahren eingebunden werden, dass die angedachte A-52-Trasse hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit und ihrer technischen Machbarkeit überprüft wird und dass der Lärmschutz bei den weiteren Verhandlungen mit dem Bund und mit den Nachbarstaaten eine herausragende Bedeutung genießt. Ich darf in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass wir gesagt haben: Der Lärmschutz muss nicht nur in Aussicht gestellt werden; er muss in Angriff genommen sein, bevor auch nur der erste Kilometer gebaut ist und der erste Zug fährt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Schroeren, es ist für uns völlig selbstverständlich, dass wir den Parlamentsbeschluss umsetzen, und zwar mit Punkt und Komma. Sollten die drei nationalen Verkehrsminister zu der Entscheidung kommen – was nicht ausgeschlossen ist; ich sage das ausdrücklich –, über andere Varianten nachzudenken, wäre das Land Nordrhein-Westfalen nicht mehr im Spiel, um das klar und deutlich zu sagen.
Herr Minister, vor dem Hintergrund dessen, was Sie eben zu den privaten Investoren gesagt haben, würde mich interessieren, ob Sie wirklich glauben, dass Sie ohne diese Bedingung – die sich jetzt ja geändert hat, wenn ich es richtig verstanden habe – das einhalten können, was der Landtag beschlossen hat, insbesondere was die zeitliche Abwicklung und die Frage des Lärmschutzes angeht.
Wenn man Infrastruktur plant und baut, sollte man sich nicht auf Glauben verlassen, sondern sich an Fakten halten. – Ich will das, was dieser Landtag beschlossen hat, umsetzen. In diesem Zusammenhang darf ich feststellen, dass wir in den vergangenen Monaten einen deutlichen Schritt vorangekommen sind; denn eine A-52-Trasse war vor einem halben Jahr in Belgien und den Niederlanden noch
überhaupt nicht Gegenstand der politischen Diskussion. Es ist diesem Parlament und dann auch dieser Landesregierung zu verdanken, dass wir jetzt eine A-52-Trasse einer näheren Untersuchung unterziehen. Gemeinsam mit allen drei Partnern, der Bundesrepublik Deutschland und den Königreichen Belgien und Niederlande, versuchen wir, genau die Trasse, die wir favorisiert haben, auf den Weg zu bringen.
Alles andere wäre jetzt wieder Kaffeesatzleserei. Ich kann Ihnen heute nicht sagen, was am Ende dabei herauskommt. Ich werde mich auch nicht festlegen. Ich sage Ihnen aber zu, dass das, was dieses Parlament beschlossen hat, durch mich und durch die gesamte Landesregierung in den weiteren Verhandlungen mit aller Vehemenz vertreten wird.
(Das Mikrofon am Platz des Abgeordneten Heinz Sahnen [CDU] funktioniert nicht. – Mi- nister Oliver Wittke: Soll ich in der Zwischen- zeit schon einmal antworten?)
Herr Minister, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Frage abwarten würden. Das kleine technische Problem ist sicher auch ganz schnell behoben.
Herr Minister, aufgrund der Nachfrage von Herrn Schroeren haben Sie dankenswerterweise noch einmal die klare Position der Landesregierung dargelegt, die Sie auf der Grundlage des hier im Landtag gefassten Beschlusses vertreten, und auch das Engagement des Landes unterstrichen. Wie weit haben wir denn Herrn Bundesverkehrsminister Tiefensee als großen Verbündeten mit im Boot? Ist er auch uneingeschränkt dieser Auffassung? Haben Sie seine solidarische Unterstützung oder muss da noch nachgebessert werden?
Wir haben bisher in engem Schulterschluss – das ist bei trilateralen Verhandlungen ganz besonders wichtig – die deutsche Position gegenüber Belgien und den Niederlanden deutlich gemacht. Es gab bei jeder Verhandlung zwischen den Verkehrsministern eine klare Abstimmung zwischen der Bundesregierung
Ich will aber auch zu Protokoll geben, dass das Bundesverkehrsministerium und auch Herr Bundesminister Tiefensee selbst ganz klar deutlich gemacht haben, dass über 150 Millionen € hinaus – wenn man bei der historischen Trasse von einer Summe von 590 Millionen € ausgeht, würde der auf die Bundesrepublik Deutschland entfallende Anteil bei der gerade genannten Aufteilung bei 150 Millionen € liegen – keine weiteren Mittel zu erwarten sind. Das heißt, dass vom Bund eine klare Obergrenze eingezogen worden ist, die nach derzeitigem Kostenstand bei 150 Millionen € liegt.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Fragen zur Mündlichen Anfrage 235 sehe ich nicht.
Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Problemen um die Schulleiterbesetzungen im Kreis Düren?
Noch immer sind an zwei Gymnasien der Stadt Düren (Rurtal-Gymnasium, Burgau-Gymnasium) die Schulleiterstellen nicht besetzt. Ein von den Schulkonferenzen und vom Schulträger abgelehnter Bewerber hat auf dem Klageweg seine Rechte geltend gemacht. Dadurch ist die Besetzung der Schulleiterstellen mit den von den jeweiligen Schulkonferenzen und vom Schulträger gewünschten Bewerber/innen vorerst nicht möglich. Nun gehen die Schulen auch in das Schuljahr 2008/09 ohne Schulleiter. Angesichts der zu bewältigenden Strukturaufgaben (G8, Ganztag, Zentralabitur) führt dies zu einer großen Mehrbelastung und Verunsicherung von vielen Beteiligten.
Von der Landesregierung hat es immer wieder Ankündigungen gegeben, dass eine Lösung nahe bevorsteht, zuletzt im Juni dieses Jahres. So wurde in der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 20. Februar 2008 versichert, dass von der Schulkonferenz abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Herr Staatssekretär Winands hat im Juni erklärt, dass unabhängig vom Ausgang des Urteils des Verwaltungsgerichtes der abgelehnte Bewerber an keiner der beiden Dürener Schulen eingesetzt werde.
Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um eine Beendigung der Vakanz an den beiden Schulen herbeizuführen?
Sehr geehrte Frau Koschorreck, Sie möchten wissen, welche Maßnahmen die Landesregierung eingeleitet hat, um eine Beendigung der Vakanz an den beiden Schulen, nämlich am RurtalGymnasium und am Burgau-Gymnasium in Düren, herbeizuführen.
Bedauerlicherweise muss ich sagen: Beide Schulleiterstellen können derzeit aus Rechtsgründen nicht besetzt werden. Denn das Verwaltungsgericht Aachen hatte im einstweiligen Rechtsschutz die Stellenbesetzung vorläufig untersagt. Diese Eilentscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. Ein nicht berücksichtigter Bewerber hatte zuvor gegen die beabsichtigten Stellenbesetzungen geklagt. Diese Möglichkeit sieht unsere Rechtsverordnung vor, und die Beteiligten müssen die betreffenden gerichtlichen Entscheidungen akzeptieren, auch wenn sie ihnen nicht angenehm sind.
Die Entscheidungen in den Hauptsacheverfahren stehen noch aus. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich mich zu den laufenden Gerichtsverfahren auch im Interesse der Betroffenen nicht äußern möchte. – Vielen Dank.
Frau Ministerin, die unsichere Rechtssituation ist offensichtlich durch die neuen Bedingungen im Schulgesetz hergestellt worden. Sind Sie der Auffassung, dass durch die Neuregelung im Schulgesetz die Besetzung vieler Schulleitungsstellen – das ist ja nicht der einzige Fall, den die Kollegin hier aufgeführt hat; ich könnte mehrere anführen – erheblich schwieriger und rechtsunsicherer geworden ist?
Frau Präsidentin! Liebe Frau Beer, Sie wissen, dass ich lange Zeit als Schulrätin tätig war. Die Entscheidungszusammenhänge, die Sie hier erfragen und ich gerade dargelegt habe, hat es schon immer gewesen.
Es ist schon immer so gewesen: Wenn von einem Bewerber oder einer Bewerberin eine Klage eingereicht wurde, dann konnte die entsprechende Stelle nicht besetzt werden. Das hat weniger mit dem neuen Schulgesetz als mit einer allgemeinen Rechtssprechung zu tun, die das besagt, was ich gerade vorgetragen habe. Es ist kein neuer Sachverhalt.
am 7. August dieses Jahres den verfassungsmäßigen Grundsatz der Bestenauslese betont und daraus gefolgert, dass für die Wahrung dieses Grundsatzes die Bezirksregierung verantwortlich ist. Welche Folgen hat dieser Verfassungsgrundsatz für die Entscheidung der Schulträger und für die Wahlfreiheit der Schulkonferenzen?