Michael Schroeren
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kuschke, nun seien Sie nicht so ungeduldig. Zu einem schönen Geschenk gehört auch eine schöne Verpackung. Die liefern wir heute als Erstes. Das Geschenk selbst – Sie sprechen von der Kür –, das überreichen wir später zum gegebenen Zeitpunkt. Erst muss der gesetzliche Rahmen geschaffen werden,
Frau Gödecke, bei aller Wertschätzung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier und heute über einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der der Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie in das Landesrecht dient.
Dabei, meine Damen und Herren, geht es um die Änderung verwaltungs-, verfahrens-, zustellungs- und gebührenrechtlicher Regelungen. Insofern handelt es sich bei dem vorliegenden Entwurf schlichtweg um eine nötige Anpassung landesrechtlicher Vorschriften, die europarechtlich zwingend sind.
Zwei dieser Vorgaben sind die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners sowie der Umstand, dass die Verfahrensabwicklung auf Wunsch des Dienstleisters komplett elektronisch erfolgen muss. Zudem bedarf es in gebührenrechtlicher Hinsicht einiger Anpassungen, da für Genehmigungsverfahren, die der Dienstleistungsrichtlinie unterliegen, nur kostendeckende Gebühren genommen werden dürfen; die Ministerin hat bereits darauf hingewiesen.
Es ist zu begrüßen, meine Damen und Herren, dass die verfahrensrechtlichen Anforderungen der Richtlinie im Gesetzentwurf so weit wie möglich im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt werden, denn eine Regelung im jeweiligen Fachrecht würde zu einer Rechtszersplitterung und damit auch zu einem vielfach höheren Bürokratieaufwand führen.
Der vorliegende Gesetzentwurf bringt Europa den Menschen und Unternehmen wieder ein Stückchen näher. Er sorgt aber auch dafür, dass Bürger und Unternehmen, die sich mit einer Vielzahl von Vorschriften und Behörden konfrontiert sehen, durch den Einheitlichen Ansprechpartner unterstützt werden. Diese einheitliche Stelle hilft als Mittler zwischen Antragsteller und der eigentlich zuständigen Behörde.
Zudem vereinfacht der Gesetzentwurf die Kommunikation zwischen den Bürgern und Behörden, da er eindeutige Regelungen zur elektronischen Verfahrensabwicklung enthält. Dies ist in Zeiten, in denen ein Leben ohne Internet und E-Mail inzwischen fast unvorstellbar ist, ebenfalls eine wichtige Änderung.
Gleiches lässt sich für die sogenannte Genehmigungsfiktion festhalten, nach der eine beantragte Genehmigung – auch darauf ist bereits hingewiesen worden – nach einer bestimmten für die Verwaltung
vorab festgelegten Entscheidungsfrist als erteilt gilt, wenn dies durch Rechtsvorschrift angeordnet ist und Ausnahmen nicht aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf kommen wir der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bis Dezember kommenden Jahres erfolgen muss, einen gewaltigen Schritt näher.
Dienstleistungen stellen einen, wenn nicht sogar den wichtigsten Faktor in der europäischen Wirtschaft dar. Wettbewerbsfähige Dienstleistungsmärkte sind gerade angesichts der Auswirkungen der Finanzkrise entscheidend für das Wirtschaftswachstum.
Die Richtlinie hilft Dienstleistungsunternehmen, insbesondere auch den kleinen und mittleren Unternehmen, über die nationalen Grenzen hinaus zu wachsen und uneingeschränkt vom Binnenmarkt zu profitieren. Es zeigt sich, dass die in der Vergangenheit besonders von der Fraktion der Grünen geschürte Angst, dass die Richtlinie eine Abwärtsspirale bei Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards hervorrufen könnte, ins Leere läuft.
Das besonders heftig kritisierte Herkunftslandprinzip, nach dem Dienstleister bei Tätigkeiten im Ausland nur den jeweiligen Regeln ihres Heimatlandes unterworfen sind, findet sich im letztlich verabschiedeten Text der Dienstleistungsrichtlinie nicht mehr wieder. Zudem ist der Anwendungsbereich der Richtlinie stark eingeschränkt, sodass beispielsweise Zeit- und Leiharbeit, Gesundheitsdienste, die staatliche und kommunale Daseinsvorsorge oder Finanz- und soziale Dienstleistungen davon überhaupt nicht betroffen sind.
Fazit, meine Damen und Herren: Die Dienstleistungsrichtlinie beseitigt viele Hemmnisse, vor allem für den hiesigen Mittelstand, die dieser bisher auf ausländischen Märkten überwinden musste. Sie ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen sozialen und ökologischen Schutzinteressen auf der einen und der Erleichterung unternehmerischer Tätigkeiten im europäischen Binnenmarkt auf der anderen Seite. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt wesentlich dazu bei. Die CDU-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Herr Minister, ist es richtig, dass die einstimmig verabschiedete Resolution des Landtages die Grundlage ist, auf der Sie Ihre weiteren Gespräche führen?
Meine Damen und Herren, ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir hier seinerzeit eine Resolution verabschiedet haben, die wir dem Minister mit auf den Weg gegeben haben. Danach muss sichergestellt sein, dass die Kommunen bei weiteren Verfahren eingebunden werden, dass die angedachte A-52-Trasse hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit und ihrer technischen Machbarkeit überprüft wird und dass der Lärmschutz bei den weiteren Verhandlungen mit dem Bund und mit den Nachbarstaaten eine herausragende Bedeutung genießt. Ich darf in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass wir gesagt haben: Der Lärmschutz muss nicht nur in Aussicht gestellt werden; er muss in Angriff genommen sein, bevor auch nur der erste Kilometer gebaut ist und der erste Zug fährt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag der SPD-Fraktion hätte fast von uns sein können.
Aber eben nur „fast“, meine Damen und Herren von der Opposition. Dazu später mehr.
Einig sind wir uns dahingehend, meine Damen und Herren, dass der Sport in der Ganztagsschule einen angemessenen Raum und Stellenwert einnehmen muss – keine Frage –, nicht nur, weil sich viele unserer Kinder zu wenig bewegen, sondern auch, weil die sportliche Betätigung zur Rhythmisierung des Unterrichts und damit zu einem besseren Lernerfolg beitragen kann. Wir teilen Ihre Einschätzung, dass es wichtig und richtig ist, den Sport nicht alleine durch schulische Kräfte darzustellen, sondern hier auch die gemeinwohlorientierten Sportorganisationen einzubeziehen.
Der Widerspruch kommt nachher, Herr Kollege.
Denn viele Kinder sind für einen Sportverein in ihrem sozialen Umfeld kaum erreichbar, sodass ein in die Schule integriertes Angebot sowohl den Vereinen wie auch den Kindern helfen kann, Interesse für den Sport zu entdecken, Kontakte zu knüpfen und ein darüber hinaus gehendes Engagement zu entfalten.
Allerdings – jetzt kommt es – unterscheiden wir uns in der Bewertung dessen, was von uns, der CDU und der FDP, bisher unternommen worden ist. Wir haben die von Ihnen mit der Rahmenvereinbarung für Offene Ganztagsschulen im Primarbereich begonnene Entwicklung in den drei Jahren unserer Regierungstätigkeit erheblich beschleunigt und vorangebracht.
Im Juni wurde eine weitere Rahmenvereinbarung mit dem Landessportbund geschlossen, die die Zusammenarbeit im Bereich der Haupt- und Förderschulen mit erweitertem Ganztagsbetrieb regelt. Zugleich ist bereits eine Weichenstellung hinsichtlich der Sekundarstufe I erfolgt.
Die Möglichkeiten der Schulen, mit Dritten zusammenzuarbeiten oder auch andere Berufsgruppen als Lehrer zu beschäftigen, wurden gestärkt. Die Einbeziehung des Landessportbundes zur Weiterentwicklung des Ganztags ist für uns selbstverständlich.
Hier nur einige Stichworte: Der Landessportbund nimmt an der erweiterten interministeriellen Arbeitsgruppe „Ganztag in Nordrhein-Westfalen“ teil. Es gab es eine intensive Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätsentwicklung. Auch bei der Fortbildung des Lehrpersonals kommt ihm – neben den anderen zuständigen Stellen – durch die bei den Kreisen und Stadtsportbünden eingerichteten 54 regionalen Koordinierungsstellen ein wichtiger Anteil zu.
Die Erlassentwürfe zur Ganztagsoffensive sind momentan in der Verbändebeteiligung. Auch darüber erhält der Landessportbund nochmals Gelegenheit, seine Belange vorzutragen und zu den bestmöglichen Ergebnissen beizutragen.
Eine spezielle Regelung zur Entlohnung der Beschäftigten im sportlichen Bereich, die Sie angesprochen haben, erscheint mir nicht angebracht. Es existieren für die Schulträger tarifvertragliche Regelungen. Eine Sonderstellung des Sports gegenüber anderen außerschulischen Trägern oder Beschäftigten anderer Berufsgruppen leuchtet mir daher nicht ein.
Als Ergebnis kann ich also festhalten: Die gemeinwohlorientierten Sportorganisationen werden von uns in jeden Schritt eingebunden. In allen Schulformen gibt es bzw. wird es in Kürze die Möglichkeit geben, Kooperationsverträge mit Dritten abzuschließen, sodass sich der Sport in Zukunft in noch mehr Schulen einbringen kann. Ihre Befürchtungen, meine Damen und Herren von der Opposition, die Ganztagsoffensive stehe einer weiteren Einbeziehung außerschulischer Träger entgegen, läuft somit ins Leere.
Wäre der Antrag von CDU und FPD gestellt worden, hätten wir natürlich gleich im Text auf den guten Entwicklungsstand des Ganztags hinweisen können. Aber auch so bietet uns Ihr Antrag die Gelegenheit, unsere Erfolge darzustellen. Obwohl ich persönlich – wie dargestellt – davon überzeugt bin, dass uns eine Annäherung zu Ihrem Antrag nicht weiterbringt, und weil eigentlich schon alles in trockenen Tüchern ist, werden wir selbstverständlich Ihrem Wunsch entsprechen, diesen Antrag in den zu beteiligenden Ausschüssen weiter zu beraten und zu behandeln. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im Jahre 2005 haben wir hier im Plenum Anträge der Oppositionsfraktionen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie debattiert. Hintergrund der Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen war damals das Votum des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments zur EU-Dienstleistungsrichtlinie vom 22. November 2005. Ich habe damals für meine Fraktion in der Plenarsitzung/-debatte zu den Oppositionsanträgen Stellung bezogen und unsere Position verdeutlicht.
Der vom Binnenmarktausschuss im November 2005 verabschiedete Richtlinienentwurf war eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen auf europäischer Ebene. Diese Beratungen, meine Damen und Herren, haben am 16. Februar 2006 zur Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Europäischen Parlament in erster Lesung mit 394 zu 215 Stimmen bei 33 Enthaltungen geführt.
Damals schürte die Fraktion der Grünen die Angst, die EU-Dienstleistungsrichtlinie würde eine Abwärtsspirale der Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards hervorrufen. Heute, meine Damen und Herren, sehen und wissen wir, dass dies nicht der Fall ist.
Damals warb die SPD-Fraktion dafür, dass Nordrhein-Westfalen den Veränderungsprozess der EU-Dienstleistungsrichtlinie mitgestalten müsse. Fürwahr! Mit Verlaub, meine Damen und Herren der Opposition, diese Forderung war schon im Dezember 2005 so banal wie selbstverständlich und ist es auch noch gegenwärtig. Hierfür bedarf es aus Sicht meiner Fraktion keiner zusätzlichen parlamentarischen Initiative.
Heute nun fordert die SPD-Fraktion in einem neuerlichen Antrag zur EU-Dienstleistungsrichtlinie die Landesregierung dazu auf, eine umfassende Studie zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Hinblick auf Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, dass dieser Weg aus Sicht meiner Fraktion nicht zielführend ist. Denn er verursacht nicht nur neue Bürokratie, sondern ist auch nicht verhältnismäßig.
Ein Blick auf die inhaltlichen Details der verabschiedeten Richtlinie verdeutlicht unseren Standpunkt. Ihnen ist bekannt, dass sich das als Wegbereiter für sogenanntes Sozialdumping kritisierte Herkunftslandprinzip, nachdem die Dienstleister bei Tätigkeiten im EU-Ausland nur den jeweiligen Regeln ihres Heimatlandes unterworfen sein soll
ten, im letztlich verabschiedeten Text der Dienstleistungsrichtlinie nicht mehr wiederfindet.
Zudem hat das Europäische Parlament den Anwendungsbereich stark eingeschränkt. So sind unter anderem die folgenden Bereiche von der Dienstleistungsrichtlinie ausgeklammert – das wissen Sie –:
Erstens Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, zweitens Rechtsberatungen, drittens Gesundheitsdienste, viertens audiovisuelle Dienstleistungen, fünftens Sportwetten und Lotterien, sechstens hoheitliche Tätigkeiten, siebtens soziale Dienstleistungen, achtens Zeit- und Leiharbeit und neuntens Sicherheitsdienste und Hafendienstleistungen.
Verkehrs-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen waren ohnehin nie Bestandteil der Richtlinie. Zudem war jederzeit sichergestellt, dass die Richtlinie die staatliche und kommunale Daseinsvorsorge nicht einschränkt. Positiv hervorgehoben werden kann auch die vereinbarte Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners in den EUStaaten, an den sich Unternehmen wenden können, die sich niederlassen wollen.
Der verabschiedete Text, meine Damen und Herren, der Dienstleistungsrichtlinie, die Ende Dezember 2006 in Kraft getreten ist, schafft die Voraussetzungen, dass die nur vorübergehend als Dienstleistungsanbieter in Deutschland tätigen Firmen und Unternehmen zu fairen Wettbewerbsbedingungen antreten müssen.
Die Dienstleistungsrichtlinie beseitigt viele Hemmnisse, vor allem für den Mittelstand, die dieser bisher auf ausländischen Märkten überwinden musste, und ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen sozialen und ökologischen Schutzinteressen und der Erleichterung des zwischenstaatlichen Handelns.
Geplant sind – Sie schreiben es selbst in Ihrem Antrag –, Herr Kuschke, sechs große Umsetzungskonferenzen der Europäischen Kommission und drei Arbeitspapiere zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in der Umsetzungsphase. Vor den aufgezeigten Hintergründen erschließt sich umso weniger die Notwendigkeit einer bürokratischen Umsetzungsstudie.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich frühzeitig im Sinne des jetzt verabschiedeten Textes auf der europäischen Ebene eingebracht. Sie wird auch die Umsetzung der Richtlinie kompetent begleiten. Da bin ich mir ganz sicher.
Insofern sehen wir den Beratungen in den Fachausschüssen gelassen entgegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute Morgen über die EU-Dienstleistungsrichtlinie und ihre Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen. Das ist unbestritten ein wichtiges Thema. In aller Ruhe und Sachlichkeit darf ich aber auch einleitend feststellen: Dieses Thema eignet sich nicht für übereifrigen Aktionismus. Es eignet sich noch viel
weniger dafür, Ängste bei den Menschen zu schüren, die unbegründet sind. Damit bin ich auch schon bei der Grundlage dieser Debatte, den beiden Anträgen von SPD und Grünen; nur einige wenige Worte hierzu, meine Damen und Herren:
Der SPD-Antrag fordert eine eigene NRW-Studie zu den Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie, obwohl eine solche in ähnlicher Form von der Verwaltungshochschule Speyer verfasst schon längst vorliegt.
Vor zwei Wochen war es noch der kommunale Masterplan, mit dem Sie Ihre eigene jahrelange Untätigkeit auf europapolitischem Feld verdecken wollten, jetzt also noch eine Studie oben drauf. Diesen Bürokratismus, meine Damen und Herren, machen wir nicht mit. Die Koalition der Erneuerung steht dafür, europapolitische Entscheidungsprozesse frühzeitig im Interesse NordrheinWestfalens zu beeinflussen. Hierfür brauchen wir keine Anhäufung von Papieren. Hierfür brauchen wir eine praxis- und bürgernahe Politik, die den Mehrwert Europas für die Menschen in ihrem alltäglichen Leben vor Ort erfassbar macht.
Das ist ein gänzlich anderer europapolitischer Ansatz als derjenige, der im Antrag der SPDFraktion zum Ausdruck kommt. Unser bürgernaher europapolitischer Ansatz, meine Damen und Herren, unterscheidet sich auch substanziell von dem Inhalt des Antrags der Grünen. Die hier suggerierte Panikmache vor Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltdumping, das durch die EUDienstleistungsrichtlinie angeblich drohe,
belegt nicht Ihre Sorge um die Menschen in diesem Lande, sondern zeigt vielmehr den fehlenden Realitätssinn Ihres Politikverständnisses, liebe Grüne.
Der jetzt dem Europäischen Parlament zur ersten Lesung vorliegende Richtlinienentwurf, meine Damen und Herren, garantiert eine vernünftige Balance zwischen sozialen und ökologischen Schutzinteressen und der Erleichterung des zwischenstaatlichen Handels und ist damit ein großer Erfolg der von Christdemokraten und Liberalen verfolgten Linie in dieser Angelegenheit.
Was besagt der vom Binnenmarktausschuss verabschiedete Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie abzüglich der rot-grünen Prosa in Wirklichkeit? - Bei dem besonders umstrittenen Herkunfts
landprinzip konnten Christdemokraten und Liberale eine moderate Regelung zum anwendbaren Recht durchsetzen. So werden unsinnige Barrieren und bürokratische Hemmnisse für Unternehmen abgebaut. Rechtsbereiche, bei denen das Recht des Herkunftslandes unproblematisch ist – zum Beispiel Regelungen zu Unternehmensführungen, Regelungen zur Ausführung der Dienstleistung, Regelungen zum Inhalt der Dienstleistung selbst –, werden darüber hinaus in einer Positivliste zusammengefasst.
Grundsätzlich gilt für den Marktzugang und die Ausübung der Dienstleistung das Recht am Ort der Niederlassung im Herkunftsland. Die Mitgliedstaaten, in denen die Dienstleistung letztendlich erbracht wird, können aber weiterhin verlangen, dass ihre Regeln, die zum Schutz von öffentlicher Sicherheit und Ordnung, zur Wahrung der Volksgesundheit, zum Umweltschutz und zur Vorbeugung gegenüber besonderen Risiken vor Ort zwingend erforderlich sind, auch eingehalten werden.
Darüber hinaus wurden drei weitere wichtige Änderungen beschlossen:
Erstens. Es ist sichergestellt, dass die Richtlinie die staatliche und kommunale Daseinsvorsorge nicht einschränkt. Die Definitions-, Gestaltungs- und Finanzierungshoheit der Mitgliedstaaten bleibt damit unangetastet.
Zweitens. Das gesamte Arbeitsrecht und damit auch die Entsendung von Arbeitnehmern bleiben von der Richtlinie unberührt. Befürchtungen, die Richtlinie könnte Sozialdumping fördern, sind schlichtweg unbegründet.
Drittens. Sensible Dienstleistungsbereiche wie beispielsweise das Notarwesen, Geldtransporte, audiovisuelle Dienste, Zeitarbeit oder der Glücksspielsektor werden aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen.
Ich fasse zusammen: Der vom Binnenmarktausschuss verabschiedete Richtlinienentwurf stellt eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen auf europäischer Ebene dar und ist in erster Linie den entsprechenden Bemühungen von Christdemokraten und Liberalen zu verdanken. Der Entwurf liegt auch im Interesse Nordrhein-Westfalens. Ich bin mir ganz sicher, dass die neue Landesregierung auf dieser Basis im weiteren Verlauf der europapolitischen Entscheidungsprozesse zur Dienstleistungsrichtlinie ihren Einfluss entsprechend geltend machen wird.
Die heutige Debatte, meine Damen und Herren, zeigt uns ganz deutlich: SPD und Grüne machen einmal mehr viel Lärm um nichts.
Jawohl, Herr Präsident. – Die Koalition der Erneuerung hingegen gestaltet die Europapolitik für die Menschen in diesem Lande unaufgeregt, praxisbezogen und bürgernah. – Ich danke Ihnen.