Protocol of the Session on August 27, 2008

Ich frage Sie aber, ob Sie vor der Anhörung, auf die sich die Kollegin Gebhard bezieht, jemals die Prüfung nach Verwaltungsverfahrensgesetz vorgenommen haben, ob Ihnen eine Abberufung von Frau Höhler möglich ist.

Herr Minister, bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Beer, ich kann das, glaube ich, sogar mit Rückgriff auf Fragestunden des vergangenen Jahres beantworten. Denn ich hatte Ihnen damals, wenn ich mich recht erinnere – deswegen habe ich mich gewundert, dass es überhaupt noch einmal zu einer solchen Nachfrage kam –, genau die Rechtsauskunft gegeben, die ich Ihnen jetzt auch gegeben habe.

Frau Kollegin Gebhard.

Wir haben das seinerzeit anders verstanden, nämlich ähnlich, wie das in der Presse dokumentiert ist.

(Zuruf)

Wir können das nachvollziehen. Sie haben im Sommer des letzten Jahres in der Tat Ihren Unmut geäußert und Frau Höhler zum Rücktritt auf

gefordert. In der Presse, beispielsweise in der „Rheinischen Post“, war damals zu lesen: Absetzen kann er die geschäftstüchtige Frau jedoch nicht.

(Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: Sehr richtig!)

Das heißt, es war bei uns der Eindruck entstanden, und zwar mit Rückgriff auf das zurzeit gültige Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen, dass es eine Möglichkeit der Abberufung durch denjenigen, der eingesetzt hat, nicht gibt. Sie haben damals meiner Erinnerung nach keinen Rückgriff auf das Landesverfahrensgesetz gemacht.

Darf ich Sie bitten, eine Frage zu stellen.

Dieses ist erstmalig in der Anhörung zum Ausdruck gekommen. Das ist die Frage, die hier zu klären ist. Es geht nicht grundsätzlich um die Frage, wie Hochschulräte zusammengesetzt sind, sondern es geht um die Frage: Reicht Ihnen das Landesverfahrensgesetz im Falle eines Falles aus, und warum hat es Ihnen im Fall Höhler nicht ausgereicht, wenn er doch auch aus Ihrer Sicht so unwürdig ist, um das Verfahren der Abberufung einzuleiten?

Vielen Dank, Frau Gebhard. – Herr Minister, bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Gebhard, ich versuche es noch einmal. Ich hatte Ihnen im vergangenen Jahr genau das gesagt, was ich Ihnen auch heute gesagt habe. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit zur Abberufung. Das habe ich Ihnen so dargelegt.

(Heike Gebhard [SPD]: Nach dem Hoch- schulgesetz!)

Nicht nur nach dem nicht. Wir haben das rechtlich geprüft. Dazu gibt unser Rechtssystem, auch nicht das neue Hochschulrecht, keinen ergänzenden Ansatzpunkt. Ich habe Ihnen auch begründet, warum nicht: weil wir uns eben nicht das Recht geben wollten, aus anderen Erwägungen, als das Verwaltungsverfahrensgesetz sie eröffnet, Zugriff zu nehmen. Das habe ich Ihnen auch damals schon dargelegt. Auch sonst gab es keine rechtliche Möglichkeit.

Man kann das wie Frau Beer jetzt natürlich politisch mit irgendwelchen Begriffen belegen. Ich habe gesagt „inakzeptabel“. Sie haben einen an

deren Begriff gewählt. Aber welchen Begriff Sie auch wählen, Sie müssen es justiziabel machen. Ich hatte Ihnen damals dargelegt: Es ist rechtlich nicht möglich. – Das lege ich Ihnen auch heute noch einmal dar. Das ist die Rechtsauffassung, die wir in dem Vorgang über den gesamten Zeitraum vertreten haben.

Im Übrigen, wenn ich das noch einmal sagen darf, Frau Beer, hatte ich nicht den Eindruck, dass wir in irgendeiner Weise zeitverzögert reagiert hätten, sondern ich glaube, das lief in aller Klarheit und in großer Zeitnähe zu dem Vorgang ab, der ja auch seine eigene Entwicklung hatte, wo sich einiges über die Zeit entwickelt hatte. – Das ist die Rechtsauffassung.

Neben der Rechtsauffassung zu dem einzelnen Vorgang ist mir noch einmal wichtig darauf hinzuweisen, dass die Hochschulräte aus gutem Grund Unabhängigkeit besitzen, eine Unabhängigkeit, wie sie – das habe ich Ihnen auch schon einmal als Parallele hier vorgetragen – etwa auch der Wissenschaftsrat besitzt. Die dort vom Bundespräsidenten berufenen Persönlichkeiten können auch nicht wieder abberufen werden, es sei denn, dieser von mir eben genannte Paragraf wäre einschlägig. Ansonsten sind sie für die Amtszeit berufen. So ist es für diese Gremien auch. Ich halte das gerade mit Bezug auf die Unabhängigkeit, die wir den Hochschulen geben wollen und die Wissenschaft und Forschung auch verdient haben, für absolut begründet.

Frau Kollegin Boos, bitte.

Das Verhalten von Frau Höhler haben Sie ja gerade selbst, Herr Minister Pinkwart, als inakzeptabel bezeichnet. Es ging ja darum, dass eine Wohnung an einen Abgeordneten der NPD vermietet wurde. Mich würde interessieren: Hat Frau Höhler dieses Mietverhältnis mittlerweile aufgelöst? Gibt es da eine neue Erkenntnis?

Herr Minister, wollen Sie die Frage beantworten?

Das kann ich gerne versuchen zu klären, soweit mir das möglich ist, und Ihnen mitteilen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Wie beim letzten Mal! Das ist die gleiche Situation! Sie wussten nicht Bescheid!)

Herr Kollege Eumann, bitte.

Herr Minister Pinkwart, Sie haben jetzt noch einmal ausdrücklich verteidigt, dass Sie mit Hinweis auf die Unabhängigkeit jede Form einer Abberufungsmöglichkeit innerhalb des Hochschulgesetzes für nicht erforderlich halten. Wie schätzen Sie denn die Höhe des Schadens für die Universität durch das Mitglied des Hochschulrates Höhler ein? Glauben Sie nicht auch, dass Sie in der Verantwortung sind, Schaden von der Universität abzuwenden?

Herr Minister, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, ich könnte ja jetzt sagen – was nicht meine Art ist –: In der Weise, in der Sie das hier thematisieren, könnten Sie Gefahr laufen, der Hochschule Schaden zuzufügen.

(Beifall von der CDU)

Der Schaden selbst, soweit er gegeben sein sollte, ist im vergangenen Jahr eingetreten. Das muss man so sehen. Da gab es sicherlich durch die Personalie auch eine öffentliche Wirkung, die für die Hochschule nicht von Vorteil war. Damit hat die Hochschule aber in exzellenter Weise umgehen können, und zwar der Hochschulratsvorsitzende und die anderen Mitglieder des Hochschulrates.

(Beifall von Dr. Michael Brinkmeier [CDU])

Sie haben ein tolles Präsidium gewählt. Paderborn ist sehr erfolgreich. Auch an dieser Stelle muss man daher sagen – wir werden ja gleich noch eine Debatte zu einer anderen Hochschule haben –: Sosehr Sie sich auch bemühen – das verdient ja eine gewisse Anerkennung –, es gelingt Ihnen nicht und schon gar nicht mit solchen Beispielen, unser Hochschulfreiheitsgesetz auch nur im Ansatz infrage zu stellen. Dafür ist es schlicht und ergreifend zu erfolgreich. Das muss ich „leider“ so sagen.

(Beifall von CDU und FDP – Ministerin Ros- witha Müller-Piepenkötter: Wieso „leider“? – Gegenruf von Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: Ja, für Sie leider!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere

Nachfragewünsche liegen mir nicht vor, sodass ich mich bei Herrn Minister Dr. Pinkwart für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 224 bedanke.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 225

des Herrn Abgeordneten Schultheis von der Fraktion der SPD auf, der sich durch den Kollegen Eumann vertreten lässt:

Privatuniversität Witten-Herdecke

Bereits im Mai 2008 hatte ich Minister Pinkwart in der Fragestunde die Frage gestellt, die ich heute wieder stelle.

Damals hatte Minister Pinkwart geantwortet:

„Die Fortsetzung der Landesförderung ist allerdings an Bedingungen gebunden. Sie setzt zwingend eine mittelfristige Finanzplanung voraus, aus der sich ergibt, dass bei dieser Gesamtfinanzierung der wirtschaftliche Fortbestand der Hochschule für die nächsten Jahre realistisch erscheint. Zu dieser Planung muss es eine entsprechende Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geben. Eine entsprechend testierte Planung einschließlich der erforderlichen Sicherheiten für den dauerhaften Bestand des Hochschulbetriebs liegt der Landesregierung zurzeit noch nicht vor. Sie bleibt vor allen weiter gehenden Entscheidungen zunächst abzuwarten.“

Drei Monate später stellt sich die Situation der Privatuniversität sogar noch dramatischer dar:

Die Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat ist weiterhin nicht gesichert. Der Antrag ist beim Wissenschaftsrat wegen der fortlaufenden Schwierigkeiten der Hochschule immer noch nicht abschließend behandelt worden.

Die Finanzierung der Privatuniversität ist weiterhin nicht nachhaltig gesichert. Der Kapitalstock ist dramatisch gesunken und der letzte Großinvestor nunmehr ausgestiegen.

Zudem stellen sich immer wieder neue rechtliche Fragen. Anscheinend hält neuerdings die sogenannte „Allianz für Bildung“ faktisch die Mehrheit an der Privatuniversität und kann den Kurs der Hochschule bzw. den Verkauf ihrer Anteile im Alleingang bestimmen.

Wie wird die Landesregierung vor diesem Hintergrund unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Kriterien weitere Förderentscheidungen für die Privatuniversität Witten-Herdecke treffen?

Ich darf Herrn Minister Prof. Dr. Pinkwart um Beantwortung bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Eumann, im Mai dieses Jahres hatte ich aufgrund der damaligen Mündlichen Anfrage zu der Privatuniversität Witten-Herdecke bereits ausgeführt, dass sich das Land nach Anhörung der Hochschule beim Wissenschaftsrat für die Verschiebung der Reakkreditierung um zwei Jahre eingesetzt hat. Damit soll der Hochschule ein hinlänglich langer Zeitraum eingeräumt werden, die vom Wissenschaftsrat geforderten Maßnahmen umzusetzen. Der Wissenschaftsrat hat im Juli dieses Jahres einer Verschiebung des Reakkreditierungsverfahrens um zwei Jahre zugestimmt. Damit hat die Hochschule jetzt insbesondere die Chance, ihre Forschungsleistung und die personelle Ausstattung in der Medizin weiter zu verbessern sowie die Klinikkooperation zu aktualisieren.

In diesem Kontext erheben Sie – wie bereits in der Mündlichen Anfrage im Mai dieses Jahres – die Frage, wie die Landesregierung unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Kriterien weitere Förderentscheidungen für die private Universität Witten-Herdecke treffen wird. Hierzu darf ich noch einmal wie bereits im Mai dieses Jahres ausführen, dass eine Fortsetzung der Landesförderung zwingend eine mittelfristige Finanzplanung voraussetzt, deren Annahmen realistisch erscheinen. Aus der Planung muss sich ergeben, dass bei ihrer Umsetzung die Gesamtfinanzierung und damit der wirtschaftliche Fortbestand der Hochschule für die nächsten Jahre gesichert erscheinen. Darüber hinaus bedarf es einer entsprechenden Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dieser Planung.