Protocol of the Session on August 27, 2008

Es gibt eben sehr wohl die Bereitschaft in unserer Gesellschaft und auch der Wirtschaft, etwas für die finanzielle Förderung unserer Studierenden zu tun. Man muss versuchen, diesen Schatz zu heben und ihn nicht zu diskreditieren. Wir dürfen nach meiner festen Überzeugung keine Chancen vertun.

Durch Studienbeiträge gespeiste Stiftungen der Hochschulen gibt es derzeit an drei Hochschulen, nämlich an der Universität Duisburg-Essen und an den Fachhochschulen Bochum und Münster. An der Fachhochschule Köln und an der Technischen Universität Dortmund laufen die stiftungsrechtlichen Anerkennungsverfahren. Alle diese Stiftun

gen leisten einen wertvollen Beitrag zur sozialen Förderung der Studierenden.

So fördert die Münsteraner Fachhochschulstiftung „Qualität in Studium und Lehre“ begabte Studierende und Nicht-EU-Ausländer mit ausgezeichneten Leistungen. Hier war es ein dringender Wunsch der Studierenden, dass nur leistungsfähige Studierende aufgrund nachgewiesener Leistungen gefördert werden. Die Vergabe der Stipendien erfolgt hier transparent und aufgrund einer klar definierten Ausschreibung im Rahmen klarer Förderrichtlinien.

Auch hier wieder deckt sich der Duktus der Mündlichen Anfrage nicht mit der Realität an unseren Hochschulen.

Außerdem ist mir wichtig, Folgendes zu betonen – ich habe das schon mehrfach getan und bin gerne bereit, es noch einmal zu unterstreichen –: Unser nordrhein-westfälisches Studienbeitragsmodell ist das am weitesten sozial abgefederte Modell aller Bundesländer. Studienbeiträge brauchen niemanden vom Studium abzuschrecken, weil es das Studienbeitragsdarlehen und eine Deckelung in der Rückzahlung gibt, die annähernd zwei Drittel unserer BAföG-Empfänger am Ende des Bildungsweges beitragsfrei stellt. Gerade deshalb flankieren unter sozialen Gesichtspunkten Stipendien das Studienbeitragsmodell allenfalls. Angesichts der weitreichenden sozialen Absicherung der Studienbeiträge sind Stipendien für das Beitragssystem aber nicht essenziell.

Gerade deshalb ist es mir auch wichtig, die Vergabe von Stipendien mit dem Leistungsgedanken zu verknüpfen. Letztlich kommen im Studienbeitragsmodell so soziale Fairness und Leistung zusammen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen bisher zwei Fragen vor. Bitte schön, Frau Seidl.

Herr Minister, Sie haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten sehr für dieses nationale Stipendiensystem eingesetzt und haben es beworben. Wir haben alle sehr gespannt darauf gewartet, welches Ergebnis diese letzte GWK-Sitzung bringen würde. Deswegen haben wir uns gewundert und gefragt, wie es kommt, dass Ihr Vorschlag für dieses bundesweite Stipendienmodell in der letzten GWKSitzung bei Ihren Länderkollegen, unter anderem auch bei Frau Schavan, eben nicht auf Zustim

mung gestoßen ist und damit diese Pläne quasi gescheitert sind.

Herr Minister, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Seidl, ich weiß nicht, aus welchen Quellen Sie diese Schlussfolgerung ableiten wollten. Denn bemerkenswert ist, dass die GWK auf Antrag Nordrhein-Westfalens die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen hat, die – aufsetzend auf unseren Vorschlag – genau das Thema zum Gegenstand hat, ein solches nationales Stipendiensystem zu entwickeln. Im Übrigen hat den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe das Land Nordrhein-Westfalen. Der Bund und auch A- und B-Länder wirken mit. So zügig, wie wir ansonsten auch zu arbeiten pflegen, haben wir auch hier wieder gearbeitet; denn die Arbeitsgruppe hat schon getagt. Sie wird ein weiteres Mal tagen.

Wir sind zuversichtlich, dass wir rechtzeitig zum Bildungsgipfel – das ist jedenfalls das Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung und auch unser Ziel in der Arbeitsgruppe – mit Ergebnissen auch in dieser Frage aufwarten können.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Dr. Boos hat eine Frage. Bitte schön.

Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre ausführliche Antwort. Ich möchte für meine Fraktion sagen, dass wir keinerlei Misstrauen gegen Stipendien haben. Ansonsten finde ich es etwas irritierend, wenn Sie den Duktus der Anfrage in den Raum stellen.

Nichtsdestotrotz möchte ich jetzt weiter fragen, denn ich weiß, dass das Rektorat der Fachhochschule Münster, bevor die Stiftung eingerichtet wurde, rechtliche Bedenken geäußert hatte. Sie wurden dann vom Wissenschaftsministerium ausgeräumt. Die Bedenken lauteten, es würden hier Studierende und Eltern zu Zahlungen herangezogen, um dann letztendlich für andere aus dieser Stiftung Studiengebühren zu zahlen. Warum hatte das Ministerium an dieser Stelle keine Bedenken?

Frau Boos, ich kann den Vorgang weder bestätigen noch sonstwie kommentieren. Stipendienge

bühren kenne ich schon von der Begrifflichkeit her nicht.

Wenn Sie meinen, dass die Möglichkeit gegeben wäre und das möglicherweise kritikwürdig sei, dass auch aus Studienbeitragseinnahmen studienbeitragsbezogene Stipendien gewährt werden, dann empfehle ich einen Blick in das vom Landtag beschlossene Studienbeitragsgesetz. Denn das ist die Rechtsgrundlage für das Handeln der Hochschulen, die ich eben genannt habe, also auch für Münster, die auf studienbeitragsbezogene Stipendien abstellen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Gebhard stellt die nächste Frage. Bitte schön.

Herr Minister, ich würde gerne auf diese rechtliche Frage zurückkommen. Es ist die spannende Frage, welcher Anteil von Studiengebühren einer Hochschule in eine solche Stiftung fließen darf, um daraus anschließend Stipendien zu zahlen. Normalerweise sind die Studiengebühren, die Sie Beiträge nennen, dazu da, unmittelbar die Situation in Studium und Lehre zu verbessern. Dieses hier allerdings kommt nur einigen wenigen Personen zugute, aber nicht der Mehrheit der Studierenden.

Von daher wäre die spannende Frage: Wie viel Prozent der Studiengebühren dürfen maximal in diese Stiftung fließen?

Herr Minister, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Gebhard, auch hier kann ich ähnlich lautend antworten: Auch das ist im Gesetz, konkret in der Begründung des Gesetzes, schon verankert. Denn dort steht, dass bis zu 20 % der Studienbeitragseinnahmen für den Aufbau eines Stipendienwesens genutzt werden können.

Vielen Dank, Herr Minister. Zu ihrer zweiten und letzten Frage hat sich Frau Dr. Seidl gemeldet. Bitte schön, Frau Dr. Seidl.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Pinkwart, noch eine Nachfrage zu dem nationalen Stipendiensystem. Mich interessiert vor dem Hintergrund, dass die Wirt

schaft innerhalb des Stipendiensystems einen großen Beitrag leisten muss: Welche konkreten Zusagen aus der Wirtschaft haben Sie zur Finanzierung Ihres Stipendienmodells?

Herr Minister, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Seidl, wir haben natürlich auch aus der Wirtschaft ein Echo erhalten. Ich habe selbst beim Stifterverband der Deutschen Wissenschaft dazu vortragen können. Der Verband hat sich wie auch die anderen Verbände der deutschen Wirtschaft nachhaltig positiv gegenüber der GWK, die dazu eine Abfrage vorgenommen hatte, geäußert. Hier gibt es eine hohe Bereitschaft, allerdings gekoppelt an die Forderung nach einer dezentralen Ausgestaltung eines solchen Systems. Sprich: Es gibt keine erkennbare Bereitschaft, in einen anonymen Fonds einzuzahlen, der dann von der Politik verwaltet wird. Das wäre eine Art zweiter Steuer, die man dann erheben würde.

Deswegen unser Ansatz: dezentrale Einwerbung über die Hochschulen. Dann herrscht eine hohe Bereitschaft, sich zu engagieren.

Wir müssen natürlich auch die Voraussetzung dafür schaffen. Ich hatte das Beispiel OWL genannt. Hier ist OWL mal wieder – ich darf das als Rheinländer mit hoher Anerkennung sagen – vorangegangen. Die OWLer haben aus eigener Initiative ein System aufgebaut – mit vielen kleinen Unternehmen und Privatleuten, die dort als Initiatoren aufgetreten sind. Da ist schon einiges zusammengekommen, was weiter aufwachsen wird.

Wenn es dazu einen zusätzlichen Anreiz, wie wir uns ihn vorstellen, gibt, dann erwarten wir, dass endlich die in Sonntagsreden immer gerne eingeforderte Mobilisierung erreicht wird.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Dr. Boos hat sich zu einer zweiten Frage gemeldet. Bitte, Frau Kollegin.

Wir haben gehört, dass die Möglichkeit der Stiftung im Gesetz verankert ist. Ist aber nicht grundsätzlich die Konstruktion der Stiftung problematisch, wenn im Gesetz auch steht, dass die Gelder zeitnah zur Verbesserung der Studienbedingungen herangezogen werden müssen?

Herr Minister.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Liebe Frau Boos, meine Damen und Herren, natürlich setzt eine solche Stiftung dann, so wie es der Gesetzgeber formuliert hat, voraus, dass die Stipendien auch zeitnah gewährt werden. Das heißt, soweit Mittel da sind, sollen sie auch zur Stipendienvergabe genutzt werden. Stipendien würden in dem konkreten Fall etwa mit Blick auf die Bedingungen, die ich am Beispiel Münster eben genannt hatte, die Studiermöglichkeiten verbessern. Wir liegen damit genau im Geiste des Studienbeitragsgesetzes.

Die andere Möglichkeit sind Befreiungstatbestände. Das ist der andere Weg. Sie haben gefordert, wir müssten noch mehr Befreiungstatbestände schaffen. Eine Menge solcher Tatbestände finden sich schon im Gesetz.

Darüber hinaus haben wir den Hochschulen die Freiheit eingeräumt, noch eigene Befreiungstatbestände zu benennen. Das heißt, dort verzichtet man gänzlich auf einen Beitrag von Studierenden, obwohl sie die Vorteile, die Studienbeiträge der anderen Kommilitonen für die Hochschule erbringen, mit in Anspruch nehmen. Das möchte ich auch noch einmal gerne erwähnen. Regelungen, um besondere, auch soziale Härtefälle zu berücksichtigen, sind im Gesetz verankert. Die Hochschulen können sie selbst weiter ausgestalten.

Und zusätzlich ist die Möglichkeit eröffnet, ein Stipendienmodell zu realisieren. Das halten wir auch für sehr sachgerecht.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Hendricks hat eine Frage. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben gerade die Frage von Frau Dr. Seidl nach der Größenordnung sowie danach, wer bisher als Spender oder Stifter infrage gekommen sei, sehr ausweichend beantwortet. Da Sie als Beispiel für regionale Aktivitäten auf Münster verwiesen haben, möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie uns einmal eine Größenordnung auch im Hinblick auf die Zeitschiene nennen können, damit wir eine Vorstellung bekommen, welche Zusagen in einer Region dieses Landes bisher vorliegen.

Herr Minister, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hendricks, wir haben in Deutschland schon sehr lange über Stipendien geredet. Wer sich einmal die Stipendienbilanz ansieht, stellt fest, dass es deutlich zu wenige sind.

Im Hinblick auf die Frage, welchen Beitrag die Länder leisten, die – erst recht nach der Föderalismusreform – eigentlich die Hauptzuständigkeit haben, stelle ich fest, dass die Länder bislang auf dem Gebiet der Stipendien so gut wie nichts leisten; es sind weniger als 5 %.

Die Hauptlast trägt der Bund. Er hat in den letzten Jahren etwas mehr getan; das muss man anerkennen.

Sieht man von Sonntagsreden ab, sind seitens der Politik aber keine Anstrengungen unternommen worden, nach Konzepten und Anreizmechanismen zu suchen, um überhaupt private Stärke in dieses Stipendienwesen einzubinden und den Kuchen so groß zu machen, dass wir mehr jungen Leuten, die es verdient hätten, ein solches Stipendium auch gewähren könnten. Das wird ein schwieriger Weg werden; dessen bin ich mir völlig bewusst. Aber wir arbeiten erstmalig in Deutschland daran.

Ich freue mich darüber, dass Bundesbildungsministerin Frau Schavan dies ebenso wie die Länder unterstützen und wir endlich konstruktiv darangehen können. Es gibt positive Stimmen aus der Wirtschaft – das habe ich dargelegt –, und die Wirtschaft und die Hochschulen erwarten, dass die Politik jetzt klärt, wie sie sich das vorstellt. Wir arbeiten daran, dass in den nächsten Jahren – das ist unsere Vorstellung – ein Aufwuchs von heute knapp 2 % bis auf 10 % der Studierenden nach diesem Mechanismus schrittweise Platz greifen kann.

Dabei bin ich besonders zuversichtlich, dass Hochschulen, die wie in Nordrhein-Westfalen über neue Eigenständigkeiten verfügen, es in besonderer Weise schaffen können, die Großen in der Wirtschaft, die regionale Wirtschaft, aber auch die Ehemaligen und die Bürgerinnen und Bürger in der Region für so etwas zu gewinnen. Dafür gibt es eine wachsende Bereitschaft, vor allen Dingen dann, wenn man sich mit der Hochschule identifizieren kann.

Dabei bauen wir erstmalig – das ist ja noch ganz jung in Deutschland – darauf, dass Hochschulen auch konzeptionell solche Möglichkeiten des Hochschulsponsorings entwickeln. Einige wie die RWTH Aachen oder die TU München sind hier

mittlerweile schon recht erfolgreich geworden; aber auch diese haben ihr Potenzial bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Wir erhoffen uns, dass das noch stärker Platz greift, und versuchen, hierfür bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich bin da ganz zuversichtlich.