Protocol of the Session on June 20, 2008

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brakelmann. – Als nächster Redner hat Herr Kollege Garbrecht für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Beitrag des Kollegen Brakelmann zeigt, wie weise die Aufforderung der SPD ist, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Ich glaube nämlich, es gibt im Ausschuss noch einmal ein paar Dinge zu besprechen.

Die Teilhabe am Arbeitsleben setzt menschenwürdiges Wohnen voraus. Die Sicherung einer menschenwürdigen Unterkunft gehört zu den Grundrechten. Ich glaube, darüber gibt es einen sozialstaatlichen Konsens. Dies gilt auch für Menschen, die im SGB-II-Bezug sind.

Jetzt will ich Ihnen sagen: Der Bundesrechnungshof hat am 29.05. überwiegend zu hohe Zahlungen der Kommunen an Menschen im SGB-IIBezug moniert. Auf Bundesebene kamen sofort die üblichen Verdächtigen – Herr Niebel von der FDP und Herr Kampeter von der CDU –, die meinten, das sozialpolitische Füllhorn würde über die Betroffenen ausgeschüttet.

Heute liegt ein Antrag der Grünen vor, in dem genau das Gegenteil suggeriert wird. Man möchte meinen, die goldene Mitte sei vielleicht das Richtige.

(Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])

Ich sage Ihnen: Aus meiner Sicht – Frau Kollegin Steffens, Sie haben nicht allein die sozialpolitische Kompetenz in diesem Hause geerbt, um das einmal klarzumachen – treffen beide Anträge die Realität, wie sie sich derzeit im Lande darstellt, nicht.

Die Regelungen des SGB II haben, was die Übernahme der Kosten für die Unterkunft betrifft, eine hohe Nähe zu den früheren BSHG-Regelungen. Für die Mehrzahl der Sozialhilfeempfänger hat sich also im Prinzip gar nichts geändert. Die Fragen der Angemessenheit der Wohnung und auch der Heizkosten sind aber bei der Einführung von Anfang an streitig gewesen. Das führte gerade in der Anfangszeit zu vielen Widersprüchen und

Klagen, und wir haben auch heute noch damit zu tun.

Es wurden auch Befürchtungen über massenhafte Zwangsumzüge laut. Dazu will ich Ihnen sagen: Fachleute schätzen 3 %. Die normale Wechselquote im Mietwohnungsbau liegt zwischen 8 % und 12 %. Aber eine Streitanfälligkeit besteht: Aus diesem Bereich stammen 20 % der Klagen und 12 % bis 18 % der Widersprüche bundesweit.

Der Bund verzichtet auf die generelle Festlegung einer Regelung gemäß § 27 SGB II. Das halten wir für richtig. Bei der Angemessenheit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, den es über die Rechtsprechung der Sozialgerichte auszulegen gilt. Von daher sind die Urteile der Sozialgerichte auch für die Kommunen bindend.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Aber das steht doch hier drin!)

Frau Steffens, wedeln Sie nicht immer mit irgendeinem Urteil irgendeines Sozialgerichts!

Die massive Kritik des Bundesrechnungshofs auch im Jahr 2007 zeigt, dass die Kommunen die Senkungsspielräume im Interesse der Betroffenen und eines ausgewogenen Mietmarktes nicht ausgeschöpft haben. Ich hätte mir gewünscht, dass der zuständige Minister dieses Landes die nordrhein-westfälischen Kommunen vor den unserer Auffassung nach unberechtigten Vorwürfen des Bundesrechnungshofes in Schutz genommen hätte.

Wir hätten uns auch gewünscht, dass der Sozialminister den Kommunen einen Praxisleitfaden an die Hand gegeben hätte, wie insbesondere mit der Frage nach der Angemessenheit umzugehen ist, wie ihn Schleswig-Holstein entwickelt hat. Einen solchen Praxisleitfaden gilt es auch in Nordrhein-Westfalen zu entwickeln. Eine solche Hilfestellung für die Kommunen würde unsere Zustimmung finden.

Unsere Zustimmung findet auch eine Einzelanweisung gegenüber den Kommunen, die eklatant gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verstoßen. Eine generelle Weisung lehnen wir ab.

Wir können im Ausschuss gerne noch einmal darüber diskutieren. Die Landesregierung wird ohnehin Gelegenheit erhalten, Stellung zu nehmen. Heute hat die SPD-Fraktion eine Große Anfrage zu Praxis und Realität des SGB II in NordrheinWestfalen mit 163 Fragen eingereicht.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: 167!)

Frau Kollegin Steffens, viele Fragen betreffen auch diesen Punkt.

Der zweiten Forderung Ihres Antrags, bei der Energieeffizienz tätig zu werden, stimmen wir ausdrücklich zu. Hier muss ich leider der Landesregierung Versäumnisse vorhalten. Kommunen handeln innovativer und schneller im Interesse der Menschen und des Klimaschutzes.

Nicht ohne Stolz verweise ich in diesem Zusammenhang auf die sogenannten KdU-Richtlinien – so heißt das ja technisch: Kosten der Unterkunft – , die wir in Bielefeld erlassen haben. Seit 2005 erkennen wir energetische Modernisierungen an. 2007 haben wir das noch einmal erweitert.

Ich hoffe, dass die Landesregierung auch auf diesem Feld tätig wird. Ich freue mich auf eine intensive Beratung. Die Diskussion zeigt, dass sie notwendig ist. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Garbrecht. – Als nächster Redner hat der Kollege Dr. Romberg für die FDP-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Die ersten Zeilen Ihres Antrags sind schon richtig, Frau Steffens. Bildreich und zahlenreich beschreiben die Grünen, wie stark die Energiepreise in den letzten Jahren wirklich gestiegen sind.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Im letzten!)

Es trifft viele wirklich ganz arg im Portemonnaie, Menschen, die echt knapsen müssen.

Unter Punkt II. stellen Sie fest:

„Die hohen Energiekosten belasten alle Haushalte erheblich, gerade einkommensarme Haushalte aber in einem extremen Ausmaß.“

So weit stimme ich noch zu. Aber Kollege Brakelmann hat schon richtig gesagt: Sind denn einkommensschwache Haushalte nur Haushalte, die wirklich Sozialleistungen beziehen? Oder gibt es nicht einkommensschwache Haushalte, wo Menschen regelmäßig zur Arbeit gehen, die genauso knapsen?

(Beifall von der FDP)

Es ist unehrlich, wenn Sie immer nur Lösungen für Menschen suchen, die Sozialleistungen empfangen, und eben nicht für Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten und genauso an den Heizkosten zu knapsen haben.

(Beifall von der FDP)

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Leute kein Problem haben, dann sagen Sie hier, dass Sie nur Politik für Menschen machen, die Leistungen nach dem SGB II empfangen!

(Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])

Wir wollen Lösungsvorschläge einbringen, die allen Menschen helfen.

(Beifall von der FDP)

Unsere Bundestagsfraktion hat diese Woche noch einen Antrag eingebracht,

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

die Energiekosten dadurch zu senken, dass wir die Steuern auf Energie deutlich senken, nämlich die Umsatzsteuer auf Energie.

Herr Dr. Romberg, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich möchte ausführen. Frau Steffens durfte eben auch fortsetzen.

Das würde allen Menschen und gerade auch den Menschen mit wenig Einkommen helfen, die arbeiten gehen, und wäre nicht wieder solitär ein Lösungsvorschlag, den Sie vorgeschlagen haben.

(Beifall von der FDP)

Der Antrag thematisiert vor allem die Heizkostenerstattung für SGB-II-Empfänger thematisiert. Die Landesregierung wird aufgefordert, von ihren Aufsichtsmitteln Gebrauch zu machen. Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund anzunehmen, dass das Land von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, falls es in der Praxis zu Rechtswidrigkeiten kommt.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Es gibt ein Ur- teil nach dem anderen!)

Wie Sie in Ihrem Antrag selbst feststellen, ist die Gewährung von Pauschalen anstelle der Übernahme der tatsächlichen, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung unzulässig. Zu berücksichtigen ist die Definition der Angemessenheit, die von vielen Voraussetzungen abhängig ist. Wie aus dem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom letzten Jahr hervorgeht, müssen hierbei folgende Kriterien berücksichtigt werden: Lage der Wohnung im Gebäude – das heißt, wie viele Außenwände die Wohnung hat und in welchem Geschoss sie liegt –, Wärmeisolierung, Heizungsanlage, viele Dinge.

Aus diesem Grund dürfte es dem Bundesgesetzgeber auch kaum sinnvoll erschienen sein, von der Möglichkeit einer Rechtsverordnung Gebrauch zu machen, um die Angemessenheit von Aufwendungen für Heizungen festzulegen. Dass dieser Verzicht des Bundesarbeitsministeriums explizit im Antrag erwähnt und ganz offenkundig kritisiert wird, zeigt, dass die Grünen anscheinend einer zentralistischen Regelung den Vorzug geben. Aber dieser Zentralismus ist bei den Grünen nichts Neues.

(Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])

In Bezug auf die Bemühungen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Energiesparen gibt es schon deutliche Schritte, mit denen die Landesregierung dies zeigt. Das diesjährige Raumförderungsprogramm legt einen verstärkten Schwerpunkt auf den Klimaschutz im Wohnungsbau. Ein Klimabonus in Höhe von 15.000 € wurde eingeführt. Damit schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Verbesserung der Klimaeffizienz im Wohnungsbau ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern eben auch für die Geldbörsen der Mieter, die dann von den sinkenden Energiekosten profitieren können.