5 Kommunen müssen sich an Recht und Gesetz halten – Heizkosten dürfen nicht über Pauschalen bei den SGB II Beziehenden zu weiteren Einschnitten beim Existenzminimum führen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Klar ist, dass der Anstieg der Heizkosten im Moment sehr hoch ist. Das Bundesamt hat im April 2008 mitgeteilt, dass die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 49,1 bis 64 % steigen. Wir wissen, dass die nächste Heizperiode zwar noch nicht dran ist, aber vor der Tür steht und dass diese Kostensteigerung in vielen Bereichen nicht für die Menschen, die SGB-IILeistungen beziehen, kompensiert wird.
„Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.“
Das Bundessozialgericht hat in dritter Instanz – das ist also nicht mehr infrage zu stellen – entschieden, dass man dabei ganz bestimmte Kriterien berücksichtigen muss, nämlich Faktoren wie Anzahl, Alter, Lebenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner, Bauzustand der Wohnung, Lage im Gebäude, Geschosshöhe, Wärmeisolierung, Heizungsanlage, Heizart, Wettereinflüsse und viele andere Faktoren, die individuell eine Rolle spielen. Das heißt, die Heizkosten müssen in tatsächlicher Höhe erstattet werden. Die individuellen Aspekte müssen also Einfluss nehmen.
Sozialgerichtsentscheidungen liegen vom Sozialgericht Dortmund, Sozialgericht Aachen, Sozialgericht Düsseldorf vor. Zahlreiche Kommunen wollen nun diese extrem hohen Kosten pauschalieren. Die Betroffenen bekommen entweder nur eine Pauschale, die nach bestimmten Kriterien abstrakt berechnet wird, aber nicht den individuellen Fall der Lebenssituation betrachtet. Andere
Kommunen wiederum haben per Rundverfügung Höchstgrenzen und Tabellen festgelegt, nach denen sie sich orientieren. Die Heizkosten und der Winter halten sich jedoch nicht an Höchstgrenzen, sondern die Heizkosten liegen oft weit darüber. Und die Pauschalen reichen oftmals für die Menschen nicht aus.
Die Menschen drehen dann im Winter die Heizung herunter und frieren, hüllen sich in Decken oder beheizen einzelne Zimmer nur noch zu bestimmten Zeiten, und zwar unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt sind oder nicht. Das kann nicht sein. Das Gesetz sagt etwas anderes, und an Recht und Gesetz müssen sich alle halten. Das tun sie aber nicht.
Ich möchte nur ein Beispiel nennen. Der RheinKreis Neuss hat noch im Februar per Rundverfügung seine Pauschalen kundgetan. In der Stellungnahme vom Sozialgericht Düsseldorf vom 23. Mai 2008 steht klar, dass diese Praxis nicht korrekt ist, denn grundsätzlich sind die angemessenen Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Wenn die Heizkosten nicht als angemessen angesehen werden, ist eine Begründung im Einzelfall erforderlich. Das tun diese Kommunen aber nicht. Sie begründen nicht im Einzelfall, sondern sie pauschalieren.
Deswegen fordern wir mit unserem Antrag den Minister, der um ein Weisungsrecht hart gekämpft hat, auf, dass er davon Gebrauch macht. Derzeit sieht es nämlich so aus: Der Rhein-Kreis Neuss einigt sich vor Gericht und zahlt die tatsächlich entstandenen Heizkosten nach, aber nur für diesen einen Fall. Der nächste Fall muss wieder klagen. Herr Minister Laumann, so, wie Sie sich immer inhaltlich zu diesem Bereich äußern, kann es nicht in Ihrem Interesse sein, dass die Betroffenen individuell vor Gericht klagen müssen, damit ihnen Recht gegeben wird und ihnen die tatsächlichen Heizkosten erstattet werden.
Das kann und darf nicht sein. Deswegen wollten wir eigentlich direkt über den Antrag abstimmen lassen, damit Sie direkt im Sommer handeln können.
Hiergegen sperrt sich jedoch die SPD, weil sie noch großen Beratungsbedarf hat. Ich glaube nicht, dass es Beratungsbedarf dazu geben kann, ob Recht und Gesetz eingehalten werden, denn das müssen die Kommunen tun.
Dass es den Kommunen finanziell schlecht geht, wissen wir alle. Aber das, lieber Kollege Garbrecht, darf nicht auf dem Rücken derjenigen, die SGB-II-Leistungen beziehen, also der Betroffenen, ausgetragen werden. Die Betroffenen müssen die tatsächlichen Heizkosten erstattet bekommen. Hier muss Nordrhein-Westfalen schnell handeln.
Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Brakelmann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Antrag der Grünen reichen eigentlich zwei Sätze völlig aus, um ihn zu würdigen: Es hieße, erstens, die sprichwörtlichen Eulen nach Athen zu tragen, wenn man diesem Antrag zustimmen würde, weil, zweitens, der Gesetzgeber, in diesem Fall der Bundesgesetzgeber, in § 22 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches II eindeutig festgelegt hat, dass „Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht (werden), soweit diese angemessen sind.“
Pauschalen bei der Heizkostenerstattung sind nicht zulässig, und nach Auskunft des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist das in Nordrhein-Westfalen überhaupt kein Thema.
Sie selbst haben in Ihrem Antrag treffend geschrieben, dass dem Land durch das Erste Gesetz zu Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechendes Rüstzeug zur Verfügung steht, um der Pauschalierung entgegenzutreten. Seien Sie versichert: Davon wird auch Gebrauch gemacht, wenn es nötig ist.
Deshalb ist dieser Antrag der Grünen völlig überflüssig. Wenn Sie allerdings der Auffassung sind, dass sich die Kommunen hinter dem in dem Gesetzestext stehenden Wörtchen „angemessen“ verstecken und auf diese Weise versuchen, die Heizkosten pauschal abzurechnen, muss ich Ihnen widersprechen.
Ich will dies an einem Beispiel erläutern. In einem Mietshaus leben in gleich großen Wohnungen fünf Mietparteien. Vier Mietparteien haben nur 100 € Heizkosten, weil sie sich bemühen, Energie zu sparen. Der fünfte Mieter, ein SGB-II-Bezieher, hat Kosten in Höhe von 400 €. Er glaubt vielleicht, er könne ordentlich heizen, das würde schon bezahlt. Dass hier die ARGE nach sorgfältiger Prü
Genauso ist es in Ordnung, dass die ARGE die Mittel für die Heizkosten in diesem Fall kürzt. Das hat aber nichts mit Pauschalierung zu tun. Das ist rechtens. Das ist ein Beispiel, das ich mir in meiner Heimatstadt besorgt habe. Der Leiter der ARGE gehört der Partei an, die den Antrag gestellt hat. Das wollen wir nur einmal deutlich machen.
Aber Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, könnte der Debatte eine ganz andere Richtung geben – eine Richtung, die von Ihnen so wahrscheinlich nicht gewollt ist. Neben Hartz-IV-Empfängern und SBG-II-Empfängern gibt es in Nordrhein-Westfalen nämlich Hunderttausende von Erwerbstätigen, die sich jeden Morgen auf den Weg zu ihrer Arbeitsstätte machen, die acht oder mehr Stunden – oft körperlich – malochen und die am Ende des Monats nur unwesentlich mehr Geld auf dem Konto haben als Leistungsempfänger.
Auch für diese Menschen erhöht sich der Gaspreis. Auch diese Menschen müssen für Benzin oder Heizöl deutlich mehr ausgeben. Auch für diese Menschen wird das tägliche Leben ständig teurer. Können sie bei ihrem Arbeitgeber vorstellig werden und um Lohnerhöhung bitten, weil die Energiepreise so aus den Fugen geraten sind? Sicherlich nicht; das wissen wir alle. Sie müssen selbst sehen, wie sie klarkommen, und an anderer Stelle sparen.
Ich möchte noch die Rentner erwähnen, die sicherlich auch eine riesengroße Gruppe darstellen. Sie haben mit einer Rentenerhöhung von 1,1 % im Moment alles abzudecken, was an Erhöhungen von Heiz- und Stromkosten auf sie zukommt. Da gibt es keine Pauschalen und auch keinen Zuschuss. Auch das muss man einmal deutlich sagen.
Herr Kollege, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Steffens?
Nun kommen Sie daher und fordern dazu auf, die Kommunen mehr zu überwachen, damit diese gar nicht erst auf die Idee kommen, die Heizkosten zu pauschalieren, um Geld zu sparen. Sie unterstellen ihnen doch damit, dass sie geltendes Recht
Ich finde, das ist ein starkes Stück. Das muss ich an dieser Stelle als ein Politiker sagen, der sich im Stadtrat jahrelang um kommunale Angelegenheiten gekümmert hat.
Sie brauchen jetzt nicht so laut zu rufen. Ich führe meine Rede zu Ende. Wir können gerne noch darüber diskutieren, Frau Steffens.
Ich bin der Meinung, dass die Kommunen jedes Jahr eine Menge Geld, zum Teil aus eigener Tasche, für die Unterkunft von SGB-II-Beziehern zahlen müssen. In meiner Heimatstadt Wuppertal sind das zurzeit 8 Millionen € im Monat. Davon entfallen über 900.000 € nur auf Heizkosten. Sie können sich selbst ausrechnen, wie viel mehr das bei einer Preissteigerung von nur 10 % ist.
Die Betroffenen sind aber nicht nur Hartz-IVEmpfänger oder SGB-II-Bezieher, sondern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Renterinnen und Rentner und alle anderen auch, Frau Steffens. Die vergessen Sie komplett!
(Barbara Steffens [GRÜNE]: Aber die kön- nen nichts dafür! Wollen Sie, dass die von 345 € noch sparen?)
Ich kann Ihnen viele Familien nennen, die mit deutlich weniger Geld auskommen müssen, auch wenn sie arbeiten gehen. Aber die kennen Sie wahrscheinlich nicht. Ich kenne solche Familien.
Und jetzt: Die hohen Energiekosten fressen alles auf, was bei den ARGEn eingespart werden konnte; denn die Fallzahlen sind geringer geworden. Das ist Gott sei Dank immerhin eine positive Entwicklung.
Dass sich Land und Kommunen darum bemühen, auch SGB-II-Beziehern das Energiesparen leichter zu machen, halte ich für selbstverständlich. Nur darf man dabei nicht aus den Augen verlieren, dass bei modernisierten Wohnungen, in denen entsprechend weniger Energie verbraucht wird, die Kaltmiete dadurch steigt. Für die Städte und Gemeinden, die die Unterkunft bezahlen müssen, ändert sich bei den Ausgaben dann kaum etwas. Der Energieverbrauch ist geringer – ein gewollter positiver Effekt auch für die Umwelt.