Protocol of the Session on June 5, 2008

Wir sind auch dagegen, abhängige Menschen zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.

Die Möglichkeiten des Strafrechts sehen wir aber nicht als Teufelswerk; an dieser Stelle unterscheiden wir uns von den Grünen. Auch das Strafrecht ist ein Teil der gesamten Drogenpolitik.

In den vergangenen Jahren haben wir sicherlich nicht immer die Linie der CDU vertreten. Die FDPFraktion alleine hätte die Entscheidung der Ministerin so nicht gefällt. Wir bedauern, dass die Eigenbedarfsgrenze bei den harten Drogen auf null gesetzt worden ist. Wir begrüßen hingegen die Vereinheitlichung der geringen Menge bei Haschisch und Marihuana. Das Verfassungsgericht hat uns entsprechende Vorgaben gemacht.

(Zuruf von Frank Sichau [SPD])

Es ist unbestreitbar, dass der Wirkstoffgehalt in den letzten Jahren angestiegen ist.

Deswegen jubeln wir nicht über das Vorgehen der Regierung. Gleichwohl akzeptieren wir, dass die Ministerin in ihrem Geschäftsbereich eine Entscheidung getroffen hat. Wir werden sehen, wie sie sich in der Praxis auswirken wird. Ich denke, dass die Staatsanwaltschaften in der Praxis nun die Sachen zwar an die Gerichte weitergeben, die Richter in aller Regel aber zur Einstellung kommen, die wir ansonsten nach dem alten Verfahren gehabt hätten.

Insofern wird sich die Drogenpolitik für die Süchtigen am Ende nicht ändern. Es wird alles beim Alten bleiben. Deshalb können wir uns alle etwas beruhigen und müssen uns nicht aufregen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Orth. – Als nächste Rednerin hat Frau Ministerin Müller-Piepenkötter für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es wäre schön, Frau Abgeordnete Düker und Frau Abgeordnete Boos, wenn man auf realistischen Grundlagen diskutieren könnte.

(Beifall von der CDU)

Das gilt sowohl für die Ausgangsfakten als auch für den Inhalt des Erlasses als auch für die Folgen und insbesondere die Rechtslage.

(Beifall von der CDU)

Die Expertenanhörung am 16. Januar 2008 hat eindeutig ergeben: Die Bezeichnung von Cannabis als weiche Droge hat keine Gültigkeit mehr. Wer immer noch die Gefährlichkeit von Cannabis in Zweifel zieht, handelt unverantwortlich.

(Beifall von CDU und FDP)

Tatsache ist, dass der Wirkstoffgehalt von Cannabis in den letzten Jahren dramatisch gestiegen ist.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Die Konsumenten werden immer jünger.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Das stimmt nicht!)

Die Folgen des Konsums sind sehr viel gefährlicher, als bisher angenommen. Infolge von Neuzüchtungen und Genmanipulation ist der THCGehalt von Cannabis in den letzten Jahren bis um das Vierfache gestiegen.

Zunehmend sind bei Jugendlichen auch schon nach einmaligem Konsum von Cannabis schwerste psychotische Erkrankungen zu verzeichnen. Je früher sie mit dem Konsum beginnen, desto höher ist das Risiko, dass sie später an einer Psychose erkranken. Ebenso besteht offensichtlich ein Zusammenhang zwischen dem Gebrauch von Cannabis und Depression.

Meine Damen und Herren, wollen wir unsere jungen Menschen tatsächlich einem solchen Risiko aussetzen? – Ich nicht.

(Beifall von CDU und FDP)

Deshalb war es wichtig, ein deutliches Zeichen zu setzen und gerade den jungen Menschen bewusst zu machen, dass auch ein bisschen Haschisch keineswegs harmlos ist und der Missbrauch illegaler Drogen nicht toleriert wird.

(Beifall von CDU und FDP – Zurufe von Syl- via Löhrmann [GRÜNE] und Barbara Stef- fens [GRÜNE])

Nach unseren neuen Richtlinien können Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende nur noch gegen Auflagen eingestellt werden. Sie müssen also keineswegs immer angeklagt werden, wie suggeriert wird. Folgende Auflagen sind möglich: regelmäßiges Drogenscreening, Teilnahme an Drogenberatungsseminaren, Drogentherapien oder Sozialstunden.

Gerade bei Jugendlichen, die mit illegalen Drogen aufgegriffen werden, müssen wir frühzeitig eingreifen. Wir müssen ihnen verdeutlichen, wie gefährlich Drogenkonsum ist. Viele Jugendliche brauchen den Anstoß von außen, um sich mit ihrem Drogenproblem auseinanderzusetzen. Hier sind die Erfahrungen und die Kreativität des Jugendstaatsanwalts und des Jugendrichters gefragt, um für den einzelnen Jugendlichen oder Heranwachsenden die richtige erzieherische Maßnahme zu finden.

Meine Damen und Herren, die Drogenpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen steht auf drei Säulen: Prävention, Hilfe, aber auch Repression, wo sie nötig ist.

Frau Ministerin, entschuldigen Sie …

Keine Zwischenfragen.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das ist ein ganz schlechtes Zeichen, Frau Ministerin!)

Der Schwerpunkt liegt auf den Maßnahmen zur Suchtprävention – darüber werden wir in Tagesordnungspunkt 16 noch sprechen – und auf Hilfe.

Aber die Realität zeigt: Hilfen werden oft nicht ohne einen gewissen Zwang angenommen. Das führt zum Erfolg. Viele Drogenabhängige gehen fremdmotiviert in eine Drogenberatung, entwickeln dann aber die notwendige Eigenmotivation für den Ausstieg aus dem Suchtmittelkonsum und für die Überwindung der Sucht.

Die Landesregierung steht zu präventiven und therapeutischen Maßnahmen. Das brauchen wir nicht erst zu beweisen, denn das haben wir längst bewiesen, indem wir zum Beispiel die Mittel für externe Drogenberatungen im Strafvollzug im Jahr 2007 – Herr Sichau, damit Sie nicht wieder mit dem Schlagwort Kürzung kommen, vergleiche ich gleich mit dem Jahr 2005, also mit dem letzten von Ihnen verantworteten Haushalt – um nahezu ein Drittel aufgestockt haben: von 492.000 auf 648.000 €.

Gut acht Monate nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie lässt sich bezüglich des Ausmaßes der Mehrbelastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte natürlich noch nicht auf belastbare Zahlen zurückgreifen. Aber diese durchweg einfach strukturierten Verfahren können bei Erwachsenen entweder durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls abgeschlossen werden oder durch eine einfache Anklage. Und wie man bei jemandem, der mit einem Stückchen Haschisch oder einem Heroinbriefchen erwischt wird, mehrere Hauptverhandlungstage gebrauchen soll, wie Sie uns mit Ihrem Antrag Glauben machen wollen, müssen Sie mir erst einmal erklären. Meiner Erfahrung entspricht das jedenfalls nicht.

Letztlich, meine Damen und Herren, frage ich Sie: Kann eine geringfügige Mehrbelastung der Gerichte ein stichhaltiges Argument sein,

(Beifall von der CDU)

wenn wir junge Menschen vor den mit dem Drogenkonsum verbundenen Langzeitschäden bewahren wollen?

(Beifall von CDU und FDP)

Aus meiner Sicht nicht. Deshalb sieht die Landesregierung keinen Anlass, den Erlass zu ändern.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Müller-Piepenkötter. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/6699, den Antrag Drucksache 14/4858 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den darf ich bitten, die Hand zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Empfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Abwesenheit des Kollegen Sagel angenommen und der Antrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

15 Kölner Kinder nicht benachteiligen!

Das Land muss die für Köln beantragten Betreuungsplätze für unterdreijährige Kinder mitfinanzieren!

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/6859

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Frau Kollegin Asch das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen: Das KiBiz hat nicht nur einen, es hat ganz viele Fehler. Der massivste ist der Systemfehler, die Umstellung des Finanzierungssystems. Und es gibt zwei sehr dicke Webfehler, den Fehler der Kontingentierung der Ganztagsplätze und den der Kontingentierung der U3-Plätze. Diese U3-Plätze, so haben es die Mehrheitsfraktionen im Hause gewollt, werden jedes Jahr über den Haushalt festgelegt.