Ich sage gleich etwas dazu. – Herr Eumann, ich nenne noch eine andere Formulierung. Zu § 11 heißt es bei der Zuordnung von konkreten Inhalten:
Herr Eumann, wenn es hart auf hart kommt, ist auch bei Ihnen der schlanke Fuß ein wichtiger Körperteil.
Ich verstehe zwar, warum Sie das tun. Ich akzeptiere das sogar. Auch Sie können und wollen den SPD-Verhandlungsführer, den geschätzten Kollegen Stadelmaier, nicht durch Ihre Festlegungen in allen Details als medienpolitischen Sprecher festlegen. Genauso wie ich mir vorbehalten muss, dem Ministerpräsidenten in einigen Detailpunkten bis zum Schluss eine Meinungsbildung offen zu lassen, können Sie sich auch nicht immer festle
Lassen Sie mich zu einigen Sachpunkten kommen. Die Punkte, über die in der Fachgruppe Konsens besteht, habe ich Ihnen mitgeteilt. Das wird auch in der nächsten Woche noch kommen. Es geht dabei um die Frage der Beauftragung des linearen und des digitalen Programms. Es geht um die neuen Möglichkeiten für das Deutschlandradio für ein digitales Hörfunkprogramm. Wir sind dazu ausdrücklich der Meinung, dass diese Möglichkeiten im Hörfunkbereich nicht für ARD und ZDF offenstehen sollten.
Auf einen Punkt will ich konkret eingehen, Herr Keymis, damit keine Missverständnisse auftauchen. Sie möchten Beiträge gerne auch länger als sieben Tage sehen können, wenn sie Sie interessieren. Natürlich soll das in Zukunft möglich sein. Dies soll aber auf Basis eines von den jeweiligen Anstalten erarbeiteten Telemedienkonzeptes und nach dem Durchlauf des Dreistufentests der Fall sein. Das ist die richtige Möglichkeit.
Wir wollen natürlich, dass die öffentlichenrechtlichen Anstalten ihren Auftrag auch im Internet umsetzen können. Da bin ich beim nächsten schwierigen Punkt. Es taucht die schwierige Frage auf, ob auch im Internet alles zum Auftrag gehört, auch die Unterhaltung. Darüber gibt es, glaube ich, in diesem Raum Übereinstimmung. Auch ich persönlich halte es verfassungsrechtlich für schwierig, zu sagen: Der Auftrag sieht je nach Verbreitungsweg unterschiedlich aus. Das würde zum Beispiel heißen, Unterhaltung darf nicht über das Internet verbreitet werden.
Ich verstehe die Sorgen, die insbesondere die Verleger haben. Diese sagen, man muss hier engere Grenzen setzen. Aber zu sagen, dass der Weg der elektronischen Verbreitung den Auftrag definiert, wird nach meiner Auffassung kaum verfassungsrechtlich haltbar sein. Obwohl wir diesbezüglich auch bei SPD-geführten Ländern noch keine Mehrheit in der Kommission haben – das sage ich Ihnen ganz klar –, vertrete ich diese Position und halte sie auch verfassungsrechtlich für richtig.
Der nächste Punkt betrifft die elektronische Presse. Sie alle wissen, dass dieser wichtige Passus „findet nicht statt“ jetzt im Entwurf enthalten ist. Das ist ein wichtiger Punkt. Ich warne aber davor, sich damit schon zufriedenzugeben. Das Stichwort ist: Steine statt Brot im Text.
Meine Damen und Herren, es gibt in Deutschland keinerlei Legaldefinition darüber, was elektronische Presse ist. Wir haben eine Legaldefinition in der AV-Richtlinie. Darin heißt es in einer vereinfachten Beschreibung: Elektronische Presse ist quasi eine Zeitung, die 1:1 ins Internet übernommen wird. – Ich glaube nicht, dass dies jemand vorhat. Ich glaube auch nicht, dass es diese Tendenz gibt. Die Frage ist, wie die Produkte von Verlegern in zwei oder drei Jahren aussehen. Ich glaube – Stichwort: Bewegtbilder –, sie werden sich von denen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gar nicht so sehr unterscheiden. Darin liegt das Problem.
Bitte freuen Sie sich also nicht zu früh über diesen Begriff. Wir sind zurzeit dabei, unter den Staatskanzleien zu versuchen, den Begriff „elektronische Presse“ zu definieren. Das ist ausgesprochen schwierig. Uns ist aber völlig klar, wir brauchen in diesem Text eine klare Aussage, wo das Vorrecht auf verlegerischer Seite liegt und wo die Grenze für Textbeiträge aus den öffentlichrechtlichen Anstalten liegt.
Ein weiterer Punkt besorgt mich im Moment sehr. Wir sind uns mittlerweile weitgehend über den Dreistufentest einig. Insbesondere auf der mittleren Stufe ist die Nutzung von externem Sachverstand zwingend. Die Frage ist dann, wie bindend das Ganze ist.
An zwei Punkten will ich deutlich machen, wo ich ein sehr klares Grundprinzip in diesem Text umgesetzt sehen möchte. Wir haben im letzten Jahr hart mit der EU-Kommission darum gerungen, für die Institution des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Gremien wie den Rundfunkräten Verständnis zu erreichen. Es kann nach meiner Meinung nur so sein, dass der Rundfunkrat auch in der Frage des Dreistufentests das letzte Wort hat. Das heißt, es muss in den Vorschriften eine Möglichkeit geben, der Empfehlung eines solchen Fachmannes zu widersprechen. Wenn der externe Sachverstand sagt, etwas sollte nicht ins Netz gestellt werden, muss der Rundfunkrat nach unserem Verständnis mit einer hohen, sehr qualifizierten Mehrheit die Möglichkeit haben, dies zu überstimmen.
Das macht sich an einem zweiten Punkt deutlich, den ich auch erwähnen möchte. Die EUKommission stellt bei der Frage, ab welchem Zeitpunkt etwas ins Netz gestellt werden darf, offensichtlich – ich bin vorsichtig – auf den Zeitpunkt ab, den die Rechtsaufsicht mit ihrer Entscheidung über das Votum des Rundfunkrates – Dreistufentest – anlegt. Das ist sehr neuralgisch. Warum? Es ist ein Symbol. Die Frage ist, wer entscheidet.
Dass der Entscheidung des Rundfunkrates unter Umständen später eine Entscheidung der Rechtsaufsicht folgt, kann sein, muss aber nicht sein.
Ich glaube, es ist richtig, beim Zeitpunkt auf die Entscheidung des Rundfunkrates abzustellen. Wenn wir sagen, das ist das entscheidende Gremium, muss auch die Entscheidung des Rundfunkrates der Zeitpunkt sein, ab dem neue Angebote ins Netz kommen. Das entspricht unserer Konzeption und unserer Auffassung von der Staatsferne der Gremien. Es darf nicht auf den Zeitpunkt einer Entscheidung der Rechtsaufsicht ankommen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es sind äußerst komplexe Sachverhalte. Ich stehe weiter für die Diskussion über diese Dinge zur Verfügung. Sie merken, ich bin auch bereit, Ihnen die Position der Landesregierung en detail darzulegen, genauso wie wir dies in den Gremien tun werden. Ob wir den Zeitpunkt im Juni für die Ministerpräsidentenkonferenz schaffen, darüber bin ich im Zweifel. Das sage ich ganz ehrlich.
Aber eines ist klar: Spätestens nach der Sommerpause sollten wir – Nordrhein-Westfalen und ich gehören dazu – mit einem Entwurf nach Brüssel reisen können, der sehr klar macht, dass wir den im letzten Jahr mit der EU-Kommission vereinbarten Kompromiss in allen Punkten korrekt umgesetzt haben. – Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Krautscheid! Ich bedanke mich dafür, dass Sie meine Körperteile so aufmerksam studieren, und kann nur erwidern: Schlanke Füße empfinde ich allemal attraktiver, als wenn mir die eigene Fraktion Wahnsinn unterstellen würde, wie es der Kollege Jarzombek heute hier getan hat. Also: Lieber einen schlanken Fuß und einen klaren Kopf als das, was Ihnen Herr Jarzombek gerade zugeschrieben hat, lieber Kollege Krautscheid.
In der Sache bin auch ich übrigens dankbar dafür, dass Sie genau skizziert haben, auf welchem Weg wir uns gerade befinden. Auch dankbar bin ich Ihnen dafür, dass Sie am Schluss Ihrer Ausführungen, als Sie inhaltlich geworden sind, im
Allerdings finde ich es dann schlicht einfach zu simpel, Herr Kollege Jarzombek, uns vorzuhalten, wir stellten nur Fragen. An der Stelle nehme ich Sie gerne beim Wort. Auf diesen Satz im Protokoll freue ich mich: Wenn Sie uns nicht sagen, was Sie wollen, können wir auch nichts tun.
Ich widerspreche Ihnen – übrigens zusammen mit der Landesregierung –, wenn Sie wie eben gerade ausführen, dass Sie Telemedien, die keinen konkreten Bezug zu einer Sendung haben, nicht wollen. Diese Ihre Einlassung finde ich insofern „großartig“, als uns Herr Staatssekretär Beneke für die Landesregierung am 5. Mai geschrieben hat:
Diesen Auftrag kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur mit Hörfunk- und Fernsehprogrammen, sondern auch durch sendungsbezogene und nicht sendungsbezogene Telemedien erfüllen.
Dann, in der Tat, reden wir über den Dreistufentest. Niemand auf der Medienplatte hat gefordert, dass der Dreistufentest außerhalb der Verantwortung der Gremien erfolgt. Das ist völlig unstreitig. Vielmehr streiten wir uns insbesondere über die Stufe 2 im Dreistufentest: Brauchen wir eine marktökonomische Expertise? – Die Position der medienpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktionen, die nachgelesen werden kann, lautet verbindlich: Ja! – Auch Herr Krautscheid hat gerade von einem verbindlichen Ja gesprochen. Das finde ich sehr gut.
Anpassen muss man dann aber auch die Regelung betreffend die Intendantenwahl und sich fragen: Soll man den Intendanten mit einfacher Mehrheit wählen dürfen, aber für den Dreistufentest die Zweidrittelmehrheit erreichen müssen? – Die Wertigkeit ist schon eine spannende Frage.
Zurzeit haben wir noch einen Konflikt in Sachen Verbindlichkeit. Dazu meine Position: Wir sind beide für die Verbindlichkeit. Das ist sehr gut. Es stellt sich jedoch darüber hinaus die Frage: Erarbeiten wir eine Gutachterliste? Wählen wir ein freies Gutachtersystem? Oder beauftragen wir ei
ne bereits bestehende Institution, diesen Prozess zu organisieren? Diese drei Vorschläge sind im Raum. Mit Blick auf die Unabhängigkeit und Stärke sowie Relevanz in der Auseinandersetzung bin ich der Auffassung, dass es sinnvoll ist, eine bereits bestehende, aber keine neue Institution damit zu beauftragen, die gegebenenfalls weitere Expertisen einholen kann.
Das Problem mit den Sachverständigen erleben wir doch gerade. Herr Gersdorf hat gerade für den BDZV ein interessantes Gutachten vorgelegt: Die Nähe zum Auftraggeber kann möglicherweise die Unabhängigkeit und Stärke des Verfahrens beschädigen. Ich sage nicht „beschädigen muss“, sondern ich spreche von „beschädigen kann“. Wären die Gremien nicht gut beraten, eine im kooperativ verstandenen Föderalismus schon bestehende Institution wie beispielsweise die KEF zu beauftragen, die eine gewisse Finanzexpertise – angereichert mit marktökonomischer Kompetenz – hat und dazu etwas leisten könnte? Darüber könnten wir streiten.
Meine Position ist: Wir sind gut beraten, das so stark zu machen, dass wir eine unabhängige Kommission nutzen und die Letztentscheidung den jeweiligen Gremien Hörfunkrat, Rundfunkrat oder Fernsehrat obliegt, meine Damen und Herren.
Ich will noch etwas zu dem Komplex „sendungsbezogen – nicht sendungsbezogen – sieben Tage“ sagen: Die Sieben-Tage-Regelung ist eher zufällig durch das entstanden ist, was die BBC im 7-day catch-up vorgemacht hat. Die Position der medienpolitischen Sprecher der SPD-Fraktionen aller Landtage besagt, dass wir diese SiebenTage-Regelung für das lineare Angebot für sinnvoll halten. Beim non-linearen Angebot wird die jetzt zwingend vorgeschriebene Regelung – sieben Tage/sendungsbezogen – nicht reichen. Es wird einer Korrektur über den Dreistufentest bedürfen, was aber natürlich extrem aufwendig ist. Das muss man berücksichtigen. Wenn das Verfahren denn dann allerdings so angelegt wäre, dann müsste man über Infrastruktur und Ressourcen von Gremien nachdenken.
Ich sage ausdrücklich, dass wir auch bei nicht sendungsbezogenen Telemedien auf den Dreistufentest setzen müssen. Es muss ein solches Angebot geben. Wenn es dieses Angebot nicht gibt, Herr Witzel, landet das Ding in Karlsruhe, und das wird für den Staatsvertragsgeber nicht gut ausgehen. Ich möchte das an der Stelle nicht.
Herr Krautscheid, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie zum Thema Unterhaltung alles Richtige gesagt haben. Es kann nicht sein, dass im linearen Bereich Unterhaltung zum Programmauftrag zählt, aber im non-linearen Bereich nicht.
Herr Witzel, machen wir uns doch nichts vor. Wir beantragen Medienthemen rauf und runter. Wir schieben vor uns immer noch die Diskussion zum KEF-Bericht, zur Finanzsituation der öffentlich-rechtlichen Anstalten her. Wir finden diese gemeinsamen Termine im Hauptausschuss nicht.
Wir beantragen sie doch, Frau Kollegin, aber wir verschieben sie immer. Wir reden über Europa, den Verfassungsschutzbericht, wir machen Anhörung über Anhörung. Es funktioniert einfach nicht.