Frau Präsidentin! Ich bin gefragt worden, ob es weitere notwendige oder weitere Gründe zu nennen gäbe. Ich habe gesagt, dass die Gründe alleine schon hinreichen, um das Verfahren nicht zur Anmeldung zu bringen. Nach mehr bin ich nicht gefragt worden. Sie fragen jetzt anders.
Nein, ich bin nicht gefragt worden, ob das die einzigen Gründe wären. Dann muss man schon präzise fragen. Sie fragen jetzt präziser, und dann kann ich antworten, dass es sicherlich auch noch andere Gründe gibt.
Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Gebhard hat eine Zusatzfrage. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Minister, Sie haben im Prinzip zum Ausdruck gebracht, dass die „Spiegel“-Berichterstattung an der Stelle offensichtlich korrekt war. Es gibt keinen Neuantrag zur Reakkreditierung. Es gibt stattdessen, wenn ich Sie richtig verstanden habe, einen Antrag auf Verschiebung. Was passiert rechtlich, wenn der Wissenschaftsrat diesen Antrag auf Verschiebung ablehnt, ihm also nicht stattgibt?
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Zusatzfragen liegen mir dazu nicht vor. Ich danke Herrn Minister Dr. Pinkwart für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 197.
Ich frage Frau Abgeordnete Hendricks, die Fragestellerin der Mündlichen Anfrage 198 ist, ob die Mündliche Anfrage in der nächsten Fragestunde aufgerufen werden soll oder ob eine schriftliche Beantwortung gewünscht wird.
Im Vorfeld wurde schon geklärt, dass der Kollege Kuschke von der Fraktion der SPD bei seiner Mündlichen Anfrage 201 mit schriftlicher Beantwortung einverstanden ist. (Siehe Anlage 2)
Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage 202 der Kollegin Frau Löhrmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, auch hier ist die Fragestellerin mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden. (Siehe Anlage 2)
Frau Düker, die Fragestellerin der Mündlichen Anfrage 205, ist nicht anwesend, sodass unsere Geschäftsordnung ohnehin eine schriftliche Beantwortung vorsieht. (Siehe Anlage 2)
Herr Abgeordneter Remmel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist als Fragesteller der Mündlichen Anfrage 206 ebenfalls im Augenblick nicht im Raum, sodass auch hier eine schriftliche Beantwortung zum Tragen kommt. (Siehe Anlage 2)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende unserer Fragestunde angelangt.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die antragstellende Fraktion der CDU zunächst Herrn Kollegen Klaus Kaiser das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich hier ins Publikum sehe, ist diese Debatte eigentlich noch wichtiger als die Diskussion um die Kopfnoten.
Knapp, aber eben doch rechtzeitig legen die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen vor. Wir setzen damit einen Punkt der Koalitionsvereinbarung um, nämlich den einzelnen Schulen mehr Selbstständigkeit zu geben. Wir meinen damit nicht nur einen kleinen Teil der Schulen, sondern wir meinen alle Schulen.
Mit diesem Gesetzentwurf erhalten die Schulleiterinnen und Schulleiter weitere Selbständigkeit durch neue personalrechtliche Befugnisse und Entscheidungsspielräume. Dabei regelt dieses Gesetz vor allem einen kleinen Bereich des Gesamtkomplexes der Eigenverantwortlichen Schule, nämlich den Teil, der gesetzlich und eben nicht untergesetzlich zu regeln ist.
gungsrechte der Lehrerinnen und Lehrer auf die Ebene der einzelnen Schulen verlagert. Natürlich ist es erforderlich, die weiteren Bestimmungen der VOSS auf das Regelsystem zu übertragen. Das steht in den nächsten Wochen an. Dies ist ausdrücklich untergesetzlich und nicht durch diesen Gesetzentwurf zu regeln.
Eines wird aber schon klar: Mit der Umsetzung der Eigenverantwortlichen Schule werden wir unser Schulsystem innovationsfreundlich und modern gesteuert aufstellen. Viele neue Möglichkeiten werden geschaffen.
Vielleicht kann man hier die Hoffnung äußern, in diesen Fragen zu einem sachlichen Austausch zu kommen. Der Schulversuch hat viele wertvolle und gute Hinweise gegeben. Vielleicht konnte er sich auch deshalb gut entfalten, weil eine zu detaillierte politische Steuerung unterblieben ist. Aber natürlich galt auch, dass man bei den Erfahrungen des Modellversuchs nicht stehen bleiben konnte, sondern über Wege der Übertragbarkeit auf das gesamte System nachdenken musste. Dazu bietet der heutige Gesetzentwurf einen wichtigen und praktischen Ansatz. Dieser stärkt die Schulleitungen, wie es bereit in der VOSS geregelt wurde. Im Einvernehmen mit den Lehrerverbänden wurde auf den fakultativen Bereich der Dienstvorgesetzteneigenschaften verzichtet. Dies betrifft insbesondere den disziplinarischen Bereich, der von den Schulleitern nicht angestrebt wurde.
Voll in die Schulhand geht jetzt das Einstellungsgeschäft der neuen Lehrerinnen und Lehrer über. Daher sind diese nicht aufgenommen. Insbesondere die Servicefunktion des Backoffice – sprich: der Schulaufsicht und der Bezirksregierung – sind gefragt, um im disziplinarischen Bereich rechtssicher zu handeln.
Die Übertragung der personalrechtlichen Beteiligung auf den Lehrerrat ist sachlich richtig und bei den Modellschulen inzwischen bewährte Praxis an der jeweiligen Schule. Dabei bleibt es. Es wird mit diesem Schritt ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Kommunikation an der einzelnen Schule, aber auch der Steuerung jeder einzelnen Schule geleistet. Die jetzt vorgesehenen Regeln hatten sich innerhalb der Verordnung für selbstständige Schulen bewährt und werden daher 1:1 übertragen.
Der Ehrlichkeit halber spreche ich auch Folgendes an: Natürlich hätten wir für die Lehrerräte gerne zusätzlich entlastende Ressourcen an die einzelnen Schulen gegeben. Aber wir sind in Nordrhein-Westfalen weiterhin ein haushaltswirt
schaftlicher Sanierungsfall. Dieser Kurs darf nicht gefährdet werden. Mit dem jüngst vom Ministerpräsidenten und von Frau Sommer vorgestellten Ganztagsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 175 Millionen € ist ein finanzpolitischer Gewaltakt gelungen. So wünschenswert die Entlastungsregelung aus den 272 selbständigen Modellschulen ist, so wenig ist dies für das Gesamtsystem mit über 6.400 Schulen finanziell darstellbar, ohne erhebliche Qualitätsverluste für das Gesamtsystem in Kauf zu nehmen. Daher kann der Lehrerrat künftig aus dem Entlastungstopf der einzelnen Schule bedacht werden, weil die Schule vor Ort am besten weiß, wie die Zeitvolumina der einzelnen Lehrer zu bewerten sind.
Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde vereinbart, die Erfahrungen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Kommunen bis zum Jahre 2011 auszuwerten und dann unter Prinzipien der Konnexität zu betrachten.