Protocol of the Session on April 17, 2008

Herr Kollege Jäger, wie stehen Sie heute zu dieser Aussage und wie bringen Sie diese mit dem heute zur Abstimmung vorgelegten Antrag Ihrer Fraktion in Einklang?

So viel an dieser Stelle zu der von Ihnen geforderten Gebührenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr.

Die Menschen in Nordrhein-Westfalen lassen sich nicht so leicht täuschen. Ich bin froh, dass ich die Menschen auch darauf hinweisen kann.

Zum Wegfall des Verfahrens für den Elternbeitragsdefizitsausgleich: Auch hierüber haben wir bereits ausführlich gesprochen. Ich rufe aber die Angelegenheit gerne noch einmal ins Gedächtnis. Zunächst gab es, noch unter der Regierungsverantwortung von Rot-Grün, konkrete Pläne zur Abschaffung des Verfahrens zum Elternbeitragsdefizitsausgleich. Auch hierzu das Zitat:

„Die Elternbeiträge sollen analog der neuen Regelung der offenen Ganztagsschule ausgestaltet werden. Das Land gibt lediglich den Höchstbetrag sowie die Notwendigkeit einer sozialen Staffelung der Elternbeiträge zwingend vor. Die Kommunen entscheiden sowohl über die Erhebung an sich als auch über die Staffelung und die Höhe der Beiträge. Mit dieser Neuregelung wird sich das Land aus der sogenannten Defizitausgleichsregelung zurückziehen, nach der bislang das Land und die Kommunen jeweils zu 50 % für die Defizite einstanden, die aus nicht eingenommenen Elternbeiträgen herrühren.“

Das spricht für sich und muss nicht kommentiert werden.

Mit der Abschaffung des Verfahrens zum Elternbeitragsdefizitsausgleich, welche unabhängig vom KiBiz bereits im Jahre 2006 umgesetzt wurde, haben wir die Entscheidung über die Elternbeiträge auf die Jugendämter und die Verantwortung auf die Kommunen übertragen. Die Kommunen stel

len sich diesem Wettbewerb. Dieser Wettbewerb wirkt preisdrückend. Das ist sehr deutlich zu sehen. Ich denke, das wird sich in den nächsten Jahren sehr gut entwickeln. Von daher haben wir hierzu schon sehr gut aufgeschlagen.

Ich werde die weiteren Kommentare meinem Kollegen Bernhard Tenhumberg überlassen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Lindner das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben dieses Thema hier schon gelegentlich beraten, und deshalb will ich nur einige wenige Anmerkungen machen und eigentlich schon bekannte Argumente in Erinnerung rufen.

Zum einen – damit will ich beginnen – hat der Kollege Wolfgang Jörg den Eindruck erweckt, in Nordrhein-Westfalen habe es jetzt so etwas wie eine neoliberale Wende in der Kindergartenpolitik gegeben. – Wenn wir dieses Argument ernst nehmen, dann müsste die jetzige Rechtslage in Nordrhein-Westfalen mit der Kommunalisierung der Beitragshoheit für Kindertageseinrichtungen eine bundesweite Besonderheit sein.

Das Gegenteil ist aber der Fall. Die weit überwiegende Zahl der Bundesländer – ich muss sehr genau überlegen, ob ich mich überhaupt noch an ein Bundesland erinnere, das eine landeseinheitliche Tabelle hat – ist in diesem Bereich so aufgestellt wie Nordrhein-Westfalen jetzt.

Das hat auch gute Gründe; denn es ist erstens sinnvoll, dass örtliche Entscheidungsträger in Kenntnis ihrer lokalen Gegebenheiten auch darüber entscheiden, was den Eltern zumutbar ist und was notwendig ist, um ein qualitativ hochwertiges Angebot bereitzuhalten.

Das ist auch aus einem zweiten Grund sinnvoll. Prinzipiell ist es aus meiner Sicht vorteilhaft, wenn Finanz- und Fachverantwortung zusammengelegt werden. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil die Elternbeiträge eingezogen werden müssen. Immer dann, wenn eine andere Körperschaft Kostenträger ist, könnte im Verwaltungsvollzug möglicherweise eine gewisse Laxheit eintreten. Wir hatten solche Fälle in Nordrhein-Westfalen unter dem alten GTK. Insofern ist die Kommunalisierung technisch sinnvoll.

Ein zweites Argument, das gegen Ihren Antrag spricht: Es ist mitnichten so, dass in NordrheinWestfalen eine breite Überlastung der Eltern eingetreten wäre. Wir stellen fest, dass immer noch über ein Fünftel der Kinder die Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen besucht, ohne dass die Eltern überhaupt einen Beitrag entrichten, denn die Kommunen haben die Elternbeitragsregelung mit Blick auf die Geschwister verlängert oder aufgrund der Einkommensstaffelung Familien komplett von der Beitragszahlung befreit.

Es gibt also nach wie vor die sehr breite Bereitschaft, auch für Einkommensschwächere Verantwortung zu übernehmen. Wir haben das seitens des Landes 2006, aber auch im Zusammenhang mit dem KiBiz gesetzgeberisch unterlegt.

Zum einen ist im Landesgesetz weiter festgeschrieben, dass es eine soziale Staffelung geben muss. Zum anderen haben wir aber im Zuge der Beratungen über das KiBiz ein zweites Kriterium, das hier noch nicht genannt worden ist, eingefügt, nämlich dass die Orientierung an der Elternbeitragstabelle nicht zu einer wirtschaftlichen Überlastung der Eltern führen darf.

(Beifall von der CDU)

Das ist insbesondere für Kommunen mit einem Haushaltssicherungskonzept wichtig, die die kalkulatorischen 19 % nicht erreichen können und daher zu übermäßigen Erhöhungen gezwungen wären. Das sind sie jetzt aber nicht mehr, weil unter der Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Eltern hier eine größere …

(Zuruf von der SPD)

Natürlich weiß das der Innenminister. Wenn Sie sich informieren: Die einschlägige Rechtsprechung sieht eine Steigerung der Beiträge um 20 % als verhältnismäßig an, weil sie über 13 Jahre lang nicht angepasst worden sind. Das entspricht ungefähr auch dem Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern, das mit zu berücksichtigen ist.

Bei der Würdigung des zweiten Aspektes komme ich also ebenfalls zu dem Ergebnis: Ihr Antrag ist nicht erforderlich.

An dem dritten Punkt begegnen wir uns, entfernen uns aber gleich wieder voneinander, nämlich wenn es um die Frage geht: Sind Familien möglicherweise überlastet? Müssen Familien als diejenigen, die die Mitte der Gesellschaft bilden, entlastet werden? In dem Punkt begegnen wir uns. Als Freie Demokraten sind wir mit Ihnen dieser Auffassung.

Aber wir wollen auch analysieren, was die Quellen der Belastung von Familien sind. Auch wenn Ihnen das Argument nicht schmeckt, wenn es Ihnen über ist, weil Sie als nicht prinzipientreu und unzuverlässig ertappt werden, und weil das die Vorgeschichte der Beck’schen Wende war, die wir in den letzten Wochen erlebt haben, kann ich Ihnen nicht ersparen, auf die Erhöhung der Belastungen der Familien durch die Große Koalition hinzuweisen.

Wenn Sie die Familien also tatsächlich entlasten wollen, befragen Sie Ihre Parteifreunde in Berlin. Die Union hat das vor der Bundestagswahl wenigstens angekündigt. Sie haben vor der Bundestagswahl plakatiert: Merkel steuert – das wird teuer. Das müssen Sie sich gefallen lassen. Dadurch sind die Familien in der Lebenswirklichkeit viel stärker belastet worden als durch die Änderung der Elternbeitragsregelung in NordrheinWestfalen.

(Britta Altenkamp [SPD]: Aber das ersparen Sie denen auch nicht!)

Das war die Belastung, die Sie als Sozialdemokraten mit zu verantworten haben, obwohl Sie sich vor der Bundestagswahl dagegen gewehrt haben. Die CDU war wenigstens so couragiert, das vor der Bundestagswahl anzukündigen. Sie haben sich einen schlanken Fuß gemacht und das mit beschlossen. Sie haben mit beschlossen, dass auch die Mehrwertsteuer auf Windeln um drei Prozentpunkte erhöht wird. Sie müssen sich fragen, wie glaubwürdig Sie sind, wenn Sie jetzt hier das Hohelied der Entlastung der Familien singen.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Wir hingegen sagen: Die Familien müssen entlastet werden, und zwar an unterschiedlichen Stellen. Am leichtesten und am besten – da sind übrigens in den öffentlichen Haushalten noch eher Spielräume vorhanden – gelingt das über den Bund und seine Steuersysteme und übrigens auch, was vielleicht ein Anfang wäre, indem man darüber nachdenkt, wie man diese grauenhaften Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten entbürokratisiert.

Das, was da beschlossen worden ist, ist ein Monstrum. Für einen Teil der Kinder kann man einen Teil der Kinderbetreuungskosten absetzen. Das versteht doch niemand mehr. Das müsste klar geregelt werden: für jedes Kind ein klarer Satz, und zwar nicht mit Prozentpunkten, sondern in einer festen Größenordnung berechnet, viel höher als die 4.000 €. Das wäre ein erster Schritt. Dafür müssten Sie sich einsetzen.

Wir müssten über das Steuersystem insgesamt reden. Das ist nicht der richtige Ort dafür. Erst im nächsten Schritt käme das Land NordrheinWestfalen ins Obligo und müsste prüfen, was es bei den Elternbeiträgen machen kann. Hier sehen die haushaltlichen Spielräume nämlich ganz anders aus als in Berlin. Sie sind viel geringer als in einem Bundeshaushalt, der, wie Sie wissen, vor allen Dingen von Fördertatbeständen mitgeprägt ist.

Wir als Freie Demokraten sind für eine solche Diskussion aufgeschlossen. Ich bekenne ausdrücklich, dass wir auch anstreben, das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen. Ich sage übrigens ausdrücklich „das letzte Kindergartenjahr“, damit keine Anreize für eine verfrühte Einschulung entstehen, weil der Schulbesuch kostenfrei ist, während der Besuch einer Kindertageseinrichtung noch entgeltlich ist. Dabei darf nur der jeweilige Entwicklungsstand der Kinder eine Rolle spielen. Deshalb ist es aus meiner Sicht sinnvoll, das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen. Damit wollen wir beginnen.

Aber das muss in einer klaren Prioritätenfolge geschehen. Die erste Priorität ist, dass wir die Zahl der Plätze der unter Dreijährigen ausbauen müssen.

Die zweite Priorität ist, dass wir viel tun müssen, um auch die Qualität der Kindertageseinrichtungen anzupassen. Das Land Berlin hat auf den Elternbeitrag verzichtet und gleichzeitig solche Personalbetreuungsquoten bei den unter Dreijährigen, dass man tatsächlich Angst haben und sich fragen muss, ob man sich sorgfältig um die Kinder kümmert und ob eine richtige Betreuung überhaupt noch möglich ist. 1:10 ist die Personalrelation. – Das ist also die zweite Priorität.

Die dritte Priorität – dafür werden wir uns in dieser Legislaturperiode mutmaßlich keine Spielräume mehr erarbeiten – ist die Entlastung der Eltern bei den Beiträgen. Aber das muss eben in dieser Reihenfolge geschehen – und nicht alles gleichzeitig; denn das ist nun wirklich keine realistische Politik. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Kollegin Asch das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Jahre 2006 hat diese Landesregierung den Kommunen den solidarischen

Ausgleich der nicht eingenommenen Elternbeiträge gestrichen. Damals, im Jahre 2006, haben wir das vorausgesagt, was jetzt eingetreten ist und eindrücklich mit der Studie, die „Eltern“ veröffentlicht hat, bestätigt wurde: Die soziale Spaltung im Lande wird zunehmen, weil arme Kommunen mit vielen armen Einwohnerinnen weniger Elternbeiträge einnehmen und weniger in den Kassen haben, um ihre Infrastruktur in den Kindertagesstätten zu finanzieren. Das haben wir immer vorausgesagt, und genau das ist eingetreten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Damit nimmt diese Landesregierung immer noch billigend in Kauf, dass arme Kinder in diesem Land weniger gefördert werden als Kinder, die das Glück haben, in einer reichen Kommune aufzuwachsen, weil diesen Kommunen weniger Geld zur Verfügung steht, um die Infrastruktur, die Unterstützung, die Bildungslaufbahn dieser Kinder zu fördern.

Wir haben gesehen – die „Eltern“-Studie hat das auch sehr deutlich gezeigt –: In NordrheinWestfalen müssen Städte wie Bochum, Gelsenkirchen, Haltern, Herne, Marl, alles Städte, die in der Haushaltssicherung sind oder keinen genehmigten Haushalt haben, also im Nothaushalt sind, die höchsten Elternbeiträge einnehmen. Genau diese Städte müssen die Familien in viel höherem Maße zur Kasse bitten. Das, Herr Laschet, hat natürlich einen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung von Familien, wo sie sich niederlassen werden. Das ist doch ganz klar.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Das bedeutet, dass die Chancen dieser Kommunen, endlich mal aus ihrer Misere herauszukommen, sich nicht verbessern werden. Sie versperren diesen Kommunen die Entwicklungschancen, weil sie einen wesentlichen Standortfaktor, nämlich Familienförderung, nicht in dem gleichen Umfang leisten können wie zum Beispiel reiche Städte wie Düsseldorf.

Damit sind wir bei dem Punkt, bei dem ich überhaupt nicht verstehe, warum du, Walter Kern, dich über eine Maßnahme wie Elternbeitragsfreiheit so aufregst. Herr Erwin – der gehört, glaube ich, zu euch, wenn mich nicht alles täuscht – hat jetzt für seine schwarz geführte Kommune Düsseldorf verkündet: Wir führen die Elternbeitragsfreiheit ein.

Eure CDU-Fraktion im Kölner Rat stellt populistische Anträge, obwohl sich Köln leider immer noch in der Haushaltssicherung befindet: Ihr müsst die

Elternbeitragsfreiheit einführen. – Das ist ein CDU-Antrag; den kann ich dir zeigen.

Auch im Kreis Düren wurde auf Antrag der CDUFraktion beschlossen: Das erste oder das letzte Kindergartenjahr soll frei sein. Stimmt ihr euch in der großen Partei der CDU irgendwie inhaltlich ab? Ich habe nicht das Gefühl. Denn während hier im Landtag gegen Beitragsfreiheit gewettert wird, wird sie von Kommunalpolitikern der CDU vor Ort beantragt. Das macht keinen Sinn.

(Beifall von der SPD – Minister Armin La- schet: Das ist doch bei den Grünen auch so!)