Im Ergebnis: Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Bestimmte Normen sind sogar für nichtig erklärt worden. Das Schlimmste daran ist: Der Innenminister wusste das von Anfang an.
Er hat es sehenden Auges in Kauf genommen. Herr Innenminister, Sie haben vor dem höchsten deutschen Gericht ein Gesetz verteidigt, von dem Sie wussten, dass es verfassungswidrig ist. Sie suggerieren sogar noch, dass Sie, der Verfassungsminister des Landes, genau das in Kauf genommen haben. Was für ein Irrsinn, meine Damen und Herren! Offensichtlicher kann man die Menschen nicht für dumm verkaufen.
Wenn man Ihrer Logik folgt, dann kommt man zu dem Schluss, dass Sie eigentlich am besten gegen sich selbst hätten klagen müssen.
Innenminister Wolf wird beklagt vom vermeintlichen Bürgerrechtler Wolf. Jetzt versuchen Sie bloß nicht noch, uns weiszumachen, das hätten Sie nicht getan, weil Sie Ihrem Parteifreund Baum eine Freude bereiten und ihm den Vortritt lassen wollten, meine Damen und Herren.
Eine Niederlage als beabsichtigt darzustellen, um sie dann zum Sieg zu erklären, das ist wohl die Methode FDP. Denn dazu passt, dass auch der Bundesvorsitzende Herr Westerwelle versucht hat, die Klatsche des Verfassungsgerichts gegen seinen Parteifreund in einen furiosen Sieg umzudeuten. Es mag zwar wendig sein, sowohl die Position des Klägers als auch die des Beklagten einzunehmen, um damit die Gewinnchancen zu erhöhen, aber mit Liberalität, meine Damen und Herren, hat das nichts zu tun.
Herr Wolf, es bleibt dabei: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Sieg für die Bürgerrechte, aber eine beschämende Niederlage für Sie und die sogenannte liberale FDP.
Die Diskrepanz zwischen der miserablen Qualität eines Gesetzes und der Weisheit des Urteils über dieses Gesetz war nie größer.
Die Verfassungswidrigkeit haben Ihnen nicht nur wir als Opposition, sondern die haben auch zahlreiche Expertinnen und Experten in der Anhörung vorausgesagt, zum Beispiel Dr. Roggan – ich zitiere:
„Überall dort, wo der Kernbereich betroffen werden kann, also auch im Landesverfassungsschutzrecht, wären kernbereichsschützende Regelungen auf gesetzlicher Ebene vorzusehen. In dem nun vorgelegten Entwurf vermisst man diese allerdings völlig, sodass ich davon ausgehe, dass das Ganze schon unter diesem Gesichtspunkt – sollte es zu einer verfassungsgerichtlichen Klärung kommen – beanstandet würde.“
Wie gravierend Ihre Grundrechtsmissachtung ist, beweist das harte Urteil des Gerichts. Die Norm zur Online-Überwachung wurde nicht nur für verfassungswidrig, sondern sogar für nichtig erklärt.
Wenn Sie, Herr Wolf, dem Parlament ein Gesetz vorlegen, von dem Sie wissen, dass es verfassungswidrig ist, und von Ihren Fraktionen verlangen, ein solches Gesetz zu verabschieden, dann missbrauchen Sie nicht nur das Parlament, sondern auch das Bundesverfassungsgericht.
Eine solche Haltung ist respektlos. Karlsruhe ist doch kein Trainingslager für Innenminister und Gesetzgeber! Das höchste deutsche Gericht ist doch nicht dafür da, die fachliche Inkompetenz von Ministern auszugleichen!
Herr Innenminister, Sie sind unfähig. Mit jeder Ihrer Verdrehungen gefährden Sie das Vertrauen in eine seriöse Politik und einen Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger einerseits vor Gefahren schützt und andererseits ihre Grund- und Bürgerrechte wahrt.
Meine Damen und Herren, dass der Innenminister nach diesem Desaster noch immer im Amt ist, ist der beste Beweis für den Zustand der FDP.
Liberal – das war einmal. Willy Weyer würde seine FDP heute nicht wiedererkennen. Sie, meine Damen und Herren von der FDP, haben den politischen Liberalismus doch längst verraten.
Geblieben ist von der einst stolzen Partei der Freiburger Thesen eine marktverliebte Klientelvertretung ohne Substanz und mit miesem politischem Handwerk.
Herr Wolf, wenn Sie nur einen Funken politischen Anstands im Leib hätten, wären Sie längst zurückgetreten.
zogen. Stattdessen haben sich alle mit ihm solidarisiert – zumindest laut Zeitung; ob sie das heute auch alle tun, daran habe ich meine Zweifel.
Warum? – Die „taz“ hat wohl recht: Den Post-Möllemann-Liberalen in NRW fehlt es an personellen Alternativen.
Meine Damen und Herren, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ von gestern war zu entnehmen, dass dem Ministerpräsidenten dies alles wohl bewusst ist. Er lässt es aber auf sich beruhen, dass die FDP das Problem Wolf nicht selbst löst.
Damit lässt er zu, dass das mit großen Namen wie Burkhard Hirsch und Herbert Schnoor verbundene Innenministerium von NRW in den Händen eines Teflontechnokraten verkommt.
Dafür trägt auch der Ministerpräsident, dafür tragen auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, spätestens seit dem heutigen Tag die politische Verantwortung.
Vielen Dank, Frau Kollegin Löhrmann. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Biesenbach das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Löhrmann und Herr Rudolph, die Ausführungen, die ich bisher gehört habe, machen deutlich, dass die heutige Debatte nicht zu den Sternstunden des Landtags gehören wird.
Warum das so ist? – Weil es ausgesprochen gut klingt, wie Sie gerade versuchen, den altbekannten Disput Grüne gegen FPD an der Person des Innenministers hochzuziehen, Frau Löhrmann.
Ich kann Ihnen beiden nur sagen, ich hätte mir gewünscht, dass Sie zumindest in Grundzügen fachlich und sachlich auf das eigentliche Thema eingehen. Für den Kundigen wird schon an einer einzigen Stelle deutlich, wieso das notwendig ist.
Gesetzes vom Bundesverfassungsgericht sogar als nichtig bezeichnet wurden. – Bitte schauen Sie doch einfach einmal in das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht. Dann werden Sie merken: Wenn das Bundesverfassungsgericht eine Regelung nicht für verfassungskonform hält, kommt nur eine einzige Folge in Betracht: