Wenn nun die Realisierung der kw-Vermerke die Zahl der Prüfer hat absinken lassen, dann liegt das wieder einmal an Ihrem politischen Erbe. Sie haben die kw-Vermerke ausgebracht und verhalten sich heute nach dem Motto: Was schert mich mein Geschwätz von gestern!
Wenn Sie heute die Einrichtung von 4.500 Betriebsprüferstellen fordern, dann kann ich dazu nur sagen: Wer selbst nichts auf die Reihe bekommen hat, sollte nicht anderen etwas abverlangen, was über die eigenen Fähigkeiten hinausgeht.
Vorgestern hat Peer Steinbrück sich in Berlin zur Steuerverwaltung geäußert und festgehalten, dass man sich zunächst über die Effizienzsteigerung in der Finanzverwaltung unterhalten solle, bevor wieder Forderungen nach mehr Personal zur Diskussion gestellt würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo Steinbrück Recht hat, hat er Recht.
Ich biete Ihnen für meine Fraktion an, in einen konstruktiven Austausch über die Zukunft der Finanzverwaltung einzutreten. Sie können aber nicht ernsthaft von uns erwarten, dass wir einem so populistischen Antrag unsere weitere Aufmerk
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich habe wie Herr Krückel vor 2005 nicht in diesem Plenarsaal sitzen dürfen. Aber ab und zu ist es hilfreich, ins Archiv zu schauen. Ich würde Ihnen die Lektüre Ihrer Anträge aus den vergangenen Perioden empfehlen.
Um es gleich vorwegzunehmen: Ich teile die Intention des vorliegenden Antrages der Grünen, weil er in der Zielbeschreibung die notwendigen Maßnahmen fordert, die wichtig und richtig sind, um möglichst umfassende Tricksereien, Hinterziehungen und Verschleierungen von Steuerpflichtigen aufzudecken und zu bekämpfen.
Im Kern dieses Antrages steht die von vielen Menschen in unserem Lande gefühlte Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Lasten auf möglichst viele Schultern. Das Gefühl von Steuergerechtigkeit und Steuerehrlichkeit ist doch längst Vergangenheit. Die Menschen in unserem Lande fordern zu Recht, dass der Staat alle Möglichkeiten ausschöpft, diese mit krimineller Energie betriebene Steuerversagung zu bekämpfen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, ich teile nicht die Auffassung, wie es zum Beispiel die Liberalen tun,
Wer in der Lage ist, Stiftungen in Liechtenstein zu gründen, seinen Wohnsitz nach Monaco zu verlegen oder seine Reichtümer auf verschlungenen Wegen auf den Cayman-Inseln zu bunkern, der ist auch in der Lage, die Anlage KAP auszufüllen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Daten auf der aus Liechtenstein eingekauften CD stammen aus dem Jahre 2001. Das heißt letztendlich, dass alle
Angebote der letzten Jahre, insbesondere das von Hans Eichel, nicht dazu beigetragen haben, ein Umdenken bei den Betrügern und Tricksern herbeizuführen. Die von Hans Eichel begründete Amnestieregelung sollte nicht versteuerte Einkünfte bis zum 31. Dezember betreffen; die Erklärungsfrist endete im März 2005.
Meine Damen und Herren, Steuergerechtigkeit und -ehrlichkeit, aber auch Steuerflucht sind in allen Industrienationen Thema und kein typisch deutsches Problem. Die USA bekämpfen diese Erscheinung, indem sie beteiligten Banken den Zugang zum amerikanischen Finanzmarkt verwehren. Sollte die Schweiz im November das Schengener Abkommen unterzeichnen, so wird dies auch Auswirkungen auf die Finanzalpenfestung haben.
Diese Beispiele zeigen auf, dass es Möglichkeiten gibt, Steuerflucht auch international zu bekämpfen. Man muss es nur wollen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, auch der Ruf nach härteren Strafen ist meiner Ansicht nach überzogen. § 370 der Abgabenordnung sieht ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug vor. Wen diese Strafen nicht abschrecken, bei dem kann man nur vermuten, dass es um Gier nach Geld geht, die immer stärker wird und ungebremst ist.
Meine Damen und Herren, wir alle wollen gute Straßen, den Schutz durch die Polizei, Krankenhäuser und Kitas. Von daher ist es nötig und wichtig, unsere Finanzverwaltung entsprechend mit Sachmitteln und auch personell auszustatten. Hierzu benötigen wir gut ausgebildete, erfahrene und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung. Diese Menschen brauchen wir im Festsetzungsbereich der Finanzämter. Es macht nicht viel Sinn, Herr Krückel, 100 neue Stellen im mittleren Dienst zu schaffen, wenn im gehobenen und höheren Dienst jetzt kw-Stellen realisiert werden.
Lassen Sie mich zum Schluss das Thema Motivation ansprechen. Noch im Dezember hat Minister Linssen und haben Vertretungen der CDU- und auch der FDP-Fraktion an dieser Stelle erklärt, eine Besoldungsanpassung bei den Beamten sei zum 1. August 2008 nicht möglich. Gestern haben Sie mit dem zweiten Nachtragshaushalt 245 Millionen € in die Pensionsrückstellungen der Beamten eingezahlt. Im Deckungsvorschlag erklären Sie noch, dass dieses Geld aus Einsparungen im Personalhaushalt stammt.
Diese Wendung Ihrer Argumentation können die Beschäftigten nur als schallende Ohrfeige empfinden. Hätten Sie dieses Geld benutzt, um die Beamtengehälter anzupassen und den Auszubildenden eine sach- und fachgerechte Anschlussbeschäftigung zu sichern, wie wir es gefordert haben, hätten Sie uns und auch die Beschäftigten der Finanzverwaltung an Ihrer Seite gehabt. Aber jeder ist seines Wahlerfolges Schmied. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren, durch die Ereignisse der vergangenen Wochen sind die Themenkomplexe Steuerhinterziehung und Steuerflucht, aber auch die Verfolgung von Steuerstraftätern in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit geraten. Die Medien und ein Großteil der Bevölkerung diskutieren mit teilweise fast verharmlosender Begrifflichkeit „Steuersünder“.
Zu Recht gibt es Unmut darüber, dass Menschen – auch Menschen mit höherem Einkommen – ihr Einkommen nicht ehrlich versteuern. Um es vorweg zu nehmen: Steuerhinterziehung ist zu verurteilen. Steuerhinterzieher schaden der Allgemeinheit, da die ehrlichen Steuerzahler in gewisser Weise diese Steuern zusätzlich aufbringen, während die Steuerhinterzieher sie dem Gemeinwohl vorenthalten.
Deswegen muss Steuerhinterziehung mit den Mitteln des Rechtstaats bekämpft werden. Gleichzeitig darf es nicht dazu kommen – wie es auch geschehen ist –, dass vermeintliche oder vermutete Steuerbetrüger der Öffentlichkeit in einer Art und Weise vorgeführt werden, die einer inszenierten Vorverurteilung gleichkommen. In unserer Rechtsordnung gilt die Unschuldsvermutung. Daran möchte ich in jedem Fall und bei jeder Person festhalten. Die Begünstigung einer öffentlichen Vorverurteilung ist eines Rechtstaats nicht würdig.
Wir lehnen im Sinne der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen jede Verallgemeinerung der Vorwürfe darüber hinaus ab. Auch das muss an dieser Stelle deutlich gesagt werden. Die überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmer in unserem Land zahlen ihre Steuern ehrlich. Genauso wie es in solchen Fällen öffentlicher Empörung regelmäßig zu reflexartigen Rufen nach härteren
Strafen kommt, wird eine intensivere Kontrolle und Prüfung der Fälle gefordert. Dies geschieht auch im vorliegenden Antrag.
Meine Damen und Herren, natürlich darf das Austricksen des Finanzamts nicht zum Volkssport werden. Wenn man in die Buchläden geht, kann man gelegentlich den Eindruck haben, wir seien schon an dieser Stelle angekommen.
Wir müssen aber auch sehen, was in dem jetzt in der Öffentlichkeit diskutierten Fall tatsächlich passiert ist. Zusätzliche Steuerfahnder hätten das Verbringen großer Geldmengen nach Liechtenstein nicht verhindern können. Zunächst einmal ist es schließlich auch nicht verboten, Geld im Ausland anzulegen. Der Ruf nach mehr Steuerfahndern bringt uns in der Sache deswegen zunächst einmal nicht weiter. Die Steuerfahndung wird immer erst dann ihre Ermittlungen aufnehmen, wenn sie einen Anfangsverdacht hat.
Die Ermittlungsbehörden konnten im aktuell diskutierten Fall auch erst tätig werden, nachdem sie relevante Informationen erhalten haben. Ich will dabei auf die ganzen rechtlichen Bewertungsfragen der Informationserlangung und auf den in der Öffentlichkeit teilweise erhobenen Hehlereivorwurf nicht eingehen.
Wenn wir uns jetzt aber nur auf die Aufstockung der Zahl der Steuer- bzw. Betriebsprüfer konzentrieren, ist das kein geeigneter Weg, um Fälle der Steuerhinterziehung über den Umweg Liechtenstein – um bei diesem Beispiel zu bleiben – wirksam zu bekämpfen. Deswegen sind wir auch nicht vom Inhalt des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen überzeugt.
Unabhängig davon, dass eine kurzfristige Aufstockung der Betriebsprüfungen aufgrund der langen Ausbildungs- und Erfahrungszeiten gar nicht so schnell möglich ist, wie von Ihnen gelegentlich der Eindruck vermittelt wird, kann man auch durchaus noch berechtigte Zweifel an der Notwendigkeit haben. Der Personalbestand bei der Betriebsprüfung in Nordrhein-Westfalen ist angemessen. Wir haben eben gehört, dass sowohl die Betriebsprüfung als auch die Steuerfahndung noch Ende der 90er Jahre personell wesentlich verstärkt worden sind. Wir haben in diesen Bereichen damit eine für Nordrhein-Westfalen ausreichende Personalausstattung.
Der Vorwurf, eine mangelhafte Personalausstattung würde zu massenhaften Steuerhinterziehungen und Steuerfluchten führen, ist daher aus unserer Sicht nicht zu halten und auch nicht überprüfbar belegt.
Wir haben Instrumentarien zur Bekämpfung von Steuerkriminalität, die ausreichend und gut sind. Wir sollten uns vielmehr intensiver mit Folgendem auseinandersetzen:
Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, wieder eine Akzeptanz für ein als gerecht und angemessen empfundenes Steuersystem zu erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wieder bereit sein, gerne Steuern zu zahlen, weil sie deren Höhe und Sinnhaftigkeit und auch deren Verwendung akzeptieren. Wir haben dazu Vorschläge in die Debatte eingebracht. Ich will Sie zu dieser fortgeschrittenen Stunde nicht wieder auf den Stufentarif von 15, 25 und 35 % hinweisen. Wir brauchen aber eine Akzeptanz unseres Steuersystems und der zu zahlenden Steuern. Die haben wir in dem historisch gewachsenen System, intransparent durch unzählige Ausnahmetatbestände, leider nicht mehr. Darin sehe ich Handlungsbedarf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur kurz auf den Antrag eingehen; denn für eine ausführliche Befassung ist eigentlich die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen.
Steuerhinterziehung ist selbstverständlich inakzeptabel. Individuelles Fehlverhalten darf allerdings auch nicht verallgemeinert werden. Die Fallzahl in der bundesweit schlagzeilenfüllenden Liechtenstein-Affäre ist voraussichtlich nicht annähernd so hoch, wie die Medien glauben machen wollen.
Aus Sicht der Landesregierung besteht keine Veranlassung, die Personalstärke der Betriebsprüfung anzuheben. Erst vor rund einem Jahr, nämlich zum 1. Februar 2007, ist die bereits vor Jahren politisch festgesetzte Zielzahl von 3.555 Betriebsprüfern in Nordrhein-Westfalen erreicht worden. Dafür haben wir gesorgt, dafür hat Landesfinanzminister Helmut Linssen gesorgt. Damit waren wir es, die die Höchstbesetzung der Prüfungsdienste in der Finanzverwaltung geschaffen haben.
PEM-Maßnahmen hat sich allerdings die Zahl der Prüfer wieder etwas reduziert. Sie liegt aber immer noch weit über dem Durchschnitt der letzten Jahre. Da sich die Wochenarbeitszeit der Beamten erhöht hat und ein freier Tag pro Jahr weggefallen ist, hat sich die Produktivitätskraft der Betriebsprüfung gegenüber den ursprünglichen Planungen praktisch nicht verändert.