Nach Ihrer Meinung sollen also flächendeckend stadtteil- und quartiernah entwickelte Stützpunkte eingerichtet werden. Wenn wir das so allgemein formulieren, könnten wir noch lange darüber debattieren und unsere Meinungen gut und gemächlich einander angleichen.
Aber so, wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben, reicht es nicht. Ich möchte nämlich nicht par ordre du mufti 500 bis 600 Pflegestützpunkte eingerichtet und das Geld damit verbraten haben. Vielmehr möchte ich, dass wir uns in der Diskus
Wir, die CDU, wollen also auf gute vorhandene Beratungsstrukturen zurückgreifen, und zwar auf die Vielfalt der Beratungsstrukturen. Eventuell kann man sogar noch ein Konzept der Bestenauslese, des Best Practice, anwenden; denn es gibt sehr schöne Modelle. Wir wollen nicht, dass uns Neueinrichtungen in der Größenordnung aufgedrängt werden, wie ich sie eben genannt habe.
Deshalb bitte ich Sie und fordere Sie auf – auch in der Diskussion im Ausschuss –, Ihren Wunsch nach der Neueinrichtung und der Uniformiertheit solcher Stützpunkte aufzugeben und mit uns die Besten in diesem Lande nach vorne zu holen, sie zu stärken, ihre Leistungen zu verbessern und ihnen die Chance zu geben, ihr Angebot auszuweiten. Ganz sicher werden wir dann das aufbauen und initiieren, was nötig ist. Allerdings wollen wir Bewährtes erhalten wissen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Post. – Als nächster Redner hat Herr Kollege Dr. Romberg für die FDP das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst eine kurze Bemerkung zu der bevorstehenden Verabschiedung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes am 14. März im Bundestag vorausschicken. Aus Sicht der Freien Demokraten wurde die Chance verspielt, die Finanzierung der Pflegeversicherung auf eine nachhaltige und wirklich generationengerechte Basis zu stellen. Von einer Reform, wie sie angekündigt war, kann man beim besten Willen nicht sprechen.
Zum Thema Pflegestützpunkte. Deren Einrichtung halten wir für überflüssig. Sie sind viel zu teuer und entziehen dem System Finanzmittel, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, um den Betroffenen wirksam zu helfen.
Es ist nicht verwunderlich, dass diese Idee auch in der Anhörung im Bundestag höchst umstritten war. Darauf weist auch der Antrag der Grünen hin.
Viel sinnvoller ist es stattdessen, die vorhandenen Strukturen zu stärken. Vor dem Kompromiss zwischen CDU und SPD waren bundesweit 4.000 Pflegestützpunkte geplant. Inzwischen soll es nur noch 1.200 Pflegestützpunkte mit Anschubfinanzierung geben.
Abgesehen von der finanziellen Verschwendung wecken diese geplanten Pflegestützpunkte die Erwartung, dass durch deren Einrichtung die Situation der Betroffenen nachhaltig verbessert werden kann. Gerade die SPD verbindet damit die Hoffnung, zukünftig eine Beratung aus einer Hand zu ermöglichen und Versorgungsbrüche zwischen den Sektoren zu überwinden.
Diese Brüche und negativen Konsequenzen sind nicht zu leugnen. Im Gegenteil. Entsprechend wird in den Empfehlungen der Enquetekommission „Situation und Zukunft der Pflege in NRW“ die Notwendigkeit des Abbaus von Versorgungsbrüchen, Desintegration und Schnittstellenproblemen betont, die nach über 20-jähriger Diskussion über integrierte Versorgung immer noch zu den nahezu typischen Erscheinungen im deutschen Gesundheitssystem gehören.
Durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit den vorhandenen Pflegeberatern wird man es aber kaum schaffen, diese Reibungsverluste zu überwinden. Die Stützpunkte sollen unabhängige Beratung leisten, umfassend informieren und alle Angelegenheiten eines Pflegefalls im Zeitverlauf managen. Wenn man die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Kenntnis nimmt, ist ein solcher Anspruch schlicht illusorisch.
Hinzu kommt, dass die Pflegekassen die Federführung übernehmen sollen. Ich würde schon gerne wissen, wie und unter welcher Voraussetzung eine unabhängige Beratung denkbar ist oder was die SPD überhaupt unter einer unabhängigen Beratung versteht.
Übereinstimmung mit dem Antrag von SPD und Grünen gibt es in der grundsätzlichen Zielrichtung der Pflegepolitik. So ist im Bericht der Enquetekommission ausdrücklich betont worden, wie sehr es gerade in Zukunft darauf ankommt, Pflegebedürftigkeit zu verhindern und – wenn dies nicht möglich ist – dazu beizutragen, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich ein selb
Dazu bedarf es selbstverständlich guter Beratungsstrukturen. Diese haben wir in NordrheinWestfalen schon vielfach. Zu nennen sind die Beratungsangebote der Kommunen und die Aktivitäten der Landesstelle für Gesundheitsförderung. Aber auch die Verbraucherzentrale NRW berät in Fragen der pflegerischen Versorgung. Hinzu kommt das Beratungsangebot der DemenzServicezentren in Nordrhein-Westfalen.
Es gibt also viele gute Ansätze. Man muss diese noch besser aufeinander abstimmen und vernetzen und natürlich auch auf örtlicher Ebene bedarfsorientiert weiterentwickeln. Dafür bedarf es aber keiner neuen Institution mit einer neuen Bürokratie. – Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allen Dingen nach den Reden von Herrn Killewald und Frau Steffens muss man heute zunächst einmal klarstellen, warum die Landesregierung ihren Standpunkt eingenommen hat.
Durch die Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung um 0,25 % wird zusätzliches Geld eingenommen. Nach dem jetzigen Mechanismus muten wir im Übrigen jedem Rentner im Land zu, diese Erhöhung aus seiner Rente zu bezahlen. Seit 2001 gibt es nämlich nicht mehr die hälftige Finanzierung für Pflegebeiträge in der Rentenversicherung. Über die in diesem Jahr anstehende Rentenerhöhung werden wir noch viele Debatten bekommen. Dies hat auch mit der Entscheidung von Rot-Grün zu tun, dass Rentner ihre Pflegeversicherung ganz allein bezahlen müssen.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung gesagt: Wir muten euch zu, die Erhöhung zu bezahlen, weil wir mehr für Demenzerkrankte tun müssen.
Diese Beitragserhöhung um 0,25 % bringt in Deutschland bestenfalls eine Summe von 2,7 Milliarden €. Die Bundesgesundheitsministerin hat vorgeschlagen, die Leistungen für Demenzerkrankte im ambulanten Bereich in der Spitze um 200 € pro Monat zu verbessern, während es für
Demenzerkrankte in Pflegeheimen keine Erhöhung gibt und es gleichzeitig eine gigantische Beratung in diesem Land und die dargestellten Strukturen geben soll.
Als diese politische Lage klar war, habe ich gesagt, dass die Beitragserhöhung in allererster Linie für Demenzerkrankte – auch für Demenzerkrankte in ambulanten Bereichen und in Einrichtungen – und für entsprechende Leistungen ausgegeben werden soll. Das ist meine Position. Diese bleibt auch so; denn es handelt sich vor allen Dingen für die Rentnerinnen und Rentner um eine schwere Zeit, in der wir kaum Rentensteigerungen haben und wir den Rentnerhaushalten erhebliche Kostenbelastungen zumuten.
Diesen Standpunkt halte ich auch für richtig. Dieser Standpunkt ist von Arbeitsministern, Gesundheitsministern und Sozialministern, die der CDU angehören, in ganz Deutschland so vertreten worden. Gleiches gilt für meine Bundestagsfraktion.
Dann hat man gesagt: Wir machen Pflegestützpunkte und die Länder sollen mit über die Strukturen entscheiden. Das ist im Grundsatz auch richtig.
Jetzt reden wir darüber, dass für ganz NordrheinWestfalen 13 Millionen € zur Verfügung stehen, die auf drei Jahre verteilt werden.
Wenn 60 Millionen € nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt werden, ist das der Anteil von Nordrhein-Westfalen.
Wenn man sich dafür entscheidet, einen Pflegestützpunkt einzurichten, bekommt man 45.000 € als Anschubfinanzierung. Wenn bürgerschaftliches Engagement mit im Spiel ist, erhält man 50.000 €. Nach drei Jahren muss der Träger dieser Pflegestruktur das alleine bezahlen.
Rot-Grün hat im Jahr 2003 im Landtag NordrheinWestfalen eine Entscheidung getroffen. Danach ist die Pflegeberatung in Nordrhein-Westfalen eine kommunale Aufgabe. Das ist Bestandteil des jetzt gültigen Landespflegegesetzes. Deshalb werde ich in dieser Frage sicherlich eine moderierende Rolle mit den Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden haben. Die Vertragsgestaltung wird sich aber zwischen den Kommunen und den Pflegekassen abspielen.
Wir wissen noch gar nicht, wie der Topf für diese 13 Millionen € verwaltet wird, mit wie vielen Pflegekassen man sprechen muss, ob es eine zentrale Möglichkeit gibt und so weiter. Da muss man abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt. Dann werden wir uns auch diesen Aufgaben stellen.
Natürlich werden sich Trägerstrukturen Gedanken machen, wie man an die 50.000 € kommt. Dies muss man mit der Frage verbinden, ob man die unterschiedliche Struktur der Pflegeberatung in Nordrhein-Westfalen verbraucherfreundlicher ordnen kann. Da bin ich dabei. Dies ist jedoch in erster Linie eine Entscheidung der Stadträte und Kreistage. Das war Ihr Wille, der im Landespflegegesetz zum Ausdruck gekommen ist. Es wird keine vom Land getragenen Pflegestützpunkte geben, sondern es ist in diesem Land eine kommunale Aufgabe, und es soll auch eine kommunale Aufgabe bleiben, wie Sie das damals entschieden haben.
Darüber hinaus ist mir wichtig, dass wir, wenn wir über die Pflegeberatung nachdenken, Wohnberatung, Demenzberatung sowie die Strukturen im stationären und ambulanten Bereich verbraucherfreundlich organisieren.
Außerdem sollten wir gemeinsam darüber nachdenken, ob wir im Bereich der Beratung mehr zu Strukturen kommen müssen, bei denen die Ratsuchenden zu Hause aufgesucht werden. Mir fällt auf, dass es in der Beratungslandschaft in der Regel noch Komm-Strukturen gibt. Von daher erreichen wir viele Menschen gar nicht. Ich freue mich auf den gemeinsamen fachlichen Dialog, wie wir entsprechende Strukturen schaffen können.
Herr Minister, das Ende Ihrer Redezeit ist angezeigt. Das Wesen einer Zwischenfrage ist im Normalfall, dass die Frage während der Rede gestellt wird. Der Kollege Garbrecht, der Ihnen gerne eine Zwischenfrage gestellt hätte, hat ob Ihres Ablehnens den Wunsch auf eine Zwischenfrage zurückgezogen. Ich weise aber darauf hin, dass die Fraktion der SPD noch Redezeit hat.