Protocol of the Session on February 21, 2008

Das Verzichtsschreiben ging an das ThobenMinisterium und an das Laschet-Ministerium in Kopie. Antwort? – Keine. Bedauern? – Keines. Fazit: heiße Luft, tolle Presse für die Ministerin am Tag nach dem 12. April und auf zur nächsten Seifenblase.

Die Internetseite Ihres Gesundheitsministeriums zeigt keine Verlinkung zur Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“, und „Sucht im Alter“ ist auch nur als Sprechblase zu finden. Dies zeigt die Beantwortung der Fragen 2, 3 und 4 zu Punkt III „Präventionsangebote für die ältere Generation“, und die Ginko stellt dann fest, Suchtformen im Alter sollten verstärkt erforscht werden. – Warten wir mal ab.

Zum zweiten Beispiel: legaler Rausch aus der Apotheke. – Am 18. Oktober 2007 berichtete die ARD in ihrer Sendung „Panorama“ über den Wirkstoff Dextrometorphan. Arzneimittel mit diesem Inhaltsstoff sind in Deutschland apothekenpflichtig. Mehr nicht. Die Jugendlichen berichteten von keinen besonderen Kontrollen beim Kauf von hustenstillenden Präparaten.

In Frage 3 im Fragenkomplex A der Großen Anfrage werden Sie gefragt, ob es Veränderungen im Bereich der legalen stoffgebundenen Süchte gäbe. In Ihrer Antwort steht lapidar, dass ältere Menschen und auch Frauen zwei- bis dreimal so viele Arzneimittel konsumieren. Es wird von Schlaf- und Beruhigungsmitteln gesprochen. Hustensaft und Jugendliche kommen nicht vor.

Gehen Sie einmal ins Internet. In den Foren wird über die Erfahrungen mit DXM – das ist die Abkürzung – berichtet. Ich empfehle, auch ein besonderes Augenmerk auf die Erfahrungen in den USA zu lenken.

Magdalena Linz, Präsidentin der Apothekerkammer in Niedersachsen, warnt:

„Wir haben die Notwendigkeit gesehen, auch öffentlich davor zu warnen, um zu verhindern, dass Zustände wie in den USA erreicht werden. Dort sind es leider schon zweieinhalb Millionen Jugendliche.“

Auch in Deutschland würden die Zahlen steigen.

Haben Sie, Herr Minister, das Problem schon erkannt? – Wohl kaum. Sonst wäre die Frage ja entsprechend beantwortet worden. Bekannt war diese Form der Sucht schon vor dem 25. September.

Kommen wir zum dritten Beispiel: Frauen und Sucht, Frage 1 a, Suchterscheinungsformen:

Tabak ca. 2,9 Millionen, Abhängigenverhältnis Männer zu Frauen 70:30; Alkohol ca. 400.000, Abhängigenverhältnis 70:30; Essstörungen ca. 400.000; hier werden Sie ganz präzise überwiegend Frauen finden.

Dann sagen Sie, Sie haben keine empirischen Daten und können deshalb nicht detaillierter antworten. Diese Antwort ist typisch für die Beantwortung der gesamten Großen Anfrage. Hier bin ich mit Frau Steffens d’accord und begrüße deshalb das Präsent von Frau Steffens.

Gewöhnen Sie sich doch endlich an das GenderPrinzip. Wir waren doch bis 2006 beispielgebend für die ganze Republik gerade im Gender-Bereich im Gesundheitswesen.

Sie haben keine Zahlen; Sie bleiben im Ungenauen. Gerade im Bereich der Frauengesundheit sind detaillierte Zahlen, zumindest für die Enquetekommission der letzten Legislaturperiode, vorhanden gewesen. Sie haben einen Handlungskatalog im Landtag vorgestellt. Sie haben ein Präventionskonzept vorgestellt. Sie können die gestellten Fragen nicht beantworten, weil Sie nichts getan haben.

Bei den nächsten Fragen antworten Sie, wie das Einstiegsalter und die Entwicklung der Konsume bei Jugendlichen ist, treffen aber keine Aussage zu Altersstruktur, nationaler Herkunft, Kindern mit abhängigen Eltern. Wie, frage ich Sie, wollen Sie eine vernünftige Prävention bei Erwachsenen betreiben, wie wollen Sie einen vernünftigen Ausstieg für Erwachsene ermöglichen, wenn Ihnen Daten zur Feststellung von Kosten, Altersstruktur und nationaler Herkunft fehlen?

Ich begrüße an dieser Stelle ausdrücklich die Nachfrage von den Grünen und bin gespannt, ob die Beantwortung dann endlich einmal präzise wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Meurer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Beratung und stelle fest, dass die Große Anfrage 16 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen damit erledigt ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

11 Dopingbekämpfung: NRW beteiligt sich mit 100.000 Euro

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5225

Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses

Drucksache 14/6174

Ich weise darauf hin, der Antrag wurde gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Sportausschuss überwiesen, und zwar mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Dieselbe und der Bericht des Sportausschusses liegen nun als Drucksache 14/6174 vor.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Kollegen Groth, der schon auf dem Weg zum Rednerpult ist, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen das Verfahren ja auch nicht verlängern. Aber wenn man gerade über die Große Anfrage 16 „Drogen- und Suchhilfepolitik in Nordrhein-Westfalen“ redet, ist es schon passend, dass das Thema Doping hinterherkommt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es ist auch eine Art von Doping, dem wir da manchmal ausgesetzt sind.

Die Sportverbände und die Länder sind gefordert, ihre Bemühungen im Antidopingkampf zu verstärken. Dem kann man nichts hinzufügen; man könnte jetzt aufhören. Ein wichtiger Baustein wäre natürlich auch die Errichtung einer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit. Aber das alleine reicht nicht. Der zentrale und wichtigste Baustein ist die Nationale Anti-Doping Agentur mit Sitz in Bonn. Meine Damen und Herren, wir haben sie damals zu rotgrüner Zeit nach Bonn geholt, und jetzt sollten wir sie auch vernünftig mit Geld ausstatten.

Der Bund hat das Stiftungskapital für die NADA erhöht. Der Deutsche Olympische Sportbund hat seinen Beitrag verdoppelt. Baden-Württemberg ist bereit, 50.000 € zu geben. Nun ist die Landesregierung am Zuge. Das sagen jedenfalls wir Grüne im Landtag.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es muss klar sein, dass alle Dopingsünder erwischt werden. Wer den

Antidopingkampf ernst meint, muss also die NADA unterstützen, damit öfter unangemeldete Kontrollen durchgeführt und Proben genommen werden können. Leider ist zu erwarten, dass Sie heute in der Mehrheit unserem Antrag nicht zustimmen werden. Sie werden ihn ablehnen.

Deshalb ist es besonders ärgerlich, dass Sie auch auf einem anderen Gebiet nicht handeln. Sie handeln nämlich auch auf dem Gebiet der Prävention nicht. Das Projekt „Falscher Einwurf!“ ist ausgelaufen. Sie haben den Anschluss verpasst. Es gibt kein Anschlussprojekt. Es ist sozusagen hinsichtlich der Prävention von Ihrer Seite auch nichts getan worden.

Meine Damen und Herren, es kommt allerdings der Tag des nächsten Skandals. Da können wir ganz sicher sein. Dann wird die nächste Runde der Betroffenheitsrhetorik …

(Zuruf von Holger Müller [CDU])

Auch von Ihnen, Herr Müller. Dann werden Sie alle wieder sehr betroffen sein. Gemacht haben Sie bis dahin nichts, nichts in der Prävention, nichts bei der NADA – überhaupt nichts.

(Beifall von den GRÜNEN)

Heute könnten Sie hier etwas tun. Meine Damen und Herren von der Koalition, handeln Sie! – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Groth. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Preuß das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Groth, wir haben doch im Sportausschuss einen ausführlichen Bericht über die wertvolle Arbeit der Nationalen AntiDoping-Agentur, kurz: NADA, erhalten und gehört.

Die NADA wird derzeit von vier Säulen finanziert. Das ist zum einen eine Stiftung, in die auch Landesmittel aus Nordrhein-Westfalen geflossen sind. Darüber hinaus beteiligen sich die Sportverbände, der Deutsche Olympische Sportbund und Unternehmen an der Finanzierung. Im Übrigen stellt der Bund aus Bundesmitteln zusätzlich 4 Millionen € für das Stiftungskapital und darüber hinaus einen Millionenbetrag für das laufende Geschäft zur Verfügung.

(Ewald Groth [GRÜNE]: Was tut das Land?)

Bisher hat von der Länderseite einzig BadenWürttemberg direkte Zuwendungen getätigt. Aber

wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Badenser und die Schwaben im Rahmen ihrer Haushaltspolitik über Jahre hinweg finanzielle Spielräume erarbeitet haben, die bei uns noch nicht vorhanden sind. Baden-Württemberg ist bisher das einzige Bundesland, das die NADA mit direkten finanziellen Beiträgen unterstützt.

Wir haben dem Bericht der Anti-Doping-Agentur entnehmen können, dass alle Spitzensportler wenigstens monatlich getestet werden können. Damit gehört Deutschland im Bereich der Dopingbekämpfung zur Spitze im internationalen Vergleich.

Wir unterstützen selbstverständlich den Kampf gegen Doping, und wir befürworten die Arbeit der NADA. Das können Sie auch daran sehen, dass wir das von der NADA geförderte Projekt Sportschiedsgerichtsbarkeit im letzten und in diesem Jahr mit jeweils 50.000 € bezuschusst haben.

Doch wir können hier nicht ein weiteres Fass aufmachen. Jeder weitere Euro aus NRW müsste an anderer Stelle im Haushalt eingespart werden. Und Sie machen, Herr Kollege Groth, noch nicht einmal einen Deckungsvorschlag.