Die Antragsinitiative bringt das, wie ich finde, auch so zum Ausdruck. Ich würde mir sehr wünschen, dass uns das gelänge, und zwar nicht nur, Herr Groth, in der populärwissenschaftlichen oder populären Form, indem wir es in ganz verkürzte Sätze gießen – auch das muss möglich sein –, sondern es geht darum, dass man auch Fachaufsätze in so verständlicher Form zu schreiben vermag, dass Sie und ich, selbst wenn wir auf dem Fachgebiet nicht zuhause sind, dem folgen können.
rhein-Westfalen, die das zu leisten vermögen. Die entsprechend auszuzeichnen, ist , wie ich finde, eine gute Initiative, um ihren Schülerinnen und Schülern und den anderen Nachwuchswissenschaftlern deutlich zu machen, dass es auch Ausweis von Exzellenz ist, wenn man das, worüber man eigentlich zu reden beabsichtigt, in einer Weise ausdrückt, die es anderen erlaubt, daran teilhaben zu können.
Wenn wir das über dieses Signal schrittweise noch besser erreichen könnten, hätten wir schon viel gewonnen. – Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Professor Pinkwart. – Meine Damen und Herren, wir kommen nun zum Ende dieser Debatte.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6004 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie; die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 18. Februar 2008 fristgerecht einen Eilantrag zu diesem Thema eingebracht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie viele Diskussionen wir schon über diese Thematik hier in diesem Hause geführt haben. Ich denke, jede einzelne Diskussion war keine verlorene Zeit bei dem Thema. Die öffentlichen Diskussionen außerhalb dieses Hohen Hauses zum Thema Mindestlohn sprechen eine deutliche Sprache.
Zuletzt haben wir am 19. Dezember des vergangenen Jahres hier über das Thema „Aufnahme des Tarifvertrages für die Briefdienstleister in das
Entsendegesetz“ gesprochen. Schon damals haben wir zur Kenntnis genommen, dass seitens der Landesregierung, seitens des Arbeitsministers Laumann, eine durchaus positive Stellungnahme zur Aufnahme der Briefdienstleister in das Entsendegesetz zu sehen war.
Jetzt haben wir die Zeitarbeitsbranche zu debattieren. Auch hier sehen wir ähnliche Signale. In dem Zusammenhang haben wir Allgemeinverbindlichkeit, den Mindestlohn sowie die Aufnahme in das Entsendegesetz diskutiert. All dies waren und bleiben Themen. Insbesondere der Mindestlohn bleibt für die sozialdemokratische Partei ein wichtiges Thema mit der klaren Zielrichtung, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland Anspruch auf eine menschenwürdige Entlohnung zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes haben, aber auch zur Sicherung ihrer zukünftigen Rente. Denn eines muss auch klar sein: Wer sich heute gegen einen Mindestlohn ausspricht, ist in der Zukunft verantwortlich für die drohende Altersarmut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen aber auch für die Aufnahme in das Entsendegesetz sein, weil wir die Wirtschaft hier in NordrheinWestfalen wettbewerbsfähig gegenüber den Mitbewerbern, insbesondere gegenüber den Mitbewerbern aus dem Ausland halten müssen. Deshalb brauchen wir gleiche Voraussetzungen bei der Entlohnung.
Die Zeichen der Zeit – ich sagte es eingangs schon – hat der Arbeitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Laumann, erkannt. Konnten wir doch in der „WAZ“ am 14. Februar 2008 lesen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Wenn die Branche nicht ins Entsendegesetz aufgenommen wird, können Anbieter aus Osteuropa ab 2009 zu den Löhnen ihres Landes hier arbeiten. Das halten wir nicht aus. – Weiter schreibt die „WAZ“:
Das ist richtig, Herr Minister Laumann. Das ist die Meinung, die wir haben, die wir immer vertreten haben. Wir freuen uns, dass Sie auch an dieser Stelle diese Meinung im Sinne der Beschäftigten und der heimischen Zeitarbeitsbranche vertreten.
Eigentlich müsste Ihnen ja die Wirtschaftsministerin, Frau Thoben, zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen, zur Sicherung der Zeitarbeitsbranche zur Seite springen. Ich dachte, der Sprung wäre angekündigt, weil sie in der Rednerliste zumindest als Rednerin für diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen ist.
Aber, Herr Laumann, wir Sozialdemokraten hier im Hause und draußen wissen: Sie haben es mit Ihrer Meinung nicht leicht. Ich will Sie nicht bedauern, um Gottes willen, das müssen Sie selber vertreten. Sie haben es nämlich mit Ihrem Koalitionspartner FDP nicht leicht.
Glaubt doch ausgerechnet der Herr Papke, dass dies – nämlich die Aufnahme in das Entsendegesetz – einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie bedeuten würde. Dies zeigt, dass er keine Ahnung von Voraussetzungen zur Aufnahme in das Entsendegesetz hat. Die Voraussetzungen sind nämlich geschaffen. Dass er keine Ahnung von Tarifautonomie hat, haben wir in der Vergangenheit schon öfter feststellen können. Die einschlägigen Tarifverträge werden nämlich eingehalten. Papke als Schutzherr der Tarifautonomie ist ähnlich, als wenn Uli Hoeneß als Schutzpatron von Werder Bremen auftreten würde.
Der Tarifvertrag, der mit den Partnern des AMP abgeschlossen wurde, beinhaltet einen Tariflohn von 6,80 € bzw. 6,16 € in der Probezeit ab dem 1. Juli 2006 und 7,00 € bzw. 6,34 € in der Probezeit ab 1. Januar 2007. Diesen Tarifvertrag gibt es, während die breite Mehrheit, die unter die Tarifverträge fällt, die 7,31 € vereinbart haben, eine andere Sprache spricht. Auch 7,31 € sind bei Weitem kein Lohn, mit dem es sich lohnt, nach Liechtenstein zu ziehen.
Herr Laumann, erklären Sie hier und heute dem Hohen Haus noch einmal Ihre berechtigten Befürchtungen und legen Sie noch einmal dar, warum die Übernahme der Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz dringend erforderlich ist. Aber formulieren Sie nicht so wie bei den Briefdienstleistern, wo Sie immer wieder betont haben, dass Sie dies im Bundesrat nicht ablehnen. Stehen Sie zu dem, was Sie in der WAZ gesagt haben, stehen Sie zu dem, was Sie auch im Bundesrat gesagt haben, setzen Sie sich gemäß unseres Antrages uneingeschränkt ein! Werben Sie für die Übernahme in das Entsendegesetz, und stimmen Sie ihm vor allen Dingen auch zu! – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wenn man den Eilantrag der SPD liest, erkennt man schnell, was der wahre Grund für diesen Antrag ist. Es geht nämlich in erster Linie nicht um die Problemlösung in der Sache, sondern hier geht es um politische Spielchen.
Lassen Sie mich bei aller Euphorie, die zweifellos bei der SPD in Sachen Mindestlohn vorhanden ist, feststellen: Der Mindestlohn kann das wahre Problem nicht lösen. Denn wer beispielsweise als Alleinstehender eine Familie zu unterhalten hat, kann diese Familie nicht vom Mindestlohn ernähren. Herr Schmeltzer, was Sie gerade in Sachen Altersarmut verbreitet haben, dass man diese über Mindestlohn beseitigen kann, das ist Sand in die Augen der Menschen streuen.
Des Weiteren vertreten wir nach wie vor die Auffassung: Wenn schon Mindestlohn, dann aber auch eine Festlegung durch die Tarifpartner.
Herr Schmeltzer, ich komme noch dazu. – Auch der Bezirksleiter der IG Metall NordrheinWestfalen hat sich für einen tariflichen Mindestlohn ausgesprochen. Er – so wörtlich – fürchtet, dass dann, wenn der Gesetzgeber nicht die Tarifpartner über eine Lohnuntergrenze entscheiden lässt, noch mehr Unternehmer aus den tariflichen Bedingungen fliehen.
Übrigens stellt sich in diesem Bereich auch die Frage: Wenn immer mehr durch die Politik in den Tarifbereich eingegriffen wird, warum sollen dann die Menschen noch Mitglied in der Gewerkschaft werden?
Ich halte es für vernünftig, wenn sich Tarifpartner, soweit es sich in den einzelnen Branchen als notwendig erweist, also zur Abwehr von nationalen
Die Große Koalition im Bundestag hat sich darauf verständigt, keinen flächendeckenden einheitlichen Mindestlohn einzuführen, sondern tarifliche Mindestlohnvereinbarungen dort zum Durchbruch zu verhelfen, wo es von den Tarifpartnern gewünscht wird. Ich halte es für richtig, die Tarifpartner zu stärken und nicht zu ersetzen.
Was die Zeitarbeitsbranche angeht, stelle ich zunächst fest, dass wir in dieser Branche eine hundertprozentige Tarifbindung haben. Insoweit ist eigentlich kein Regelungsbedarf vorhanden.
Aber nach der großen EU-Osterweiterung 2004 halten sich Hoffnung und Ängste die Waage. Fest steht, dass die Arbeitskräftefreizügigkeit spätestens 2011 wirksam wird.
Grundsätzlich halten wir es für richtig, die Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz zu übernehmen. Denn die Gefahr aus Osteuropa für unser Lohngefüge darf man nicht übersehen. Wir haben hier jedoch eine Besonderheit, die das Ganze nicht einfach macht; denn es bestehen zwei konkurrierende Tarifverträge.