Protocol of the Session on February 20, 2008

Frau Ministerin, ich möchte Ihnen einen Bericht vorlegen, den Sie am 7. Dezember erstellt und zu verantworten haben, und Sie fragen, ob dieser Bericht noch immer Gültigkeit hat. In dem Bericht, den Sie dem Parlament zugeleitet haben, heißt es, es habe in dieser Rechtsfrage aus Ihrem Haus eine Prüfbitte an den Generalstaatsanwalt gegeben. Der Generalstaatsanwalt sei dieser Rechtsfrage eingehend nachgegangen und zu dem Ergebnis gelangt, dass es insoweit einer Ermächtigung des Innenministeriums nicht bedürfe. Er habe daraufhin den Leitenden Oberstaatsanwalt gebeten, dem Verfahren unter dem Aspekt der versuchten Strafvereitelung Fortgang zu geben.

Das ist doch ein richtiger Sachverhalt, oder würden Sie das zurücknehmen?

Herr Abgeordneter Rudolph, Sie haben in Ihrer Frage nicht gesagt, welcher Rechtsfrage nachgegangen werden sollte. Das war damals die Rechtsfrage, ob für die Verfolgung bestimmter Delikte die Tatsache der Strafverfolgung einer Ermächtigung bedarf oder nicht. Diese Rechtsfrage ist scharf von der Frage zu trennen, ob für bestimmte Auskünfte oder Aussagen eine Genehmigung des Ministeriums vorgelegt wird.

Bei der Staatsanwaltschaft wird üblicherweise, wenn es für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens keiner Ermächtigung bedarf, ein Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet.

Diese Frage zu prüfen ist aus meinem Hause die Staatsanwaltschaft gebeten worden, und das hat

sie getan. Das Verfahren schwebt so lange, bis das Verfahren etwa wegen Verjährung oder aus anderen Gründen eingestellt wird oder bis aus dem Unbekannten ein Bekannter wird.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Jäger.

Es ist schon bemerkenswert festzustellen, wie hier zwei Ministerien und Behörden miteinander umgehen. Frau Ministerin, hat es vonseiten der Staatsanwaltschaft Bielefeld …

(Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht!)

Darf ich meine Frage stellen?

(Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: Ja, gerne!)

Sonst sagen Sie hinterher, Sie haben sie nicht verstanden. – Gibt es vonseiten der Staatsanwaltschaft Bielefeld im Zusammenhang mit der Ermittlung wegen der versuchten Strafvereitelung ein Begehren gegenüber der vorgesetzten Dienstbehörde oder Ihrem Ministerium auf Unterstützung?

Welches Begehren? Die Frage war: Gibt es seitens der Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Begehren gegenüber der vorgesetzten Dienstbehörde? Nach mehr Personal, oder was? Ich verstehe die Frage nicht.

Herr Kollege Jäger noch mal zu einer Erläuterung seiner Frage. Aber bitte kurz.

Ich habe sie verstanden. Es war die Frage nach Unterstützung.

Wobei?

Das habe ich auch gesagt: im Rahmen des Verfahrens der versuchten Strafvereitelung.

Ich kenne nicht jedes Blatt der Akte, das müssten Sie mir dann vorhalten. Aber eine Frage um Unterstützung heißt nicht, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld von der vorgesetzten Behörde, was die Generalstaatsanwaltschaft Hamm wäre, oder etwa vom Justizministerium eine Entscheidung erwarten würde, die ureigene Sache des Innenministeriums ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Fragesteller Herr Kollege Sichau.

Es gibt offensichtlich zwei Verfahren. Das eine ist nicht möglich, wie ich gerade verstanden habe. Das andere ist ein Verfahren wegen Strafvereitelung gegen Unbekannt, wobei jeder im Raum weiß, dass das Ganze Richtung Innenministerium geht.

Dazu ist meine schlichte Frage, inwieweit Sie, also Ihr Haus und die nachgeordneten Behörden, dieses Strafverfahren gefördert haben, das den Titel Strafvereitelung trägt.

Frau Ministerin, bitte.

Im Rahmen des Möglichen hat die Staatsanwaltschaft, soweit ich das den Berichten entnehmen kann, das Verfahren gefördert.

Herr Kollege Kutschaty, bitte.

Frau Ministerin, Ihre Antwort auf meine erste Frage veranlasst mich zu einer Frage an den neben Ihnen sitzenden Innenminister: Herr Wolf, aus welchem Grund unterstützt denn das Innenministerium die Staatsanwaltschaft Bielefeld nicht bei den Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes?

Frau Ministerin.

Der Innenminister ist angesprochen und bereit, etwas dazu zu sagen.

Dann bitte, Herr Minister Dr. Wolf.

Herr Abgeordneter, alle diese Fragen sind im zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium zu stellen; sie sind auch gestellt und beantwortet worden. Insofern gibt es hier keine weiteren Auskünfte.

Herr Kollege Jäger.

Dem Parlament solche Informationen vorzuenthalten, ist nicht zulässig vonseiten des Ministers; ich bitte um Klärung. Ich kann

verstehen, dass jemand nicht antworten will. Aber dass er nicht antworten will mit Bezug darauf, dass ein solcher Sachverhalt im Parlamentarischen Kontrollgremium diskutiert worden sei, ist schlichtweg eine Missachtung dieses Parlaments.

(Minister Karl-Josef Laumann: So sind wir aber nicht!)

Herr Kollege Jäger, es liegt nicht in der Verfügungsgewalt des Präsidiums, die Mitglieder der Landesregierung oder die Abgeordneten des Hauses zu einer wie auch immer gearteten Äußerung egal welchen Inhalts zu veranlassen.

Das mögen Sie aus Ihrer Perspektive bedauern, aber die Möglichkeit überschreitet selbst die Kompetenz einer amtierenden Präsidentin.

(Minister Karl-Josef Laumann: Das heißt schon etwas!)

Der Kollege Sichau hatte sich gemeldet.

Danke, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage an Herrn Innenminister Wolf. Herr Innenminister Wolf, sind Sie sich sicher, dass die Frage der Verfolgung einer Strafvereitelung in dem von Ihnen gerade genannten Gremium gestellt worden ist?

Herr Minister.

Bei den in der Diskussion stehenden Fragen der Erteilung der Aussagegenehmigung gelten die gleichen Überlegungen wie bei der Ermächtigung zur Strafverfolgung, die auch schon einmal diskutiert worden sind. Deswegen kreisen diese Fragen um den gleichen Kern.

Ich darf Herrn Jäger noch einmal darauf hinweisen, dass das Angelegenheiten des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind. Dort bin ich jederzeit gern bereit, diese Auskünfte zu geben. Dort gehören sie hin und nicht in eine öffentliche Sitzung.

(Zuruf von Frank Sichau [SPD])

Vielen Dank, Herr Minister.

(Ralf Jäger [SPD] meldet sich.)

Herr Kollege Jäger, bedauerlicherweise haben Sie bereits zwei Fragen in dieser Fragestunde gestellt.

(Ralf Jäger [SPD]: Nein, ich habe nur eine Frage gestellt! – Widerspruch von der CDU)

Jedenfalls habe ich gerade diesen Hinweis bekommen.

(Ralf Jäger [SPD]: Ich habe nur eine Frage gestellt! – Minister Karl-Josef Laumann: Pech gehabt! – Weitere Zurufe – Ralf Jäger [SPD]: Frau Präsidentin!)

Herr Kollege Jäger, die Frage, ob Sie darauf eine Sie zufriedenstellende Antwort …

Nein, nein. Ich habe gar nicht die Frage gestellt. Frau Präsidentin, ich darf Sie daran erinnern, dass ich im Sinne des Parlamentes den Einwurf gemacht habe, dass ein Innenminister sich nicht darauf zurückziehen könne, einen Sachverhalt im Parlamentarischen Kontrollgremium beantwortet zu haben, das im Übrigen nichtöffentlich tagt, und dass allein schon der Sachverhalt, das sei dort beraten worden, noch prüfenswert ist.

(Zurufe von der CDU)