Mit dem Fonds für das Mittagessen ist die Landesregierung an einem ganz entscheidenden Punkt aktiv geworden.
Dass die Lernmittelfreiheit für Kinder, die unter das SGB II fallen, nicht mehr zur Verfügung steht, ist ein Versäumnis der ehemaligen Landesregierung und der damaligen Parlamentsmehrheit.
Bei der Einführung des SGB II hat man diese Leistungen, die in der Sozialhilfe geregelt waren, schlicht und ergreifend nicht mehr im Landesrecht geregelt. Die Sozialhilfe spielt aber in diesem Bereich gar keine Rolle mehr. Nachdem in Nordrhein-Westfalen die Konnexität eingeführt worden ist, wird diese Leistung durch den Beschluss des Landtags, sie wieder zu einer kommunalen Leistung zu machen, wie es immer gewesen ist, eine Leistung des Landes.
Ich muss jetzt einmal ganz offen sagen: Das ist Ihr Problem; denn Sie waren damals nicht in der Lage, dies im SGB II weiterhin als eine kommunale Leistung zu regeln. Es war immer eine kommunale Leistung für Kinder, die Sozialhilfe beziehen. Es war nie eine Leistung, die im Landeshaushalt stand.
Ich will jetzt aber einen etwas versöhnlichen Ton anschlagen. Es ist Bestandteil der Bundesratsinitiative. Die Frage der Lernmittel gehört auch zum Schulbedarf. Ich persönlich meine, es gehört dann in erster Linie auch in den Regelungskreis des SGB II und nicht in einen Regelungskreis, den man wieder neu aufbaut.
Herr Minister Laumann, bezogen auf die Lernmittel wissen Sie – wie wir auch –: Die Geschichte war etwas anders. Der Entwurf für das Schulgesetz lag auf dem Tisch. In der Zeit, in der an dem Gesetzentwurf gearbeitet wurde, wurde gleichzeitig die Gesetzgebung des SGB II verabschiedet. Es war ein formaler Fehler, dass nur die Sozialhilfe aufgeführt wurde und nicht gleichzeitig auch eine Regelung enthalten war, wonach es für Kinder nach dem SGB II gilt. Im laufenden Verfahren haben sich dann die Kommunen – allen voran die
Die Historie ist also etwas anders. Man hat es dann nicht ändern können. Das ist nicht die Schuld einer Seite. Es war ein Verfahrensfehler, den alle gemeinsam ausbaden müssen. Wir haben es versucht. Uns und den am Prozess Beteiligten ist es am Ende nicht gelungen, das zu ändern. Genauso, wie es uns nicht gelungen ist, haben Sie es seit Übernahme der Regierung nicht geschafft, das Problem zu lösen. Wir müssen es jetzt gelöst bekommen, weil das nächste Schuljahr beginnt.
Ich stelle deswegen noch einmal die Frage: Was werden Sie tun, damit wir so schnell wie möglich eine Lösung bekommen?
Sie können nicht einfach sagen, es seien alles kommunale Aufgaben. Die Kinder, deren Eltern damals Arbeitslosenhilfe bezogen haben, haben die Lernmittel vom Bund bezahlt bekommen. Das kann man nicht einseitig auf die Kommunen abwälzen. Sie können es sich an der Stelle nicht so leicht machen und die Kommunen damit befrachten. Wie soll es gelöst werden?
Ich habe eben gesagt, ich bin der Meinung, dass das im Regelungskreislauf des SGB II geregelt werden muss. Das ist auch Bestandteil unserer Bundesratsinitiative.
Es ist nicht sinnvoll, dass wir neben den Argen – wie auch immer sie später organisiert sein mögen: mit einem selbständigen kommunalen Teil und einem selbständigen Bundesteil – dann noch einen eigenen Regelungskreis für die Lernmittelfragen haben. Ich finde, das gehört dann mit in den Kreislauf der Verwaltung der Langzeitarbeitslosigkeit und der davon betroffenen Familien.
Herr Minister, Frau Kollegin Steffens hat schon ein bisschen zur weiteren Sachaufklärung des Zusammenhangs der Lernmittelfreiheit beigetragen. Ich will das nicht noch einmal vertiefen.
Die unterschiedlichen Initiativen auf Bundesratsebene haben auch damit zu tun, dass die einzelnen Länder – auch B-Länder – in der Lernmittelfreiheit und in der Umsetzung unterschiedliche Regelungen haben. Es ist deswegen angezeigt, dass das Land Nordrhein-Westfalen in dieser Frage selbst noch einmal darüber nachdenkt, wie
Herr Kollege Garbrecht, es ist zuerst einmal wichtig, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen alles daransetzt, dass es innerhalb des Kreislaufes des SGB II geregelt wird. Wenn das scheitern sollte, dann stellt sich natürlich eine andere Frage. Das ist wahr, ist aber zu diesem Zeitpunkt aber nicht der Fall.
Vielen Dank, ich möchte noch einmal auf Ihre Replik eingehen. Das ist in der Tat nicht ganz richtig bzw. nur die halbe Wahrheit. Ministerin Sommer hat im Jahr 2005 angekündigt, zu einer neuen Regelung der Lernmittelfreiheit mit den Kommunen zu kommen. Seitdem sind die Gespräche auch durch das Agieren des Ministeriums mehrfach gescheitert.
Sie waren an der Kabinettentscheidung mitbeteiligt. Warum haben Sie das letzte Angebot der kommunalen Spitzenverbände nicht angenommen? Es sind in der Tat zwei Regelungskreise. Das eine ist der Schulbedarf, dass heißt, es sind die Buntstifte, die Hefte, der Wassermalkasten und all die dazu gehörenden Dinge. Das andere sind die Schulbücher. Diese sind originäre Angelegenheit der Länder. Da sind Sie mit in der Verantwortung und haben diesen Beschluss offensichtlich mitgetragen.
Die bedarfsgerechte Ausstattung von Kindern, deren Eltern im Kreislauf von SGB II sind, ist eine Leistung, die beim SGB II berücksichtigt werden muss.
Damals war das Ergebnis der ganzen Gespräche zwischen Bund, Ländern und Kommunen in dieser Frage nun einmal auch die Aussage, man hat in den Regelsätzen auch die finanziellen Mittel dafür abgebildet, dass die Kinder eine Schule besuchen müssen. Damals wurde die Entscheidung getroffen, dass wir in den Kommunen zum größten Teil für die KdU und der Bund für den Unterhalt zuständig sind. Wenn man eine solche Regelung geschaffen hat, die an einem Punkt erhebliche Probleme macht, kann man jetzt nicht im Nachhinein einfach sagen, das muss eine andere
staatliche Ebene regeln als die, die damals dafür zuständig war und nach wie vor dafür zuständig ist.
Bei die Frage der Organisation des SGB II legt der Bund im Übrigen sehr viel Wert darauf, dass er derjenige ist, der zahlt, und er derjenige ist, der verantwortet, und er derjenige ist, der bestimmt und steuert.
Ich habe noch eine Frage zu einem anderen Bereich. Zu der Herleitung der 60 % bzw. 80 % hat die Kommission in Nordrhein-Westfalen ganz klar gesagt, sie ist falsch. Die Kinder haben andere Bedarfe, als diese Herleitung zugrunde legt.
Das scheint nicht in allen Bundesländern so gesehen zu werden. Deswegen frage ich noch einmal: Warum gehen Sie an der Stelle nicht hin und sagen, wir schieben es zumindest schon einmal an? Wenn es dann hinterher zu einer Einigung kommt, ist es gut. Wenigstens legen wir aber schon einmal Zahlen auf den Tisch, damit man überhaupt weiß, über welche Hausnummer und welche Größe man redet.
Wir haben in den Bundesländern eine sehr unterschiedliche Situation. Das sieht man auch an den Schulbüchern. Deswegen glaube ich nicht, dass man da zu einer Einigung kommt. Wir haben sehr viele Bundesländer, die die Lernmittel zahlen. Bildung ist Länderkompetenz. Deswegen sind sie früher gezahlt worden. Viele Bundesländer zahlen sie auch heute noch.
Was tun Sie, um zu der Bedarfshöhe der Kinder zu kommen? – Diese Zahl benötigen wir schnell, damit man auf Bundesebene einen Prozess angeschoben bekommt.
Unser Bestreben, dies gemeinsam mit anderen Ländern entwickeln zu wollen, ist als Bestandteil der Bundesratsinitiative richtig. Am Ende kommt es nämlich darauf an, dass man bei diesem Prozess möglichst viele mitnimmt, um wirklich etwas verändern zu können.
Nordrhein-Westfalen ist zwar ein großes Land, hat aber im Bundesrat auch nur sechs Stimmen. Damit sind wir in diesen Fragen immer auf die Hilfe vieler Länder angewiesen. Wenn man, außer Show zu machen, wirklich eine Änderung haben will, braucht man anschließend auch noch eine
Deswegen ist es gut, wenn man einfach versucht, diese Frage im Konsens mit den anderen so zu bearbeiten, dass man Möglichkeiten hat, sie zu lösen. Im Übrigen bin ich auch nicht der Meinung, dass das Land finanzpolitisch für Aufgaben des Bundes einspringen soll. Es gehört sich, dass, wenn man gesagt hat, das sei eine Bundesaufgabe, sie auch über den Bund finanziert wird.
Herr Minister Laumann, wir wollen jetzt hier nicht in einem Dialog darüber streiten, welches die Aufgaben des Bundes, der Länder und der Kommunen im Rahmen des SGB II sind. Dazu wird bei dieser Frage noch genügend Gelegenheit sein; darin stimme ich Ihnen zu.
Sie haben eben ausgeführt, es sei die Politik der Landesregierung, dafür zu sorgen, dass die Leistungen insbesondere den Kindern und Jugendlichen selbst zugute kommen und dass Sie deshalb die Frage der Regelsatzerhöhung als eher nachrangig ansehen.
Deswegen wiederhole ich meine Frage – auch die Diskussion auf der Ebene des Bundesrates betreffend –: Es gibt einen ganzen Strauß von Ländern, die die Lernmittelfreiheit auch für diesen Personenkreis geregelt haben. Nordrhein-Westfalen ist eines der großen Bundesländer, die das nicht geregelt haben.
Um auf Ihre Aussage einzugehen, die Leistungen sollten den Kindern zugute kommen: Meinen Sie nicht aufgrund dieser Tatsache, dass die Herstellung der Lernmittelfreiheit zunächst einmal eine Länderaufgabe ist und nicht eine Aufgabe im Rahmen des SGB II?
Was die Position des Bundes betrifft: Meinen Sie nicht, dass Sie sich als Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, wenn Sie versuchen, diese Aufgabe, die andere Länder als Länderaufgabe regeln, dem Bund zuzuschieben, zu Recht – wie ich finde – dem Vorwurf aussetzen, dass Sie Aufgaben, die das Land zu regeln hat, zulasten des SGB II und zulasten der Kostenträgerschaft des Bundes regeln wollen?
uns beiden gibt es hier offensichtlich eine Meinungsverschiedenheit. Ich bin der Meinung, das soll im Kreislauf des SGB II geregelt werden.
Wir sind am Ende der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 176. Die Fragestunde ist jetzt auch beendet.