Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich die Gründe zusammenfassen, warum wir uns intensiv mit der Kraft-Wärme-Kopplung befassen.
Mit der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme lassen sich hohe Nutzungsgrade erzielen. Kraft-Wärme-Kopplung ist eine besonders effiziente Form im Bereich der Energieumwandlung. In der Kraft-Wärme-Kopplung werden zukünftig vermehrt innovative Technologien wie zum Beispiel die Brennstoffzelle zum Einsatz kommen. KWK-Technologien werden sowohl in Großkraftwerken als auch in kleinen Anlagen zur Versorgung von Gebäuden und Liegenschaften eingesetzt. Daher sind die Weiterentwicklung von KWKTechnologien, die Ausgestaltung von Finanzierungs- bzw. Investitionsmodellen wie das Contracting und eine entsprechende Beratung von Nutzern und Betreibern ein Schwerpunkt der Energiepolitik der Landesregierung.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen mit 4.300 km und mehr als 90.000 Hausstationen das dichteste und leistungsfähigste Nah- und Fernwärmenetz in Europa. Die Wärme wird hier zu 82 % in KraftWärme-Kopplung erzeugt. An der Stromerzeugung insgesamt in Nordrhein-Westfalen liegt die Kraft-Wärme-Kopplung – man weiß es nicht so genau, weil die Kleinstanlagen nicht unter meldepflichtigen Genehmigungsvorhaben laufen – bei ungefähr 10 %.
Dennoch ist ein weiteres energiepolitisches Ziel dieser Landesregierung, Kraft-Wärme-Kopplung weiterhin auszubauen. Dieses Ziel hat auch die Bundesregierung im Rahmen des Maßnahmenpaktes des Integrierten Energie- und Klimaprogramms aufgegriffen. Sie will den KWK-Anteil auf 25 % verdoppeln.
Der vorliegende Gesetzentwurf will KWK-Anlagen, die bis zum Jahr 2014 erzeugt werden, praktisch bevorzugt einspeisen lassen, um das ein bisschen untechnisch zu formulieren. Mit der Novelle des Gesetzes werden neue Fördertatbestände wie die Aufhebung der Größenbeschränkung von KWKAnlagen sowie der Aus- und Neubau von Wärmenetzen eingeführt, und die Förderung wird zeitlich erweitert.
Zweck und Zielsetzung des Gesetzentwurfs sind positiv zu werten. Sie unterstützen die Aktivitäten und Instrumente der Landesregierung. Der Gesetzentwurf wird zurzeit im Bundesrat beraten.
Auch wenn die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme grundsätzlich effizient ist, können allerdings hohe Nutzungsgrade nur dann erreicht werden, wenn entsprechende Wärmesenken vorhanden sind. Sie wissen, dass nicht jeder Standort für Kraft-Wärme-Kopplung geeignet ist. Wir haben versucht und werden das auch weiterhin zusammen mit dem Wuppertal Institut tun, das tatsächliche Potenzial von Wärmesenken zu ermitteln. Auch die sind sehr vorsichtig, weil man die Sachverhalte sehr schlecht ermitteln kann. Allerdings, wie wir intern sagen, robben wir uns da heran.
Es stimmt auch, was Sie vorgetragen haben, dass man besonders gut im Zusammenwirken mit Stadtwerken und der Kenntnis vor Ort möglicherweise Stellen entdecken kann, bei denen sich solche Anlagen rechnen.
Wir wissen auf der anderen Seite, dass das Contracting bei Industriefirmen, bei Gewerbegebieten schwierig ist. Auch da muss man vielleicht etwas zur Vertrauensbildung beitragen, aber es klappt noch nicht so schön, wie man sich das vorstellen kann.
Ganz konkret haben wir uns vorgestellt, dass wir, wenn die Förderung auch bundesseitig so aussieht, wie nach dem neuen Gesetz vorgesehen, im Zusammenhang mit dem Ausbau der Wärmenetze die Förderbedingungen ändern müssen. Was auf Bundesebene nicht geplant ist, ist die Förderung bis zum Hausanschluss hin. Wir würden in diesem Teil, den die Bundesförderung nicht abdeckt, den Schwerpunkt sehen, wenn wir überhaupt noch Geld dafür in die Hand nehmen.
Es gibt eine zweite, wie ich finde, vorzeigbare Verabredung, nämlich die Vereinbarung zwischen dem Landesumweltminister und RWE vom 6. Dezember 2007, in der eine KWK-Anlage in Siegen-Wittgenstein auf der Basis von Biomasse entsteht. Wir sind also an dieser Stelle für Veränderungen offen. Doch auch hier wiederum der Hinweis: Lassen Sie uns die Chancen anhand von Sachverhalten debattieren und dann auch fördern!
Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Beratungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/5996, den Antrag Drucksache 14/4855 abzulehnen. Wer will dieser Empfehlung folgen? – CDU und FDP. Wer ist gegen diese Empfehlung? – SPD und Grüne. Wer enthält sich? – Oh, das Bild ist so selten – darf ich das noch einmal sehen?
Fünf Enthaltungen. Dennoch: Die Beschlussempfehlung ist angenommen und der Antrag entsprechend der Empfehlung des Ausschusses abgelehnt.
9 Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes durch eine unabhängige wissenschaftliche Begleitstudie evaluieren
Der Antrag wurde gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses liegen vor.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Abgeordneter Asch das Wort. Bitte schön, Frau Asch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist kein Geheimnis, dass es in Bezug auf das KiBiz sehr unterschiedliche, ja sozusagen diametral auseinandergehende Bewertungen gibt. Alle Fachverbände, die Träger, die Kirchen, die Wohlfahrtsverbände und auch die Kommunen sind sehr skeptisch, ob das Gesetz den Zielen, die es vorgibt, erfüllen zu wollen, genügt und ob diese Ziele mit diesem Gesetz tatsächlich zu erreichen sind.
Wir als Opposition – das ist nichts Neues – teilen diese sehr starke Skepsis. Unterstützt werden wir in unserer Einschätzung durch die aktuellen Krisenmeldungen, die wir aus der kommunalen Ebene bekommen, Krisenmeldungen, die von chaoti
schen Zuständen berichten, die auf der kommunalen Ebene bei der Umsetzung auftreten. Das Gesetz ist zudem mit einer Verfahrensordnung versehen, die für die Kommunen sehr wenig regelt, die die Kommunen weitestgehend alleine lässt.
Herr Lindner, ich möchte Ihnen, falls es Sie interessiert, einmal etwas vorlesen. Es ist eine Meldung aus Bad Driburg im Kreis Höxter. Hier wird uns berichtet, dass dann, wenn jemand für sein Kind 25 Stunden bucht, darauf hingewiesen wird, dass das Kind an Nachmittagsveranstaltungen, zum Beispiel am Martinsumzug oder an Karnevalsveranstaltungen, nicht teilnehmen darf.
25 Stunden sind zudem nur buchbar von 7 Uhr bis 12 Uhr oder von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Eine Verkäuferin mit einem 400-€-Job, die weiter entfernt arbeitet, ist dann gezwungen, 45 Stunden mit dem entsprechend höheren Elternbeitrag zu buchen. Alles das ist nur ein kleines Schlaglicht darauf, dass das KiBiz keineswegs mehr Flexibilität für die Eltern bringt.
Das wird dadurch erschwert, dass viele Kommunen in der Kürze der Zeit nicht in der Lage waren, den notwendigen Bedarf bei den Eltern abzufragen. Das bedeutet: Zurzeit wird vollkommen an den Bedarfslagen der Eltern vorbeigeplant, damit man möglichst die Versorgungsstruktur aufrechterhalten kann und optimale Gruppenzusammensetzungen hinbekommt.
Wir sind also weiterhin sehr skeptisch. Von daher sind wir der Meinung, wenn es so unterschiedliche Einschätzungen gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, dann lassen Sie uns doch durch eine wissenschaftliche Evaluation objektiv feststellen, wer nun recht hat.
Sie verweisen auf § 28, in dem steht – das haben Sie bereits im Ausschuss vorgetragen –, das Gesetz solle die Wirkung auf die Finanzen, auf die Träger sowie auf die Verwaltung in den örtlichen Jugendämtern und Landesjugendämtern feststellen. Das heißt aber nicht, dass die wesentlichen Auswirkungen auf den Bildungsstand und die Entwicklung der Kinder, auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und auf die Situation der Beschäftigten mit erfasst werden. Diese
Deswegen möchten wir – das beantragen wir hiermit –, dass eine breit angelegte Wirksamkeitsstudie aufgelegt wird, die objektiv feststellt, ob das Gesetz in der Lage ist, die Ziele, die Sie damit erreichen wollen, wirklich zu erfüllen. Wenn Sie davon überzeugt sind, dass das Gesetz gut ist, dann haben Sie doch den Mut, sich dem wissenschaftlichen Prozess zu stellen! Ich kann Ihnen versichern, wenn Sie diese Untersuchung nicht in Auftrag geben, dann werden es andere tun. Am Ende werden wir anhand von objektiven Daten sehen, ob Sie recht haben, dass es ein gutes Gesetz ist, oder ob wir als Skeptiker recht behalten, dass dieses Gesetz seinen Zielen nicht gerecht wird und die Qualität in unseren Kindertagesstätten nicht anhebt, sondern dass es auf Kosten der Qualität lediglich die Quantität anhebt und die Flexibilität für die Eltern eher verringert, anstatt sie zu verbessern. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine kleine Vorbemerkung: Ich habe mich gefragt, warum wir zwischen fünf Tagesordnungspunkten zum Thema Klima über das KiBiz diskutieren. Das habe ich nicht verstanden, warum dieses Thema dazwischen gepresst wird.
(Andrea Asch [GRÜNE]: Das werden wir noch öfters tun! – Minister Armin Laschet: Das ist heiße Luft von Frau Asch!)
Frau Asch, in der Begründung, warum Sie eine Evaluation wollen, haben Sie etwas zutage gebracht, was für mich neu war. Sie möchten eine wissenschaftliche Evaluation, und zwar groß, breit, weit gefächert und teuer, weil Sie sich davon erhoffen, dass Sie recht bekommen. Wissenschaftliche Evaluationen machen nur dann Sinn, wenn man sich um das Thema sachgerecht kümmert und wenn es um Wirkungen und die Qualität geht. Sie haben das hier ausdrücklich anders dargestellt. Ich frage mich ernsthaft, ob wir mit den Beispielen, die Sie hier vortragen, immer richtig liegen. Ich kenne andere Beispiele und vor allem eine ganze Reihe von Jugendamtsleitern,
Im Gesetz gibt es eine Klausel, nach der das Ganze im Jahre 2011 auf den Prüfstand gestellt wird. Das ist mit den Trägern, den Wohlfahrtsverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden und den Kirchen vereinbart worden. Es wird eine Revision stattfinden, die die Entwicklung der bedarfsgerechten Angebotsstruktur, die Gesamtfinanzierung möglicher Folgen auf die Trägerstruktur, die Auskömmlichkeit der Pauschalen und den Verwaltungsaufwand berücksichtigt. In drei Jahren wird also das Gesetz reflektiert. Dies halte ich für vollkommen ausreichend.
Ich finde es sinnvoll, wenn die Einrichtungen und alle, die an dem Gesetz beteiligt sind, erst einmal versuchen, das Gesetz umzusetzen. Sicherlich wird es noch die eine oder andere Frage geben. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass es die von Ihnen beschriebene Skepsis gibt. Heute Morgen hat Frau Beer angeführt, dass es in Bielefeld bezüglich der Aufhebung der Schulbezirksgrenzen zu großen Verschiebungen gekommen ist.