Protocol of the Session on January 23, 2008

(Ute Schäfer [SPD]: Entschuldigung, das ha- be ich nicht mitbekommen!)

Niemand meldet sich mehr zu Wort. – Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 162.

Wir kommen zur

Mündlichen Anfrage 163

des Abgeordneten Eumann von der Fraktion der SPD aus der letzten Fragestunde, ebenfalls auf heute verschoben:

Studiengebühren sind nichts anderes als eine große Steuererhöhung

Eine Umfrage der „Westfälischen Rundschau“ vom 29. November unter den Hochschulen in NRW hat ergeben, dass diesen seit Einführung des sogenannten Hochschul“freiheits“gesetzes 2006 im Jahresvergleich landesweit etwa 4 % weniger Mittel zur Verfügung stehen.

Minister Pinkwart hatte immer etwas anderes behauptet.

Weiter wurde in dem Bericht Prof. Volker Ronge, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz und Rektor der Uni Wuppertal, mit der Aussage zitiert: „Auf der einen Seite haben die Hochschulen weniger Geld, auf der anderen bekommen sie Studienbeiträge. Klar, dass da was kompensiert wird.“

Minister Pinkwart hatte immer etwas anderes behauptet.

Weiter heißt es in dem Artikel: In Dortmund fehlten Raumplanern 400.000 € im Vergleich zum Haushalt 2006, umgerechnet vier volle wissenschaftliche Stellen. „Mit Studienbeiträgen konnten wir alle Stellen wiederbesetzen. Das ist der positive Effekt”, so Prodekan Hans H. Blotevogel. „Aber es gibt natürlich Studierende, die sagen, dass das nur die Finanzierung durch das Land ersetze.”

Minister Pinkwart hatte immer etwas anderes behauptet.

Weiter heißt es in dem Artikel: Die RWTH Aachen finanziert mit Gebühren Einführungsveranstaltungen, für die es zuvor Geld aus Düsseldorf gab. Die Hochschule Bochum bezahlt aus dem Topf mathematische Vorsemester für Studienanfänger weiter. Prof. Eberhard Becker, Rektor der TU Dortmund und kein Gegner von Studienbeiträgen, stellt fest: „Man könnte sagen, dass Teile der Hochschulfinanzierung privatisiert worden sind.”

Minister Pinkwart hatte immer etwas anderes behauptet.

Wie beurteilt die Landesregierung die Aussagen?

Kollege Eumann hat uns mitgeteilt, dass Kollege Schultheis ihn vertritt, bis er gleich wieder in den Saal kommt. Ich bitte Herrn Minister Prof. Dr. Pinkwart um Beantwortung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Schultheis, erlauben Sie mir zunächst die Klarstellung, dass unser Studienbeitragsmodell nichts mit einer Steuererhöhung zu tun haben kann. Denn eine Steuer müsste unmittelbar in die Landeskasse fließen. Ich möchte jetzt nicht aufrollen, wie es mit dem rot-grünen Studienkontenfinanzierungsgesetz in Nordrhein-Westfalen gewesen ist. Da läge der Vergleich nämlich nahe.

Für das Studienbeitragsmodell der Landesregierung jedenfalls ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Beitragseinnahmen an den Hochschulen verbleiben und dort zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre einzusetzen sind. Denn Qualität in der Lehre und bessere Studienbedingungen sind entscheidende Hebel, damit Studienzeiten kürzer werden und Abbrecherzahlen sinken.

Das Studium darf kein Abenteuer mit offenem Ausgang sein. Es muss auch in den Augen der Studierenden eine gute, kalkulierbare Investition

in ein erfolgreiches Berufsleben werden. Den Hochschulen dafür bessere Bedingungen zu öffnen, genau dies leistet das Studienbeitragsmodell Nordrhein-Westfalen.

Nun zu den Vorwürfen: Bei den Einnahmen aus Studienbeiträgen handelt es sich um zusätzliche Mittel zum regulären Hochschulhaushalt. Im Haushalt ist klar nachzuvollziehen, dass die Landeszuschüsse für die Hochschulen seit dem Regierungswechsel stetig angestiegen sind. Die Erhebung von Studienbeiträgen hat also keineswegs zu einer Reduzierung der staatlichen Finanzierung der Hochschulen geführt. Die Ausfinanzierung des Personals innerhalb des Globalbudgets ist im Übrigen höher angelegt als bei der vorherigen Einzelfinanzierung der Personalstellen.

Fakt ist: Den Hochschulen steht nicht weniger Geld als vor der Einführung von Studienbeiträgen zur Verfügung, sondern mehr. Die Zahlen für 2005 bis 2008 sprechen eine eindeutige Sprache. Sie sind seit 2005 Jahr für Jahr von 2,793 Milliarden € auf 2,87 Milliarden € in diesem Jahr gestiegen. Mit der Notwendigkeit der kompensatorischen Verwendung von Studienbeiträgen zu argumentieren ist aus diesem Grunde schlicht abwegig, betrachtet man den Gesamthaushalt einer Hochschule. Das gilt auch in Zukunft, und Sie wissen das.

Denn zusammen mit dem Studienbeitragsgesetz hat der Landtag einen Zukunftspakt beschlossen, der die Landeszuschüsse an die Hochschulen per Parlamentsbeschluss bis 2010 sichert. Das ist so viel Finanzierungssicherheit wie noch nie für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.

Gestatten Sie einen weiteren Gedanken zur Verwendung der Studienbeiträge: Wir haben guten Grund, den Hochschulen zu vertrauen, dass sie die Studienbeiträge vernünftig und zweckmäßig einsetzen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sie diese Entscheidungen gemeinsam mit den Studierenden in den Hochschulen treffen. Gleichwohl gehen wir natürlich allen Hinweisen von Studierenden und der Öffentlichkeit auf eine möglicherweise zweckwidrige Verwendung nach und werden das auch weiterhin tun. Bisher hat sicher allerdings in keinem Fall der Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung erhärtet.

Dabei möchte ich zur Klarstellung darauf hinweisen: Die Hochschulen haben sehr wohl auch das Recht, Beiträge anzusparen, wenn eine entsprechende Planung für die spätere Verwendung aufgestellt wurde und das Ansparen notwendig ist, um den geplanten Zweck zu erreichen, wenn das aus laufenden Einnahmen nicht möglich ist.

Im Hinblick auf die Verwaltungskosten wird sich nach unserem derzeitigen Eindruck im Schnitt das bewahrheiten, was der Kanzler der Universität Bochum, Herr Möller, bereits in der Anhörung zum Studienbeitragsgesetz im Landtag prognostiziert hat, nämlich dass die Verwaltungskosten bei etwa 2 bis 3 % liegen werden, und damit nicht höher als beim Studienkontenmodell der alten Landesregierung.

Gleichwohl bleibt die Frage der Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen für die Landesregierung weiter von zentraler Bedeutung. Die Öffentlichkeit und natürlich vor allem die Studierenden haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wofür die Beiträge verwendet werden und wie die Hochschulen noch dazulernen können. Deshalb haben wir auch bereits vor Monaten den Stifterverband und das Studentenwerk beauftragt, nach Ende des laufenden Wintersemesters einen landesweiten Bericht zur Verwendung der Studienbeiträge vorzulegen. Beide Institutionen haben sich in jüngster Vergangenheit intensiv mit der Einführung und der Verwendung von Studienbeiträgen befasst. Selbstverständlich werden wir Sie detailliert über diesen Bericht in diesem Hohen Hause unterrichten. Denn es wird Zeit für eine Versachlichung der Diskussion.

Wir können gern kontrovers diskutieren, aber seriös sollte es dabei allemal zugehen. Dieser Bericht wird dazu eine empirisch belegbare Grundlage liefern. Die heutige Anfrage hingegen ist dafür aus meiner Sicht unbrauchbar. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine erste Frage von Frau Dr. Seidl. Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Minister Pinkwart, Sie haben gerade gesagt, dass man in der Frage der Studienbeiträge seriös argumentieren müsse. Vor diesem Hintergrund würde ich Sie gern darum bitten, ob Sie den Unterschied erläutern können zwischen einem gebührenfreien Erststudium, das wir unter Rot-Grün hatten, und der jetzigen Einführung der sogenannten Studienbeiträge, die für jeden einzelnen Studierenden von Anfang an erhoben werden.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Meine Güte!)

Den Unterschied kann ich Ihnen erklären: Nach unserem Modell treffen die Studierenden von vornherein auf bessere Studienbedingungen und

haben damit die Aussicht, erst gar nicht Langzeitstudierende zu werden, um dann, wie es bei Ihnen in der Vergangenheit war, in Langzeitstudienkontengebühren zahlen zu müssen. Das ist der qualitative Unterschied.

(Beifall von CDU und FDP)

Herr Schultheis, bitte.

Herr Minister, ich möchte Ihnen die Gelegenheit geben, doch noch seriös auf die wirklich gestellte Mündliche Anfrage des Kollegen Marc Jan Eumann einzugehen.

Die Anfrage bezieht sich auf eine Umfrage der „Westfälischen Rundschau“ vom 29. November 2007 und enthält ganz konkrete Auszüge. Ich möchte Sie bitten, die drei genannten Auszüge, die aufgeführt sind, entsprechend ihrer Reihenfolge zu bewerten. Sind die dort gemachten Behauptungen und Feststellungen von Herrn Prof. Ronge, von Herrn Prodekan Hans Bloetevogel und von Herrn Prof. Eberhard Becker richtig oder aus Ihrer Sicht falsch?

(Ralf Witzel [FDP]: Wo ist der Eumann?)

Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Schultheis, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe zu allen Aspekten, die angesprochen worden sind, Stellung bezogen.

Mit diesen Ausschnitten, bei denen ich nicht weiter bewerten will, inwieweit es zutreffende Zitate sind oder nicht, werden Hinweise vom Fragesteller, Herrn Eumann, der heute nicht bzw. noch nicht da sein kann, gegeben, die Studienbeiträge würden nicht zweckgerichtet verwendet. Dazu habe ich mich geäußert. Es wird der Hinweis gegeben, dass möglicherweise kompensatorische Verwendungen stattfinden, die kraft Gesetzes gar nicht zulässig wären. Dazu habe ich mich auch geäußert. Es wird der Hinweis gegeben, die Hochschulen seien nicht angemessen finanziert. Dazu habe ich mich auch geäußert, sodass ich auf alle Fragen inhaltlich eingegangen bin.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Dr. Seidl hat sich zu ihrer zweiten und letzten Frage gemeldet. Bitte schön, Frau Dr. Seidl.

Herr Minister Pinkwart, in § 2 Abs. 2 Studienbeitragsgesetz heißt es:

„Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen nach Absatz 1 sind Mittel Dritter und von den Hochschulen zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie für die Ausgleichszahlungen an den Ausfallfonds … zu verwenden …“

(Zustimmung von Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart)

Meine Frage lautet: Inwieweit führt die Verwendung von Studienbeiträgen für die Verwaltung der Studienbeiträge zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen? Stichwort: Verwaltungskosten.

Herr Minister, bitte.

Das leitet sich genau aus dieser Zweckbindung ab. Wenn die Mittel diesem Zweck zugeführt werden sollen, kann auf dem Weg dieser Zweckerreichung auch ein Verwaltungshandeln involviert sein. Dass dieses dann aus dem Bemühen um die Zielerreichung heraus auch Gegenstand der Mittelverwendung ist, ist aus meiner Sicht evident.

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun zur zweiten Frage Herr Schultheis. Bitte.

Herr Minister, aufgrund Ihrer Nichtbeantwortung meiner Frage bitte ich Sie, klärend festzustellen, ob Sie den Ihnen durch die „Westfälische Rundschau“ und durch die Mündliche Anfrage des Kollegen Eumann zur Kenntnis gebrachten Sachverhalten, von denen Sie sagen, dass sie, wenn sie in der Tat so stattgefunden hätten, nicht rechtmäßig seien, im Einzelnen im Rahmen Ihrer Aufsichtsfunktion mit Ihrem Hause nachgegangen sind.

Herr Minister, bitte.