Protocol of the Session on September 15, 2005

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle freuen uns auf die Fußball-WM in Deutschland. 3,2 Millionen Gäste werden insgesamt erwartet, ein großer Teil davon in Nordrhein-Westfalen.

Dem Public Viewing, der Übertragung der WMSpiele auf Großleinwänden, kommt dabei eine ganz besondere Bedeutung zu. Diese Veranstaltungen der Übertragung auf den Großleinwänden sind eine hervorragende Gelegenheit für die austragenden Städte, für die heimischen Fans und für die auswärtigen Gäste, gemeinsam die FußballWM zu erleben, auch wenn die Stadien längst voll sind und die Tickets längst vergriffen sind.

Die Landesregierung wird die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, die Städte und Gemeinden werden rechtzeitig informiert. Allerdings mussten diese Städte und Gemeinden lange darauf warten, denn die alte Landesregierung hat sich dieser Aufgabe leider nicht angenommen.

Die Sicherheitsaspekte werden im Zusammenhang mit der Austragung der Fußball-WM eine große Rolle spielen. Die SPD fordert die Landesregierung auf, umgehend mit den betroffenen Kommunen und der Polizei sowie den Rettungskräften Sicherheitskonzepte für die Veranstaltung zu entwickeln.

Meine Damen und Herren, das ist alles längst geschehen, das ist alles in Arbeit und ist auch kein Geheimwissen aufseiten der Koalition. Denn all das können Sie im Internet nachlesen. Sie kennen die Adressen. Sie brauchen also keine Anträge zu stellen, deren Antworten Sie selber lesen können.

Auf der Bundesebene hat die Innenministerkonferenz längst eine Projektgruppe unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet und wird sich um die Sicherheit auf Bundesebene in Verbindung mit den Spielen in Nordrhein-Westfalen bemühen. Auch dieses können Sie im Internet unter www.wm2006nordrheinwestfalen.de völlig unkompliziert nachlesen.

Von daher erübrigt sich auch Ihr Antrag, denn die Forderungen, die Sie dort stellen, sind teilweise längst erfüllt oder ihre Erfüllung ist in Arbeit und sie werden erfüllt. Vor diesem Hintergrund ist auch dieser SPD-Antrag der Schlusspunkt einer langen und an der Bundestagswahl orientierten Reihe von Anträgen von SPD und teilweise von den Grünen, die in dieser Plenarwoche gestellt worden sind.

Herr Vesper, wenn Sie sagen, man kann Siege lautstark feiern und Niederlagen ertränken, dann sollten wir das gemeinsam auf irgendeine Art und Weise am kommenden Sonntag tun. - Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Rasche. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Uhlenberg.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die neue Landesregierung hat ein erhebliches Interesse daran, dass die Durchführung der Spiele der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Nordrhein-Westfalen sichergestellt wird und dass sich Nordrhein-Westfalen den nationalen wie internationalen Fans dieses nicht nur aus Sicht des Sports bedeutenden Ereignisses als weltoffenes und liberales Land präsentiert.

Hierzu hat die Landesregierung unmittelbar nach Amtsantritt zahlreiche Aktivitäten entfaltet: Es wird rechtzeitig vor der Weltmeisterschaft 2006 großzügige Regelungen im Zusammenhang mit der Außengastronomie geben. Die Durchführung öffentlicher Fußballübertragungen wird sichergestellt und die Sportanlagenlärmschutzverordnung wird geändert.

Anhand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung hat sich herausgestellt, dass die von der Bundesregierung erlassene Sportanlagenlärmschutzverordnung an einzelnen Spielstätten in Deutschland die Durchführung der Fußballspiele gefährden kann.

Insofern befindet sich zurzeit eine Änderung dieser Verordnung in Vorbereitung. Die Landesregierung hat mit ihrer Stellungnahme zum Änderungsentwurf sichergestellt, dass diese Änderung insbesondere die in Nordrhein-Westfalen befindlichen Spielstätten berücksichtigen wird.

Zu den in dem Antrag besprochenen öffentlichen Fußballübertragungen hat die neue Landesregierung zwischen den betroffenen Ressorts eine Regelung verabredet, nach der sowohl dem allgemeinen Interesse an diesen Veranstaltungen als auch den Belangen der betroffenen Anwohner Rechnung getragen wird. Ein besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Frage gerichtet, wie für die durchführenden Kommunen ein möglichst hohes Maß an Rechtssicherheit erreicht werden kann.

Es ist insofern nach Ansicht der Landesregierung nicht ausreichend, die Kommunen auf die bereits bestehenden Möglichkeiten zu verweisen, entsprechende Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Vielmehr soll durch eine entsprechende Regelung im Landes-Immissionsschutzgesetz auch der Wille der Landesregierung und des Gesetzgebers deutlich werden, die Public-ViewingVeranstaltungen zu ermöglichen. Die Landesregierung ist der Ansicht, dass hier nicht die für alltägliche Lärmsituationen einschlägigen Regelungen angewendet werden sollten, sondern dass es für diese besondere Situation großzügigerer Regelungen bedarf.

(Beifall von der CDU)

Hierbei darf der Schutzanspruch der Anwohner nicht außer Acht gelassen werden. Gleichzeitig ist jedoch angesichts der zu erwartenden und auch gewünschten Feiern der Fans eine erhöhte Toleranz gefordert, die angesichts dieses herausragenden Ereignisses in den allermeisten Fällen sicherlich auch vorhanden sein wird.

Die Durchführung der im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft geplanten Aktivitäten erfordert von allen an der Vorbereitung Beteiligten ein hohes Engagement. Die Landesregierung wird ihren Beitrag leisten, damit - soweit dies durch landesweite Regelungen möglich ist - ein verlässlicher und rechtssicherer Rahmen gesetzt wird.

Die Gemeinden sind aufgefordert, durch sachgerechte Regelungen vor Ort einen den jeweiligen örtlichen Verhältnissen angepassten Ausgleich der betroffenen Interessen herbeizuführen. Hierbei werden die staatlichen Umweltbehörden jede mögliche Unterstützung leisten.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf die Regelungen zur Außengastronomie wie auch zu den Public-Viewing-Veranstaltungen ist in Vorbereitung. Nordrhein-Westfalen wird hiermit die gastfreundlichsten Regelungen zur Außengastronomie in Deutschland erhalten und ist auch derzeit das einzige Bundesland, das eine gesetzliche Regelung zum Public-Viewing plant.

Die neue Landesregierung setzt damit ein Zeichen, indem sie dem geänderten Freizeitverhalten Rechnung trägt, die Aktivitäten zur Durchführung der Weltmeisterschaft 2006 unterstützt und dafür Sorge trägt, dass Nordrhein-Westfalen weit über seine Grenzen hinaus als das wahrgenommen wird, was es ist: ein modernes, weltoffenes und gastfreundliches Land.

Zudem hat die Landesregierung sich in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung auf Erleichterungen für die Außengastronomie geeinigt. Hierzu sieht schon die Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien eine deutliche Erweiterung bis 24 Uhr vor. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wird das Landes-Immissionsschutzgesetz geändert werden, sodass der Betrieb der Außengastronomie in den wesentlichen Fällen bis 24 Uhr ermöglicht wird.

Zugleich wird das Umweltministerium den Kommunen Hilfestellungen für die Lösung eventueller, darüber hinausgehender Problemfälle vor Ort geben.

Damit geht Nordrhein-Westfalen weit über das hinaus, was in anderen Bundesländern gilt oder derzeit geplant ist. Mit den neuen Regelungen wird damit einem großen Bedürfnis der Öffentlichkeit und der Wirtschaft Rechnung getragen. Für die Fußballweltmeisterschaft setzt die neue Landesregierung mit den Regelungen zur Liberalisierung der Außengastronomie ein deutliches Zeichen für ein weltoffenes Nordrhein-Westfalen.

Auch die Gewährleistung der Sicherheit bei den Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft ist für die neue Landesregierung selbstverständlich.

Das Innenministerium trifft derzeit gründliche Vorbereitungen, um auch unter Sicherheitsaspekten einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zur Fußballweltmeisterschaft zu gewährleisten. Unter Federführung des Innenministeriums wurden bereits die Kommunalbehörden, Polizeibehörden und Bezirksregierungen in die Vorbereitungen auf diese Veranstaltungen eingebunden. Die beteiligten Behörden bestätigen eine gute Zusammenarbeit. Ferner wurden unter Federführung des Innenministeriums Nordrhein-Westfalens bundeseinheitliche Standards für Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von PublicViewing-Veranstaltungen erarbeitet. Diese Standards liegen den polizeilichen Einsatzkonzepten in Nordrhein-Westfalen zugrunde.

Die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens und die anreisenden Fans können sich also darauf verlassen, dass die Landesregierung und die Polizei alles Menschenmögliche tun, um die Sicherheit der Veranstaltungen zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, das wäre es für heute. Ich möchte mich beim Präsidenten herzlich bedanken, dass ich, obwohl ich meine Redezeit überschritten habe, den letzten Teil auch noch vortragen konnte, weil er wohl zur allgemeinen Information und für die Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen von besonderer Wichtigkeit ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion der SPD Drucksache 14/200 an den Sportausschuss - federführend -, an den Innenausschuss, den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutzschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Sportausschuss stattfinden. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ist jemand dagegen? - Enthaltungen? - Wir haben einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

13 Einsetzung eines Unterausschusses „Bergbausicherheit“

Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie auf Zustimmung zur Einsetzung eines Unterausschusses gemäß § 47 Abs. 2 GeschO

Vorlage 14/45

Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Ich lasse deshalb gleich über die Vorlage 14/45 abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ist jemand dagegen? - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung.

Ich berufe das Plenum zu seiner nächsten Sitzung wieder ein für Mittwoch, den 28. September 2005, 10 Uhr, und fordere Sie auf, am kommenden Sonntag von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. - Herzlichen Dank.

(Allgemeine Heiterkeit)

Die Sitzung ist geschlossen.