Sie können sich sicher sein, dass ich im Einzelfall bei Feststellung von Verstößen aufsichtsbehördliche Maßnahmen ergreifen werde. Bisher bestand dazu aber kein Anlass.
Eine Rückführung und die damit verbundenen Zwangsmaßnahmen sind physisch und psychisch sehr belastend; ich möchte das hier gar nicht beschönigen. Jeder hat aber als vollziehbar Ausreisepflichtiger grundsätzlich die Möglichkeit, freiwillig auszureisen - und das über viele Jahre -, um so die zwangsweise Durchsetzung unnötig zu machen.
Diese freiwillige Ausreise wird auch unterstützt. Aus den von Bund und Land hälftig finanzierten Programmen der Internationalen Organisation für Migration werden zum Beispiel die Reisekosten bestritten. Gegebenenfalls können auch Reisebeihilfen oder Wiedereingliederungshilfen in Anspruch genommen werden. Die vom Land ebenfalls geförderte Rückkehrberatung ist darauf gerichtet, diese Rückkehrhilfen aufzuzeigen und den Betroffenen bei der Beantragung zu helfen.
Ich sehe sehr wohl, dass aus humanitären Gründen die Regelungen immer wieder überdacht werden müssen. Die aus humanitären Gründen als unbefriedigend empfundenen Regelungen des Zuwanderungsgesetzes sind in der Frühjahrs-IMK im Juni 2005 intensiv erörtert worden. Der Vorschlag Berlins für eine allgemeine Bleiberechtsregelung hat dort keine Mehrheit gefunden. Gleichwohl gibt es Signale für
Zusammenfassend möchte ich feststellen, Herr Präsident: Die Rückkehrpolitik des Landes ist unter Wahrung eines humanen Vollzugs darauf ausgerichtet, die Ausreisepflicht zügig durchzusetzen. Eine Durchsetzung der Abschiebung um jeden Preis ist hiermit nicht vereinbar. Allerdings müssen die Rückzuführenden zumutbare Erschwernisse in Kauf nehmen, wenn sie die ihnen angebotene freiwillige Rückkehrmöglichkeit nicht wahrnehmen wollen. - Danach handeln wir, und deswegen bitte ich, den Antrag abzulehnen.
Zur Geschäftsordnung hat sich der Abgeordnete Remmel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantrage ich zu diesem Tagesordnungspunkt namentliche Abstimmung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 14/206. Sie haben gerade gehört: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gemäß § 43 der Geschäftsordnung namentliche Abstimmung beantragt.
Diese namentliche Abstimmung erfolgt durch Namensaufruf. Ich bitte deswegen Frau Abgeordnete Beer, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und Sie alle bitte ich, laut und deutlich entweder „Ja“ oder „Nein“ zu sagen oder zu erklären, dass Sie sich der Stimme enthalten. - Frau Abgeordnete Beer.
Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben. Ich bitte nun die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Die Abstimmung ist geschlossen.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt, wobei ich noch einmal darauf hinweisen möchte, dass es für die Schriftführer sehr schwer war, bei
Abgegebene Stimmen: 155. Mit Ja haben 60 Abgeordnete gestimmt, mit Nein stimmten 95 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/206 mit Mehrheit abgelehnt.
Ich weise auf den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/252 hin und eröffne die Beratung. Als erste Rednerin hat Frau Ruff-Händelkes von der SPDFraktion das Wort.
Meine Damen und Herren, darf ich um Ruhe bitten. Gespräche sollten außerhalb des Plenarsaals geführt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Zwangsheirat beschäftigte die Fraktionen schon in der letzten Legislaturperiode. Was bedeutet Zwangsheirat? - Unter Zwangsheirat verstehen wir eine Eheschließung, bei der einer oder beide Ehepartner durch Druck zu einer Eheschließung gezwungen werden. Das ist eine Menschenrechtsverletzung, die wir als modernes Land nicht dulden können.
Erfreut haben wir als SPD-Fraktion die Ankündigung von Herrn Minister Laschet in der letzten Sitzung des Frauenausschusses vernommen, der ganz besonders im Interesse der Frauen die Interessen der Frauen vertreten will, die von Gewalt betroffen sind. Wir alle wissen, bei der Zwangsheirat handelt es sich in der Hauptsache um ein Problem von jungen Mädchen und Frauen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die häufigsten Gründe der Zwangsverheiratung sind nach bisherigen Erkenntnissen die Beibehaltung der traditionellen Machtverhältnisse in der Familie und
vermeintlich religiöse Motive. Wer sich mit fundierten Erkenntnissen über das Thema Zwangsheirat beschäftigt, wird feststellen: Da liegt noch ganz viel im Dunkeln.
Unsere Aufgabe und Verantwortung im Land NRW wird sein, zunächst herauszufinden, wie groß das Ausmaß der von Zwangsheirat bedrohten Frauen und vor allen Dingen jungen Mädchen ist. Als ganz besonders problematisch empfinden wir den Zustand, dass viele Bedrohte noch minderjährig und vor allen Dingen schulpflichtig sind. Dem gilt unsere ganz besondere Verantwortung.
Meine Damen und Herren, zunächst sind Maßnahmen zu ergreifen, um erst einmal das Ausmaß zu bestimmen und im Zusammenhang damit auch die Auswirkungen zu sehen.
Wie Sie erkennen können, haben wir in unserem Antrag im Einzelnen aufgeführt, was wir unter einem Handlungskonzept verstehen, das von uns beziehungsweise von der Landesregierung gefordert wird.
Wir halten auch die Einbeziehung von Expertinnen und Experten für unverzichtbar. Ganz besonders wichtig ist aber die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, meine Damen und Herren.
Viele von Ihnen wissen, dass nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates beabsichtigt ist, mit § 234b Strafgesetzbuch ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe einzuführen. Bis jetzt ist es so, dass Nötigung beziehungsweise schwere Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch mit höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Das macht noch einmal ganz deutlich, welchen Stellenwert das Thema Zwangsheirat hat.
Ein ganz besonderes Augenmerk setzen wir auf die Prävention. Hier soll das von uns geforderte Handlungskonzept vielseitige Maßnahmen entwickeln. Bewährt hat sich die Kooperation zwischen Jugendämtern, Frauennetzwerken, Schulen und Polizei. Sie ist schon heute in Form von runden Tischen gegen Gewalt vorhanden. Sie muss aber weiter ausgebaut und intensiviert werden.
Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal auf den Anfang meiner Ausführungen zurückkommen. Frau Präsidentin … Nein, Herr Präsident! Das kann bei der ersten Rede passieren, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich unseren Minister Laschet aus dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Frauenpolitik vom
25. August 2005: „Denn es ist eine Frage der Menschenrechte, dass Frauen Schutz vor Gewalt finden können.“
Meine Damen und Herren, wir unterscheiden zwischen Zwangsheirat und arrangierter Eheschließung und wissen um die Schwierigkeit der Definition und die fließenden Übergänge. Aber die Ermittlung von Daten ermöglicht es uns überhaupt, die Differenzierung vorzunehmen. Sie ist die Voraussetzung für die zum Schutz der Betroffenen nötigen Maßnahmen.
Lassen Sie uns im Frauenausschuss und in allen anderen beteiligten Ausschüssen noch einmal grundlegend über das Thema Gewalt diskutieren, insbesondere über Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Wir als SPD-Fraktion werden dem Überweisungsvorschlag für unseren Antrag und den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen; das ist selbstverständlich. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und hoffe, dass wir zu einer gemeinsamen Entscheidung im Sinne unseres Antrages kommen können, Herr Minister Laschet. - Vielen Dank.