Protocol of the Session on December 19, 2007

Bei den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen kommt es nicht auf Eigentumsverhältnisse oder Trägerschaft an, sondern private Krankenanstalten oder private Sanatorien sind ebenso einbezogen, weil sie für Patientinnen und Patienten zugänglich sind.

Mit Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen vergleichbare stationäre Einrichtungen werden wie Krankenhäuser behandelt. Von den Arztpraxen und Praxen für ambulantes Operieren erwarten wir, dass sie auch ohne gesetzliche Pflicht mit Hilfe des ausübbaren Hausrechts für Rauchfreiheit sorgen. Alten- und Pflegeheime sowie Behindertenwohnheime sind ebenfalls einbezogen wie Wohnheime für Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen.

Wir beziehen alle öffentlichen und privaten Schulen sowie Tagesstätten im Kinder- und Jugendbereich ein. Dazu gehören auch Berufsschulen, alle Einrichtungen und Räume, in denen Kinder stunden- oder tageweise betreut werden wie Kindergärten, Kinderkrippen, Tagespflegeeinrichtungen, Kinderhorte, Häuser für Kinder, Mütterzentren, Krabbelstuben, Kinderbetreuungsangebote in Einkaufszentren und Ähnliches.

Auch Bildungseinrichtungen für Erwachsene wie Hochschulen und Volkshochschulen, aber auch zum Beispiel Sprachinstitute privater Träger sollen rauchfrei werden. Sporteinrichtungen wie Hallenbäder, Sporthallen, ebenfalls Freizeit- sowie Kulturstätten, also Theater, Museen, Galerien, auch Spielbanken gehören zu den vom Gesetzentwurf erfassten Einrichtungen. Alle Gaststätten sind in den Gesetzentwurf einbezogen.

Wir verzichten auf eine Unterscheidung von Schank- und Speisewirtschaften. Der Gesetzentwurf bezieht alle Gaststätten ein. Das gilt auch für Diskotheken, Eisdielen und Bäckereien. Das Grundprinzip heißt, dass wir Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren und Beeinträchtigungen durch Passivrauchen so wirksam schützen wie nur möglich.

Ich freue mich, dass auch der Arbeitsschutz im Gaststättenbereich ein gehöriges Stück vorankommt, denn mit dem Gesetzentwurf leistet Nordrhein-Westfalen auf jeden Fall mehr für den Arbeitsschutz in der Gastronomie, als es der bisherige Bundesarbeitsminister getan hat. Ich bin einmal gespannt, wie sich hierzu der neue Bundesarbeitsminister aufstellt.

Persönlich erlaube ich mir die Prognose, dass wir bei weiterer Untätigkeit des Bundes im Bereich Arbeitsschutz mit entsprechenden europäischen Regelungen in absehbarer Zeit konfrontiert werden.

In den letzten Wochen ist leider immer weniger über die Grundkonzeption des Gesetzes und immer mehr über die eine oder andere Ausnahme im Gastronomiebereich diskutiert worden.

Ich weiß, dass auch für eine ganze Reihe von Koalitionsabgeordneten nicht nur in einer der Koalitionsparteien schwächere und für andere stärkere Regelungen denkbar, möglich, wünschenswert oder persönliche Präferenz gewesen wären. Auch ich hätte mir die eine oder andere Regelung noch anders vorstellen können.

Der eine oder andere wird auch ins Grübeln geraten sein, ob die Art, wie beispielsweise im amerikanischen Kongress oder im europäischen Par

lament Mehrheiten gebildet werden, nicht auch seine Vorteile gegenüber den stark an Fraktionen orientierten Arbeitsweisen in den deutschen Parlamenten hat.

Immerhin gibt es Gesetze in Deutschland, die noch strenger ausfallen, als wir dies in NordrheinWestfalen regeln. Ich bitte Sie aber alle, auch daran zu denken, dass Gesundheitsförderung und Prävention nur gehen, wenn die Stimmung in der Gesamtbevölkerung dafür positiv erhalten bleibt. Wer mit seiner Konsequenz zu weit geht, der löst möglicherweise eine Gegenreaktion aus, die ihm gar nicht lieb sein kann. Immerhin gibt es so etwas wie ein Übermaßverbot und ein Gebot der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Es ist nicht so, dass wir mit diesem Gesetz das Rauchen im privaten Bereich unterbinden wollen, sondern wir haben uns den Nichtraucherschutz zum Ziel gesetzt. Und das ist der Grund dafür, warum die Koalition in einigen Änderungsanträgen mit Rücksicht auf die Privatsphäre in Heimen noch Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen hat, damit die von der häuslichen Umgebung gewohnte Privatautonomie auch dort so weitgehend erhalten bleibt wie dies dem modernen Verständnis von Heimen in der heutigen Zeit als Wohnstätten entspricht. Ich glaube, da waren wir uns mit der SPD-Fraktion einig.

Ich halte solche Ausnahmen ausdrücklich für richtig. Dies gilt auch für die Bestimmung, dass wir einen an Lungenkrebs sterbenden Raucher im Krankenhaus nicht mehr dazu zwingen, auf die letzten zehn oder zwölf Zigaretten seines Lebens zu verzichten, weil das im Gesetz so vorgeschrieben wird. Eine derart weit getriebene Konsequenz wäre in meinen Augen eine erbarmungslose Überregulierung, hat aber mit Prävention nicht mehr viel zu tun.

Abschließend möchte ich allen danken, die durch ihren persönlichen Einsatz daran mitgewirkt haben, den besten und konsequentesten Nichtraucherschutz, den es in der Geschichte unseres Bundeslandes je gegeben hat, nun Gesetz werden zu lassen. Ich wäre sehr froh, wenn diejenigen, die in ihrer Amtszeit nichts und wieder nichts dazu beigetragen haben, den Nichtraucherschutz zu realisieren, jetzt einmal diese große Leistung der Koalition – damit meine ich beide Fraktionen der Koalition, CDU und FDP; in beiden Fraktionen hat es durchaus kontroverse Auffassung gegeben –

(Zurufe von der SPD)

anerkennen, loben und

(Ursula Meurer [SPD]: Welche Leistung! – Zurufe von der SPD)

hervorheben würden, statt sich nur auf die Kritik an einzelnen Detailpunkten zu konzentrieren.

(Zuruf von Hannelore Kraft [SPD])

Wir, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU und der FDP, werden später sagen können, dass wir gehandelt haben, als wir Verantwortung trugen. Sie von der Opposition werden sich sagen lassen müssen, dass Sie erst mit Forderungen gekommen sind, als Sie keine Verantwortung mehr trugen.

(Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])

Ich glaube, es ist ziemlich deutlich, wer dabei mehr für die Menschen in Nordrhein-Westfalen erreicht. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Henke. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Kollegin Meurer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach mehr als einem Jahr Debatte in diesem Haus ist heute der große Tag, auf den die Nichtraucherinnen und Nichtraucher in Nordrhein-Westfalen so lange warten mussten. Herr Henke, das lag an Ihnen und an der FDP.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Die SPD-Fraktion im Landtag hat schon im Februar den Entwurf eines Passivraucherschutzgesetzes eingereicht; denn die Opposition trägt auch Verantwortung für die Gesundheit der Menschen hier in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der SPD)

Dieser wurde am 31. Mai 2007 angehört und hätte mit den heute vorliegenden Änderungen zu den Bereichen offene Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Altenpflege- und Behindertenhilfe sowie der erzieherischen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen schon längst verabschiedet werden können.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Klein?

Herr Klein, ich möchte erst einmal vortragen. Dann gestatte ich gerne eine Zwischenfrage von Ihnen.

Also jetzt keine Zwischenfrage?

Jetzt im Augenblick noch nicht. Ich möchte mich erst einmal richtig warm reden.

Das ganze Gesetz könnte schon lange in Kraft sein. Nichtraucherinnen und Nichtraucher könnten auch in Nordrhein-Westfalen in allen öffentlichen Einrichtungen, in Schulen und Kitas, in Behörden des Landes und der Kommunen und vor allem in den Gaststätten, den Eckkneipen und den Restaurants, vor dem schädlichen Passivrauchen geschützt sein.

Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen, aber auch in besonderem Maße der von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat die SPDFraktion veranlasst, unser Artikelgesetz einzureichen. Heute liegen uns drei Gesetzentwürfe vor.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, wir hatten Ihnen die Hand dazu gereicht, mit uns gemeinsam unseren Entwurf Gesetz werden zu lassen. Sie hätten auch noch ein wenig – wohl bemerkt: ein wenig – verändern dürfen.

(Zuruf von der CDU: Oh!)

Ja, das hätten Sie.

Sie hätten aber nicht zulassen können, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen erst am 1. Juli 2008 ohne störenden Qualm auswärts essen gehen können, ein Glas Wein, ein Bier oder ein Wasser in der gepflegten Gastronomie der kleinen Eckkneipe genießen dürfen. Sie hätten nicht zulassen können, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Gaststätten weiterhin den Qualm ihrer Gäste einatmen müssen. Sie hätten nicht zulassen können, dass bei geschlossenen Gesellschaften wie Hochzeiten, Kindstaufen, Kommunionen und Konfirmationen auch in den Nichtrauchergaststätten vor unseren Kindern und Jugendlichen munter weitergequalmt werden kann. Darauf haben Sie eben nicht hingewiesen, Herr Henke. Das hätten Sie mit uns nicht zulassen können.

Heute ist das anders. Ich will es aber trotzdem nicht versäumen, an Sie, die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, zu appellieren. Sie scheinen mir in diesem Fall die Vernünftigeren zu sein. Ihr Partner will sich den DEHOGA-Lobbyisten beugen.

Frau Kollegin, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Papke?

Aber gern, Herr Dr. Papke. Herr Klein, Sie dürfen auch gleich eine Frage stellen, wenn Sie sich noch einmal einklinken.

Bitte schön, Herr Kollege Dr. Papke.

Das ist sehr nett von Ihnen, zumal ich auch den Eindruck hatte, Sie seien jetzt warm geredet, Frau Kollegin.

Sie geißeln so sehr, dass die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung erst jetzt, Ende 2007, mit einem solchen Nichtraucherschutzgesetz kommen. Deshalb möchte ich Ihnen die Frage stellen, wie Sie uns und der Öffentlichkeit dann erklären können, dass unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung im Bereich Nichtraucherschutz schlichtweg nichts passiert ist. Ich möchte Sie fragen, wie Sie uns und der Öffentlichkeit erklären, dass es unter Ihrer Regierungsverantwortung beispielsweise zulässig war, in Schulen und in Kindertageseinrichtungen zu rauchen. Können Sie uns erklären, warum Sie – wenn Sie selbst überhaupt nichts gemacht haben – an der jetzigen Initiative der Koalition und der Landesregierung kritisieren, sie käme zu spät?

Wir betrachten das einmal als eine Frage, Herr Kollege. – Bitte schön, Frau Kollegin. Sie können jetzt antworten.

Herr Kollege, seinerzeit war ich noch nicht in diesem Parlament. Dessen können Sie sicher sein. Ich hätte dieses Gesetz schon damals mit eingebracht und hätte es schon in meiner Fraktion mitberaten.

Sie werden es nicht glauben, aber in der SPDFraktion durfte bei Sitzungen schon lange nicht mehr geraucht werden. Das war bei Ihnen in der FDP ganz anders.

(Christian Lindner [FDP]: Wir haben gar kei- ne Raucher!)

Sie haben sich im Laufe der Zeit immer wieder darüber beschwert, dass Kollegen von den Grünen zu Ihnen zum Rauchen kommen würden.