Denn es gibt eine Bundesgesundheitsministerin, die der SPD angehört, die seit Jahren die Abschaffung der niedergelassenen Fachärzte in der Fläche propagiert und eigentlich nur noch Fachärzte an Krankenhäusern und in Ambulanzen haben möchte.
(Ralf Jäger [SPD]: Es ist Quatsch, was Sie da erzählen! Können Sie das mit nur einem Beispiel belegen?)
Auch die langen Wartezeiten, die wir in diesem Bereich haben, sind die Auswirkungen unseres planwirtschaftlich arbeitenden Gesundheitssystems, das am Bedarf der Patienten vorbeigeht. Es führt zu langen Wartezeiten und zur Qualitätsminderung. Allmählich werden diese Versorgungsstrukturen für kranke Menschen kaputtgespart.
Das sind die Symptome dieses kranken Systems. Wir wünschen uns den Aufbau eines Versorgungssystems mit mehr Transparenz, Eigenverantwortung und fairen Preisen. Der Gesundheitsfonds wird diese Aufgabe nicht lösen. Auch die Situation rheumakranker Menschen in NRW wird sich dadurch eher verschlechtern als verbessern.
Die integrierte Versorgung für alle Rheumapatienten behebt nicht die Behandlungsdefizite, die durch das überregulierte Gesundheitssystem verursacht werden. Gerade bei der ambulanten Behandlung gibt es Defizite. Wenn der Doktor nicht das Geld für seine Behandlung bekommt, sondern ihm für mehr Behandlung Geld abgezogen wird, ist eben auch die Versorgung eines rheumakranken Menschen nicht optimal.
An diesen Punkten müssen wir die Stellschrauben drehen. Dann werden die Behandlung und die Lebensqualität der Menschen besser. Wenn Sie mithelfen wollen, sind Sie herzlich eingeladen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Romberg, ich habe jetzt nicht ganz verstanden, was das mit Ihrem Verhalten im Ausschuss zu tun hat.
Irgendwie hat das auch nicht so viel mit dem Antrag zu tun. Ich meine, man kann an vielen Stellen über die gesamte Gesundheitspolitik reden. Man kann auch irgendwelche Meinungen in irgendwelche Menschen hineininterpretieren. Auch ich stimme nicht immer mit der Bundesgesundheitsministerin überein. Aber das, was Sie gerade bezogen auf die integrierte Versorgung gesagt haben, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns nachreichen würden, woher Sie die Information haben, dass das die Position der Bundesgesundheitsministerin ist. Ich habe ihre Einlassungen nämlich anders wahrgenommen.
Wir unterstützen den Antrag der SPD-Fraktion, auch wenn wir es in bestimmter Hinsicht nicht so glücklich finden, dass das Thema auf die Rheumakranken eingegrenzt worden ist. Auf der einen Seite fordern wir eine verstärkte ambulante und integrierte Versorgung, und auf der anderen Seite heben wir die Bedeutung des Aufbaus eines flächendeckenden Case-Managements hervor. Wir glauben aber, dass wir dieses Case-Management eigentlich für alle chronisch Kranken brauchen. Es ist schwierig, zu sagen: Wir schaffen einerseits ein Case-Management für die Rheumakranken, andererseits lassen wir die anderen chronisch Kranken mit ihren Problemen alleine.
Deswegen müssten wir bei der Umsetzung sagen, dass wir zwar einerseits eine flächendeckende Versorgung der Rheumakranken wollen, andererseits aber das Case-Management, das wir für Nordrhein-Westfalen schaffen wollen und müssen, allen chronisch kranken Patienten offenstehen muss.
Aber ich würde das nicht als Ausschlusskriterium sehen. Es ist nämlich auch nicht sinnvoll, für jede Gruppe chronischer Krankheiten ein spezifisches Case-Management vorzusehen. Das ist nicht sinnvoll. Es ist also unser Anliegen – das habe ich auch schon in der Ausschussdebatte gesagt –, dass in der Diskussion klargemacht wird: Wir brauchen diese strukturelle Case-ManagementVersorgung für alle chronisch Kranken generell.
Wenn wir uns anschauen, wie die Forderungen der Enquetekommission „Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW“ in diesem Bereich lauteten, stellen wir fest, dass einige Punkte, die sich in dem Antrag wiederfinden, abgearbeitet sind. Andere Punkte, die von der Enquetekommission aufgelistet worden sind, haben aber wohl wegen der Kürze des Antrags keinen Eingang mehr in den Antrag gefunden.
Da ich in der Ausschusssitzung und auch in der heutigen Debatte die Ausführungen der Mitglieder der Koalitionsfraktionen dahin gehend wahrgenommen habe, dass sie einerseits diesem Antrag nicht zustimmen wollen, andererseits aber die ganz klaren Forderungen der Enquetekommission „Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW“ befürwortet haben, möchte ich Sie bitten, uns hier darzulegen, wie die einstimmig formulierten Forderungen der Enquetekommission aus Ihrer Sicht in Nordrhein-Westfalen flächendeckend umgesetzt werden.
Ich habe nämlich das Gefühl, dass Sie in der Enquetekommission zwar den wesentlichen Punkten, zum Beispiel die Einführung der integrierten Versorgung und das Ergreifen einer Initiative auf Bundesebene – ich könnte jetzt die ganze Liste der Forderungen vortragen –, zugestimmt haben, aber dann, wenn es um die praktische Umsetzung unter Ihrer Regierungsverantwortung geht, kneifen und so tun, als ob Sie nichts damit zu tun hätten, und sagen, das falle unter die Selbstverantwortung der Ärzte.
Ich denke, wir sollten uns überlegen, ob wir nicht an dem Punkt noch einmal die gesamten Forderungen der Enquetekommission in den Landtag einbringen und die Landesregierung auffordern, uns ein Handlungskonzept vorzulegen, wie sie die Forderungen, die die CDU-Fraktion und die FDPFraktion in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit uns getragen haben, konkret umsetzen will.
Ich bin gespannt auf das, was bei Ihrem Handlungskonzept herauskommt. Denn das, was Sie heute hier dargeboten haben, heißt nur: Das ist zwar alles wichtig, aber wir machen trotzdem nicht mehr. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der SPD-Fraktion zielt darauf ab, die integrierte Versorgung rheumakranker Menschen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Er greift in einzelnen Bereichen wichtige Defizite der medizinischen Versorgung auf und beschreibt Handlungsmöglichkeiten.
Dazu stelle ich fest: Die Abstellung möglicher Versorgungsdefizite ist eine klassische Aufgabe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Gleichwohl nimmt das Ministerium das Thema sehr ernst und beschäftigt sich schon seit geraumer Zeit damit.
Im selbstverwalteten Gesundheitswesen sind inzwischen verschiedene Lösungsansätze umgesetzt worden. Ihre Wirkung konnten sie allerdings noch nicht im gewünschten Umfang entfalten. Ich habe daher nochmals an die Verantwortlichen, also die Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärztekammer, appelliert, zur Beseitigung der bereits geschilderten Versorgungsdefizite den bereits eingeschlagenen Weg fortzusetzen und für weitere Abhilfe zu sorgen.
Ein wesentliches Problem bleibt die frühzeitige Überweisung durch den behandelnden Arzt an einen Rheumatologen. Das Deutsche Rheumaforschungszentrum hat 2006 die Versorgungssituation rheumakranker Menschen untersucht. Danach ist mehr als die Hälfte der erkrankten Menschen erst mehr als ein Jahr nach der Diagnose an einen Rheumatologen überwiesen worden. Das mag insbesondere auch mit der Zahl der zugelassenen Rheumatologen zusammenhängen. Vor allem hier wird weiterer Handlungsbedarf für das – ich betone es noch einmal – selbstverwaltete Gesundheitswesen gesehen.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung haben zugesagt, sich mit der aktuellen Versorgungssituation auseinanderzusetzen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Es wird vonseiten der Krankenkassen darauf hingewiesen, dass gerade bei rheumakranken Menschen ganz besonderer Wert auf das Fallmanagement gelegt wird.
Die von der SPD favorisierte integrierte Versorgung allein wird die in dem Antrag beschriebenen Defizite allerdings nicht beheben können. Dies
Die integrierte Versorgung verbessert insbesondere die Zusammenarbeit über die Sektorengrenzen hinweg, also zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Der rheumakranke Patient ist aber nicht der klassische stationäre Patient. Rheumakranke werden überwiegend ambulant behandelt. Deswegen brauchen wir gerade in der Frühphase der Erkrankung eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Hausärzten und den Rheumatologen.
Insofern mag das Anliegen der SPD von der Absicht her richtig sein. Der Antrag geht aber in die falsche Richtung. Offenkundig hat die nordrheinwestfälische SPD dabei nur wenig Vertrauen in den maßgeblich von ihr selbst bzw. von ihrer Bundesministerin geschaffenen Vertragswettbewerb. Wie sonst ist es zu erklären, dass es laut SPD-Antrag nun doch nicht der Markt, sondern die Landespolitik richten soll.
Damit würden die wesentlichen Ideen der integrierten Versorgung, nämlich Freiräume für Wettbewerb, Such- und Findungsprozesse der Vertragspartner zu eröffnen, unterlaufen.
Um es ganz deutlich zu sagen: Integrierte Versorgung ist ein selektives Vertragsinstrument der Kassen und der Leistungserbringer. Mit solchen Verträgen kann man bekanntlich nur selektiv und nicht, wie die SPD es fordert, flächendeckend die medizinische Versorgung sicherstellen.
Die SPD fordert eine gute Rheumaversorgung mithilfe des neuen Instrumentes des Vertragswettbewerbes im SGB V. Für Erfolge oder Misserfolge soll aber gleichwohl die Landesregierung verantwortlich gemacht werden. Das passt schlicht und ergreifend nicht zusammen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5742 den Antrag Drucksache 14/4008 abzulehnen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? –
CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne sowie der fraktionslose Kollege Sagel. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und der Antrag abgelehnt.