Selbstverständlich können die Kommunen auch heute schon wählen. Die Kommunen können die hoheitliche Aufgabe des Abwassertransports in Kanälen selbstverständlich privaten Betreibern übertragen. Das gibt das Gesetz her. Das ist überhaupt keine Frage. Das tun auch manche.
Da befinden wir uns in der Diskussion über die Daseinsvorsorge, in der Diskussion über die Ver- und Entsorgung und bei der Frage: Wie weit definiert man das, und wie eng fasst man das?
Ich kann nur auf die Debatte von eben verweisen. Wir sind der Auffassung, man sollte es sehr eng fassen, was die Ver- und Entsorgung angeht. Das ist eine hoheitliche Aufgabe und soll auch eine hoheitliche Aufgabe bleiben; denn sonst wird man nicht dem öffentlichen Auftrag gerecht, eine umfassende Ver- und Entsorgung tatsächlich herzustellen. Schon heute ist es möglich, sich privater Hilfe zu bedienen. Das ist gar keine Frage.
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass es offensichtlich zwei konkurrierende Rechtsgüter – oder Gesetzesgrundlagen – gibt. Das eine ist in den Wasserverbandsgesetzen dargelegt, das andere im Landeswassergesetz.
Wir sind anderer Rechtsauffassung. Wir sind der Auffassung, dass das Landeswassergesetz da deutlich stärker ist. Davon ist bisher auch das Regierungshandeln abgeleitet worden. Diese Gesetzentwürfe sollen das offensichtlich klären.
Ich sage hier aber noch einmal eindeutig: Im Hintergrund steht für uns bei der Bewertung die Frage: Was hat uns Brüssel an dieser Stelle zu sagen? Das ist nicht eindeutig. Ich habe größte Befürchtungen.
Deshalb ist zum vorläufigen Schließen dieser Lücke – das habe ich auch bei der Gesetzeseinbringung gesagt; ohne den Wasserverbänden etwas Böses zu wollen, die machen eine gute Arbeit, gar keine Frage – ein solcher Weg richtig. Aber in Verbindung mit dem Landeswassergesetz und der Begründung, wie Sie und Herr Schulte sie eben vorgetragen haben und es auch der Herr Minister immer sagt – von wegen kommunale Wahlmöglichkeiten zwischen Privaten und Verbänden –, ergibt das wiederum keinen Sinn.
Da wird deutlich, welchen Weg Sie beschreiten wollen. Diesen Weg lehnen wir eindeutig ab. Deshalb lehnen wir auch diese Gesetzentwürfe ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der von den Fraktionen der CDU und der FDP eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung wasserverbandlicher Vorschriften wurde in den Ausschüssen schon sehr intensiv beraten. Zudem wurden Sachverständige angehört, und über den Entwurf ist umfassend diskutiert worden. Er wird nunmehr in zweiter Lesung im Plenum beraten.
Nach der derzeit geltenden Rechtslage können die Verbände in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune die Aufgabe der Abwasserbeseitigung mitsamt der Abwasserbeseitigungspflicht übernehmen. Das Land als Rechtsaufsicht muss dann ohne weitere Prüfungsmöglichkeit den Beschluss der Verbandsversammlung genehmigen. Die Verbände haben damit quasi ein uneingeschränktes Zugriffsrecht auf die Aufgaben der Abwasserbeseitigung.
Dem Land wird keine Möglichkeit gelassen, bei einer Genehmigungsentscheidung wasserwirtschaftliche und strukturpolitische Erwägungen zur Geltung zu bringen.
Das Land hat aber stets die Rechtsauffassung vertreten, dass sich der Umfang der Aufgabe der Abwasserbeseitigung in den sondergesetzlichen Wasserverbandsgesetzen ausschließlich nach den Maßgaben des Landeswassergesetzes zu richten habe. Daher begrüßt die Landesregierung diesen Gesetzentwurf. Er zieht die erforderlichen Konsequenzen, indem er eine Klarstellung des gewollten Rechtszustandes schafft.
Die Hintergründe, die dazu geführt haben, sind uns allen klar. Es ist ungefähr ein Jahr her, dass in Hamm und in anderen Städten in NordrheinWestfalen eine intensive Diskussion eingesetzt hat.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gesetzesänderungen – auch dazu möchte ich etwas sagen, da in den letzten Tagen einiges dazu in der Presse gestanden hat – haben keine Auswirkungen auf die bestehenden Aufgaben der sondergesetzlichen Wasserverbände.
Das gilt auch für den Emscher-Umbau. Der Emscher-Umbau stellt keine freiwillige Verschönerungsaktion dar, sondern eine seit Jahren wasserrechtlich zwingend notwendige Sanierung eines Flusssystems. Der Umbau des Systems hat über
regionalen Charakter und ist nicht vergleichbar mit der abgegrenzten Aufgabe der Abwasserbeseitigung in einer einzelnen Kommune. Die Aufgaben obliegen der Emschergenossenschaft und werden durch die Änderung der Verbandsgesetze in keiner Weise infrage gestellt.
Die Landesregierung unterstützt die Zielsetzung der Emschergenossenschaft, dieses herausragende Infrastrukturprojekt schnell zu realisieren, und geht davon aus, dass die bestehenden Absprachen zum Emscher-Umbau eingehalten werden. Die Emschergenossenschaft hat sich damit ein weit gestecktes, ehrgeiziges Ziel gesetzt, das die Landesregierung begrüßt.
Darüber hinaus lässt der Gesetzentwurf die Möglichkeit unberührt, dass sich Kommunen auch weiterhin im Wege sogenannter Betreibermodelle sowohl Privater als auch Öffentlich-Rechtlicher als Erfüllungsgehilfen bedienen können, um ihre Aufgaben zu erledigen.
Ohne diese Gesetzesänderungen stünde den Verbänden ein Recht zu, das Privatunternehmen verschlossen ist. Wir aber wollen die Alternativen Abwasserbeseitigung durch private Unternehmen und Abwasserbeseitigung durch öffentlichrechtliche Verbände offenhalten. Es geht im Moment um das Offenhalten.
Ausgeschlossen werden die öffentlich-rechtlichen Partner damit keinesfalls. Sie werden aber auch nicht privilegiert. Somit stellt der Gesetzentwurf die Basis für eine Gleichbehandlung von privaten Unternehmen und sondergesetzlichen Wasserverbänden wieder her. Die Frage „Privatisierung oder nicht“ – was ein sehr emotionales Thema ist, das gebe ich gerne zu – kann derzeit nicht entschieden werden und wird von der Landesregierung derzeit auch nicht entschieden. Deshalb dieser Gesetzentwurf. Diese Frage ist im Rahmen einer möglichen späteren Änderung des Landeswassergesetzes zu diskutieren. Sie ist eben nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens, auch wenn möglicherweise dem einen oder anderen jetzt ein Räppelchen genommen wird.
Die Landesregierung wird zur Privatisierungsfrage eine differenzierte Gesetzesfolgenabschätzung in Auftrag geben, die insbesondere die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen einer umsatzsteuerrechtlichen Gleichstellung der hoheitlichen Tätigkeit von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit der Tätigkeit von privaten Unternehmen im Bereich der Abwasserbeseitigung untersuchen soll.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir hier von einer differenzierten Gesetzesfolgenabschätzung sprechen, dann meinen wir das auch. Damit ist auch keine Vorentscheidung in die eine oder andere Richtung getroffen. Ich bitte Sie, das so zu akzeptieren. Wir müssen dabei auch berücksichtigen, dass zurzeit noch weitere maßgebliche Rahmenbedingungen auf EU-Ebene zur Entscheidung anstehen. All dies wird in der späteren Diskussion zu berücksichtigen sein.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen schafft den Rahmen dafür, dass bis dahin keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, die nicht rückholbar sind. Er stellt somit auch eine Art Moratorium der Privatisierungsdebatte dar. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5591 Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 14/3846 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in zweiter Lesung verabschiedet.
6 Den Ankündigungen von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers müssen Taten folgen: Emissionsabhängige Start- und Landeentgelte an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn bis spätestens Mitte des Jahres 2008 einführen
Wir haben uns darauf verständigt, heute keine Beratung vorzusehen. Die Beratung soll erst nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.
an den Ausschuss für Bauen und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordneten Klaus Kaiser das Wort. Bitte schön.