Protocol of the Session on December 6, 2007

Drucksache 14/5710

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Pick von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen mit der heutigen zweiten Lesung zum Abschluss einer Beratung über die Änderung des Landeswassergesetzes, die wir bereits bei der Verabschiedung des Landeswassergesetzes 2005 angekündigt hatten, weil wir damals der Auffassung waren – diese Auffassung haben viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land geteilt –, dass das, was seinerzeit von Rot-Grün verabschiedet worden ist, nicht dem entspricht, was CDU-Politik bzw. Politik der Koalitionsfraktionen ist. Von daher haben wir uns vorgenommen, unverzüglich das Landeswassergesetz zu ändern.

Ich will mich auch in Anbetracht der Zeit, die wir ja bereits kräftig überschritten haben, auf einige wenige Punkte, die uns wesentlich erscheinen, beschränken. Wir werden auch auf eine zweite Diskussionsrunde verzichten, sodass wir insgesamt zügig beraten könnten, zumal die SPD-Fraktion die Diskussion im Ausschuss ja nicht wahrgenommen hat, weil sie bei einem anderen Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal verlassen hatte. Insofern hätte die Diskussion, die dort hätte geführt werden sollen, heute vielleicht nachgeholt werden sollen. Aber wer aus dem Saal geht, muss sich nicht wundern, wenn wir die Dinge nachher nicht mehr gemeinsam ernsthaft diskutieren können.

Ein wesentlicher Punkt der Änderung des Landeswassergesetzes ist die 1:1-Umsetzung des EU- und Bundesrechtes. Sie wissen, dass wir im alten Landeswassergesetz erhebliche Überregulierungen hatten. Die sind abgebaut.

Darüber hinaus geht es um Deregulierung und Bürokratieabbau, und zwar im Zusammenhang mit der Kommunalisierung des Umweltrechtes. Hier ist das Landeswassergesetz entsprechend angepasst worden.

Wir haben klare Zuweisungen bezüglich der Verantwortung und eine Konzentration bei den Zuständigkeiten. Das macht sich daran deutlich, dass wir klare Regelungen an den Stellen getroffen haben, wo es um die Zuweisungen und Zuständigkeiten der Abfallbehörden und um das Abfallrecht geht.

Wir haben eine Verstärkung des Hochwasserschutzes vorgesehen. Dies haben die Koalitionsfraktionen immer als eine wesentliche Aufgabe dargestellt. In der heutigen Haushaltsdebatte ist das ja von der Kollegin Fasse und vom Kollegen Ellerbrock auch noch einmal deutlich gemacht worden. Im Landeswassergesetz befinden sich die Grundlagen, und hier liegen wesentliche Bereiche.

Die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung stellt natürlich eine weitere Möglichkeit dar, dass die Hochwasserschutzpläne zügig umgesetzt werden können, und zwar nicht nach Gutdünken, sondern aufgrund einer vorher abgestimmten Strategie.

Die Übernahme der Selbstüberwachungsverordnung Kanal aus der Landesbauordnung in das Landeswassergesetz ist eine konsequente Umsetzung in den Zuständigkeitsbereich. Die Veränderungen liegen darin, dass die Kommunen Entscheidungsmöglichkeiten bekommen, vernünftige und praktikable Lösungen in den Städten und Gemeinden herbeizuführen, damit es hier nicht zu Einzelmaßnahmen kommt, die nicht aufeinander abgestimmt sind, und damit nicht die Akzeptanz der Bevölkerung und der Anschlussnehmer oder derer, die da investieren müssen, möglicherweise verlorengeht.

Wir haben im Landeswassergesetz keine Regelung über die Privatisierung getroffen. Das wird von den Oppositionsfraktionen ja immer wieder nach draußen getragen. Wir haben es nicht so gemacht, wie es im Jahre 2005 gewesen ist. Es waren Sie, meine Damen und Herren von SPD und Die Grünen, die mit dem Problem nicht fertig geworden sind. Denn hätten Sie eine Lösung gehabt, dann hätten Sie das vor zwei Jahren in das Gesetz einbauen können.

(Beifall von der CDU)

Hätten Sie den ernsthaften Willen gehabt, Veränderungen herbeizuführen, dann hätten Sie auch Vorschläge gemacht. Die sind bis heute ausgeblieben. Das Einzige, was Sie gemacht haben, ist, einen Entschließungsantrag einzubringen. Darauf komme ich noch zu sprechen.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Festzuhalten ist: Wir haben mit dem neuen Landeswassergesetz insgesamt 60 Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Landeswassergesetz herbeigeführt.

(Beifall von der CDU)

Diese 60 Verbesserungen haben auch in der Anhörung eine breite Zustimmung gefunden. Diese breite Zustimmung hat noch an einigen Punkten zu Korrekturen geführt, weswegen wir in der letzten Sitzung des zuständigen Ausschusses Änderungsanträge eingebracht haben, um die berechtigten Hinweise aus der Anhörung, vor allen Dingen von den kommunalen Spitzenverbänden, aufzunehmen. Damit sind wir dem gerecht geworden.

Daran sehen Sie, dass wir eine Anhörung ernst nehmen, dass das keine Veranstaltung ist, die nur abgearbeitet wird, sondern sie dient einer fairen Diskussion, einem fairen Miteinander und führt, wenn man dann zu besseren Erkenntnissen kommt, auch zu entsprechenden Änderungsanträgen; diese haben wir eingebracht.

(Beifall von der CDU)

Wir haben heute mit der Drucksache 14/5718 einen Änderungsantrag zu § 90 Gewässerunterhaltung und Gewässerrandstreifen vorgelegt, weil das, worüber wir im Ausschuss diskutiert hatten, bei einigen Beteiligten Unsicherheiten hervorgerufen hat. Wir sind der Auffassung, dass es nichts bringt, wenn keine absolute Rechtssicherheit vorhanden ist. Wir lassen jetzt in Ruhe prüfen, was geändert werden kann. Dann kann man das Landeswassergesetz zu gegebener Zeit auch wieder ändern.

In diesem Fall eine strittige Entscheidung herbeizuführen, halten wir nicht für sinnvoll, zumal in § 2 des Landeswassergesetzes die ordnungsgemäße Bewirtschaftung sichergestellt ist und das Anliegen, vor allen Dingen wenn es zu Uferabbrüchen kommen würde, auch wieder entsprechend korrigiert werden könnte.

Meine Damen und Herren, einige Hinweise zum Entschließungsantrag der SPD: Sie haben in diesem Antrag einige Dinge aufgelistet und ihn mit „Landesregierung schwächt kommunale Versorgungs- und Entsorgungsstrukturen“ überschrieben. Das hört sich blumig an, es steckt aber nichts dahinter; denn man muss Folgendes sehen:

Wenn Sie die Landesregierung auffordern, den Kommunen weiterhin die Wahl zwischen der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Betriebsführung durch private Dritte zu lassen,

dann müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass das seit 1992 möglich war. 1992 – das wissen wir – war die SPD an der Regierung, die Grünen kamen später dazu. Bis auf ganz wenige Ausnahmen, nämlich insgesamt fünf, hat von dieser Möglichkeit niemand innerhalb der Kommunen Gebrauch gemacht.

Dann haben zwei Kommunen davon Gebrauch machen wollen, und es war die rot-grüne Regierung, die damalige Umweltministerin Höhn, die gesagt hat: Das geht nicht. Aus dieser Rechtsunsicherheit heraus, die provoziert worden ist, obwohl es höchstrichterliche Beschlüsse gegeben hat, haben zwei Kommunen geklagt. Das Urteil, das dann gefällt worden ist, war ein Urteil gegen die ehemalige Landesregierung. Jetzt wollen Sie das, obwohl Sie vorher gemeinsam die Gerichte bemüht haben. Das ist doch lachhaft. Sie lassen sich auf eine Diskussion ein, hinter der Sie in den letzten Jahren nie gestanden haben. Deswegen können Sie an dem Punkt nicht ernst genommen werden.

(Svenja Schulze [SPD]: Oh!)

Wenn wir hier zu einer Kostenfolgenabschätzung kommen wollen, liebe Frau Kollegin Schulze, werden wir zunächst einmal die Sachverhalte klären müssen, wozu Sie nie in der Lage waren. Ihr früherer Kollege Kasperek hat an dem Punkt auch manchmal versucht, Lösungen herbeizuführen. Er ist in Ihrer Fraktion zu keinem Ergebnis gekommen. Wir versuchen jetzt, zunächst einmal die Kostenfolgenabschätzung vorzunehmen und zum Weiteren abzuwarten: Wie entwickelt sich das Recht auf Bundesebene? Wie entwickelt sich das europäische Recht?

(Svenja Schulze [SPD]: Das wissen Sie doch schon alles!)

Dies werden wir dann zu einer entsprechenden Zeit ins Landeswassergesetz aufnehmen. So ist es vorgesehen. Die Aufregung, die Sie veranstalten, ist von Ihnen vielleicht insofern gewollt, als man etwas Unruhe in die Verbände hineinbringen will, aber vollkommen an der Situation vorbei.

Weiterhin fordern Sie die Vorlage von bestimmten Berichten. Die Berichte, die Sie zu neuen Technologien oder zur Kreislaufwirtschaft fordern, sind bereits vorhanden. Wir haben doch von der Landesregierung erstmals im letzten Jahr einen Abfallwirtschaftsbericht bekommen. Darin sind die entsprechenden Punkte aufgeführt.

(Beifall von Marie-Luise Fasse [CDU])

Insofern ist das, was Sie in Ihrem Entschließungsantrag verlangen, längst erfüllt, bzw. es ist

politisch nicht akzeptabel, weil Sie die Chancen, die Sie in der Vergangenheit hatten, nicht genutzt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir freuen uns, dass wir die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen zukünftig entlasten können und zu einem Landeswassergesetz kommen, dass endlich die Akzeptanz in der Bevölkerung findet. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Pick. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erneuere noch einmal das Angebot, dass niemand kritisiert wird, wenn er seine Redezeit nicht voll ausschöpft. – Als Nächster ist Herr Ellerbrock für die FDP dran. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe gerade den Präsidenten gebeten, er möge mich nicht hauen, wenn ich die Redezeit ausschöpfe. Er sagt jetzt, er überlegt sich das noch.

(Ralf Jäger [SPD]: Er kann das auch delegie- ren!)

Ich habe also nicht einen Präsidenten, der mir den Rücken stärkt, sondern einen Präsidenten im Nacken sitzen. Das ist etwas ganz anderes.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zur Sache.

Herr Präsident! Lassen Sie mich mit dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD anfangen. Er geht auf einen Themenkreis ein, der im Landeswassergesetz gar nicht behandelt wird; der Kollege Pick hat das deutlich gemacht.

(Beifall von der FDP)

Sie wollen wieder Unruhe schüren. Das könnte ich noch verstehen. Ich sage aber heute mit Sicherheit zum letzten Mal, dass die Überzeugung der FDP, der Koalition dahin geht: Wenn wir § 18a WHG in nordrhein-westfälisches Recht umsetzen, dann werden wir darauf achten, dass gleiche Markteintrittsbedingungen bestehen. Wir wollen die kommunale Entscheidungsfreiheit dahin gehend stärken, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie die Aufgabe selbst übernehmen oder nach Ausschreibung auf Dritte übertragen, seien es Private oder Verbände.

(Zuruf von Hannelore Kraft [SPD])

Das werden wir uns überlegen, wenn wir Klarheit über die europäische Rechtsregelung und das Bundesrecht haben. Der Kollege Pick hat darauf hingewiesen; das brauche ich nicht alles darzustellen.

(Svenja Schulze [SPD]: Die Klarheit gibt es doch schon! – Hannelore Kraft [SPD]: Sie wissen doch, dass das nicht funktioniert!)

Ach, Frau Kollegin. Wenn Sie daneben liegen, dann gehen Sie zum Friseur und erzählen dem das, aber doch nicht hier.

(Zuruf von Hannelore Kraft [SPD])

Ach, Frau Kraft. Sie sollten dann reden, wenn Sie etwas wissen.

(Hannelore Kraft [SPD]: Ein bisschen höfli- cher! – Ralf Jäger [SPD]: Der Vorteil ist, dass sie noch Haare hat, um zum Friseur gehen zu können!)