Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte die Rede gerne halb oder ganz zu Protokoll gegeben, aber ich versuche, sie kurz zu halten.
In der letzten Sitzung des Fachausschusses vor genau einer Woche sind zwei Punkte noch einmal sehr deutlich geworden.
Zum einen: CDU und FDP nehmen die Bedenken und Anregungen aus der Anhörung auf und setzen sie um. Lassen Sie mich als ein Beispiel den Artikel 61, § 4 anführen. Dort haben wir den Belastungsausgleich für die Kommunen, die Personal übernehmen, deutlich in Richtung der Forderung der kommunalen Spitzenverbände angepasst, was in der Folge natürlich auch eine An
passung der zehnprozentigen Aufwandspauschale mit sich bringt. Mit der Anhebung der Jahresdurchschnittskosten für eine Planstelle von 38.000 € auf 43.300 € und der Erhöhung bei Nachersatz für ausgeschiedene Beschäftigte von 46.500 € auf 51.800 € ist eine erhebliche Verbesserung für die Kommunen in das Gesetz aufgenommen worden.
Zum anderen ist deutlich geworden, dass die Regierungsfraktionen und die Opposition fundamental unterschiedliche Positionen in Bezug auf eine effiziente, effektive und bürgernahe Erledigung staatlicher Aufgaben haben. Es ist deutlich geworden, dass sich unsere Auffassungen über die Mittel und Methoden, mit denen eine dringlich notwendige Dynamisierung vieler Verwaltungsvorgänge zu erreichen ist, erheblich voneinander unterscheiden.
Bei nochmaliger Betrachtung aller Wortbeiträge der Opposition sind zwei Dinge augenfällig, die ich benennen will: Erstens. Die Opposition kritisiert, ohne Alternativen zu nennen. Zweitens. In Ermangelung von Sachargumenten versucht die Opposition anhand von Einzelfällen, zu skandalisieren und zu verunsichern.
Warten Sie doch einmal ab, Herr Jäger. – Gegen die durch den Kollegen Becker produzierte Vorhersageflut schrecklicher Dinge, die eine Kommunalisierung der Umweltverwaltung angeblich mit sich bringen würde, ist die Quantität der Prophezeiungen von Nostradamus schon kaum noch wahrnehmbar. Das Mittel unserer Wahl dagegen heißt Subsidiarität, Selbstbestimmung des Einzelnen und der Kommunen vor übergeordnetem staatlichen Handeln. Zuerst ist die untergeordnete Gliederung, die Stadt, die Kommune oder der Landkreis, zuständig. Voraussetzung ist allerdings, dass sich diese Gliederung auch in der Lage sieht, die Aufgabe zu erfüllen. Für 70 % der Aufgaben der Umweltverwaltung trifft dies zu. Da Sie uns permanent einen Dissens mit den Betroffenen vor Ort unterstellen, will ich Ihnen heute Abend mit zwei Zitaten aus Pressemitteilungen bzw. Zeitungen von heute das Gegenteil belegen.
„Die Kreise bewerten es positiv, dass Versorgungs- und Umweltverwaltung kommunalisiert werden und damit die Bündelungsfunktion der Kreisverwaltungen gestärkt wird.“
Oder – Herr Körfges, das kennen Sie vielleicht noch nicht – direkt aus meinem Heimatkreis ein Bericht der Lokalausgabe der „Kölnischen Rundschau“ von heute:
So äußert sich der zuständige Umweltdezernent, der übrigens gerne vier fachlich gut qualifizierte Mitarbeiter der Bezirksregierung übernimmt.
Daher bleiben wir bei unserer Auffassung, dass wieder mehr und nicht weniger Entscheidungen der Verwaltung vor Ort und nah bei den Menschen getroffen werden müssen. Das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts stellt genau dies sicher. – Danke fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Ihnen nicht ersparen, dass wir als SPD-Landtagsfraktion zunächst auf das Verfahren eingehen,
das, Herr Kollege Ellerbrock, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Eintrag ins Guinness-Buch der Rekorde verdient hätte. Es ist so ziemlich das unparlamentarischste Verfahren im Umgang mit Gesetzen, das man sich überhaupt vorstellen kann.
Sehr geehrter Herr Umweltminister, natürlich ist es bei vielen Gesetzen gang und gäbe, dass sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Änderungen ergeben und nach Anhörungen Änderungsanträge gestellt werden. Ich will das Plenum und die Öffentlichkeit, obwohl wir heute Abend sicherlich nicht mehr so viel Öffentlichkeit haben,
Erster Punkt: Wir bekommen eine Mitteilung zum Protokoll der Anhörung. Die Sprecherinnen und Sprecher erhalten dieses Protokoll per E-Mail in einer sitzungsfreien Woche. Körperlich liegt das Protokoll am Tag vor unserer Ausschusssitzung vor. Damit kann man zur Not – da gebe ich Ihnen recht – noch leben, obwohl sich schon die Frage stellt, ob das ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren war.
Dann passiert Folgendes: Am Dienstagmorgen ereilt mich ein Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion und der FDP-Landtagsfraktion. Auch das wäre noch kein ungewöhnliches Verfahren, wenn dieser Änderungsantrag nicht kurze Zeit später durch einen zweiten Änderungsantrag, der kurz nach 10 Uhr eingegangen ist, abgeändert worden wäre.
Dem folgte ein dritter Änderungsantrag. Als wir dann zur Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform eingetroffen sind, lag eine Tischvorlage mit einer erneuten Änderung auf dem Tisch.
Meine Damen und Herren, im Vergleich zu dem, was Sie uns da mit Ihren Irrungen und Wirrungen zugemutet haben, ist die Echternacher Springprozession eine gradlinige, zielgerichtete Veranstaltung.
Allein das führt ein geordnetes parlamentarisches Verfahren ad absurdum. Deshalb darf ich hier für die SPD-Landtagsfraktion eine dritte Lesung und eine Zurückverweisung in den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantragen.
Ich kann das einmal kurz wie folgt zusammenfassen. Erste Stufe: Sie holen sich im Bereich der Versorgungsverwaltung eine ungeheure Ohrfeige des Verwaltungsgerichts ab. Um dies auszuschließen, sah der erste Änderungsantrag unter anderem vor, das LPVG für diesen Vorgang außer Kraft zu setzen.
Zweite Stufe: Die geneigten Autoren hatten aber offensichtlich vergessen – leider kann ich mich jetzt mit Herrn Wolf nicht so intensiv beschäftigen, weil man das in Abwesenheit nicht tut; in Bezug auf die Qualität des Gesetzgebungsverfahrens hat man aber auch einen weiteren Garanten dafür, dass es richtig danebengeht, nämlich den Staatssekretär Palmen –,
Dritte Stufe: Im Laufe der Beratungen bemerken Sie, dass dies zwangsläufig eine neue Anhörung im zuständigen Fachausschuss zur Folge gehabt hätte.
Dann zünden Sie die vierte Stufe: Augen zu und durch; alles zurückziehen – allerdings ist das nicht in der Weise gelungen, dass Sie gleichzeitig auch die notwendige Korrektur in Ihren Haushaltsanträgen vorgenommen hätten, verehrter Kollege Löttgen. Nein, Sie haben noch nicht einmal richtig nachgeguckt. Der Kollege Jäger hat im Ausschuss verschiedentlich darauf hingewiesen, dass möglicherweise doch noch einige konnexitätsrelevante Bestandteile Ihres Vorhabens in den Änderungsanträgen übrig geblieben sind.
All das hätte man in der nötigen Zeit und mit dem nötigen parlamentarischen Anstand diskutieren können, meine Damen und Herren. An dieser Stelle hat bei Ihnen etwas gefehlt.
Wir schlagen Ihnen Folgendes vor: Wenn Sie das Gesetzgebungsverfahren wieder in geordnete Bahnen bringen wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag auf Rücküberweisung zu.