„Nur Nordrhein-Westfalen beteiligt sich nicht an diesem abgestimmten Vorgehen der Bundesländer und weicht mit seiner Interpretation der Richtlinie signifikant von der Haltung der anderen Bundesländer ab. Soweit Rheinland-Pfalz“
„eine Übernahme der NRW-Regelung angekündigt hat, ist dies wenig verwunderlich, da die Aufgaben der Hafensicherheitsbehörde derzeit von NRW wahrgenommen werden.“
Das heißt, die Aufgaben sind abgegeben worden, und nun wird gesagt, dass es ein zweites Bundesland gebe, das den gleichen Unsinn macht wie wir.
Erstens. Sie vertreiben einen Teil der Unternehmen aus den Häfen auf die grüne Wiese, was die Häfen schädigt und was industrie- und handelspolitisch sowie logistisch unerwünscht ist.
Zweitens. Ich möchte Ihnen etwas am Beispiel Köln vor Augen führen, weil ich mich dort ein bisschen auskenne, da ich dort vor Jahren meine Lehre absolviert und jahrelang gearbeitet habe. Vor dem Hintergrund, dass demnächst am Eingang zu den Kölner Binnenhäfen – das sind reale und keine erfundenen Zahlen – zwischen 400 und 600 LKWs täglich in der Sicherheitsabfertigung kontrolliert werden, können Sie sich überlegen, wo der Rückstau stattfindet und was das bedeutet.
Drittens. Meine Damen und Herren, Sie führen des Weiteren immer wieder aus, dass Sie die Richtlinien der EU nur 1:1 umsetzen wollen. Sie setzen diese Richtlinie nicht 1:1 um. Sie sind das einzige Bundesland, das der Wirtschaft und der gesamten verladenden Industrie eine derartige Sonderlast auferlegt.
Herr Kollege Becker, können Sie den Eindruck bestätigen, dass die Koalition aus CDU und FDP in NordrheinWestfalen zumindest hafenpolitisch ziemlich am Ende ist?
Ja, das kann ich sehr deutlich bestätigen, Herr Kollege Groth. Ich füge hinzu, es ist natürlich bedenklich, dass, wenn man Expertenanhörungen durchführt und von den Experten etwas ins Stammbuch geschrieben bekommt, dies dann hinterher nicht umgesetzt, sondern einfach behauptet wird, dass die Experten etwas ganz anderes gesagt haben. Die Folge wäre ja dann, dass IHKs das zum Anlass nehmen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass offensichtlich alles missverstanden worden ist. Das ist schon sehr bedenklich.
Ich fasse zusammen: Keine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie, Schädigung der Wirtschaft, Schädigung der Häfen, Schädigung der Ziele der Landesentwicklungspläne
und ein ausgesprochen dummes Vorgehen abseits aller anderen Bundesländer. Sie sagen, Sie hätten mit Experten gesprochen und die hätten das alles so gesagt. Ich möchte Sie herzlich bitten, uns in Zukunft diese Experten zu nennen, damit wir das überprüfen können. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! SPD und Bündnis 90/Die Grünen versuchen den Eindruck zu erwecken, als würde das Land Nordrhein-Westfalen einen Sonderweg gehen. Es wird so getan, als würde hier eine Regelung vereinbart werden, die in anderen Bundesländern keine Gültigkeit hat. Das kann man beispielsweise Ihrem Antrag, den Sie gestellt haben, entnehmen, in dem es unter anderem heißt:
„Anders als in Nordrhein-Westfalen, das lediglich die Durchführung der Risikobewertung für die Häfen der Hafensicherheitsbehörde zuordnen will, werden jedoch in den anderen Bundesländern die aus der Richtlinie resultierenden Aufgaben richtiger Weise in Gänze als ausschließlich hoheitliche Aufgabe bewertet.“
Ich stelle fest, diese Aussagen sind falsch, genauso wie das, was gerade von den Kollegen Wißen und Becker vorgetragen worden ist.
Mir liegt nämlich das Niedersächsische Hafensicherheitsgesetz vor. Dort heißt es in § 6 „Plan zur Gefahrenabwehr“ Abs. 1, nachzulesen im Gesetzblatt des Landes Niedersachsen:
„Der Betreiber der Hafenanlage hat … einen Plan zur Gefahrenabwehr unverzüglich auszuarbeiten und fortzuschreiben.“
„Der Betreiber der Hafenanlage ist verpflichtet, die in dem Plan zur Gefahrenabwehr vorgesehenen Maßnahmen unverzüglich durchzuführen.“
Das ist 1:1 die gleiche Regelung wie bei uns in Nordrhein-Westfalen. Herr Becker, Herr Wißen, wie kommen Sie dazu, vor diesem Parlament zu behaupten, eine solche Regelung gebe es in keinem anderen Bundesland?
Das zeigt, dass Sie hier Interessenvertretungen auf den Leim gegangen sind. Das zeigt, dass es Ihnen nicht darum geht, ordnungsgemäß über ein Gesetzesvorhaben zu beraten, sondern nur darum, Panikmache und Opposition um der Opposition willen zu betreiben.
Aber zur Sache. Es ist wahr, mit dem neuen Hafensicherheitsgesetz Nordrhein-Westfalen kommt auf die Hafennutzer und auf die Hafenbetreiber eine zusätzliche finanzielle Belastung zu. Ja, es ist wahr, das ist die Folge einer europäischen Richtlinie. Ja, es ist wahr, es ist eine Folge der Anschläge vom 11. September in den Vereinigten Staaten.
Ich kann verstehen, dass sich die Hafenbetreiber und die Hafennutzer damit nicht abfinden wollen. Ich kann auch verstehen,
dass sie versuchen, das alles auf das Land und auf den Staat abzuwälzen. Aber ich frage Sie: Wo ist denn hier die Gleichbehandlung?
Wir verfahren bei der Hafensicherheitsrichtlinie nicht anders als beispielsweise bei Flughäfen oder anderen Großanlagen. Oder wer sorgt denn für die Sicherheit auf den Flughäfen in NordrheinWestfalen? Das macht nicht die Behörde, sondern das macht selbstverständlich der Flughafen. Bei einer großen Sportarena machen das natürlich nicht die Stadt oder die Kommune, sondern das machen selbstverständlich der Eigentümer oder der Veranstalter.
Darum ist es richtig, dass wir in NordrheinWestfalen auf ein Verfahren setzen, das die öffentliche Verwaltung – und damit eine hoheitliche Aufgabenwahrnehmung – und private Betreiber von Anlagen zusammenführt, damit sie gemeinsam versuchen, eine möglichst unbürokratische Lösung zu finden.
Darum ist es klug und richtig, genauso wie beispielsweise in Niedersachsen, aber auch in anderen Bundesländern, die Risikoanalyse als hoheitliche Aufgabe bei der Behörde zu belassen. Darum ist es aber auch richtig, die Aufstellung des Gefahrenabwehrplans durch diejenigen vornehmen zu lassen, die sich vor Ort am besten auskennen. Das sind die Hafenbetreiber, nicht etwa irgendwelche Beamte bei einer Bezirksregierung.
Deshalb ist es auch richtig, dass die Genehmigung des Gefahrenabwehrplans als hoheitliche Aufgabe durch die Behörde vorgenommen wird. Aber die Umsetzung dieser Maßnahmen durch die Hafenbetreiber muss vor Ort erfolgen, weil die am besten wissen, wie man die Maßnahmen des Gefahrenabwehrplans möglichst unbürokratisch umsetzt.