Hier klang gerade zart der Vorwurf an, dieser Ausschluss der Gewerkschaften zeige angeblich eine distanzierte Position zu den Beschäftigten auf. Dem kann ich nicht folgen. Nach dem neuen Corporate Governance Codex der NRW.BANK kommt allen Verwaltungsratsmitgliedern eine höhere Verantwortung zu. Auch die Personalvertreter sind bezüglich ihrer Rechte und Pflichten – diese umfassen auch die Haftung bei Fehlverhalten – gleichgestellt mit den Eigentümervertretern. Es entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Personalvertretung, diese Verantwortung auch gegenüber den Eigentümervertretern im Verwal
Die Vertreter des Personalrats haben in der Anhörung erklärt, dass die gegenwärtige Konstruktion die Arbeit erschwere, da die Abstimmung mit auswärtigen Verwaltungsratsmitgliedern schwerer falle. Außerdem seien die in den Verwaltungsrat gewählten Personalratsmitglieder ohnehin alle Mitglieder einer Gewerkschaft, sodass auch von der Seite kein Rückgriff auf weiteren externen Sachverstand notwendig sei.
Es ist auch kein Grund dafür ersichtlich, warum ein externer Sachverstand, und sei es über eine Kooptation, ausgerechnet von nur einer Gewerkschaft oder dem Deutschen Gewerkschaftsbund in die Gremien eingebracht werden muss. Warum nicht auch von anderen Gewerkschaften? Wir lesen im Augenblick ja viel von der Gewerkschaft der Lokomotivführer.
Aber im Ernst: Warum nicht von anderen gesellschaftlichen Gruppen? Vorhin sind schon die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände genannt worden. Warum nicht die Privatbankenvereinigung – um andere in die Diskussion einzubringen?
Wir haben an der Stelle klar gesagt: Wir wollen mit dem Beirat auch externen gesellschaftlichen Kräften – dazu gehören ganz sicher auch die Gewerkschaften und der Deutsche Gewerkschaftsbund – die Möglichkeit geben, im Verwaltungsrat die Beschäftigten und die Eigentümer zum Wohle der NRW.BANK zusammenwirken zu lassen. Deswegen kann ich den Antrag der Kolleginnen und Kollegen der SPD nur als einen untauglichen Profilierungsversuch erachten. Wir werden diesem Antrag daher auch nicht zustimmen können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Groth das Wort.
Frau Freimuth, jetzt haben Sie genauso wie Herr Clauser ein bisschen um den Brei herumgeredet. Darum ging es ja gar nicht. Wenn es darum geht, den Änderungen zuzustimmen und zu sagen „Die Eigentümerstruktur hat sich verändert, also sinkt die Anzahl der Sitze für die Beschäftigten, dann sind es nicht mehr sieben, sondern fünf“, haben wir volles Verständnis dafür, dass die Betriebsangehörigen diese fünf
Plätze auch besetzen wollen. Man stelle sich vor, dass von diesen fünf Plätzen zwei Plätze extern besetzt wären, sich die Struktur noch einmal ändern würde und wir auf drei Plätze gehen würden, wovon zwei von außerhalb kämen und nur einer von den Beschäftigten – das kann man nicht ernsthaft wollen. Deshalb stehen wir dem Gesetzentwurf auch gar nicht negativ gegenüber. Sie tun aber immer so, als ob das so wäre. Das ist einfach verkehrt. Sie reden an der Sache vorbei. Dieses Anliegen Ihres Gesetzentwurfs wird von uns durchaus unterstützt. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung auch der Stimme enthalten.
Warum Sie aber dem Änderungsantrag der SPD nicht zustimmen mögen, das haben Sie nicht richtig erklärt. Sie sagen immer, die Beschäftigten wollten das nicht. Das stimmt nicht. Die haben dem nicht widersprochen, sondern eindeutig gesagt: Ja, das wäre – so, wie von der SPD vorgeschlagen – ein Konzept. Das kann man verfolgen. Ja, wir sind einverstanden. Wir besetzen die Verwaltungsratsposten und haben noch zwei kooptierte Mitglieder, die Rede- und Beratungsrecht haben. Wir brauchen auch externen Sachverstand. Wir sind zwar auch alle Gewerkschaftsmitglieder, aber man muss manchmal über den Tellerrand hinausschauen. Wir hatten immer diese zwei besetzten Stellen vom DGB. Dabei sollte es auch bleiben. Die sind dann eben nicht mehr stimmberechtigt, aber sie bringen ihren Sachverstand ein.
Es besteht also überhaupt keine Veranlassung, dem Änderungsantrag der SPD nicht zuzustimmen – es sei denn, Sie tun wirklich das, was Ihnen von Frau Walsken vorgehalten worden ist: Sie wollen sich sozusagen in Sonntagsreden der Gewerkschaft annähern, aber wenn es darauf ankommt, wollen Sie eben nicht die Hand reichen, Sie wollen nicht die Tür öffnen. Am Ende ist es ein Bärendienst, der der Bank erwiesen wird; denn es wird nicht besser.
Beratungen können immer nur besser werden, wenn es kooptierte Mitglieder gibt. Das gibt es in vielen Verbänden. Das könnte man auch hier so machen. Aber ich glaube, Sie wollen dem Vorschlag am Ende nicht zustimmen, weil er von der SPD gekommen ist.
Das, meine Damen und Herren, ist ein Armutszeugnis für dieses Hohe Haus. Wir Grüne jedenfalls werden dem Änderungsantrag zustimmen und uns dann enthalten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Groth. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Linssen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute zur Abstimmung vorliegenden NRW.BANK-Gesetz werden einige Veränderungen aus der Vergangenheit nunmehr im Gesetz nachvollzogen.
In formeller Hinsicht sind dies vor allem zwei Punkte. Erstens: das Ausscheiden der Sparkassenverbände als Gewährträger der NRW.BANK – das ist schon ein bisschen länger her –, zweitens die Namensänderung von „Landesbank NRW“ in „NRW.BANK“. Auch das war überfällig.
Erstens. Arbeitnehmervertreter sind in Zukunft in alle Ausschüsse der NRW.BANK wählbar. Das gab es unter der alten Regierung nicht. Bislang waren sie nämlich weder im Prüfungsausschuss noch im Risikoausschuss vertreten. Diese erweiterte Mitwirkungsmöglichkeit der Beschäftigtenvertreter zeigt einmal mehr, dass die diffamierende Behauptung der Opposition, die Landesregierung sei gegen die Mitbestimmung oder verhalte sich der Idee der Mitbestimmung gegenüber unfreundlich, schlichtweg nicht zutrifft.
Zu dem zweiten Aspekt, der auch von meinen Vorrednern intensiv behandelt wurde: Bislang sind zwei der fünf Beschäftigtenvertreter im Verwaltungsrat sogenannte externe Gewerkschaftler. Dies wollen wir auf Wunsch der Personalvertretung ändern. Die Interessen der Beschäftigten sollen nur noch von denen wahrgenommen werden, die selber in der Bank arbeiten. So wird es von der Personalvertretung gewünscht.
Nach der Expertenanhörung und der Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss ist dies der einzige streitige Punkt des Gesetzentwurfs.
Für die Landesregierung ist nicht nachvollziehbar, warum die Gewerkschaften in der NRW.BANK eine Sonderstellung eingeräumt bekommen sollen. Warum sollten dann nicht auch Vertreter der Arbeitgeberverbände, der Kirchen oder anderer gesellschaftlicher Gruppen im Verwaltungsrat sitzen? Wir haben eine Drittelparität. Diese gibt es seit der Schaffung der NRW.BANK. Wir haben sie
Die Antworten auf die von mir gestellten Fragen im Zusammenhang mit den anderen Gruppierungen sind im Rahmen der Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss intensiv erörtert worden. Sie, meine Damen und Herren von der SPD, sind Antworten auf diese Fragen schuldig geblieben.
Ich bleibe diese Antworten nicht schuldig. Vielmehr haben wir ein klares Konzept. Dieses Konzept lautet: Alle Interessengruppen werden im Beirat der NRW.BANK gebündelt. Sie finden dort Vertreter von Mittelstand, Wissenschaft, Industrie, der drei Bankengruppen sowie von Handel und Politik. Selbstverständlich ist dort auch der DGBLandesvorsitzende Mitglied; das möchte ich hier ausdrücklich hervorheben.
Die Belange finden also auch durch Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter der Gewerkschaften Gehör, so, wie Sie es in der Begründung zu Ihrem Änderungsantrag fordern. Wenn Sie sich den noch einmal genau angucken, erkennen Sie, dass Sie das fordern. Ja, Sie finden Gehör.
Der Verwaltungsrat, meine Damen und Herren, hat andere Aufgaben und kann somit klein und handlungsfähig gehalten werden. Wer dort mitredet, soll auch Mitverantwortung tragen und Stimmrecht besitzen. Eine Kooptation im Verwaltungsrat findet nicht statt. Das ist auch in der Wirtschaft üblich.
Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf der Landesregierung heute unverändert zu verabschieden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Linssen. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/5280. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 14/5232. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt,
den Gesetzentwurf Drucksache 14/4266 unverändert anzunehmen. Wer ist für diese Annahme? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu meinem Bedauern kommen wir nun zu neun Tagesordnungspunkten ohne Debatte.
Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion der Grünen Drucksache 14/5225 an den Sportausschuss. Wer ist dafür? – Wer enthält sich? – Wer ist dagegen? – Damit ist diese Überweisung einstimmig angenommen.