Ich weiß gar nicht, warum da Aufregung nötig ist. Es bedarf nicht der geringsten Aufregung. Es ist doch sicher das Mindeste, was Sie als demokratisch zulässig akzeptieren werden, dass es für eine der Fraktionen der Regierungskoalition möglich sein muss, eine Gegenrede zu Ihrem Antrag zur Geschäftsordnung zu halten.
Meine Damen und Herren, je mehr Sie dazwischenrufen, umso länger dauert es. – Herr Henke, bitte reden Sie jetzt zu diesem Geschäftsordnungsantrag und kommen Sie dann bitte auch bald zum Schluss Ihrer Rede.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird ja wohl möglich sein, dass bei Ihnen so viel Stille einkehrt, dass man sich hier verständlich machen kann, wenn es darum geht, eine Gegenrede dagegen zu halten, dass ein solcher Beschluss gefasst werden soll.
Ich halte einen solchen Beschluss nicht für angemessen, weil wir im bisherigen Ablauf der Fragestunde erlebt haben, dass die Fragen, die die Landesregierung gestellt bekommen hat, zur vollen Zufriedenheit – jedenfalls derer, die anwesend sind – beantwortet worden sind.
Wenn wir als Parlament eine solche Entscheidung zu treffen haben und wenn es zulässig ist, eine Fürrede zu halten, dann muss es auch möglich sein, in der Gegenrede zu sagen, dass wir eine Situation haben,
dass die Fragen, die gestellt wurden und die zu stellen selbstverständlich – das wird von niemandem von uns bestritten – absolut zulässig war,
sämtlich beantwortet sind und wir daher in keiner Weise die Notwendigkeit des Zitierens des Bundes- und Europaministers sehen. Wir sehen diese Notwendigkeit nicht, weil die Praxis dieser Fragestunde gezeigt hat, dass alle Fragen beantwortet worden sind.
Deswegen beantrage ich namens der CDUFraktion, dass Sie die Güte und Freundlichkeit haben möchten, jetzt in der Abstimmung über diesen Antrag darauf …
Herr Abgeordneter, Sie missbrauchen jetzt die Möglichkeit, zu einem Geschäftsordnungsantrag zu reden, um das Parlament aufzuhalten.
Ja, ich beende die Rede mit der Aufforderung, auf jeden Fall gegen den gestellten Geschäftsordnungsantrag zu stimmen.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. – Zu diesem Geschäftsordnungsantrag hat jetzt einer dafür und einer dagegen gesprochen. Derjenige, der dagegen gesprochen hat, hat so viel Zeit gebraucht, dass sich mittlerweile die Reihen gefüllt haben. Das war ganz offenbar auch die Absicht.
Meine Damen und Herren, ich lasse jetzt über den Geschäftsordnungsantrag, den der Abgeordnete Remmel für die grüne Fraktion gestellt hat, abstimmen. Dieser Antrag lautete, dass der Landtag den Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten auffordert, an der Sitzung teilzunehmen und die Fragen zu beantworten, die hier noch gestellt werden.
Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer ist dagegen? –
(Beifall von CDU und FDP – Zuruf von den GRÜNEN: Sie wollen Ihren Minister nicht sehen! – Weitere Zurufe)
Jetzt sehe ich, dass Herr Remmel einen zweiten Geschäftsordnungsantrag stellen will. Er hat das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss feststellen, dass die Geschäftsordnung des Landtages durch die Koalitionsfraktionen CDU und FDP in gröbster Weise ausgehebelt und
(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Schauen Sie mal nach oben! – Weitere Zurufe – Abgeordnete von CDU und FDP zeigen auf einen Luftbal- lon an der Decke des Plenarsaals.)
Wir wollten heute Auskunft in einer Angelegenheit von der Staatskanzlei und vom Ministerpräsidenten erhalten. Das kann hier offensichtlich nicht gewährleistet werden.
Deshalb beantragen wir für morgen früh – das lässt die Geschäftsordnung zu – eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema. – Vielen Dank.
Gut. Wir nehmen das zur Kenntnis. Aus einer Fragestunde heraus kann eine Aktuelle Stunde beantragt werden. Über den Zeitpunkt, wann wir sie durchführen, muss natürlich der Landtag entscheiden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was der Kollege Remmel so lautstark vorträgt, kann natürlich nicht unwidersprochen bleiben. Lieber Herr Remmel, liebe Frau Steffens, wenn Sie das hören wollen: Gerne! Wer hier die Geschäftsordnung missbraucht, darüber sollten wir uns schon unterhalten.
Erstens. Es reicht nicht aus, dass Sie das feststellen. Wenn Sie wollen, können wir darüber ebenfalls abstimmen.
Zweitens. Inhaltlich geht das gegen denjenigen, der den Vorwurf erhebt. Denn Sie wissen ganz genau, dass Sie zwar die Möglichkeit haben, jedes Mitglied der Landesregierung zu zitieren, dass aber nicht jedes Mitglied der Landesregierung antworten muss.
Die Landesregierung hat in der Frage, um die es eben ging, entschieden, dass Herr Laschet antwortet. Er ist derjenige, von dem Sie die inhaltliche Antwort bekommen.