Protocol of the Session on September 20, 2007

Zur Verbundausbildung: Ich freue mich, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag einen konkreten Punkt aufgegriffen haben, nämlich die Förderung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen über eine Verbundausbildung. Dieses Förderprogramm ist im Grundsatz gut, es hat sich bewährt. Landesweit schwankt die Zahl der so geförderten zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätze zwischen 500 und 600 pro Jahr. Ich würde mir mehr wünschen, aber es ist sehr zäh, das durchzusetzen. Trotzdem finde ich die Idee richtig und möchte deswegen bei dem Programm bleiben.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Sagte ich auch eben!)

In über 80 % der Fälle schließt dabei ein Betrieb mit einem anderen Betrieb und in ca. 15 % mit einem Bildungsträger einen Kooperationsvertrag über die Ausbildung im Verbund. Das heißt, wir haben heute in 15 % der Fälle – das, was Sie wollen – einen Träger zusammen mit einem Betrieb.

Um die Abrechnung der Landesförderung für die Betriebe so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten, haben wir auf Drängen der Betriebe seit 2005 festgelegt, dass die Bescheinigung der gezahlten Ausbildungsvergütung als Abrechnungsbeleg ausreicht. Die Umstellung der Förderrichtlinie hat Wirkung erzielt: Die Zahl der Verbundausbildungsplätze unter Beteiligung von zwei Betrieben stieg kontinuierlich. Im Juli 2007 wurde bereits so viel Verbundausbildung bewilligt wie im gesamten Jahr 2006.

Seit diesem Jahr wissen wir, dass sich für einzelne Bildungsträger, die sich als Partner der Betriebe an der Verbundausbildung beteiligen, ein Abrechnungsproblem dadurch ergibt, dass sie keine Personal- und Sachkosten abrechnen können. Da wir selbstverständlich keine Möglichkeit zur Unterstützung weiterer Verbundausbildungsplätze ausschließen wollen, werden wir für diese Fallgestaltung die Richtlinien wieder öffnen, ohne dabei die unbürokratische Abrechnungsweise für die Betriebe zu verschließen.

Lassen Sie mich zum Schluss darauf hinweisen, dass es für dieses Förderinstrument in meinem Haus keine Deckelung gibt. Das heißt, wir bezahlen so viele Verbundausbildungen, wie wir bekommen können, ähnlich wie wir es zurzeit noch bei den Bildungsschecks machen. Grundsätzlich stehen ausreichende Finanzmittel für weitere Verbundausbildungsplätze zur Verfügung.

Sie können auch gerne noch einmal auf meine Fachabteilung zukommen. Das Problem, das Sie angesprochen haben, dürfte dadurch gelöst sein, sodass es zwischen Trägern und Betrieben jetzt wieder vernünftig laufen kann. – Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP sowie Rainer Schmeltzer [SPD])

Danke schön, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zum Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/5014 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das

Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu:

9 Gesetz zur Aufhebung des Enteignungsgesetzes für die „BAYER-KohlenmonoxidPipeline“

Gesetzentwurf

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5025

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs gebe ich Herrn Remmel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Wo ist denn Herr Pinkwart? Macht sich Herr Pinkwart wieder einen schlanken Fuß?)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte in den letzten Wochen hat klar gezeigt: Die Landesregierung und auch die Firma Bayer nehmen die berechtigten Ängste der vielen betroffenen Menschen vor dem hoch toxischen Gift offenbar nicht ernst und blockieren eine konstruktive Lösung. Dazu vier Beispiele aus jüngster Zeit:

Erstens. Bayer hat leider – das sage ich an dieser Stelle ausdrücklich – keinem Baustopp zugestimmt. Ein solcher Baustopp hätte einen Dialogprozess ermöglicht. Es ist doch klar, dass man, wenn draußen vor dem Wohnzimmer ein Bagger vorbeifährt, nicht gleichzeitig friedvoll miteinander diskutieren kann. Ein Baustopp findet also nicht statt, aber gleichzeitig werden auf einmal massenhaft Hauswurfsendungen verteilt. Die Menschen müssen sich ein wenig verhöhnt vorkommen. Das wirkt doch wie eine Beruhigungspille.

Zweitens. Der Umweltminister kündigt im Umweltausschuss erst großspurig einen Dialogprozess an, um ihn am Tag darauf schon wieder abzusagen. Er hat damit nicht nur den Landtag, der das über die Fraktionen hinweg gefordert hat, düpiert, sondern auch das Vertrauen der Menschen in die Landesregierung an der Stelle verspielt.

Eher am Rande und drittens – das wirkt dann bizarr –: Es gibt einen Briefwechsel zwischen Ministerin Thoben und Minister Pinkwart. Das wirkt etwas wie Kindergarten, aber nicht wie eine verantwortungsvolle Landesregierung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zur Krönung und viertens: Der zuständige Minister für Katastrophenschutz –

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Gibt es den?)

ein zentrales Thema in der Auseinandersetzung um die Pipeline – bestätigt in der letzten Sitzung des Innenausschusses, dass er sich bisher noch nicht mit dieser Frage beschäftigt hat.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Sieht ihm ähn- lich!)

Wie wirkt das auf die Menschen, die sich Sorgen machen und konkrete Ängste haben?

Dieses Aussitzen lassen wir der Landesregierung nicht durchgehen. Der Widerstand vor Ort wächst. Es gibt insgesamt bereits 40.000 Unterschriften, und täglich werden es mehr. Die Region erwartet ein positives Signal aus diesem Haus.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deshalb haben wir in Ergänzung zu unserem Antrag hinsichtlich des Baustopps, den wir schon vor der Sommerpause eingebracht haben, nunmehr ein Aufhebungsgesetz für das Enteignungsgesetz zugunsten der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline eingebracht.

Ich freue mich, dass es auch aus den anderen Fraktionen bereits erste Zustimmung gibt. Ganz besonders möchte ich Herrn Clauser erwähnen, der schon öffentlich erklärt hat, dass er diesem Gesetzentwurf zustimmen wird.

(Beifall von den GRÜNEN)

Eine umfassende rechtliche Prüfung hat für uns ergeben, dass das vom Landtag 2006 beschlossene Gesetz für den Bau der Rohrleitung nicht verfassungsgemäß ist. Die Bayer-CO-Pipeline dient ausschließlich wirtschaftlichen Interessen des Konzerns und nicht dem Allgemeinwohl – mehr noch, die Sicherheit der Bevölkerung wird gefährdet. Auch vor dem Hintergrund der Aufgabe der Investition in eine Propylen-Pipeline, ist die jetzige Trassenführung nicht begründbar.

Lassen Sie mich noch eine kleine Anmerkung zu dem gestern ergangenen Verwaltungsgerichtsbeschluss machen: Wir sind nach erster Prüfung der Auffassung, dass dieses Gerichtsurteil wahrscheinlich in einem weiteren Verfahren keinen Bestand haben wird. Wir teilen das Ergebnis der Prüfung des Gerichts nicht. Die Verfahrensbeteiligten haben erklärt, das Oberverwaltungsgericht Münster anzurufen.

Wir müssen uns nur darauf einstellen, das ist ein langer gerichtlicher Weg, der bis zum Bundesver

fassungsgericht gegangen werden soll. Wollen wir das? Wollen wir das den Bürgerinnen und Bürgern zumuten, oder öffnen wir Fenster und Türen für einen Dialog, für einen politischen Prozess? Ich meine, die Zeit wäre noch nicht darüber hinweggegangen.

Das seinerzeit verabschiedete Gesetz entspricht aus unserer Sicht im Wesentlichen in drei Punkten nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht für Enteignungsgesetze aufgestellt hat:

Erstens. Das Rohrleitungsgesetz ist im Hinblick auf die Enteignungszwecke und den Verlauf der Leitung nicht hinreichend bestimmt.

Zweitens. Dem Gesetz liegt keine abwägende Bewertung der widerstreitenden Interessen und Belange zugrunde. Die gebotene enteignungsrechtliche Gesamtabwägung hat der Gesetzgeber offensichtlich nicht vorgenommen. Wir waren selbst daran beteiligt. Insofern richtet sich der Vorwurf auch gegen uns.

Drittens. Das Rohrleitungsgesetz weist nicht die von Verfassung wegen erforderlichen Vorkehrungen zur Sicherung des auf die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen zielenden Enteignungszwecks auf.

Das sind drei wesentliche Gründe, die nach Prüfung und entsprechenden Gutachten, die es dazu gegeben hat, zu unserer Meinung führen, dass wir deshalb, um langfristig Schaden vom Land abzuwenden, jetzt eine Veränderung vornehmen sollten. In der Gesamtabwägung scheint uns der Schaden jetzt geringer zu sein als zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem uns möglicherweise Gerichte zwingen, das Gesetz zurückzunehmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Droste?

Sehr gerne.

Bitte, Herr Droste.

Ich habe sehr aufmerksam zugehört. Dieses Gesetz ist im Jahre 2006 einstimmig verabschiedet worden. Ich hoffe, dass Sie gegen Ende Ihrer Rede ein Zugeständnis machen – Sie haben bei diesem Gesetz mitgestimmt – und einen Fehler einräumen, den Sie

jetzt wieder gutmachen wollen. An einer solchen Feststellung von Ihnen ist mir gelegen.

Ich hatte eben erwähnt, dass wir seinerzeit an der Gesetzgebung beteiligt waren. Das Gesetz ist einstimmig vom Landtag verabschiedet worden. Damals war die Geschäftsgrundlage eine andere, insbesondere bei der Frage der gemeinsamen Planung der Propylenpipeline. Diese Geschäftsgrundlage ist entfallen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)