Sie wissen nicht, dass diese Betätigung der Kommunen den Menschen in unserem Land dient und dass es für sie kostengünstiger ist. Aber Sie wollen die Gewinne privatisieren und überlassen der Gemeinheit die Verluste aus bestimmten Bereichen, die in der Daseinsvorsorge unvermeidlich sind.
Es interessiert Sie nicht, wie es den Menschen geht und was es sie kostet. Vollkommen blind sind Sie an dieser Stelle. Hier müssen wir auch noch einmal erwähnen, dass die kommunalen Unternehmen die Verantwortung für die Daseinsvorsorge in den Kommunen tragen.
Der Bestandsschutz, den Sie in Ihren Gesetzentwurf geschrieben haben, ist das Papier nicht wert, auf dem er steht.
Denn er ist – und das ist so, Herr Lux – ein Tod auf Raten. Es ist ein Ausbluten. Eine Neuausrichtung ist faktisch unmöglich.
Lassen Sie mich zum Abschluss eine Bemerkung machen, die ich für außerordentlich wichtig halte. Eben sind die Oberbürgermeister erwähnt wor
den. Herr Lux, falls Sie es noch nicht bemerkt haben: Die Abschaffung der Stichwahl wird nicht in der Gemeindeordnung geregelt. Schauen Sie sich das noch einmal an.
Dieser Gesetzentwurf ist an Beliebigkeit nicht zu überbieten. Aber an dieser Stelle, was § 107 angeht, ist er zudem gefährlich. Die Ideologie der FDP setzt sich in der Koalition mal wieder durch. Meine Damen und Herren, hierzu fällt mir nur ein Zitat von Mark Twain ein: Wo ein Brett ist, ist immer auch ein Kopf. – Mir scheint, dass es in Ihrer Koalition eine Menge Bretter gibt. Glück auf!
Vielen Dank, Herr Kollege Töns. – Als nächster Redner hat nun der Kollege Engel für die Fraktion der FDP das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem GOReformgesetz, einem zentralen Vorhaben dieser Regierungskoalition – so hat Kollege Lux es schon mit Recht dargestellt –, modernisieren wir die kommunale Verfassung und stärken die kommunale Selbstverwaltung.
die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger durch die Einführung des Rats- bzw. Kreistagsbürgerentscheids.
Beide Gremien können in Zukunft mit Zweidrittelmehrheit beschließen, dass die Bürger über eine Angelegenheit der Gemeinde oder des Kreises entscheiden. Räte bzw. Kreistage können in Zukunft nicht mehr in ein so angestoßenes Verfahren eingreifen.
Wir stärken die Rechte der Rats- und Kreistagsmitglieder sowie der Mitglieder der Bezirksvertretungen.
Sie erhalten ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht. Darüber hinaus eröffnet das neue Antragsrecht von Fraktionen in Ausschüssen zum Bei
In Zukunft können in kreisangehörigen Gemeinderäten und in Kreistagen mit bis zu 59 Mitgliedern Fraktionen aus zwei Mitgliedern gebildet werden. In Räten der kreisfreien Städte sowie in Kreistagen mit über 59 Mitgliedern sind dafür drei Mitglieder nötig.
Aber Vorsicht: In Zukunft ist eine grundsätzliche und politische Übereinstimmung der Gremiumsmitglieder, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen wollen, zwingend – zwingend! – notwendig. Ein Zusammenschluss zu einer Fraktion von Mitgliedern zum Beispiel aus dem linken und rechten politischen Flügel ist damit nicht mehr möglich.
Bei der Mittelausstattung für die Arbeitsfähigkeit von Gruppen und Einzelmandatsträgern bestand nach der Expertenanhörung Handlungsbedarf. Die Gremien sollen selber entscheiden können, ob sie Einzelmandatsträgern Sachmittel wie einen PC oder ein Telefon oder alternativ Finanzmittel zur Verfügung stellen. Diese eher technische Lösung kann aber keinesfalls die politische Auseinandersetzung mit Argumenten ersetzen. Darin sind wir uns sicherlich einig.
Mit dieser Lösung vermeiden wir also, dass Steuermittel, wenn die Gremien das so entscheiden wollen, z. B. für Flugblätter oder ähnliche Pamphlete missbraucht werden.
Wir stärken die Stellung der Bürgermeister und Landräte durch die Entkopplung der Wahltermine und durch die Verlängerung der Amtszeit auf sechs Jahre. Das wird dazu führen, dass wir besser qualifizierte Bewerber bekommen. Eine Amtszeit von sechs Jahren ist eben attraktiver als eine von fünf Jahren.
Die frühere Altersgrenze von 68 Jahren entfällt. Zur Beurteilung und Wahl einer Gesamtpersönlichkeit gehört untrennbar auch das Lebensalter. Das ist allemal besser als eine bürokratische Altersbegrenzung wie bisher.
Die Einwohnerschwellenwerte im kreisangehörigen Raum können in Zukunft auf Antrag gesenkt werden. So kann bürgernah und kostengünstig Verwaltung vor Ort besser organisiert werden. Auch die Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit durch Kooperationen zwischen kreisangehörigen Gemeinden untereinander oder zwischen kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten sowie durch die Zulassung von Mehrfachzweckverbänden wird dazu beitragen, dass die Kommunalverwaltungen schlanker,
Herr Töns, Sie sollten einmal in das Gesetz über die interkommunale Zusammenarbeit hineinsehen und sich danach Ihre Fragen hinsichtlich des Gemeindewirtschaftsrechtes noch einmal neu erklären lassen. Sie werfen nämlich alles durcheinander.
Erstmalig wird in der Gemeindeordnung die Generationsgerechtigkeit verankert. Mit Ressourcen ist in Zukunft – das sage ich auch mit Blick auf die Zuhörer auf der Tribüne – wirklich schonungsvoll umzugehen. Die Schuldenspirale in vielen Kommunen muss gestoppt werden. Ich erinnere noch einmal daran, dass von den 427 Gebietskörperschaften 188 keinen ausgeglichenen Haushalt haben, dass sich davon 75 Kommunen im Haushaltssicherungskonzept und 113 in der vorläufigen Haushaltsführung befinden. Der Schuldenstand beträgt mittlerweile 37 Milliarden €; davon sind 12,5 Milliarden € Kassenkredite.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu § 107 wird mein geschätzter Kollege Dietmar Brockes ausführlich Stellung nehmen. Ich empfehle, diesen Teil anzunehmen.
Ich freue mich, dass wir heute zu diesem wirklich wichtigen Reformgesetz die zweite Lesung über die Bühne bringen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächster Redner hat sich der Kollege Becker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform zum Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass der Ministerpräsident vor lauter Bücher schreiben nicht zum Lesen seiner eigenen Gesetzentwürfe gekommen ist.
Ansonsten könnte man es sich kaum erklären, dass er nicht auf den Trichter gekommen ist, dass es sich mit diesem Gesetz unter diesem Titel vor allen Dingen um die Lebenslüge des Jahres handelt. Das Gesetz müsste eigentlich heißen: Gesetz der sieben kommunalen Lebenslügen.
Die Lebenslüge Nummer 1 lautet: Wir setzen nur um, was im Koalitionsvertrag steht. – Wer das sagt bei CDU und FDP, hat offensichtlich den eigenen Koalitionsvertrag nur in den Teilen gelesen, die der FDP passen. Sonst würde sich nicht erklären lassen, dass sie folgende Formulierung offensichtlich überlesen haben:
„Wir halten es für ordnungspolitisch geboten, dass sich die Kommunen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Wirtschaftliche Betätigung geht zu Lasten des Mittelstandes und ist an strenge Voraussetzungen gebunden.“
„Voraussetzung einer reduzierten wirtschaftlichen Betätigung ist eine Gemeindefinanzreform, die den Kommunen ausreichende und planbare Steuereinnahmen sichert, ohne dass sie auf Erträge eigener Unternehmen angewiesen sind.“
Die Lebenslüge Nummer 2 lautet: Es geht ja nur um Auswüchse wie kommunale Nagelstudios, kommunale Sonnenstudios, Recyclingfirmen in Finnland, Autoreparaturwerkstätten und alles andere, was dieser Innenminister in allen Interviews und an allen Ecken und Enden immer wieder behauptet.
Sie haben immer wieder die Öffentlichkeit getäuscht. Sie haben Beispiele erfunden. Sie können kein einziges von den immer wieder behaupteten Beispielen belegen.