zur Anhörung wussten Sie nicht einmal mehr, ob Sie einen Antrag schreiben. Natürlich haben Sie das Recht, einen Antrag zu schreiben. Aber schreiben Sie ihn endlich auch und erzählen nicht allen Leuten, was in einem Antrag stehen werde, von dem Sie noch nicht einmal wissen, ob Sie ihn stellen werden oder ob das Papier der Minister vorlegen wird. Das ist doch die Farce bei diesem Verfahren und nicht die Tatsache, dass Sie einen Antrag schreiben wollen.
Die Situation ist nun aber ziemlich verfahren. Jetzt muss nämlich der Ausschuss eine neue Anhörung durchführen. Die Expertinnen und Experten müssen erneut Stellungnahmen abgeben und müssen wieder hierher kommen, wenn denn Ihr Antrag vorliegt – wir wissen ja noch nicht, wann – oder wenn der Minister etwas auf den Tisch legt.
Es gab aber in der durchgeführten Anhörung übereinstimmend von allen Expertinnen und Experten die ganz wesentliche Forderung – die Krankenhausgesellschaft hat es auch deutlich gesagt – nach einem umfassenden Gutachten, um diese Umstellung nicht in einem Blindflug vorzunehmen.
Wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie einen Antrag schreiben, und wenn Sie auch noch nicht wissen, was drinsteht, wenn Sie nicht wissen, was in diesem Verfahren der Minister machen soll, dann folgen Sie den Forderungen, die heute auf dem Tisch liegen, ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück und geben Sie ein Gutachten in Auftrag. Machen Sie keinen Blindflug, denn immerhin sind davon 230 Beschäftigte im Landtag und 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner in NordrheinWestfalen betroffen. Setzen Sie hier nicht etwas in den Sand, was sonst passieren würde. Machen Sie keinen Blindflug, sondern handeln Sie hier endlich einmal demokratisch, und hören Sie auf das, was die Expertinnen und Experten gesagt haben. – Danke.
Vielen Dank, Frau Steffens. – Bevor ich das Wort weitergebe, mache ich noch einmal darauf aufmerksam, dass das Telefonieren mit Handys im Plenarsaal nicht erwünscht ist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Landesregierung ist ge
meinsam mit den Regierungsfraktionen zu dem Ergebnis gekommen, dass es sinnvoll ist, im Bereich der Investitionsförderung neue Wege zu gehen. Künftig soll eine Baupauschale an die Stelle der bisher üblichen Investitionsprogramme treten, damit wir auch in diesen Bereich von überflüssiger Regelung befreit und die Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser verbessert werden.
Die Aufforderung der SPD-Fraktion an die Landesregierung, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, ist in keiner Weise nachvollziehbar.
Es ist unsere parlamentarische Aufgabe, Gesetzentwürfe eingehend zu prüfen und diese zu verbessern, wenn es fachlich geboten ist.
und darauf zu verzichten, die Bevölkerung und die Kliniken mit Falschmeldungen zu verunsichern. Die Behauptung, in diesem Jahr bekämen die Häuser keinen einzigen Euro für Investitionen, entspricht nicht der Wahrheit. Sie ist angesichts der Tatsache, dass uns SPD und Grüne eine Summe von rund 660 Millionen € an Verpflichtungsermächtigungen als Erbe hinterlassen haben, ausgesprochen dreist.
Selbstverständlich werden auch in diesem Jahr – Herr Henke hat es schon gesagt – Mittel für Investitionen, und zwar in Höhe von 170 Millionen €, zur Verfügung gestellt. Aber wir wollen heraus aus diesem System der Ungerechtigkeit und der mangelnden Transparenz.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Eine Gießkanne mit so kleinen Löchern wie Ihre gab es noch nie in diesem Land!)
CDU und FDP werden ihren Teil dazu beitragen, dass die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen auf die künftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen gut vorbereitet sind.
Dazu war es zunächst nötig, einen Schlussstrich unter die bisherige Gefälligkeitspolitik von Ihnen zu ziehen. Sicher ist es für manche Akteure vor Ort nicht leicht, sich von alten liebgewonnenen Strukturen und Denkmustern zu lösen. Es ist daher als Zeichen politischer Standhaftigkeit und Verlässlichkeit zu werten, bestimmte Haltungen nicht einfach fallen zu lassen, bloß weil einem zu Beginn der Wind ins Gesicht
Die Landesregierung wird es auf diese Weise schaffen, bis Ende 2007 die Summe der Verpflichtungsermächtigungen von 660 Millionen € zu Beginn der Legislaturperiode auf 250 Millionen zu reduzieren. Das ist angesichts der schwierigen Haushaltssituation insgesamt, die ebenfalls eine Hinterlassenschaft von Rot-Grün darstellt, immer noch eine hohe Summe. Wir sehen aber endlich Licht am Ende des Tunnels.
Bereits im Koalitionsvertrag haben sich CDU und FDP darauf verständigt, die Krankenhausförderung zu reformieren, um sie transparenter und unbürokratischer zu gestalten. Damit sind aber nicht nur formale Fragen verbunden, sondern wir streben einen echten Mentalitätswechsel an. Die Erhaltung der wohnortnahen, qualitativ hochwertigen Versorgung ist in diesem Zusammenhang eines unserer zentralen politischen Ziele.
Doch angesichts der massiven Veränderungen innerhalb des Gesundheitswesens, insbesondere bedingt durch das Fallpauschalensystem, muss es in vielen Bereichen zu einer Neuausrichtung kommen. Gleichzeitig bedürfen die differenzierten Bedarfe der Bevölkerung mit einem wachsenden Anteil an älter werdenden Menschen besonderer Aufmerksamkeit.
Wir wollen erreichen, dass die Herausforderungen der Zukunft nicht als Bedrohung wahrgenommen werden, sondern als Chance für die Krankenhäuser in NRW. Mit dem Krankenhausgestaltungsgesetz wird dafür die richtige Grundlage geschaffen.
Wir stehen mit unserem Urteil nicht allein. Selten wurde ein Gesetzentwurf mit so viel Zustimmung von allen Seiten bedacht wie das Krankenhausgestaltungsgesetz.
Nahezu alle Expertinnen und Experten waren sich in der Anhörung einig, dass der Gesetzentwurf gelungen ist, viele Vorteile enthält und sich an praktischen Notwendigkeiten orientiert. Die Häuser erhalten deutlich mehr Gestaltungsspielraum bei der Planung sowie größere Freiheiten, um Fusionen und Kooperationen zu bilden. Auch die
Der Gesetzentwurf hat gerade für die Umstellung innerhalb der Pauschalförderung, die sich nicht mehr an der Bettenzahl, sondern an den behandelten Fällen orientiert, sehr viel Zustimmung erhalten. Dieses Prinzip wollen wir nun auf den gesamten Bereich der Förderung übertragen.
Mit der Einführung einer Baupauschale sind wir in der Lage, statt des jahrelangen Investitionsstaus einen Investitionsschub zu begünstigen. Möglich wird dies insbesondere durch die Herstellung einer teilweisen Deckungsgleichheit zwischen der Pauschalförderung für den Bereich der kurzfristigen Anlagegüter und der Baupauschale, die künftig bei 190 Millionen € liegen wird. Außerdem kann die Baupauschale zur Deckung von Krediten verwendet werden.
Das Instrument der Einzelförderung hat vergleichsweise nur einen kleinen Teil der Häuser bedacht und in der Vergangenheit oftmals zu Ungerechtigkeiten bei der Verteilung von Geldmitteln geführt. Wir wollen nicht vor allem einflussreiche Häuser fördern, sondern mehr Gerechtigkeit in die Förderung hineinbringen. In Zukunft werden daher alle 413 Häuser in NRW über Fördermittel verfügen können.
Es ist interessant, dass die SPD, sonst vehemente Verfechterin der Gerechtigkeitsidee, uns vorwirft, wir würden demnächst mit dem Gießkannenprinzip fördern. Dieses Bild ist unstimmig und irreführend.
Denn künftig können die Häuser im Gegensatz zu früher innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen frei entscheiden, für welche Bereiche sie diese Mittel verwenden.
Selbstverständlich gehört die Vorsorge für Krankenhausleistungen zur Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger und bedarf deshalb besonderer Sensibilität und Aufmerksamkeit. Aus diesem Grund wird das Land die Letztverantwortung behalten. Das heißt, wir werden nicht zulassen, dass es in NRW zu einer Verschlechterung der Versorgung mit Krankenhausleistungen
Wir wollen so viel Freiheit bei der Planung und im Bereich der Förderung wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig.
Wir bitten Sie und alle Akteure, uns bei diesem wichtigen Vorhaben nach Kräften zu unterstützen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal sind wir uns sicherlich hier im Hause alle einig, dass unsere Krankenhäuser neben den Schulen die wichtigsten öffentlichen Einrichtungen sind, die es in einem Land gibt.
Krankenhäuser sind keine normalen Unternehmen und haben keine Kunden, sondern in der Regel suchen Menschen ein Krankenhaus auf, um Hilfe zu erhalten. Deshalb ist das Krankenhauswesen kein Markt wie ein Automarkt, sondern ein ganz besonderer Bereich in der öffentlichen Infrastruktur.