Protocol of the Session on August 24, 2007

Zweitens. Das ist nicht immer umgesetzt worden mit Hinweis auf die EU.

Drittens. Der Hinweis ist inzwischen überflüssig und geht fehl, weil das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Zusammenhang mit dem Leipziger Flughafen ganz klar in der Urteilsbegründung mit ins Stammbuch geschrieben hat: Jawohl, es ist nicht nur möglich, sondern es ist erwünscht zu unterscheiden zwischen Eilfracht, normaler Fracht und Fracht- und Passagierflug.

Lassen wir die Fracht außer Acht – das ist 2015 –, dann kommen wir zu dem Ergebnis: Jetzt könnte das, was 1997 beschlossen und vom Landtag eingefordert worden ist, endlich umgesetzt werden. Dazu fordern wir Sie auf. Setzen Sie das nächtliche Passagierflugverbot zwischen null und fünf Uhr um.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich sage es gerne noch einmal. Hier geht es nicht um Peanuts, sondern es sind, wenn Sie die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr betrachten, in den letzten drei Monaten über 4.000 Nachtflüge im Passagierbereich gewesen. Es sind zwischen 0 und 5 Uhr jeden Monat 600 Flüge, um die es geht. Deswegen sollten wir diesen Schritt auch zusammen machen.

Es geht um einen weiteren Punkt. Der Antrag ist deswegen hochaktuell, weil der Flughafen gestern angekündigt hat – es lief über die Agenturen –, dass er die Nachflugregelung auch über 2015 hinaus verlängern wolle.

Wir fordern in unserem Punkt 3 des Antrages – ich sage das noch einmal, weil es immer wieder falsch zitiert wird –:

„Vor dem Hintergrund der Ergebnisse in der vorliegenden epidemiologischen Studie zu den Gesundheitsfolgen des nächtlichen Fluglärms sind Pläne für eine Verlängerung der jetzigen Nachtflugregelung über das Jahr 2015 hinaus aufzugeben.“

Wer das sorgfältig liest, sieht die Tür, die wir Ihnen öffnen, nämlich die Tür, dass es deutliche weitere Beschränkungen geben muss, und dass nicht die jetzige Regelung jetzt schon über 2015 hinaus verlängert werden darf.

Ich bitte Sie nachdrücklich, sich an der Stelle mit unserem Text zu beschäftigen und nicht, wie es in dem Entschließungsantrag von CDU und FDP geschieht, etwas zu behaupten, was da so nicht steht.

Hier steht:

„Der Landtag lehnt das von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte generelle Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn ab, denn dadurch würden soundso viel Arbeitsplätze … gefährdet.“

Ich sage Ihnen noch einmal: Dass wir ein Nachtflugverbot für richtig halten, steht außer Frage, nur steht es nicht als Forderung in dem Antrag. In dem Antrag steht: Bewegen Sie sich, verlängern Sie jetzt nicht, wie der Flughafen das wünscht, diese Regelung bis 2030, sondern sorgen Sie dafür, dass die Menschen am Flughafen weniger Lärm haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich fordere Sie, die Landesregierung und den Verkehrsminister auf: Sagen Sie uns heute, wann Sie den nächtlichen Passagierflug verbieten – was sobald wie möglich geschehen sollte –, zu welchem Flugplan Sie das tun, ob Sie das zum nächsten Winter- oder zum nächsten Sommerflugplan tun oder ob Sie sich hier mit der Formulierung unter Punkt 2 ein Stück weit wegschwiemeln wollen.

Ich sage Ihnen aber auch ganz deutlich: Wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, werden uns nicht derartig kleinkariert verhalten, wie Sie das tun. Wir werden auch Ihre Anträge nicht uminterpretieren. Wir sehen, welche Hintertüren Sie sich unter Punkt 2 lassen. Wir werden Punkt 2 heute zustimmen, und wir werden Sie im nächsten Vierteljahr, im nächsten halben Jahr und im nächsten Jahr regelmäßig, zu jedem Flugplanwechsel, daran erinnern, dass Sie hier so etwas beschlossen haben. Deswegen werden wir das zusammen mit Ihnen tun. Dann werden wir sehen, ob Sie heute durch unseren Antrag mit Erfolg getrieben wurden oder ob Sie sich nur ein Stück weiße Salbe durch diesen Beschlusstext verabreichen wollen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich fordere die Landesregierung aber auch auf: Schenken Sie diesem Parlament, schenken Sie dieser Öffentlichkeit, schenken Sie den lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürgern endlich reinen Wein ein in Bezug auf die Fragestellung, ob Sie die Nachtflugregelung verlängern wollen, ohne den Landtag und seine Ausschüsse damit zu beschäftigen, oder ob Sie den

Landtag und seine Ausschüsse im Zusammenhang mit der Betriebsgenehmigung und der begehrten Fortschreibung über 2015 hinaus bis zum Jahr 2030 beschäftigen.

Ich fordere Sie nachdrücklich auf: Treten Sie ins Gespräch mit den Initiativen, treten Sie ins Gespräch mit den Kommunen, lassen Sie uns das zusammen beraten und machen Sie als die Genehmigungsbehörde keine alleinigen Schnellschüsse. – Schönen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Als nächste Rednerin hat Kollegin Brüning für die Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt zugegebenermaßen ein recht komplexer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Überschrift „Belastung durch Nachtflug am Flughafen Köln/Bonn reduzieren“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann in der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu jeder Facette dieses Antrages Stellung nehmen. Deshalb will ich mich nur zu einigen Punkten äußern.

Ein Punkt ist sicherlich die Gesundheit der Anwohner, ganz ohne Frage. Wir haben großes Verständnis für die Menschen, die durch Fluglärm belästigt sind. Die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen beziehen sich unter anderem sehr ausführlich auf eine epidemiologische Studie. Untersucht wurde anhand von Krankenkassendaten der unterschiedliche Arzneimittelverbrauch in lärmbelasteten und nicht lärmbelasteten Gebieten im Umfeld des Flughafens Köln/Bonn.

Abgesehen davon, dass Herr Becker, als einer der Unterzeichner des Antrages selbst in unserer Verkehrsausschusssitzung in der vorigen Woche eher verunsichert formulierte, dass vielleicht eine neuerliche Studie notwendig sei, so hatte bereits der Verfasser der Studie Zweifel eingeräumt. Die Studie lasse nicht den Schluss zu, einen Ursachenzusammenhang zwischen Fluglärm und Arzneimittelverordnung herzustellen.

Also besteht auch bei Ihnen der Zweifel, ob die vorliegende Studie einer wissenschaftlichmedizinischen Bewertung standhält. Die Studie ist leider nicht aussagekräftig genug, bezogen auf die Auswirkungen des Fluglärms, auf den ge

sundheitlichen Zustand der Anwohner. Die Probleme der Menschen, die in den Einflugschneisen und an den Flughäfen wohnen, liegen auf der Hand. Deshalb haben wir hier im Landtag auch ein 22-Punkte-Programm zur Reduzierung von Fluglärm verabschiedet. Davon ist übrigens sehr viel umgesetzt worden.

(Horst Becker [GRÜNE]: Aber nicht der nächtliche Passagierflug!)

Das wird auch von den Bürgerinitiativen und von den Menschen, die dort leben, nicht bestritten. Ich sage auch: Wir müssen darauf achten, dass alle Forderungen aus dem 22-Punkte-Programm umgesetzt werden. Die CDU möchte auch ein Nachflugverbot für Passagierflugzeuge innerhalb der Kernruhezeit. Die Frage ist nur, ob wir es rechtlich umsetzen können. Zurzeit können wir es nämlich nicht umsetzen.

(Horst Becker [GRÜNE]: Warum nicht?)

Dass die rechtliche Lage so ist, Herr Becker, wissen Sie sehr genau. Deshalb finde ich es ein Stück heuchlerisch,

(Horst Becker [GRÜNE]: Das ist unver- schämt!)

hier so zu tun, als wenn alles sofort eingesetzt und umgesetzt werden könnte, dass das Nachflugverbot für Passagiermaschinen sofort verordnet werden könnte.

Aber – das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich –: Die CDU fordert die Landesregierung auf, bei nächstmöglicher Gelegenheit eine nächtliche Kernruhezeit für Passagierflugzeuge einzuführen. Wir legen dem Landtag heute einen Entschließungsantrag vor, in dem wir dieses auch ganz deutlich fordern.

Und, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sage eines dazu: Die Kolleginnen und Kollegen der SPD haben inhaltlich Zustimmung zu unserem Antrag signalisiert. Wir sind deshalb auch bereit, den ersten Satz in unserem Entschließungsantrag, der der Feststellung dient, zu streichen. Dieses zur Information.

Ich möchte aber trotzdem noch darauf hinweisen, dass es eine Befragung gibt. Und diese Befragung, die der Flughafen aufgrund seiner passiven Schallschutzmaßnahmen im Umfeld von 90 km2 bei den Anwohnern durchgeführt hat, zeigt, dass 93 % der Anwohner mit der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen zufrieden sind.

Dafür hat der Flughafen bislang 85 Millionen € bereitgestellt und damit 45.000 antragsberechtigte

Wohneinheiten mit Schallschutzmaßnahmen ausgestattet. Dies möchte ich auch nur zur Ergänzung anführen.

Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem Antrag weiter, zwischen Passagier- und Frachtflug zu unterscheiden. Dabei nimmt sie Bezug auf das Urteil – Sie haben es gerade deutlich gesagt – des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen Leipzig/Halle. Die Rechtslage am Flughafen Köln/Bonn ist jedoch mit der Situation am Flughafen Leipzig/Halle überhaupt nicht vergleichbar. Die Nachflugregelung am Flughafen Köln/Bonn ist Bestandteil der Flughafengenehmigung.

Die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze und Abwägungskriterien beziehen sich jedoch auf ein luftrechtliches Planfeststellungsverfahren.

(Horst Becker [GRÜNE]: Sie müssen sich mit dem Urteil beschäftigen und nicht nur able- sen, was man Ihnen aufschreibt!)

Für den Flughafen Köln/Bonn stellt sich somit diese Thematik nicht. Fakt ist: In Köln/Bonn handelt es sich um eine planfestgestellte Flughafengenehmigung. Die Leipziger Entscheidung ist nicht auf Köln/Bonn übertragbar.

(Horst Becker [GRÜNE]: Das ist falsch!)

Der in Köln/Bonn durchgeführte Flugbetrieb beruht auf einer bestandskräftigen Nachtflugregelung, die Bestandteil der Flughafengenehmigung ist.

(Horst Becker [GRÜNE]: Aber nicht für den Passagierflug! Das wissen Sie!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch darüber müssen wir heute offen reden. Kurzfristige Planungen sind Gift für die wirtschaftliche Entwicklung. Nicht einmal ein Einzelhändler kann sich erlauben, für nur knapp zehn Jahre zu investieren und dann wieder woanders neu sein Glück zu versuchen. Anlass zu diesem Vergleich gibt mir die derzeitige Entwicklung am Flughafen Köln/Bonn.

Ich berichte hier nichts Neues, wenn ich sage, dass die DHL und die Lufthansa Cargo ihren Rückzug vorbereiten, und zwar in Richtung Leipzig. Der Grund ist, dass sie dort bereits eine Nachfluggenehmigung bis 2035 haben. Durch den Wegzug von DHL und Lufthansa stehen Köln/Bonn Umsatzeinbußen von mehr als 21 Millionen € bevor. Ebenso wirkt sich der Abzug der großen Expressfrachtdienste leider auch auf Arbeitsplatzverluste aus.

Insgesamt steht eine Zahl von 800 Arbeitsplätzen im Raum, die glücklicherweise dank der jüngsten Entwicklung in einer Größenordnung von 500 wieder aufgefangen werden soll. Die jüngste Entscheidung des größten Expressfrachtdienstes FedEx lässt uns hoffen. Die Ansiedlung von FedEx am Flughafen von Köln/Bonn ist verbunden mit einem Investitionsvolumen in einer Größenordnung von 70 Millionen € für die Errichtung einer Frachtsortierhalle und damit der Einrichtung von über 500 neuen Arbeitsplätzen.

Zudem hat UPS soeben 135 Millionen € in die Erweiterung der Abfertigungskapazitäten investiert, die sich auch auf einen Zeitraum von 30 Jahren erstrecken. Der Wegzug von DHL und Lufthansa Cargo beweist sehr deutlich, dass kurzfristige Planungen Gift für die Wirtschaft sind.

Schon oft habe ich an dieser Stelle gestanden und dafür plädiert, dass unsere Wirtschaft und unsere Unternehmen Planungssicherheit auf lange Zeit gebrauchen. Für diese Rahmenbedingung ist die Politik verantwortlich.