Protocol of the Session on June 13, 2007

Das Urteil bezog sich auf einen Antrag der Stadt Lippstadt. Per Urteil und letztendlich auch durch die Durchsetzung am 13. Mai ist dort ein fünfter verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden, weil das kleine Wörtchen „dringend“ fehlte. Der Internationale Hansetag wurde mit der Durchführung des fünften verkaufsoffenen Sonntags begangen.

Es handelt sich nur um das kleine Wort „dringend“, das man offensichtlich – wir unterstellen das einmal – in dieses neue Ladenöffnungsgesetz zu übernehmen versäumt hat. In der Tat ist es so, dass das Gesetz, was die Sonntagsregelung betrifft – gutwillige Unterstellung: unbewusst –, deutlich aufgeweicht worden ist.

Wenn dem nicht so wäre, wäre die Äußerung von Frau Ministerin Thoben: „Wir haben an dem Gesetz nichts geändert“, nicht wahr. Wir unterstellen einmal, dass sie das nicht so gewollt hat. Herr Brockes. Eine böswillige Unterstellung wäre natürlich, dass Sie diesen Passus in dem Gesetz diktiert haben. Dann könnte man nachvollziehen, dass es zu dieser Aufweichung gekommen ist.

Die Mitglieder der Landesregierung und alle Unionspolitiker haben sich in den Debatten dahin gehend geäußert – ich erinnere mich ganz deutlich an Herrn Kollegen Weisbrich –, dass an der Regelung zur Ladenöffnung am Sonntag nichts geändert wird, dass es also bei den vier verkaufsoffenen Sonntagen bleibt. Wenn diese Äußerung heute immer noch steht, unterstellen wir, dass wir Sie beim Wort nehmen können.

Dann müssen Sie konsequenterweise zu Ihren eigenen Äußerungen stehen, und dann müssen Sie konsequenterweise diesen Passus ändern, und zwar genau so, wie wir es in dem Antrag schreiben, den wir Ihnen vorgelegt haben. Daraus geht hervor, dass das „dringend“ erforderlich ist. Wenn das Wörtchen „dringend“ in dem Gesetz stehen würde, hätte es dieses Urteil nicht gegeben, und dann hätten Sie mit den vier verkaufsoffenen Sonntagen weiter so dastehen können, wie es Ihren Äußerungen in der Vergangenheit entspricht. Diese Regelung ist nunmehr aufgeweicht, und deshalb bitte ich in den weiteren Beratungen um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. – Für die zweite antragstellende Fraktion erteile ich Frau Kollegin Steffens das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben das Thema wieder einmal auf der Tagesordnung, allerdings nicht, weil wir heute eine Grundsatzdebatte führen wollen. Die bleibt Ihnen noch ein bisschen erspart. Ich denke, wir führen sie irgendwann Ende des Jahres, wenn wir die Einjahresbilanz ziehen.

Jetzt geht es darum, dass vonseiten der Landesregierung sowohl in der Anhörung als auch im laufenden Verfahren immer gesagt worden ist, es bleibe bei vier verkaufsoffenen Sonntagen. Frau Ministerin Thoben hat in der letzten Debatte gesagt, es sei nur herbeigeredet, dass die Ausnahmeregelung auch auf Stadtteilfeste ausgeweitet werde.

Auch während des Gesetzgebungsverfahrens, als die Einfügung des Wörtchens „dringend“ schon einmal angemahnt worden ist, hat die Ministerin klar und deutlich gesagt, wir würden damit Probleme herbeireden, das sei irrelevant und habe keine Bedeutung. Es sei klar, dass die Regierungskoalition keine weiteren Ausnahmen wolle. Die „herausragenden“ und „bedeutungsschweren“ Ereignisse, um die es hier gehe, seien solche wie die WM. Darin stimme ich Ihnen zu. Das ist ein Ereignis von besonderer Bedeutung. Dass man dann den dringenden Bedarf nach einer Ladenöffnung am Sonntag hat, steht überhaupt nicht infrage.

Aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichts – wenn man die Begründung liest, stellt man das fest –, die jetzt vorliegt, ist etwas ganz anderes. Dadurch, dass das kleine Wörtchen „dringend“ fehlt, hat das Verwaltungsgericht klar dargelegt, dass man den Bedarf für eine zusätzliche Sonntagsöffnung eigentlich mit fast allem, was für eine Kommune von herausragender Bedeutung ist, begründen kann.

Das heißt, wenn eine Kommune ein Stadtteilfest veranstaltet, das für sie eine herausragende Bedeutung hat, ist das ein Anlass, um den fünften verkaufsoffenen Sonntag einzuführen. Wenn es ein besonderes Event wie eine Kirmes gibt, hat das für die Kommune eine herausragende Bedeutung. Wenn man sich die Begründung des Verwaltungsgerichtsurteils durchliest, stellt man fest, dass sich daraus eigentlich an jedem Wochenende ein Ereignis von herausragender Bedeutung für eine Kommune ableiten lässt. Ereignisse von herausragender Bedeutung haben wir dann ständig.

Solange das Wort „dringend“ nicht wieder in den Gesetzestext eingefügt ist, können wir keinen Riegel vorschieben. So lange wird die Genehmi

gung von zusätzlichen Sonntagen seitens der Bezirksregierungen erteilt werden.

Deswegen appellieren wir hier und heute an die Landesregierung, den kleinen Fehler zu korrigieren, damit die von Ihnen immer wieder einmal beschworene Glaubwürdigkeit der – wie war das noch? – Koalition der Erneuerung an der Stelle gegeben ist. Wenn Sie schon nicht erneuern, dann sollten Sie zumindest einmal glaubwürdig sein und das tun, was Sie angekündigt haben, nämlich vier Sonntage freigeben und nicht mehr. Stimmen Sie deswegen dem Antrag zu!

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Lienenkämper das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass uns der Antrag wieder Anlass gibt, zu sagen, dass das neue Ladenöffnungsgesetz ein wichtiger Schritt zur Schaffung von mehr Freiheit und Selbstverantwortung für Wirtschaft und Verbraucher war.

(Beifall von CDU und FDP)

Die Unternehmer und Verbraucher sollen künftig selbst entscheiden können, was sie wann und wo verkaufen bzw. kaufen. Zukünftig wird der Staat das nicht mehr vorschreiben. Die Öffnungszeiten können sich den tatsächlichen Wünschen der Verbraucher anpassen. Dazu ermöglichen wir eine Öffnung von 6 mal 24 Stunden. Dabei wird niemand gezwungen, sein Geschäft zu öffnen. Ich betone deswegen noch einmal: Die Unternehmen können sich die Stunden auswählen, die für sie wirtschaftlich am besten sind. Die Unternehmen werden diese Stunden so auswählen, wie die Verbraucher vor Ort sie wünschen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Und jetzt zum Thema!)

Das hat allerdings auch seine Grenzen. Wir haben uns bewusst für den Schutz von Sonntagen und Feiertagen entschieden. Genauso bewusst haben wir uns für die Möglichkeit entschieden, an maximal vier Sonn- und Feiertagen die Öffnung der Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden freizugeben. Ausnahmen können bewilligt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

Sie beschreiben in Ihrem Antrag, ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zu einem von der Bezirksregierung Arnsberg abgelehnten Antrag der Stadt Lippstadt führe zu großen Problemen:

Wir reden zunächst einmal von einem verwaltungsgerichtlichen Urteil in der ersten Instanz.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Gott!)

Als Jurist habe ich in der Ausbildung einmal gelernt, dass in der ersten Instanz nicht immer das herauskommt, was am Ende des Verfahrens herauskommt. Deswegen ist schon von daher kein Anlass gegeben, uns in allergrößter Nervosität zu üben.

Es geht um einen ganz konkreten Vorgang, nämlich um die Ausrichtung des 27. Internationalen Hansetages. Das sollte ein verkaufsoffener Sonntag sein, der über die in dem Gesetz vorgesehenen vier offenen Sonn- und Feiertage hinausgeht. Nun nehmen Sie das zum Anlass zu fordern, wir sollen das Gesetz umgehend nachbessern.

(Zuruf von der SPD: Ist das Urteil denn rechtskräftig oder nicht?)

Wir haben uns ganz bewusst für die Formulierung im Gesetz entschieden. Wir wollten nicht, dass es nur Ausnahmeregelungen geben kann, wenn Notfälle bei der Versorgungslage der Bevölkerung vorliegen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Frau Thoben hat gesagt, sie hat nichts geändert!)

Die Formulierung „dringendes öffentliches Interesse“ hätte eine faktische Einschränkung auf solche Situationen bedeutet. Ein flexibles Handeln im Rahmen von Großereignissen wäre unmöglich geworden. Genau diese Flexibilität wollten wir aber ganz bewusst einräumen. Damit kann vor Ort entschieden werden, wann Gebrauch von dieser Ausnahmeregelung gemacht wird.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Dann haben Sie doch schon vorab bewusst mehr als vier Sonntage in Kauf genommen! – Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])

Diese Entscheidungsfreiheit wollten wir bewusst einräumen. Das bedeutet nicht, dass eine Ausweitung in großem Stil gewollt ist.

Im Grunde genommen kann man anlässlich dieses Gerichtsurteils noch nicht ableiten, wie sich die Rechtsprechung zukünftig insgesamt entwickeln wird. Meines Erachtens können Sie den 27. Internationalen Hansetag nicht einfach als ein Ereignis bezeichnen, das für eine exzessive Nutzung dieser Sonderregelung steht.

Herr Kollege Lienenkämper, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Steffens?

Bitte schön.

Wenn ich Ihr Gesetz richtig verstanden habe, dann fallen die vier Sonntage in die kommunale Entscheidungskompetenz. Darüber hinaus darf es nur eine Öffnung geben, wenn dies eine überregionale Bedeutung hat. Das hat Frau Thoben hier gesagt.

Warum kann eine überregionale Bedeutung nach Ihrer Begründung dann doch in der kommunalen Zuständigkeit liegen? Das müssen Sie mir einmal erklären.

Wir haben im Gesetz von „öffentlichem Interesse“ gesprochen, nicht von der überregionalen Bedeutung. Darin liegt die Antwort. Deswegen zitiere ich noch einmal das Gesetz. Darin ist von „öffentlichem Interesse“ die Rede, weder von dringendem öffentlichem Interesse noch von überregionaler Bedeutung oder etwas von dem, was Sie eben gesagt haben. Ich liebe es, Gesetze zu zitieren, weil nicht irgendwelche zitierten Äußerungen, sondern Gesetze angewendet werden.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])

Liebe Frau Kollegin Steffens, wenn Sie jetzt dazwischenrufen, wir könnten die eigene Ministerin nicht ernst nehmen,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das Wort der Minis- terin zählt in der Koalition scheinbar nicht! – Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])

dann bin ich fast geneigt, Ihren Redebeitrag von eben einmal zur Veröffentlichung freizugeben.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Der Redebeitrag wird veröffentlicht! Kennen Sie die Regula- rien des Landtags ebenso wenig wie die Worte Ihrer Ministerin?)

Dann kann man einmal überlegen, ob man das, was Sie eben gesagt haben, ernster nehmen muss als das, was die Ministerin gesagt hat.

Ich habe darauf jedenfalls eine ganz klare Antwort.

(Beifall von CDU und FDP)

Ich habe gesagt, anhand eines Gerichtsurteils kann man noch nicht ableiten, wie sich künftig die Rechtsprechung entwickeln wird.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das ist die Rechtsprechung!)

Ich habe auch gesagt, der 27. Internationale Hansetag ist kein Ereignis, das uns veranlasst, ein ganzes Gesetz zu ändern.