Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Kollegin Düker ihren Gesetzentwurf für besser hält, wollen wir ihr nicht übelnehmen, auch wenn wir ihr mehrheitlich nicht folgen.
Eines ist schon verwunderlich, wenn ich einmal an die alte stolze SPD denke: Angesichts der Tatsache, dass wir hier von 2000 bis 2005 Gesetzentwürfe noch und nöcher präsentiert bekommen haben, halte ich es schon für ein Armutszeugnis, sich bei so einem wichtigen Thema auf einzelne Themenbereiche zu stürzen, zu sagen, die Landesregierung hätte schneller sein können, und als einzige Fraktion hier im Hause keinen Entwurf vorzulegen, meine Damen und Herren.
Machen Sie sich bitte auch einmal die Arbeit und stellen sich nicht nur hierhin und reden über die Jugendhilfe und das Beschwerderecht,
sondern erkennen Sie zum Beispiel einmal an, was alles in diesem Gesetzentwurf geregelt wird: Ausbildung, Schule, Sport, Einzelzellen, Drogenberatung, Gesundheit. Ich könnte diese Aufzählung fortführen. Der Gesetzentwurf ist ziemlich umfangreich. Aber zu den Kernpunkten hören wir nichts. Das ist klar, weil das gut ist. Und Sie trauen sich nicht, dazu etwas zu sagen. Insofern bitte ich Sie, sich auch selber einmal zu fragen, was Sie hier vonseiten der SPD heute für einen Beitrag geleistet haben, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Dr. Orth. Sind Sie mit mir der Meinung, dass der vorliegende Gesetzentwurf, der die Bezeichnung „Gesetzentwurf der Landesregierung“ trägt, eben nicht ein Gesetzentwurf von CDU und FDP, sondern ein Gesetzentwurf der Landesregierung ist und damit auch von Ihrer Fraktion und von der CDU-Fraktion kein Entwurf vorliegt?
Dass die Landesregierung von der FDP und von der CDU getragen wird und dass man, wie es auch bei Ihnen früher der Fall war, vorher miteinander redet, was in einem Gesetzentwurf der Landesregierung drinsteht, ist doch klar. Insofern sage ich: Ja, ich finde, das ist auch mein Gesetzentwurf. Das muss ich nicht noch einmal draufschreiben, sondern stehe auch so voll und ganz dahinter. Ich bleibe dabei: Aus Ihrer Fraktion ist definitiv nichts gekommen, es sei denn, Sie fühlen sich jetzt auch als regierungstragende Fraktion. Das wäre mir jedenfalls neu.
Wenn die Kollegin Düker kritisiert, dass wir auch auf den Schutz der Allgemeinheit abstellen, so muss ich sagen: Das ist leider nun einmal Realität im Vollzug. Wir haben dort Jungen und Mädels,
die nicht diejenigen sind, die draußen frei herumlaufen dürfen. Sonst wären sie im Moment nicht in einer geschlossenen Einrichtung. Es geht nicht nur darum, dass die jungen Menschen gefördert werden, um straffrei leben zu können, sondern es besteht auf der anderen Seite leider auch die Notwendigkeit, die Allgemeinheit vor dem einen oder der anderen zu schützen.
Man verschließt die Augen, wenn man dies nicht erkennt und in einem Gesetz entsprechend gewichtet. Sonst schürt man falsche Erwartungen an eine Kuschelpädagogik, die wir jedenfalls nicht so mittragen wollen, meine Damen und Herren.
Wenn Sie dann noch darauf abstellen, dass fehlende Standards in diesem Gesetzentwurfs sind, so kann ich nur sagen: Die ganze Standarddebatte haben wir früher beim Kindergarten gehabt. Da wurde definiert, wie breit die Kleiderbügel für Kinder sein müssen, wie hoch die Toiletten hängen dürfen und Ähnliches. Ich bin froh, dass wir die Leitlinien festgelegt haben, in denen es um Ausbildung, um Schule, um Sport, um das Einbeziehen der Eltern und Ähnliches geht, und wir uns weniger in Klein-Klein verheddert haben.
In dem Sinne freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss. Ich würde mich freuen, wenn die SPD auch noch ihre Hausaufgaben machen würde. – Herzlichen Dank meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe deshalb die Debatte.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/4412 an den Rechtsausschuss – federführend –, den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration, den Innenausschuss sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Das ist einstimmig vom Parlament so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Tatsache, dass wir noch weitere zehn Tagesordnungspunkte zu behandeln haben, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, zwei weitere Punkte ohne Debatte zu erledigen. Es handelt sich zum einen um den Tagesordnungspunkt
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/4472 an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung wird nach Vorlage der Beschlussempfehlung hier im Landtag erfolgen. Sind Sie damit einverstanden? – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Auch hier haben sich die Fraktionen darauf verständigt, heute auf eine Debatte zu verzichten. Die abschließende Beratung und Entscheidung über diesen Antrag wird nach Vorlage der Beschlussempfehlung im Plenum erfolgen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/4480 an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss und den Hauptausschuss. Wer ist damit einverstanden? – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
18 Ladenöffnungsgesetz NRW: Die Aufweichung der allgemeinen Ausnahmeregelung zurücknehmen und den Sonn- und Feiertagsschutz nicht weiter aushöhlen
Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Abgeordneten Schmeltzer für die antragstellende SPDFraktion das Wort.
Jahres wurde das Ladenöffnungsgesetz verabschiedet. Mittlerweile stellt sich heraus, dass das Ladenöffnungsgesetz zu einem Dauerthema im nordrhein-westfälischen Parlament werden wird und offensichtlich auch werden muss.
Ja, wir haben schon jede Menge, Herr Minister Linssen. Ich freue mich, dass Sie heute zu diesem Thema reden. Wollen wir einmal hören, was es darüber zu reden gibt. Eigentlich müssten Sie dem Antrag gleich zustimmen.
Das Gesetz und der Grund dafür, warum die heutige Debatte notwendig ist, zeigen nämlich, dass bei diesem Ladenöffnungsgesetz Schnelligkeit doch vor Qualität ging. Wie sagte Frau Ministerin Thoben noch am 07.03. in Beantwortung einer Mündlichen Anfrage in diesem Haus? Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:
Ich erinnere noch einmal an das Gesetzgebungsverfahren. Die Kirchen haben mehrfach auf die Aushöhlung der Regelung über die Sonntagsöffnung hingewiesen, zuletzt in ihrem sehr detaillierten Schreiben vom 01.03.2007. Wir haben in diesem Haus über das Schreiben und auch über die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Stahl, gesprochen.
Herr Stahl muss jetzt zumindest hier konsequent zu seiner Äußerung von März/April stehen. Er hat nämlich damals gegenüber der Presse zum Ausdruck gebracht, dass er dem ausdrücklichen Drängen der Kirchen dann nachgibt, wenn man an ihn herantritt. Ich denke, spätestens nach dem bestätigten Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg ist dieses Drängen jetzt mehr als gerechtfertigt. Meines Erachtens muss er an der Stelle dem Drängen der Kirchen nachgeben.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat entgegen der Beteuerung der Ministerin Folgendes festgestellt – ich zitiere aus dem Urteil –:
„Im Gegensatz zur alten Rechtslage erfordert § 10 Ladenöffnungsgesetz jedoch nicht mehr, dass die Ausnahmen im öffentlichen Interesse ‚dringend’ nötig werden.“
Das Urteil bezog sich auf einen Antrag der Stadt Lippstadt. Per Urteil und letztendlich auch durch die Durchsetzung am 13. Mai ist dort ein fünfter verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden, weil das kleine Wörtchen „dringend“ fehlte. Der Internationale Hansetag wurde mit der Durchführung des fünften verkaufsoffenen Sonntags begangen.