Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, dass diese Debatte zum Teil ein Trauerspiel ist.
Erstens wird hier verdreht, wann, wo, an welcher Stelle und auf wessen Initiative schon über die Sache gesprochen worden ist. Herr Killewald, Sie haben schlecht recherchiert: Denn wir haben bereits im März hier, im Schulausschuss und an anderer Stelle auf die Bundesratsinitiative des Saarlandes hingewiesen.
Zweitens. Herr Romberg, wenn Ihnen der Horizont fehlt, um zu sehen, dass NordrheinWestfalen im Vergleich zu Entwicklungsländern wie beispielsweise Afrika als reiches Land zu betrachten ist, und Sie Menschen nicht verstehen, die sagen, dass Kinder hier kein vernünftiges Essen bekommen, ist das Ihr, aber nicht unser Problem.
Jetzt komme ich zu dem, worum es hier heute geht. Sie verwässern nämlich das Problem. Sie verwässern auch die Aussage und die Forderung, die Ihr Ministerpräsident letzte Woche in der Öffentlichkeit erhoben hat. Ich zitiere, und dann bin ich auf Ihr Abstimmungsverhalten gespannt; Sie wollen Ihren abwesenden Ministerpräsidenten ja sicher nicht im Regen stehen lassen.
„NRW-Ministerpräsident Rüttgers (CDU) will sich im Bundesrat dafür einsetzen, für Kinder aus Hartz-IV-Familien die Regelsätze für das Mittagessen zu erhöhen.“
Da steht nichts von Prüfen, da steht nichts von Abwarten, da steht nichts von Instrumenten. Das soll gemacht werden.
Genau das steht in unserem Antrag, meine Damen und Herren. Wir bitten darum, über diesen Punkt aus unserem Antrag Drucksache 14/4512 getrennt abzustimmen. Auf Seite 2 steht unter III, erster Spiegelstrich:
„Der Landtag unterstützt Ministerpräsident Rüttgers bei seiner Forderung nach Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug.“
Wir möchten, dass der Landtag Herrn Rüttgers für diese richtige Feststellung Rückendeckung gibt. Da gibt es auch kein In-die-Büsche-schlagen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Löhrmann. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zu den Abstimmungen über den Eilantrag und über den Entschließungsantrag. Es sind differenzierte Abstimmungen beantragt worden. Wir werden dementsprechend verfahren.
Wir stimmen als Erstes über den Antrag Drucksache 14/4512 ab. Das ist der Eilantrag, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht hat. Frau Löhrmann hat gerade darum gebeten, dass über den ersten Spiegelstrich unter Punkt III – „Der Landtag unterstützt Ministerpräsident Rüttgers bei seiner Forderung nach Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche im HartzIV-Bezug“ – getrennt abgestimmt wird. Wer diesem Teil des Eilantrags, den ich soeben vorgelesen habe, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist dieser Teil des Antrages abgelehnt.
Jetzt stimmen wir über die drei anderen Spiegelstriche unter Punkt III des Antrags Drucksache 14/4512 ab. Wer diesem Teil seine Zustimmung
geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP und die Oppositionsfraktion der SPD. Damit ist auch dieser Teil abgelehnt.
Nun kommen wir zur Gesamtabstimmung über den Eilantrag Drucksache 14/4512. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und SPD. Damit ist dieser Eilantrag mit der Mehrheit des Hauses abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Drucksache 14/4533 der Fraktionen von CDU und FDP. Auch hierzu ist eine differenzierte Abstimmung erbeten worden.
Als Erstes soll über I abgestimmt werden. Wer Punkt I dieses Antrags seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Teil schon einmal beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über Punkt II des Entschließungsantrags Drucksache 14/4533. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP sowie die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen. – Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist Teil II angenommen.
Nun kommen wir zur Gesamtabstimmung über den Entschließungsantrag Drucksache 14/4533. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – SPD-Fraktion. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU und FDP beschlossen.
Mit der genannten Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 119 – diese ist aus der Fragestunde vom 3. Mai 2007 und muss noch beantwortet werden – sowie die Mündlichen Anfragen 120 bis 127 vor.
In 2007 hat die neue europäische Förderperiode für NRW begonnen. Mittlerweile hat die Landesregierung ihre Programmentwürfe und ressortübergreifenden Zielvorstellungen für die Förderprogramme (insbesondere ESF, EFRE und ELER) formuliert und bei der Kommission zur Genehmigung eingereicht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Kuschke hatte die Landesregierung gebeten, über den Stand der Genehmigungsverfahren für die europäischen Programme des Landes in der Förderperiode 2007 bis 2013 zu berichten. Dieser Bitte komme ich natürlich gerne nach.
Für die Strukturfondsprogramme gibt es – das wissen Sie – ein einheitliches Genehmigungsverfahren. Nach Erhalt des Programmentwurfes stellt die Kommission zunächst die formale Zulässigkeit des Entwurfes fest. Dann beginnt die inhaltliche Prüfung. Diese soll maximal zwei Monate in Anspruch nehmen. In dieser Phase können Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf mit der Kommission vereinbart werden.
Ich höre, dass ich zwar gehört, aber nicht verstanden werde – oder umgekehrt. Ich versuche, mithilfe des Mikrofons etwas lauter zu reden.
Ich wiederhole: Nach Erhalt des Programmentwurfes stellt die Kommission zunächst die formale Zulässigkeit des Entwurfes fest. Dann beginnt die inhaltliche Prüfung. Diese soll maximal zwei Monate in Anspruch nehmen. In dieser Phase können Änderungen und Ergänzungen mit der Kommission vereinbart werden. Sobald der Kommission der überarbeitete Entwurf vorliegt, hat sie zwei weitere Monate Zeit, das Programm zu genehmigen. – Dies vorweggeschickt!
fonds, dem sogenannten EFRE, finanziert wird: Hier gibt es sehr gute Nachrichten. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die europäische Kommissarin für Regionalpolitik, Frau Danuta Hübner, gestern, am 12. Juni, gemeinsam mit meiner Kollegin Frau Wirtschaftsministerin Christa Thoben auf der Ziel-2-Auftaktveranstaltung in Düsseldorf das neue Programm unterzeichnet hat. Damit können wir davon ausgehen, dass wir jetzt eine politische Einigung haben und auch schnell die offizielle Genehmigung erhalten werden. Es werden also bald alle formellen Voraussetzungen für den Start des neuen Programms vorliegen.
Ich möchte Sie aber auch über den Stand der übrigen europäischen Programme des Landes informieren. Alle Programme liegen derzeit der Europäischen Kommission zur Genehmigung vor. Das Ziel-2-Programm für die Beschäftigungsförderung, das aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert wird, wurde am 6. März 2007 bei der Kommission eingereicht. Schon am 15. März 2007 hat die Kommission – auch für das NRWProgramm im ESF-Bereich – die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt. Eine erste Stellungnahme wird jetzt erwartet. Mit einer Genehmigung dieses Programms rechnet das zuständige Haus bis Anfang November 2007.
Die Europäische Kommission prüft derzeit noch die beiden Programme für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Grenzraum zu den Niederlanden und Belgien. Eine Genehmigung erwarten wir ebenfalls im Herbst 2007.
Abschließend möchte ich noch auf das NRWProgramm Ländlicher Raum eingehen, das Teil der europäischen Agrarpolitik ist. Dieses Programm wurde im Oktober 2006 bei der Europäischen Kommission – nach den vorliegenden Unterlagen übrigens als erstes deutsches Programm überhaupt – eingereicht. Ein Fragenkatalog der Kommission wurde bereits abgearbeitet. Alle wichtigen Punkte sind schon mit der Kommission geklärt. Die meisten Maßnahmen konnten bereits zur Bewilligung freigegeben werden, da sie von der Europäischen Kommission als unkritisch angesehen werden. Voraussichtlich wird das Programm Mitte Juli genehmigt werden – nicht jedoch vor der nationalen Rahmenregelung, abgekürzt mit GAK: Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Damit wäre es unter den ersten genehmigten ELER-Programmen in Deutschland und in der Europäischen Union überhaupt.