Protocol of the Session on May 23, 2007

grüßt. Die Geschichte geht also offensichtlich gut aus für die, die gerade diesen Antrag stellen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

2010 sind die Antragsteller und wir aus der Zeitschleife heraus, und das ist gut für die Kinder in diesem Land.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

2010 ist auch gut und wichtig für die Wissenschaft in diesem Land. Das möchte ich gerne an einem konkreten und für Nordrhein-Westfalen sehr wichtigen Beispiel demonstrieren.

Am 29. März dieses Jahres hat die Europäische Kommission beschlossen, in einer weltweit einzigartigen Initiative eine neue europäische Datenbank für embryonale Stammzelllinien zu schaffen. Diese Datenbank, gefördert aus Mitteln des europäischen Forschungsrahmenprogramms, soll und wird dazu beitragen, dass bestehende Stammzelllinien möglichst effizient genutzt werden. Dadurch erhoffen sich alle Unterstützer dieses Projektes erhebliche Fortschritte bei neuen Behandlungen und Therapien. So unstrittig es ist, dass Stammzellforschung insgesamt wesentlich zum Verständnis menschlichen Lebens, biologischer und biochemischer Prozesse beiträgt und neue Ansätze und Entwicklungspotenziale im therapeutischen Bereich liefert, so strittig ist die ethische Bewertung.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat Ende vergangenen Jahres zum dritten Mal eine Stellungnahme zur Stammzellforschung in Deutschland vorgelegt und kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Stichtagsregelung, die in einem schwierigen Kompromiss im Deutschen Bundestag Anfang 2002 gefunden wurde, überfällig ist. Es ist an der Zeit, dass sich auch das nordrheinwestfälische Parlament intensiv mit diesen Schlussfolgerungen beschäftigt.

In diesen Kontext gehört, dass wir jetzt aus Nordrhein-Westfalen die Kommission bei ihrem Vorhaben aktiv unterstützen und dass die Landesregierung jetzt eine Bundesratsinitiative initiiert, um Stammzellforschern aus Nordrhein-Westfalen eine aktive Teilnahme an diesem Projekt zu ermöglichen. Auch deswegen möchte ich unsere Debatte nutzen, um deutlich zu machen, dass ich das vor kurzem in den USA von Ihnen, Herr Minister Pinkwart, geäußerte klare Bekenntnis zur Stammzellforschung begrüße. Ich begrüße das im Namen der SPD-Fraktion.

Das verbinde ich mit der klaren Erwartungshaltung, dass Sie, Herr Pinkwart, diese Haltung auch im Interesse der nordrhein-westfälischen Wissen

schaftlerinnen und Wissenschaftler durchsetzen. Die Frage ist nämlich: Findet diese Forschung und Entwicklung von Therapien in NRW statt oder eben anderswo? Wir sollten uns hier keine Illusionen machen. Wenn erfolgreiche Therapien entwickelt sind – unabhängig von den schwierigen Debatten heute –, dann wird der Wunsch, diese Therapien anzuwenden, überwältigend sein. Deswegen plädiere ich im Namen der SPD-Fraktion für einen fairen Ausgleich. Weder die Szenarien der Gegner noch die Heilserwartungen der Befürworter sind hier geeignete Wegmarken. Es geht um einen realistischen, aber eben um einen offenen Weg, um die sich abzeichnenden Möglichkeiten der Forschung auf diesem Gebiet für die Menschen zu nutzen.

Deswegen fordere ich Sie auf, Herr Minister Pinkwart: Reden Sie mit Ihrem Koalitionspartner auch über die Stichtagsregelung! Hier hat der EKD-Vorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, ja einen möglichen Weg gewiesen.

Machen Sie aber auch – das ist ein weiterer entscheidender Punkt – Ihren Einfluss geltend mit Blick auf die Verhinderungspolitik der CDUBundesforschungsministerin. Ich erwarte von Ihnen als NRW-Wissenschaftsminister nicht, dass Sie die Gesetze auf der Bundesebene ändern. Aber ich erwarte von Ihnen, Herr Pinkwart, dass Sie es nicht zulassen, dass eine Bundesforschungsministerin, auf welchem Weg auch immer, immer wieder versucht, die bestehende Gesetzeslage einseitig zu verschieben, auch zulasten Nordrhein-Westfalens. Das war bei der Diskussion um die Förderung der Stammzellforschung durch das 7. Europäische Forschungsrahmenprogramm genauso wie jetzt in diesem Fall. Versuchen Sie zu verhindern, dass sich Frau Schavan durchsetzt, und schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, dass in unserem Land erfolgreiche Forschung an dieser Datenbank stattfindet!

In diesem Zusammenhang, Herr Minister Pinkwart, sehe ich auch dringenden Diskussionsbedarf bei der Frage, wer über Forschungsvorhaben entscheidet. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass wir dies in die Hände von bewährten Wissenschaftsorganisationen geben sollten. Ich denke hier an den Wissenschaftsrat und insbesondere an die Deutsche Forschungsgemeinschaft.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir für die SPD eine wissenschaftsadäquatere Lösung. Wenn wir dies von Nordrhein-Westfalen aus anstoßen könnten, dann wäre das ein Gewinn für die Menschen in diesem Land. Ermöglichen Sie jetzt nordrheinwestfälischen Stammzellforschern die Teilnahme

an dem wichtigen Projekt der Europäischen Datenbank. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Eumann. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Kollege Henke.

Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss nicht alles das wiederholen, was Herr Eumann zutreffend aus der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 29. März 2007 über dieses europäische Register zitiert hat. Auch die Finanzierung ist klar.

Zurzeit arbeiten Projekte in der Europäischen Union mit 81 verschiedenen humanen embryonalen Stammzelllinien. Unter anderem soll ja durch das Register die unnötige Schaffung neuer embryonaler Stammzelllinien vermieden werden. Dabei handelt es sich bei diesem Register um eine öffentlich zugänglich Internetseite, die Daten über die Zelllinien, zum Beispiel die Charakterisierung der Zellen, enthält und über Entwicklungen wie beispielsweise klinische Versuche informieren soll. Dann werden sowohl Kontaktdaten als auch Details über die jeweilige Quelle der Stammzelllinien zur Verfügung stehen.

Es ist nicht so, dass Deutschland und damit auch Nordrhein-Westfalen daran gehindert wäre, sich zu beteiligen. Im Gegenteil: Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass sich neben Belgien, der Tschechischen Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Spanien, Schweden, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich auch Deutschland am Aufbau des Registers beteiligt. Es ist sogar so, dass das Register gemeinsam vom Zentrum für Regenerative Medizin in Barcelona und dem Berlin-Brandenburgischen Zentrum für Regenerative Therapien in Berlin betrieben werden wird. Auch Israel, die Schweiz, die Türkei, die USA und Australien wollen sich an dem Projekt beteiligen.

Von den Behauptungen im SPD-Antrag, dass die Bundesforschungsministerin im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft versucht hätte, dieses Projekt zu behindern, ist nichts bekannt. Hier geht die Phantasie mit der SPD-Fraktion durch. Schlimm ist nur, dass die SPD-Fraktion in ihrem Antrag behauptet, dass sich deutsche Forscher nicht an der Datenbank beteiligen dürften und deswegen sogar von Haftstrafen bedroht wären. Das ist natürlich kompletter Unfug, weil es

sich bei dem geplanten Register letztlich um eine öffentlich zugängliche Website handelt.

Der einzige Fall, in dem eine Strafbarkeit deutscher Forscher angenommen werden könnte, wäre dann gegeben, wenn sie in der Datenbank über eine unzulässigerweise durchgeführte Erzeugung neuer humaner embryonaler Stammzelllinien in Deutschland berichten würden. Ein solcher Bericht müsste und würde dann sicher als Beweis für einen Verstoß gegen das deutsche Stammzellgesetz und das Embryonenschutzgesetz gewertet werden.

Die Strafbarkeit hat aber nichts mit dem Instrument des Registers zu tun, sondern mit der Notwendigkeit, dass das in Deutschland gültige Recht, zu dem natürlich auch das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz gehören, von jedermann zu beachten ist – selbstverständlich auch von jedem Forscher, der unter den Bedingungen des deutschen Rechts arbeiten will.

Diese Rechtslage ist deutschen Forschern gut bekannt. Die deutschen Forscher wissen auch, dass sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, an dem Projekt der europäischen Datenbank mitzuwirken. Denn dieses Projekt sammelt Informationen, die in den vorhin genannten Staaten unter vielen unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen gewonnen werden. Das sorgt für eine hohe Transparenz, wie ich sie mir, nebenbei gesagt, übrigens auch für andere Bereiche der Forschung wie die Arzneimittelforschung wünschen würde. Wir begrüßen diese Transparenz.

Aber es gilt natürlich: Ich kann dort nur über die Projekte berichten, die ich im Einklang mit meinem jeweiligen nationalen Recht durchgeführt habe. Das gilt für alle beteiligten Staaten, nicht in spezifischer Weise für Nordrhein-Westfalen, sondern in allen deutschen Bundesländern in gleicher Weise, weil es sich um die Anwendung des deutschen Rechts handelt.

Nun sind Sie auch auf die unterschiedlichen ethischen Bewertungen eingegangen, von denen wir ja auch kein Geheimnis machen. Herr Minister Pinkwart wird Ihnen sicher gerne bestätigen, dass die differierenden ethischen Bewertungen und die unterschiedlichen Zielsetzungen, die die Koalitionspartner in ihren Parteien jeweils haben und die auch im Koalitionsvertrag festgehalten sind, kein Geheimnis und keine Offenbarung sind, die Sie jetzt über einen solchen Antrag zutage fördern könnten. Ihr Antrag ist nur das Gegenstück zu einem kürzlich diskutierten Antrag, den die Grünen aufgelegt haben. Diese beiden Anträge werden ein ähnliches Schicksal erleben.

Aber ich will doch sagen, dass das Problem der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen aus unserer Sicht darin liegt, dass neue Zelllinien nur durch die Tötung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, womit diesen Embryonen der Schutzanspruch aus dem Embryonenschutzgesetz genommen ist.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2002 bekräftigt – an der Entscheidung haben sehr viele SPD-Abgeordnete mitgewirkt –,

(Beifall von der CDU)

dass Embryonen nur zum Zweck der Fortpflanzung erzeugt werden dürfen und zukünftige Kinder zukünftiger Eltern sind.

(Beifall von der CDU)

An dieser Rechtslage, so der Deutsche Bundestag, sei festzuhalten. Im Bundestagsbeschluss hieß es deswegen wörtlich: „Eine Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken muss verboten bleiben.“

Dann hat man in einem schwierigen Prozess den Stichtag 30. Januar 2002 festgesetzt. An dessen Definition ist die SPD in ähnlicher Weise beteiligt gewesen wie die Unionsparteien. Insofern, finde ich, ist der Antrag, den Sie jetzt vorgestellt haben, lausig recherchiert, politisch spekulativ – um nicht zu sagen ein Spektakel, wenn man ihn ernst nehmen soll –, juristisch irreführend und in seinem Gehalt gänzlich überflüssig; denn er versucht, einen Spaltpilz in der Koalition zu orten. Das wird nicht gelingen. Deswegen: Wir überweisen ihn, aber wir halten ihn nicht für beschlussreif und beschlussfähig im Ausschuss. – Schönen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Henke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Groth das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Henke, ganz überflüssig ist der Antrag aus meiner Sicht nicht, wenn er den Spaltpilz sozusagen in die Koalition trägt. Ansonsten will ich zu dem Antrag nicht mehr sehr viel sagen. Da kann ich mich Ihnen im Wesentlichen anschließen. Ein Problem, das die Landesregierung zu lösen hätte, vermögen wir als Grüne hier beim besten Willen nicht zu erkennen.

Ich will daher die Gelegenheit und die Redezeit nutzen, noch einmal die Größenordnungen klarzumachen, über die wir hier reden.

Nach Aussagen der Befürworter und Befürworterinnen einer Lockerung des deutschen Stammzellengesetzes blockiert dieses Gesetz wenn nicht die Hälfte so doch einen großen Anteil der Forschungsmöglichkeiten im Bereich der Biomedizin. Doch ist das wirklich so?

Die Publikationen zu diesem Bereich umfassen weltweit 500 wissenschaftliche Arbeiten, 186 aus dem letzten Jahr. Die Gesamtzahl der Publikationen im biomedizinischen Bereich beträgt jedes Jahr nicht 1.000, 10.000, sondern mehr als 100.000. Das heißt: Die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen ist möglicherweise ein sehr spannendes Forschungsfeld; gemessen an der Gesamtheit biomedizinischer Forschung sind diese Arbeiten jedoch nur ein winziger Bruchteil. Das muss man wissen, wenn man über den Antrag spricht.

Demzufolge bedeuten die Regelungen unseres deutschen Gesetzes für einige wenige Forscherinnen und Forscher in NRW, dass sie nicht all das tun können, was sie eigentlich tun wollen. Das ist die Tatsache. Einen Rückschlag für die gesamte deutsche Forschungslandschaft, wie vielfach suggeriert wird, bedeutet dies angesichts der Zahlen aber sicherlich nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Lassen Sie mich für meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute noch einmal ganz deutlich feststellen: Diese Einschränkungen für einige wenige Forscherinnen und Forscher waren und sind in der Abwägung, die der Deutsche Bundestag damals getroffen hat, auch durchaus vertretbar. Wir stehen dahinter.

(Beifall von den GRÜNEN)

Denn dabei ging es eben nicht nur, wie der vorliegende Antrag suggerieren will, um die Frage, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt ein Embryoträger Menschenwürde hat. Es ging auch immer um unsere Würde als Menschen: um Ihre, liebe Kolleginnen und Kollegen, um meine, um unser aller Würde,

(Beifall von den GRÜNEN)

die sich auch daran misst, wie wir mit diesen Embryonen umgehen.

Da gibt es durchaus auch eine Parallele zu einem anderen Gesetz, das ebenfalls in die Forschungsfreiheit eingreift. Man tut ja immer so, als ob das

Stammzellengesetz der einzige Eingriff in die Forscherlandschaft wäre. Das ist ganz und gar nicht so. Es gibt nämlich zum Beispiel auch das Tierschutzgesetz. Das haben Sie vielleicht vergessen. Auch dieses Gesetz verbietet Forscherinnen und Forschern, Dinge zu tun, die sie möglicherweise gerne tun würden, weil sie sich davon wichtige Forschungsergebnisse erhoffen.

Aber auch da und hier hat die Gesellschaft gesagt: Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen nicht, dass alles gemacht wird, was man machen kann. Auch hier ist die Begründung für die Einschränkung des Verfassungsgutes Forschungsfreiheit die Würde des Menschen, und zwar unsere Würde, nicht die Würde des Tieres, sondern die Würde von uns Menschen: Wie gehen wir denn mit den Tieren um?

(Beifall von den GRÜNEN)