Protocol of the Session on March 29, 2007

Danke schön, Frau Asch. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laschet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung begrüßt es sehr, dass sich alle Fraktionen im Landtag auf eine gemeinsame Position zum Kinder- und Jugendmedienschutz verständigt haben. Ein solch parteiübergreifender Konsens ist bei Weitem nicht in allen Ländern erreicht – im Bund erst recht nicht.

Ich danke allen, die diesen Konsens herbeigeführt haben. Er zeigt: Die Belange von Kindern und Jugendlichen zu vertreten ist ein gemeinsames Anliegen aller im Landtag vertretenen Fraktionen. Er ist auch ein Anliegen der Landesregierung.

Wir haben auf dieser Basis zugleich die Chance, einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion zu leisten. Denn wir müssen uns immer vor Augen halten und deutlich machen: Medien sind nur ein Teil, wenn auch ein sehr wichtiger, in der Lebenswirklichkeit junger Menschen.

Nur ein Bruchteil der Medien hat problematische und gefährliche Inhalte. Es geht nicht allein um die Frage von Gewaltdarstellung und ihre Wirkung auf Jugendliche, sondern vor allem auch darum, jüngere Kinder vor Verängstigung und Überforderung durch Medien zu schützen.

Moderne Medien haben auch eine Reihe von sinnvollen und nützlichen Wirkungen. Sie sind aus unserem Alltag und erst recht aus dem Alltag von Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Deshalb sind reine Verbotsdebatten weltfremd.

Wir haben das gestern ja schon einmal diskutiert: Quer durch alle Themen, bei denen es irgendwie problematisch werden könnte, gibt es immer gleich die Verbotsforderung. Wenn ein paar Jugendliche Flatrate-Saufen betreiben, fordert gleich

einer: Man muss verbieten, dass Personen unter 18 überhaupt einen Tropfen Alkohol trinken. – Weil ein paar mit Medien nicht verantwortlich umgehen, fordern einige direkt ein Verbot.

(Achim Tüttenberg [SPD]: Sie fordern Erzie- hungscamps!)

Ich glaube, dass wir etwas mehr Realitätssinn brauchen und weniger Weltfremdheit.

Wie Sie wissen, gab es im letzten Monat eine intensive Debatte auf der Bundesebene über den richtigen Weg im Kinder- und Jugendmedienschutz. Die ersten Schlagzeilen hat natürlich immer der, der ein neues Verbot fordert. Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat mit dem Ziel, deutliche Verschärfungen im Strafrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Jugendschutzrecht durchzusetzen, eine hohe Publizität erfahren. Ich habe – Kollege Jarzombek hat schon darauf hingewiesen – gemeinsam mit Ministerin von der Leyen einen anderen Weg vorgeschlagen.

Das gemeinsame Sofortprogramm zur Verbesserung des Kinder- und Jugendmedienschutzes ist kein Programm der Hilflosigkeit, Frau Asch. Ich weiß nicht, ob Ihr Redebeitrag mehr war als ein Programm der Hilflosigkeit. Unser Programm macht sehr konkrete Vorschläge.

Ein Beispiel: Es ist schon ein Unterschied, ob an der Kasse ein Medium durchgeschleust werden kann, das für Jugendliche nicht geeignet ist, oder ob man das Alter abfragt und es ein Signal gibt, wenn es nicht abgefragt ist, sodass schon im Laden deutlich wird, ob Jugendliche ein solches Medium gekauft haben oder nicht.

Der Katalog umfasst eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen. Man kann am Pult des Landtags immer noch bessere Vorschläge machen. Aber ich glaube, dass wir mit dem Programm einen großen Schritt weitergekommen sind.

Auch dieses Programm sieht Verschärfungen vor: da, wo es um gewaltdominierte Spiele oder Filme geht. Aber es werden eben keine allgemeinen strafrechtlichen Verbote vorgeschlagen, sondern sehr konkrete, verschärfende und konsequente Indizierungen von Medien aufgenommen.

Vor allem setzt das Programm dort an, wo wirklich großer Handlungsbedarf besteht. Das ist zum einen die bessere Kommunikation der Alterskennzeichnung. Viele Eltern kennen diese gar nicht. Sie ist auf den Medien so klein dargestellt, dass sie sie gar nicht erkennen können, wenn sie nicht wissen, dass das eine Alterskennzeichnung ist. Es setzt an bei der besseren Aufklärung von Eltern, der Entwicklung von entsprechender Me

dienkompetenz und der besseren Kontrolle bei der Einhaltung der Regeln.

Ich bin davon überzeugt: Mit dem Sofortprogramm haben wir einen Weg gefunden, den Medienschutz für Kinder und Jugendliche nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in ganz Deutschland zu verbessern.

(Beifall von der FDP)

Das Zweite, was ich erwähnen möchte, ist das Programm Jugendschutz im Internet. Wir brauchen einen sicheren Surfraum für Kinder. Hier gibt es ebenfalls auf Initiative der Bundesregierung hin Bewegung. Die Gespräche mit der Internetwirtschaft zeigen die Bereitschaft, Schritte zu tun, damit Kinder von Belästigungen und Gefährdungen in einem Teil des Internets weitgehend geschützt surfen können.

Was die Selbstverpflichtung der Betreiber betrifft, insgesamt auf jugendbeeinträchtigende und jugendgefährdende Inhalte zu verzichten, besteht noch erheblicher Gesprächsbedarf. Wir müssen sehr genau differenzieren, was zum Schutze der Jugendlichen erforderlich ist und was 18-Jährigen zugemutet werden kann. Da darf der liberale Staat 18-Jährigen nicht quasi Geschmacksgrenzen vorgeben. Darüber kann man öffentlich diskutieren. Es gibt Grenzen, die man auch mit 18 Jahren nicht überschreiten sollte. Aber jedes Spiel, das 18-Jährige nutzen, der staatlichen Beurteilung zu unterstellen, entspricht nicht unserer Auffassung.

Es ist außerdem irreal, so zu tun, als wenn man Jugendlichen sagen könnte: Verzichtet ganz auf das Internet! Verzichtet ganz auf diese Spiele! Spielt lieber Klavier oder lest ein gutes Buch oder macht Sport! – Das ist nicht die Realität der Jugendlichen. Deshalb kommt es darauf an, ihnen Kompetenz im Umgang mit Medien zu vermitteln und nicht generell etwas zu verbieten.

Das alles ist im Antrag der Landtagsfraktionen enthalten. Ich meine, wenn wir uns diese Einmütigkeit auch in der Debatte erhalten, dann können wir wirklich erreichen, Jugendliche besser zu schützen, anstatt einfach Verbotsanträge wieder dann zu stellen, wenn es mal wieder populär ist. Ich wünsche mir, dass wir bei der Beratung in den nächsten Wochen und Monaten diesen Konsens erhalten können. Er liegt im Interesse unserer Jugendlichen.

(Beifall von CDU und FDP)

Herzlichen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, wir kommen damit zum Abschluss der Beratung.

Wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/1548 ab. Der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/4037, den Antrag für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer enthält sich der Stimme? – Wer ist dagegen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag aller vier Fraktionen in der Drucksache 14/3987. Die Antragstellerinnen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen deshalb über den Inhalt des vorgenannten Antrags ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu

15 Viertes Gesetz zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes (4. ÄndG- WBFG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2847

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen und Verkehr Drucksache 14/3963

zweite Lesung

Ich weise auf den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/4056 hin.

Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Sahnen von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie gerade ausgeführt, geht es darum, dass wir das Wohnungsbauförderungsgesetz in einer bestimmten Passage ändern, nämlich insoweit, als aus dem Überschuss durch Zinsgewinn der Wohnungsbauförderungsanstalt für die Jahre 2007 und 2008 jeweils 22 Millionen € für Zwecke des Grundstückfonds zur Verfügung gestellt werden sollen.

Meine Damen und Herren, wesentlicher Grund dafür ist, dass die Finanzierung bestimmter Entwicklungsmaßnahmen aus dem Verkauf von ent

sprechenden Grundstücken getätigt wird und sich jetzt bei der Finanzierung von bestimmten Projekten aus der Regierungszeit von Rot-Grün – das will ich ausdrücklich sagen – bei der Komplementärfinanzierung einige Probleme ergeben. Der Grundstücksfonds ist erschöpft und kann die Finanzierung von angelaufenen Projekten nicht mehr leisten. Vor diesem Hintergrund gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder es werden Steuermittel vom Finanzministerium zur Verfügung gestellt,

(Beifall von der SPD)

oder aber man zahlt die Mittel, die seitens der EU bereitgestellt worden sind, zurück und bricht die Maßnahmen ab; möglicherweise entstehen so seitens der EU aus Brüssel entsprechende Rückforderungen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Der von dieser Landesregierung im Mai 2005 übernommene finanzielle Schuldenberg ist diesem Hause bekannt und mehrfach vorgetragen worden. Von daher ist es für uns kein Thema: Wir können diese Mittel nicht aus dem Landesetat übernehmen, weil wir die klare Zielsetzung haben, Schulden abzubauen und keine weiteren Schulden aufkommen zu lassen. Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht wichtig, dass in dem Gesetzentwurf festgeschrieben wird, dass, damit die Mittel zurückgegeben und die Maßnahmen weitergeführt werden können, diese Komplementärfinanzierung – ich betone ausdrücklich – über den Zinsgewinn der WFA-Anstalt abgewickelt wird.

Die Beschwörung, dass durch diese Maßnahme das Wohnungsbauvermögen des Landes aufgezehrt und verplempert würde, ist sachlich falsch und eigentlich eine – ich sage mal so – demagogische Kampagne. Wohl aber ist richtig, dass durch die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln für den Grundstückfonds, also eines Fonds für ganz wichtige Infrastrukturmaßnahmen in diesem Land, das bisherige Wohnungsbauförderungsgesetz die entsprechenden Mittel nicht zur Verfügung stellen kann. Deshalb ist diese Gesetzesänderung notwendig.

Ausdrücklich wiederhole ich allerdings die Feststellung, dass es sich um Zinsgewinn aus der WFA-Tätigkeit handelt und dass es hier nicht um ein Abschmelzen des Wohnungsbauvermögens geht. Ich betone dies mit allem Nachdruck, weil so erstens auch in den beiden Jahren 2007 und 2008 die für die soziale Wohnraumförderung jeweils vorgesehenen Mittel, nämlich wiederum ca. 900 Millionen €, für die Darlehensgewährung weiterhin zur Verfügung stehen und zweitens weil

auch das Wohnungsbauvermögen in seiner Funktion als haftendes Kapital für die NRW.BANK nicht angegriffen wird.

In diesem Zusammenhang ist auch der Hinweis wichtig, dass die ansonsten gegebene Zweckbindung des Wohnungsbauvermögens nicht für andere wohnungsbaupolitische Aufgaben ausgeweitet wird.

Der Entschließungsantrag der Grünen ist in diesem Zusammenhang überflüssig. Er ist rein sachlich falsch, weil der Landtag eine Bewertung des WFA-Vermögens gar nicht einfordern kann. Bewertungen des Wohnungsbauvermögens wären eine Aufgabe der NRW.BANK in Verbindung mit der Bankenaufsicht.

Für die CDU bleibt es dabei, dass wir die soziale Wohnraumförderung als eine wichtige landespolitische Verantwortung betrachten.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist notwendig, um politische Fehlentscheidungen der vergangenen Jahre abschließend zu korrigieren. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sahnen. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Hilser das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Sahnen, jetzt sage ich Ihnen einmal, was Sie übernommen haben und was Sie damit gemacht haben! Sie beziehen sich ja immer auf lange Zeiträume, meistens auf 39 Jahre. Ich beziehe mich jetzt einmal darauf, was Sie sich in 22 Monaten geleistet haben.