Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schließe hiermit die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar erstens über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/4019. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 14/4076. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen.
Meine Damen und Herren, wir haben immer noch sieben Tagesordnungspunkte vor uns. Ich sage das denjenigen, die heute Abend noch etwas anderes vorhaben.
15 Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
Ich weise hin auf den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/4075.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeigesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes NordrheinWestfalen. Im Beratungsverfahren ist noch eine Änderung des Telemedienzuständigkeitsgesetzes hinzugekommen. Ich darf insoweit auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses – das ist gerade schon zitiert worden – vom 20. März 2007 mit der Drucksachennummer 14/3994 verweisen.
Da die Änderungen des Besoldungsgesetzes und des Telemedienzuständigkeitsgesetzes unproblematisch sind und dies auch in der Beratung waren, will ich mich hier auf die Änderung des Polizeigesetzes beschränken.
Die Änderung ist erforderlich, weil am 31. Dezember 2006 das Gemeinsame-Dateien-Gesetz in Kraft getreten ist. Um an diesem Verfahren, das
bekanntlich zur Abwehr terroristischer Gefahren zwingend erforderlich ist, teilnehmen zu können, ist die Änderung des Polizeigesetzes NRW geboten. Diese Anpassung geschieht mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf.
Wir, die CDU-Fraktion, halten diese Änderung für geboten, da eine wirksame Terrorbekämpfung einen schnellen Datenaustausch aller beteiligten Behörden erfordert. Wir wollen alles, was rechtlich möglich und zulässig ist, unternehmen, damit solche Anschläge in NRW verhindert werden können. Dazu bedarf es unter anderem dieser Gesetzesänderung. Wegen eventueller verfassungsrechtlicher Bedenken verweise ich auf die ausführliche Debatte im Ausschuss. Ich halte diese Diskussion im Übrigen für erschöpft und möchte sie daher hier nicht wiederholen, sondern auf die entsprechenden Protokolle verweisen.
Aus diesem Grunde erübrigt sich auch, auf den soeben erstellten Änderungsantrag von Rot-Grün einzugehen. Auch hier verweise ich auf die ausführlich geführte Debatte im Ausschuss.
Wir werden dem vorgelegten Gesetzentwurf daher zustimmen. Frau Düker, ich sehe, Sie freuen sich. Ich nehme an, dass auch Sie zustimmen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schmitz, wir hätten es schön gefunden, wenn Sie etwas mehr auf unseren Änderungsantrag eingegangen wären, aber offensichtlich haben Sie ihn nicht gelesen oder den Unterschied nicht gesehen.
Herr Innenminister, heute ist Ihre große Stunde – das ist doch prima –, denn die Opposition bietet Ihnen die Gelegenheit, ohne Gesichtsverlust aus Ihrer bisherigen Formulierung des § 33 Abs. 6 des Polizeigesetzes auszusteigen, indem Sie sich nämlich für unseren Änderungsantrag entscheiden. Da es schon relativ spät ist und wir alle, Herr Präsident, noch etwas vorhaben, möchte ich es kurz machen.
Die Sachverständigenanhörung zum Verfassungsschutzgesetz war eindeutig. Man hat Ihnen, Herr Innenminister, deutlich gemacht: Mit dieser Formulierung im Verfassungsschutzgesetz und in
§ 33 Abs. 6 des Polizeigesetzes haben Sie nicht den Gesetzesvorbehalt eingeführt, der erforderlich ist.
Wir als Oppositionsfraktion unterstützen natürlich die Umsetzung des Antiterrordateigesetzes, aber um den Datenaustausch ordnungsgemäß zu klären, insbesondere da Verfassungsschutz und Polizei aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen die Daten erheben, ist es erforderlich, eine Gesetzesformulierung aufzunehmen. Dies haben wir in unserem Änderungsantrag gemacht. Wir geben Ihnen die Gelegenheit, zu sagen, dass Sie sich nur auf das Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei beziehen. Damit ist die Gelegenheit geschaffen, sich nicht nur alleine auf Vorschriften zu beziehen.
Wir sind der Auffassung, dass das eine gute Gelegenheit ist, insbesondere wenn man sich anschaut, dass Ihr Kollege Baum dafür sorgen wird, dass Sie mit einer schallenden Ohrfeige Ihr Verfassungsschutzgesetz einkassiert bekommen. Vielleicht überlegen Sie sich das deshalb noch einmal und sorgen nicht für weitere Demotivation in Ihrem Ministerium, bei den Gewerkschaften und im Lande Nordrhein-Westfalen, sondern auch für eine nicht so große Demotivierung Ihres Kollegen Baum. Ändern Sie Ihre Auffassung und schließen Sie sich unserem Änderungsantrag an! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich dachte, zunächst würden Herr Dr. Orth oder Herr Engel als liberale Vertreter versuchen, sich aus einem der vielen Probleme herauszureden, die diese Regierung dadurch hat, dass sie nicht rechtsstaatlich saubere Gesetze auf den Tisch legt und auch nach Anhörung und guten Argumenten im Parlament nicht bereit ist, irgendetwas daran zu verändern.
Herr Kollege Stotko hat darauf hingewiesen: Wir versuchen es noch einmal durch eine Brücke, die wir Ihnen bauen. Wir haben einen Änderungsvorschlag vorgelegt, in dem wir versucht haben, auch den Bedenken der Datenschutzbeauftragten und Verfassungsrechtler Rechnung zu tragen, indem wir sagen: Wenn man eine Rechtsgrundlage schafft – für die wir sind, Herr Schmitz –, damit die Polizei und der Verfassungsschutz in NordrheinWestfalen auch Eingaben in die Antiterrordatei machen können, dann soll man es so hinreichend
bestimmt machen, das es auch dem Trennungsgebot Rechnung trägt. Dafür haben wir einen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Sie können sich noch entscheiden, diesem zuzustimmen, und damit auch unter Umständen den Vorwurf, verfassungsrechtlich problematische Gesetze auf den Weg zu bringen, ausräumen.
Es geht nicht darum, diese Antiterrordatei zu verhindern, sondern darum, rechtsstaatliche Leitplanken zu formulieren, mit denen allen Bedenken gegenüber dem Trennungsgebot – in der ersten Lesung habe ich dazu ausführlich Stellung genommen – Rechnung getragen werden kann. Das geht. Wir haben Ihnen einen Vorschlag gemacht.
Wenn wir schon eine gemeinsame Datei von Geheimdienst und Polizei erstellen, dann müssen wir das Trennungsgebot beachten und mindestens – das haben alle Sachverständigen schon beim Verfassungsschutzgesetz bereits gesagt – eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass gemeinsame Daten eingestellt werden. Das ist das Antiterrordateigesetz. Dies sollte dann aber auch so in das Polizeigesetz hineingeschrieben und nicht auf untergesetzliche Erlasse oder Verordnungen verwiesen werden.
Wir bitten Sie, noch einmal in sich zu gehen – insbesondere die Kollegen von der FDP –, ob wir nicht doch zu einem Gesetz kommen können, das den datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Bestimmungen entspricht. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Düker. – Die Innenpolitiker haben wirklich Vorbildcharakter. Herr Engel, jetzt blamieren Sie sich nicht!
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich könnte ja „nach Vorlage“ sagen, aber das ist ein bisschen zu kurz. Dennoch werde ich meine Redezeit überhaupt nicht in Anspruch nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir ändern heute den § 33, indem wir ihn um einen Abs. 6 ergänzen. Frau Düker, Herr Stotko und Herr Schmitz, das haben Sie alles richtig vorgetragen. Aber wir haben unterschiedliche Auffassungen – auch was Ihren Änderungsantrag angeht. Frau Düker, vor Gericht und auf hoher
Die Landesregierung hat uns gesagt, dass das alles verfassungskonform ist. Deswegen stimmen wir heute dem zu ergänzenden Abs. 6 so unverändert zu. Warum? Damit wir am 1. April – zumindest am Tag nach der Verkündung – damit arbeiten können und keine weiteren Verzögerungen eintreten. Warum wir das sachlich und fachlich wollen, möchte ich mit einem kurzen Zitat belegen. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Magazin des Bundes Deutscher Kriminalbeamter „der kriminalist“, Ausgabe April, Seite 154. Der Bundesvorsitzende Klaus Jansen teilt uns Innenpolitikern hier Folgendes mit:
„Reichen aktuell mehr als 200 Ermittlungsverfahren gegen islamistische Fundamentalisten, mehr als 100 identifizierte Gefährder, sechs verhinderte Anschläge und mehr tote und verletzte deutsche Bürger, als die RAF in ihrer gesamten Wirkungszeit verursachte, nicht aus, deutlich zu sagen, dass die Bedrohung durch Terror ein fürchterlicher, aber realer Bestandteil unserer Gegenwart geworden ist? Natürlich ist Deutschland vorbereiteter als noch vor sechs Jahren. Der Ernstfall wird erst zeigen, ob im GTAZ die notwendige Koordinierung von Informationen funktioniert und ob die Antiterrordatei, die ihre Arbeit zum 1. April aufnehmen wird, so leistungsfähig und praxisorientiert sein wird, wie der BDK und die Praktiker es immer gefordert haben.“
Ich schließe mich diesem Wort an; dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Ich empfehle den Koalitionsfraktionen, dieser Ergänzung des § 33 zuzustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für die Landesregierung feststellen: Wir schlagen Ihnen eine Gesetzesregelung vor. Anders übrigens, Herr Stotko, als viele auch SPD-geführte Länder, sind wir dafür, eine solche Regelung zu treffen, und deswegen haben wir Ihnen diese vorgelegt.
Dabei haben wir uns auch an der Vorschrift des § 9 des nordrhein-westfälischen Datenschutzgesetzes orientiert, die – auch das zur Erinnerung – unter Rot-Grün so verfasst und bestätigt worden