Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir vollenden mit diesem Gesetz etwas, was in einer Region dieses Landes seinen Anfang genommen hat. Ich möchte noch einmal sagen, dass es ausgesprochen positiv war, dass OWL eine Initiative gestartet hat, die ja auch unter der alten Landesregierung interessanterweise schon Zuspruch gefunden hat.
Umso erstaunlicher ist es, dass der damals im Dialog mit dem Land erarbeitete Katalog nun plötzlich von der jetzigen Opposition in Zweifel gezogen wird. Am Ende haben Sie sich im Wesentlichen ja nur noch auf das Thema Widerspruchs
verfahren eingeschossen – wahrscheinlich schon als gewisse Warmlaufphase für den zu erwartenden Gesetzentwurf zum Widerspruchsverfahren insgesamt. Deswegen möchte ich meine Ausführungen auch auf dieses Thema beschränken.
Jedem, der mit Verwaltung zu tun hat, ist völlig klar, dass Widerspruchsverfahren ein aufwendiges Instrument sind und am Ende wenige Erfolge zeitigen. Jeder weiß, dass die Abhilfequoten ausgesprochen gering sind, sodass man hier von einem rechtsstaatlichen Vorteil wahrhaft nicht sprechen kann.
Natürlich wird man im Vollzug schauen müssen, inwieweit sich das tatsächlich in höheren Klageeingängen niederschlägt. Auch dort gilt aber der alte Grundsatz: Man kann sich das ja einmal angucken.
Dort, wo der Widerspruch Dritter aus rechtsstaatlichen Gründen wichtig war, weil ein Bürger erstmalig mit einer Entscheidung konfrontiert war, haben wir das ausdrücklich beibehalten. Die mehr oder weniger nutzlosen Doppelbearbeitungen der vergangenen Zeit sollen ein Ende haben.
Ich spreche mich sehr dafür aus, dass dieses Gesetz bald Wirklichkeit wird, sodass die entsprechenden Erleichterungen, die in OWL ja schon lange gang und gäbe sind, jetzt auch dem ganzen Land zugute kommen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Innenminister. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich mit Ihrer Zustimmung die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/3863, den Gesetzentwurf Drucksache 14/2242 in der Fassung der Beschlüsse des kommunalpolitischen Ausschusses anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Trotz erheblicher Lücken im Landtag war die Mehrheit der Koalitionsfraktionen eindeutig. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Eumann von der SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir wäre es lieb, wenn Sie Zeitung läsen und nicht sprächen; dann wäre es einfacher, hier vorne zu reden.
Die Medienlandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Dieser Umbruch erfasst auch die Tageszeitungen. Davon sind insbesondere die lokalen und regionalen Abonnementzeitungen betroffen.
Die deutsche Tageszeitungslandschaft ist in ihrer bestehenden verlegerischen sowie regionalen und lokalen Vielfalt einzigartig in Europa und in der Welt. Das gilt ganz besonders für die Zeitungslandschaft in Nordrhein-Westfalen.
Für die SPD-Landtagsfraktion ist diese Landschaft ein Stützpfeiler für plurale Willensbildung, für gesellschaftlichen Zusammenhalt und für das Funktionieren gerade auch eines föderal verfassten Staates. Für uns sind Zeitungsverlage nicht nur Wirtschaftsunternehmen; mit ihrem Beitrag zur Informations- und Meinungsvielfalt sind sie auch eine wichtige demokratische Säule in unserer Gesellschaft und für unsere Gesellschaft.
Selbstbewusst sage ich: Es gibt keine andere Fraktion, die sich so intensiv mit den Entwicklungen und Veränderungen im Zeitungsmarkt beschäftigt, wie dies die SPD-Landtagsfraktion seit nunmehr vier Jahren tut. Diese Große Anfrage knüpft nämlich an die Große Anfrage 19 vom 2. Juli 2003. Im Jahr 2006 erfolgte dann die Fortschreibung.
Es gibt in keinem anderen Land in der Republik etwas Vergleichbares. Deswegen danke ich all denjenigen in der Landesregierung, die mit der Antwort auf unsere Große Anfrage einen, wie ich finde, wichtigen Beitrag zum Informationsgewinn geleistet haben. Die Große Anfrage und die Ant
wort der Landesregierung sind, insgesamt gesehen, für die Diskussion über die Zukunft von Zeitungen wichtig.
Noch einmal: In keinem anderen deutschen Bundesland gibt es etwas Vergleichbares. Deswegen stelle ich für die SPD-Fraktion an den Anfang dieser Debatte die zentrale politische Forderung: Wir brauchen für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland und deutschlandweit eine kontinuierliche Medienstatistik, die uns Auskunft über die Entwicklungen gibt.
Seit der Einstellung der Pressestatistik ist die Datenlage mehr als unbefriedigend. Das große Interesse, auf das die Großen Anfragen und die Antworten stoßen, zeigt aber, dass wir neue Akzente setzen müssen.
Hier ist die Landesregierung gefordert. Sie ist aufgefordert, entsprechende Initiativen auf den Weg zu bringen. Nach der Föderalismusreform Teil I hat der Bund die Kompetenz verloren, ein Presserechtsrahmengesetz zu erlassen. Die entsprechende Zuständigkeit ist dem Land zugewachsen. Daher hat die Landesregierung – auch in Kooperation mit den anderen Ländern – an dieser Stelle eine Handhabe, Frau Ministerin Thoben.
Die Landesregierung hält auf die Frage, wie sich die Zeitungsvielfalt in Nordrhein-Westfalen seit 2003 verändert habe, fest – ich zitiere –:
„Die Veränderungen im Zeitungsmarkt seit Ende 2003 waren in Bezug auf die Vielfalt des Angebotes überwiegend negativ.“
Hinter dieser Formulierung verbergen sich die Einstellung der „Buerschen Zeitung“ und die Aufgabe von 16 Ausgaben von lokalen oder regionalen Abonnementzeitungen in NRW.
Dabei gibt es in den Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens sehr unterschiedliche Verhältnisse und Entwicklungen. Während die Zeitungsdichte beispielsweise im Regierungsbezirk Köln etwas bessere Werte aufweist als im Landesdurchschnitt und die Zahlen im Regierungsbezirk Düsseldorf in den vergangenen Jahren relativ stabil geblieben sind, hat sich insbesondere im Regierungsbezirk Münster vieles zum Negativen verändert. Im Regierungsbezirk Münster ist die Zeitungsdichte in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, und die Monopolgebiete sind stark gewachsen, so die Antwort der Landesregierung.
Aus aktuellem Anlass erkläre ich hier für die SPDLandtagsfraktion: Die Art und Weise, in der sich der Verleger der „Münsterschen Zeitung“, Lambert Lensing-Wolff, einer kompletten Lokalredaktion entledigt, ist zynisch.
Die Art und Weise, wie Journalistinnen und Journalisten öffentlich diffamiert werden, ist bundesweit ohne Beispiel.
Die SPD-Fraktion steht an der Seite des Protestes, steht an der Seite der Redakteurinnen und Redakteure, der Mitarbeiter sowie an der Seite der Gewerkschaften, der Deutschen Journalistenunion, des Deutschen Journalisten-Verbandes, die diesen Protest organisieren. Das ist wirklich ein einmaliger Vorgang, der allerdings einmalig bleiben muss, wenn den Tageszeitungen, den Regionalzeitungen kein weiterer Schaden entstehen soll.
Meine Damen und Herren, bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung ist besonders bedrückend die Einstellung der „Buerschen Zeitung“ und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vielfalt in einer ganzen Region.
Die Situation in Nordrhein-Westfalen – das dokumentiert die Antwort der Landesregierung anschaulich – ist ambivalent. Während sich auf der einen Seite nach den neuesten Angaben des Zeitungsforschers Walter Schütz, dem ich übrigens sehr herzlich danke – der macht das ehrenamtlich; das ist eine großartige Leistung von einem ehemaligen Mitarbeiter der Bundesregierung –, der Trend zur Monopolisierung des Zeitungsmarktes in den letzten Jahren verlangsamt hat, zeigt sich, dass Nordrhein-Westfalen mit einem Anteil der Bevölkerung in Monopolgebieten von 10,1 % sehr gut abschneidet. Lediglich in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg finden die Zeitungsleser ein breiteres Angebot vor.
Allerdings – das ist die andere Seite – hat der NRW-Zeitungsmarkt gleichzeitig die höchsten Verluste gehabt. Wird die Zeitungsdichte auf der Ebene der Gemeinden erfasst, ist der Grad der Monopolisierung auch in Nordrhein-Westfalen größer. Und mit Blick auf die Auflage lässt sich feststellen, dass die Auflagenverluste der lokalen bzw. regionalen Abonnementzeitungen in Nordrhein-Westfalen seit 2003 durchweg höher waren als die Vergleichszahlen auf Bundesebene. Das ist umso erschreckender, als der dramatische Rückgang im Bundestrend vor allem durch die dramatische Entwicklung in den neuen Ländern verursacht war. Aber hier ist seit jüngerer Zeit Nordrhein-Westfalen tatsächlich der Negativfaktor.
Jahren knapp eine Viertelmillion Exemplare bei der Verkaufsauflage eingebüßt. Kurzum: Auflagen und Reichweiten sinken kontinuierlich. Die Anzeigenerlöse sind im Grundsatz rückläufig, auch wenn es nach einer Phase der Stagnation auf niedrigem Niveau einen leichten Trend nach oben gibt.
Die Digitalisierung der Medienlandschaft bringt eine Vielzahl von neuen Übertragungswegen von Anbietern publizistischer Inhalte hervor, gegen deren Konkurrenz sich Zeitungsverlage nur mit sehr kapitalintensiven Strategien behaupten können. Auch die Eigentümerstruktur unterliegt starken Veränderungen, die nicht nur, aber überwiegend mit neuen wirtschaftlichen und technologischen Rahmendaten zu tun haben. Zeitungsverlage stehen vor großen Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion in ihrer Großen Anfrage einen besonderen Akzent darauf gelegt, welche neuen Tätigkeiten und neuen wirtschaftlichen Felder Zeitungsverlage aus NRW erschließen können. Hier sind die Erkenntnisse mit Blick auf das Engagement in den deregulierten Postmärkten bemerkenswert. Die SPDFraktion ist davon überzeugt, dass diese neuen Tätigkeiten zum Erhalt der wirtschaftlichen Eigenständigkeiten von Verlagsunternehmen einen wichtigen Beitrag leisten können.
Einen weiteren Schwerpunkt – und das in einem ganz anderen Akzent als noch in unserer Anfrage aus dem Jahr 2003 – hat die SPD-Fraktion diesmal auf europäische Vergleiche gelegt. Wie gehen andere Staaten mit der Aufgabe der Sicherung der Zeitungsvielfalt um? Auch wenn ich im Prinzip zu demselben Ergebnis komme wie die Landesregierung, dass die Situation und die Tradition in den europäischen Ländern unterschiedlich sind und deswegen Vergleiche und möglicherweise Bezüge nur schwer herzustellen sind, liefert doch diese Übersicht wichtige Hinweise darauf, welche Akzente, welche Weichen man in der Diskussion in Zukunft stellen kann. Also auch hier eine wichtige Aufgabe, die diese Große Anfrage für die Diskussion insgesamt leistet.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ausdrücklich möchte ich mich bei allen Zeitungsverlagen bedanken, die sich an Projekten wie „Zeitung in der Schule“, „Zeitung in der Grundschule“, „Zeitung 4you“ und anderen vergleichbaren Projekten engagieren. Ich bin sicher, das ist eine wichtige Investition in die Zukunft, die die Besonderheit der regionalen und lokalen Zeitungen dokumentiert. Dieses Engagement können nur sie leisten, und es ist gut, dass sie hier aktiv sind.
Pressevielfalt muss heute als möglichst große Angebotsvielfalt von journalistischen Qualitätsprodukten auf allen Plattformen verstanden werden. Wir haben, anders als in anderen Ländern, nordrhein-westfälischen Zeitungsverlagen mit ihren Beteiligungen an Radio und Fernsehen – publizistisch und ökonomisch mit Blick auf das Radio, sehr erfolgreich; beim Fernsehen gibt es wieder neue Entwicklungen, die auch ökonomischen Erfolg versprechen –, neue Entwicklungen ermöglicht, Entwicklungen, die Zeitungsverlagen in anderen Teilen Deutschlands verwehrt sind.
Die Zeitungsverlage sind als wichtige Qualitätsanbieter ein tragender Pfeiler der Meinungs- und Informationsvielfalt. Diese Rolle können und müssen sie in Zukunft sowohl auf den alten Märkten der Printprodukte als auch in der neuen digitalen Welt spielen. Aber – das ist meine Überzeugung – sie können diese Rolle nur dann wahrnehmen, wenn sie ihre wirtschaftliche Basis verbreitern und sich zu leistungsfähigen Unternehmen entwickeln. Das ist die Grundlage für eine möglichst große Vielfalt von selbstständigen Redaktionen, die mit einer möglichst großen Vielzahl von publizistischen Produkten auf allen Plattformen zur Medienvielfalt beitragen.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte die Große Koalition in Berlin einen erneuten Anlauf unternehmen, um über die Rahmenbedingungen von Zeitungen nachzudenken. Gefordert ist dabei auch der BDZV, einen eigenen Vorschlag zu machen, wie er die auch in seinem Verband sehr unterschiedlich organisierten Interessen bündelt und damit der Politik einen Hinweis gibt, welche Rahmenbedingungen aus Sicht des BDZV diejenigen sind, die für eine möglichst große Vielfalt auf dem Zeitungsmarkt in Deutschland und in NordrheinWestfalen notwendig sein werden.
Die SPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen hat ein großes Interesse daran, dass die Rahmenbedingungen für lokale und regionale Zeitungsverlage stimmen, damit diese auch in Zukunft ein tragender, ein unverzichtbarer Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft sein können. Die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. – Herzlichen Dank.