Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Schulze, an einem Punkt gebe ich Ihnen Recht: Wir brauchen ein Verbraucherschutzgesetz auf Bundesebene.
Zum Zweiten nehme ich erstaunt zur Kenntnis, dass bei dem Einbringen eines für Sie, für die Grünen, so wichtigen Antrages jetzt nur drei Kollegen anwesend sind. Am Anfang waren bei uns wesentlich mehr da, aber nachdem Kollege Remmel den Antrag eingebracht hatte, sind sie alle herausgegangen; denn es lohnte sich nicht so sehr.
Meine Damen und Herren, erstaunlich ist doch, dass die Kollegen von der Grünen-Fraktion jetzt das fordern, was sie selbst in zehn Jahren Regierungsarbeit nicht zustande gebracht haben. Das ist doch erstaunlich.
Ich bin ja bei dem Kollegen Remmel, wenn er sagt, dass die Grundlage eines wirkungsvollen Verbraucherschutzes die Verbraucherinformation, das Schaffen von Transparenz und Verbraucherbildung ist.
Der Bürger soll in die Lage versetzt werden, selbst zu entscheiden, was er kauft oder nicht kauft. Das ist völlig klar. Da lassen wir uns nicht überholen. Nach unserer Meinung ist nur der informierte Bürger ein mündiger Bürger. Deswegen sagen wir auch Ja zu einem Gesetzentwurf und
Übrigens, Frau Schulze, ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie den Gesetzentwurf schon kennen; ich kenne ihn noch nicht.
Entschuldigung, Herr Ellerbrock! Gestatten Sie eine Zwischenfrage Ihres geschätzten Kollegen Remmel?
Herr Kollege Ellerbrock, könnten Sie vielleicht, weil es auch der Wahrheitsfindung dient, dem Hohen Hause erläutern, dass es schon seit mindestens drei bis vier Jahren vorliegende Gesetzentwürfe meiner Fraktion bzw. der von Regierungen mit unserer Beteiligung gibt, die aber dann entweder am Bundesrat oder im Bundestag gescheitert sind? Nur, damit die Wahrheitsfindung klar ist, wer wann was in Sachen Verbraucherinformation getan hat.
Richtig! Nichttragende und nicht vernünftige Gesetze sind abgelehnt worden. So wird das mit Ihrem Gesetzentwurf vielleicht auch gehen.
Meine Damen und Herren, natürlich ist Grundlage für einen Verbraucherschutz die Verbraucherinformation. Wir müssen mit einem Verbraucherschutzgesetz die Rahmenbedingungen schaffen, um leistungsfähige Unternehmen, die vernünftig arbeiten, zu belohnen, und es denjenigen, die schlecht wirtschaften, letztendlich auch deutlich zu machen.
Da kann Verbraucherinformation durchaus ein Wettbewerbselement sein. Ich werde immer ganz froh, wenn ich den Begriff „Wettbewerb“ höre; denn das hat etwas mit Leistungsbereitschaft zu tun, das hat etwas mit rationalen Argumenten zu tun. Und die Verbrauchernachfrage kann mit einer vernünftigen Verbraucherinformation durchaus auf heimische oder auf örtliche Produkte gerichtet
In der letzten Legislaturperiode hat auch die FDP aus der Opposition heraus das nordrheinwestfälische Informationsfreiheitsgesetz mit gestaltet. Wir sind alle doch ganz froh, dass wir das haben.
In der Koalitionsvereinbarung der neuen Landesregierung aus CDU und FDP steht eindeutig, dass wir ein Verbraucherschutzgesetz haben wollen und dass das für uns ein wichtiges Thema ist. Es ist auch sehr konkret dargestellt.
Mit Erlaubnis meines Präsidenten möchte ich daraus gerne zitieren, damit deutlich wird, auf welcher Welle Sie da schwimmen, Herr Kollege Remmel.
„Der informierte und mündige Bürger ist Ziel und Leitbild unserer Verbraucherschutzpolitik. Wir werden deshalb Verbraucherinformationsrechte verbessern. Das fördert Vertrauen in Anbieter und Produkte am Markt. Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass Verbraucher trotz zunehmender Globalisierung größtmögliche Sicherheit und größtmöglichen Schutz genießen. Wir wollen den Verbraucher wirksamer als bisher schützen.“
Warten wir ab, was der Regierungsentwurf bringt! Ich glaube, nach den ersten Diskussionen, die wir darüber im Arbeitskreis hatten, gehe ich eigentlich mit sehr positiven Gefühlen da heran.
da gebe ich Ihnen beiden völlig Recht; Sie sagen, wir müssen es auch auf die europäische Ebene heben –,
„sondern auch eine europäische Aufgabe. Wir werden uns für einen weitgehend einheitlichen Verbraucherschutz auf europäischer Ebene einsetzen.“
Dies natürlich deshalb, weil wir in einem vereinigten Europa gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen wollen.
„Unser Ziel ist größtmögliche Subsidiarität bei einem hohen Maß einheitlicher Standards. So werden gleiche Wettbewerbsbedingungen im Einklang mit unseren europäischen Nachbarn geschaffen.“
Da, wo es wirklich sinnvoll ist, wollen wir auch eine wirklich sinnvolle Verbraucherinformation nach vorne bringen; denn das Bedürfnis nach objektiver und verlässlicher Information der Verbraucherinnen und Verbraucher in den vergangenen Jahren ist ja gestiegen, auch aufgrund von Lebensmittelskandalen, die die staatliche Lebensmittelkontrolle aufgedeckt hat und bei denen Handlungen geboten sind. Das ist völlig unstrittig. Deswegen soll dieses ja auch in das Gesetz einfließen.
Und der Kollege Kaiser hat darauf – was sagten Sie? – im März letzten Jahres hingewiesen: Die große Verunsicherung, die bei den Verbrauchern, Herr Kaiser, eingetreten ist, wollen wir ja vernünftig aufgreifen. Wir wollen verhindern, dass das wieder eintritt. Darin stimme ich Ihnen ganz klar zu. Denn diese Verunsicherung trägt ja dazu bei, dass einzelne schwarze Schafe, die auch benannt werden müssen – im Gegensatz zu Grün und Rot sage ich: „rechtssicher“ benannt werden müssen –, da sie eine ganze Branche schädigen. Dagegen wollen wir uns ja wehren. Darin stimme ich Ihnen, Herr Kollege Kaiser, vollkommen zu.
Das Verbraucherschutz- und Informationsgesetz wirkt ja in zwei Richtungen: einerseits hinsichtlich mehr staatlicher Verantwortung für den Verbraucherschutz – das ist eine vertrauensbildende Maßnahme –, andererseits hinsichtlich der Qualität und der Absicherung für die Qualität der angebotenen Produkte.
Bei aller notwendigen Verbraucherinformation muss jedoch auch eines gewährleistet sein – da haben wir ja in Nordrhein-Westfalen leider betrübliche Erfahrungen gemacht –, dass nämlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden können. Das ist auch unstrittig, für mich jedenfalls.
Ich erinnere mich noch an einen Fall – das war im nördlichen Münsterland –, wo eine angebliche Verbraucherinformation, die sich dann hinterher als trügerisch erwiesen hat, zur Abwanderung eines Betriebes nach Niedersachsen geführt hat. Da war Angstmache im Raum. Panikmache war im Raum. Da ist wieder einmal mit der Angst der Menschen Politik gemacht worden zulasten der Arbeitsplätze der Leute vor Ort. Hinterher hat sich dann herausgestellt, es war eine Luftblase. Herr Minister, im Gesetz muss sichergestellt sein, dass wir das hier in Nordrhein-Westfalen nicht haben. Das müssen wir noch einmal ganz deutlich machen.
tionsgesetz gehört, müssen natürlich den Begriff „Transparenz“ aufgreifen und die Effizienz des staatlichen Handelns fördern. Auch das ist selbstverständlich.
Das Verbraucherinformationsgesetz muss natürlich auch – auch damit müssen wir uns leider hier in Nordrhein-Westfalen befassen – hinsichtlich Korruption deutliche Signale setzen. Hier muss man einfach vertrauensbildende Maßnahmen einbauen. Das soll ja wohl auch so sein.
Das Schicksal des Verbraucherinformationsgesetzes auf Bundesebene – darauf wies ja eben auch einer der Vorredner hin – ist ja hinreichend bekannt. Deswegen war es ja notwendig, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen gehandelt haben.
Der Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes ist doch gestern durch das Kabinett gegangen. Stimmt das?
Er ist Dienstag durch das Kabinett gegangen. Ich finde es gut, dass er also in der nächsten Plenarsitzung hier behandelt werden kann und wir dann vertieft darüber diskutieren können. Das ist eine richtige Sache.
Wenn ich richtig informiert bin und richtig recherchiert habe, müsste doch eigentlich der Kollege Remmel in seinem Beitrag hier eben gesagt haben: Herr Minister Uhlenberg, ich danke Ihnen und beglückwünsche Sie dazu, dass NordrheinWestfalen unter Ihrer Führung das erste Bundesland ist, das ein Verbraucherinformationsgesetz eingeführt hat.