Protocol of the Session on January 24, 2007

Unterschiedliche Einschätzungen gibt es allerdings darüber, welche Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels vorrangig sind. Wir sind der Auffassung, dass wir uns auf solche Maßnahmen konzentrieren sollten, die praktische Fortschritte bei der Intensivierung des europäischen Energiehandels versprechen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Gas wird seit Herbst 2006 ein hochkomplexes Netzzugangsmodell erprobt. Die praktische Bewährung dieses mit allen Marktbeteiligten erarbeiteten Modells sollten wir abwarten.

Beim Strom stehen nach unserer Auffassung nicht Einzelheiten des grundsätzlich funktionierenden Netzzugangsmodells im Vordergrund. Auf europäischer Ebene sind die internationalen Netzkuppelstellen Schwachstellen, die den Stromhandel zwischen den Mitgliedstaaten hemmen. Wir sollten uns daher über konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung des Baus grenzüberschreitender

Leitungen verständigen. Die Landesregierung ist hierzu auch mit Blick auf die Planungs- und Genehmigungsverfahren bereit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der wesentliche Preisschub auf dem Strommarkt kommt derzeit von der Erzeugungs- und Großhandelsstufe. Daher muss vor allem über Instrumente nachgedacht werden, die unmittelbar auf der Erzeugungsstufe ansetzen.

Die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums, die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung zu verschärfen, weisen daher in die richtige Richtung.

Nach Auffassung der Landesregierung müssen diese Überlegungen durch Instrumente zum Schutz der Haushaltskunden flankiert werden. Dem dient die von uns eingebrachte Bundesratsinitiative mit dem Ziel einer Fortgeltung der Strompreisaufsicht über den 1. Juli 2007 hinaus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einer solchen Konzentration auf praktisch wirksame Maßnahmen tragen wir nach meiner Überzeugung nachhaltiger als durch die Diskussion von Einzelfragen des Netzzugangs zur Intensivierung des Wettbewerbs bei Strom und Gas bei. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Linssen. – Meine Damen und Herren, ich sehe, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Deshalb kommen wir zum Schluss der Beratungen.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/3485, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/2491 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Die Grünen. Wer enthält sich? – Die FDP. Dann ist diese Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit so angenommen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zum Tagesordnungspunkt

4 Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes sowie sonstiger Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/3144

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Uhlenberg von der Landesregierung das Wort. – Herr Uhlenberg?

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Unterbre- chung! Er ist noch nicht da! Er kommt aber sicher gleich!)

Kann bitte einmal jemand schauen, damit wir Herrn Uhlenberg finden? – Meine Damen und Herren, wir hören hier vorne gerade, dass er unterwegs ist. Bitte üben Sie sich einen Augenblick in Geduld.

(Minister Eckhard Uhlenberg betritt den Ple- narsaal. – Allgemeiner Beifall)

Sie haben das Wort, Herr Minister. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich mich etwas verspätet habe, aber ich war gerade bei der BUND-Jugend. Das waren Jugendliche aus ganz Nordrhein-Westfalen, die in den Landtag gekommen sind, um mit dem Umweltminister über Müll und über Regenwald zu sprechen und über die Waldschäden der letzten Tage zu diskutieren. Diese Diskussion war so intensiv, dass mir die Zeit etwas davon gelaufen ist. Ich bitte dafür um Verständnis.

(Beifall von CDU und FDP)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Naturschutz kann nur dann Erfolg haben, wenn die Menschen für diese wichtige Aufgabe auch gewonnen werden.

Mit dem neuen Landschaftsgesetz verschaffen wir dem Naturschutz in Nordrhein-Westfalen eine neue Akzeptanz. Wir erhalten die hohen Standards im Umwelt- und Naturschutz und stärken durch den Abbau unnötiger Bürokratie den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.

Die massive Kritik der Vertreter von Naturschutzverbänden an dem Gesetzentwurf in den letzten Tagen hat mich erstaunt, zumal die Anhörung der Verbände ein völlig anderes Bild ergeben hat. Bei der großen Mehrheit der Verbände trifft dieser Gesetzentwurf auf eine sehr große Zustimmung. Ich spreche hier natürlich nicht nur von der Land- und Forstwirtschaft. Ich bin auch immer wieder überrascht, wie künstlich hier ein Gegensatz hergestellt wird zwischen den Interessen der Naturschutzverbände und dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns diesen Entwurf des Landschaftsgesetzes ansehen, so kann man wirklich sagen: Von Kahlschlag kann keine Rede sein. Das Gegenteil ist richtig.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung orientiert sich streng an den naturschutzfachlichen Erfordernissen, den Anforderungen der Praxis und den Vorgaben von EU- und Bundesrecht. Konkret bedeutet dies: Das Recht der Naturschutzverbände zur Vereinsklage bleibt erhalten,

(Svenja Schulze [SPD]: Aber eingeschränkt!)

wird jedoch wie in vielen anderen Bundesländern auch auf Bundesrecht zurückgeführt.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

Das ist notwendig und vernünftig, weil die überzogenen Klagerechte ein Nachteil für den Standort Nordrhein-Westfalen waren, der ja im Wettbewerb mit anderen Bundesländern steht. Wir straffen die Verfahren und bauen Investitionsblockaden ab.

Ich sage aber auch: Dort, wo sich die Mitwirkung der Naturschutzverbände auch im Interesse der Naturschutzverbände bewährt hat, bleibt sie auch über den 1:1-Grundsatz hinaus erhalten. Dies gilt für den großen Bereich der wasserrechtlichen Plangenehmigungen. Hier haben sich der Sachverstand und die Ortskenntnis der Naturschutzverbände als sehr nützlich erwiesen.

Die Liste der gesetzlich geschützten Biotope wird an die Typenliste des Bundesnaturschutzgesetzes angepasst. Aber auch hier gehen wir in zwei fachlich begründeten Fällen über das Bundesrecht hinaus. Aufgrund ihres hohen Naturschutzwertes bleiben die für Nordrhein-Westfalen typischen artenreichen Magerwiesen und Magerweiden weiter unter besonderem gesetzlichen Biotopschutz.

Bei den Eingriffen in die Natur haben wir eine ganze Reihe moderner und innovativer Elemente eingebaut, die man unter der Überschrift „Qualität statt Quantität“ zusammenfassen kann.

Zunächst richten wir die Definition des Begriffes „Eingriff“ an der Wirklichkeit aus. Das Verlegen von Leitungen im Außenbereich im Baukörper von Straßen und befestigten Wegen ist eben kein Eingriff, soweit dabei angrenzende Bäume nicht beschädigt werden. Das ist sachgerecht und bestätigt die bisherigen Standards.

Auch Unterhaltungsmaßnahmen, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht, beeinträchtigen regelmäßig weder den Naturhaushalt noch das

Landschaftsbild. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung, zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen oder zur Grünpflege.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat das ehrgeizige Ziel, den viel zu hohen Flächenverbrauch einzuschränken. Das war gerade auch zum Beispiel ein wichtiges Thema bei meinem Gespräch mit der BUND-Jugend. Zum Nachteil der Natur werden in Nordrhein-Westfalen immer noch viel zu viele Flächen versiegelt. Unsere Natur und die kulturhistorisch gewachsene freie Landschaft sind trotz aller Lippenbekenntnisse, insbesondere auch der alten Landesregierung, auf dem Rückzug. In dem Bereich, meine Damen und Herren, ist in den letzten zehn Jahren so gut wie nichts geschehen. Diesem Trend wollen wir entgegenwirken, indem wir die Wiedernutzung von Industriebrachen erleichtern und hier auf eine Pflicht zur Kompensation verzichten.

Zugleich wollen wir Kompensationsmaßnahmen auf das tatsächlich notwendige Maß beschränken. Wir können nicht immer mehr landwirtschaftliche Flächen der Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen entziehen. Hier haben sich auch die Rahmenbedingungen insbesondere in den letzten Jahren völlig verändert. Dem wollen wir Rechnung tragen. Während wir noch vor wenigen Jahren von Überproduktion gesprochen haben, sprechen wir heute davon, dass die Flächen knapp geworden sind, weil sie eben auch für die Erzeugung von Nahrungsmitteln oder für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen gebraucht werden.

Deshalb haben wir uns entschlossen, die Gesamtkompensation an die Größe der beanspruchten Fläche anzupassen. Dies erreichen wir durch die Auswahl und die Kombination geeigneter Kompensationsflächen und -maßnahmen.

Mit der Experimentierklausel für den Landschaftsplan schaffen wir ein ganz neues Instrument zur Steuerung und zur Planung von Ausgleichsmaßnahmen. Mit dem darauf aufbauenden Ökokonto können sozusagen auf Vorrat Kompensationsflächen angerechnet werden, die erst später, wenn Eingriffe erfolgen sollen, dafür verwendet werden, ein Ökokonto einzurichten. Das soll jedermann möglich sein.

Mit dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“ erhöhen wir die Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen für den Naturschutz. Der Verursacher kann für den über den Grundsatz 1:1 hinausgehenden Ausgleich Ersatzgeld leisten, das für

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zweckgebunden zu verwenden ist.

Auch die Entwicklungspflege gilt als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft, wenn sie den Biotop- und Artenschutz verbessert. Dauerhafte Maßnahmen auf wechselnden Flächen können in Zukunft als Kompensationsmaßnahmen anerkannt werden wie zum Beispiel Blühstreifen, die für den Biotop- und Artenschutz von hohem Wert sind. Mit diesen rotierenden Ausgleichsmaßnahmen vermeiden wir, dass diese Flächen dauerhaft landwirtschaftlich ungenutzt bleiben.

Die Beiräte bei den höheren Landschaftsbehörden und der Beirat bei der obersten Landschaftsbehörde, beim Umweltministerium, werden abgeschafft. Die eigentliche Naturschutzarbeit wird vor Ort geleistet

(Lachen von der SPD)

und daher von den dort angesiedelten Gremien begleitet. Diese Beiräte leisten eine wichtige beratende Funktion und haben sich bewährt.

Besonders wichtig ist der Landesregierung der Schutz der Alleen, die unser Landschaftsbild prägen und wichtige ökologische Funktionen erfüllen. Alleen genießen künftig ausdrücklich den Schutz des Gesetzes in einer neuen und eigenen Vorschrift. Ihre Neuanpflanzung wird vorgeschrieben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung bekennt sich zum Schutz der Natur und zur Bewahrung der Schöpfung. Dies erreichen wir durch einen Ausgleich von Ökonomie und Ökologie, durch den Verzicht auf überflüssige Bürokratie und durch eine Politik mit Vernunft und Augenmaß.

Unser neues Landschaftsgesetz schafft die Voraussetzung für einen Naturschutz, den wir mit den Menschen in unserem Land und nicht gegen sie umsetzen wollen.