Protocol of the Session on December 6, 2006

Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Stotko von SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag ist vom Januar 2006 und damit schon etwas älter. Er hatte genug Zeit, von allen gelesen und bearbeitet zu werden. Er ist eigentlich sogar schon aus dem Jahr 2005, denn die SPD-Fraktion hat bereits zum Haushaltsjahr 2006 gefordert, 150.000 € für zumindest fünf Plätze einzustellen, in denen jüngere Menschen statt in U-Haft einmal ordnungsgemäß untergebracht werden.

Mein Eindruck ist, dass – entgegen anderer Diskussion von heute Morgen – doch Einigkeit im Hohen Hause besteht, dass Intensiverziehung in der Jugendhilfe nicht nur eine vernünftige Alternative zur Untersuchungshaft, sondern dieser sogar vorzuziehen ist. Insofern ist es einfach und man kann als Jurist auf den Bundesgesetzgeber verweisen, nämlich auf die §§ 71, 72 und 72a des Jugendgerichtsgesetzes.

Da mancher vielleicht nicht weiß, was im Gesetz steht, will ich es einmal vorlesen:

„Untersuchungshaft darf nur verhängt und vollstreckt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden kann.“

„Die Jugendgerichtshilfe ist unverzüglich von der Vollstreckung eines Haftbefehls zu unterrichten.“

Wir reden über genau die Sachen, von denen Sie, Frau Ministerin, sagen, man könne Ihnen im Vorfall Siegburg nicht entsprechende Vorwürfe machen. Hier kann es Ihnen zumindest sagen: Bereits in der Ausschusssitzung vom 8. März haben Sie auf die Frage der Kollegin Dr. Seidl gesagt, es

sei ein Verstoß gegen das Jugendgerichtsgesetz, wenn in Nordrhein-Westfalen keine Plätze geschaffen würden.

Also lasse ich Sie an der Stelle nicht aus der Verantwortung, wie es Ihnen für Siegburg vielleicht noch genehm wäre. Sie wissen, dass hier in Nordrhein-Westfalen gegen das Jugendgerichtsgesetz verstoßen wird. Es ist Ihre Aufgabe, das zu verändern. In der gleichen Sitzung haben Sie sogar gesagt, Sie seien auf der Suche nach Alternativen zur Untersuchungshaft. Dann haben Sie aber gesagt, die Schaffung solcher Plätze falle nicht in Ihren ministerialen Bereich, sondern in den des MGFFI, also des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration. Dort sagen natürlich alle, das sei Ihre Aufgabe.

Ich sage es Ihnen ganz deutlich: Wenn wir so weitermachen, werden die jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen keine Perspektiven sehen. Wollen Sie diese jungen Menschen ernsthaft in diesem Schilda-artigen Behördenwahnsinn untergehen lassen? Auf der Suche nach etwas Ordentlichem muss vielleicht einem jungen Untersuchungshäftling auch erst etwas passieren, damit die Ministerin, die dafür zuständig ist, etwas tut.

Ihr eigener Oberstaatsanwalt Hammerschlag hat recht deutlich gesagt: Einer der Bausteine aus Ihrem Ministerium sei der Ausbau der Plätze. Für den Herbst – mittlerweile wird es bald Winter – hat er einen Katalog aus Ihrem Hause angekündigt. Ich kenne diesen Katalog nicht, zumindest nicht in Bezug auf einen Ausbau der Plätze. Dazu werden Sie sicherlich gleich etwas sagen können. Ich kenne bis jetzt nichts von Ihnen, dass Sie sagen würden, wie diese Plätze nach §§ 71, 72 JGG geschaffen werden sollen.

Stattdessen – das ist Ihnen wie vieles andere auch bekannt – ist es gerade bei jugendlichen Gefangenen enorm wichtig, dass sie nicht in Untersuchungshaft gesteckt werden, sondern dass man versucht, sie vor diesem Eindruck zu schützen, weil gerade junge Leute schnell in Depressionen verfallen, erhöhte Selbstmordneigungen haben. Des Weiteren sind bei jungen Menschen die Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet, soziale Beziehungen drohen wegzubrechen, und es droht Stigmatisierung. Wir alle wissen auch: Kommt ein junger Mensch erst einmal ins Gefängnis, hat er die gute Gelegenheit, dort Freunde kennenzulernen, die ihm erklären, wie man es beim nächsten Mal besser macht, damit man nicht erwischt wird.

Das ist in Wohngruppen beziehungsweise in Gruppen, in denen sozial gearbeitet wird, nicht möglich. Frau Ministerin, vielleicht können Sie uns

eine Antwort auf die Frage geben, wie diese Plätze hier geschaffen werden sollen. Selbst Herr Biesenbach, der sonst Anträge unserer Fraktion kategorisch ablehnt, hat in der genannten Ausschusssitzung bestätigt, dass eine enge Verzahnung zwischen Justizpolitik und Jugendgerichtshilfe – also auch mit dem anderen Ministerium – erforderlich ist.

Wenn Sie uns schon nicht aus Biesenbachscher Tradition folgen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die Anhörung ernst zu nehmen. Wir haben mit Ihnen am 14. Juni eine Anhörung durchgeführt. Professor Vilmow hat relativ deutlich gesagt, mancher Jugendrichter schicke die Leute nur deshalb in U-Haft, weil er der Meinung sei, dort seien sie sicherer weggeschlossen. Dann müsse er sich keine Gedanken machen, dass sie, wenn sie in einer Wohngruppe seien, eine neue Straftat begehen.

Professor Wetzels hat davon berichtet, dass Meldungen von der Polizei, die an die Jugendhilfe gingen, dort untergingen und in den Papierkorb geworfen würden. Man muss sich das einmal vorstellen: Entsprechend dem Jugendgerichtsgesetz meldet die Polizei der Jugendhilfe einen Vorfall, und nach Darlegung von Professor Wetzels landet das dort im Papierkorb. Da muss man sich schon fragen, wie man im Land Nordrhein-Westfalen mit jungen Menschen umgeht.

Man braucht nicht noch mehr Experten, um zu wissen, was man tun muss. Es ist nicht wie in Siegburg, dass man noch ein akademisches Gutachten abwarten muss. Heute Morgen haben die regierungstragenden Fraktionen Sie mit großem Getöse bei dieser Frage gestützt. Jetzt ist eine gute Gelegenheit, Sie im Zusammenhang mit dem aktuellen Antrag ebenfalls zu stützen. Nur kommt der Antrag jetzt von der SPD, nicht aus Ihren Fraktionen.

Letztendlich – das ist ein Punkt, der heute Morgen den Regierungsfraktionen und Ihnen so wichtig war, Frau Ministerin – geht es Ihnen ja immer um Daten der alten Landesregierung. An der Stelle kann ich Ihnen helfen. Der alten Landesregierung ist es gelungen, die Anzahl der in U-Haft befindlichen Jugendlichen von 15,2 % im Jahr 2001 auf 13,7 % im Jahr 2005 zu senken. Das heißt, der Anteil der in U-Haft befindlichen Jugendlichen ist zurückgegangen. Ihnen ist es innerhalb eines Jahres gelungen, nämlich von November 2005 bis Oktober 2006, den Anteil auf 16 % zu erhöhen. Das ist eine wesentliche Steigerung der Zahl der Jugendlichen, die in Untersuchungshaft sitzen, wo sie nach Auffassung vieler Sachverständiger gar

nicht hingehören – und das in diesem Land, unter Ihrer Verantwortung.

Noch etwas! Wenn Sie jetzt sagen, das liege vielleicht an der allgemeinen Entwicklung der Zahl an Untersuchungshäftlingen, antworte ich Ihnen: Genau das Gegenteil ist der Fall. Es ist nämlich so, dass in diesem einen Jahr, von November 2005 bis Oktober 2006, der Anteil der Untersuchungshäftlinge insgesamt um fast 14 % gesunken ist. Aber Ihnen ist es gelungen, dass die Zahl der jugendlichen Untersuchungshäftlinge zugenommen statt abgenommen hat.

Ich kann Ihnen nur sagen: Das nehmen die Jugendlichen wie ihre Eltern und auch dieses Parlament Ihnen persönlich übel. Jugendliche können in Wohngruppen kontinuierlichen Schulbesuch lernen, werden einem geregelten Tages- oder Wochenablauf unterworfen, und vielleicht kann man bei ihnen auch Ausbildungsbereitschaft wecken. Das ist eine gute Gelegenheit, um den Menschen hier im Land deutlich zu machen, dass mit einer geschlossenen Unterbringung im Gefängnis niemandem geholfen ist. Nicht die schnellen Erfolge zählen, sondern die kleinen Schritte, der lange Atem, der es vielleicht ermöglicht, junge straffällig gewordene Menschen zurückzuführen.

Frau Dr. Seidl, Sie haben noch in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 8. März unseren Antrag unterstützt. Umso überraschter sind wir jetzt, dass von Ihnen ein Entschließungsantrag kommt. Das wäre doch gar nicht nötig gewesen. Hätten Sie einfach unserem Antrag zugestimmt, hätten wir uns den Rest sparen können.

Frau Ministerin, wenn Sie, wie angekündigt, der Jugendkriminalität in dieser Legislaturperiode ernsthaft und sachorientiert entgegentreten wollen, dann haben Sie mit diesem Antrag eine gute Gelegenheit dazu. Lassen Sie die Probleme jugendlicher Täter nicht links liegen. Sehen Sie unseren Antrag als einen ersten Schritt auf dem richtigen Weg zu einer erfolgreichen U-HaftVermeidung. Und plädieren Sie dafür, ihm zuzustimmen. – Danke.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Stotko.- Für die CDU spricht nun Herr Kollege Giebels.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Verbindung zwischen Jugendhilfe und Justiz gebührt ein besonderes Augenmerk. Der Antrag der Fraktion der SPD greift unseres Erachtens jedoch zu kurz, denn er

setzt erst dann an, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Die entscheidende Voraussetzung für den Abbruch einer kriminellen Karriere besteht darin, dass sich der Täter entscheidet, zukünftig nicht mehr straffällig zu werden. Wenn er diese Motivation nicht besitzt, dann nutzen alle Behandlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen auf Sicht gar nichts.

Zuvor muss es also darum gehen, zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche überhaupt straffällig werden. Dies ist jedoch nicht primär eine Aufgabe der Justiz, sondern eine der Jugendhilfe. Die Justiz alleine kann nicht das reparieren, was zuvor in der Erziehung und im gesellschaftlichen Miteinander nicht funktioniert hat.

Deshalb fordern wir verstärkte Anstrengungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Damit kriminelle Neigungen erst gar nicht entstehen, müssen sich auch nicht direkt in die Erziehung durch das Elternhaus eingebundene Personen oder Institutionen mehr für die Jugend und deren Erziehung engagieren. Die Familien, die Schulen sowie der Verwandten- und Freundeskreis insgesamt sind gefragt.

Hierbei müssen den Jugendlichen Perspektiven geboten werden. Hierzu gehören unter anderem bessere Berufschancen, die vor allen Dingen durch eine bessere Ausbildung erreicht werden können. Zusätzlich müssen die Allgemeinbildung verbessert, die Schüler auf geeignete Weise auf die Berufswelt vorbereitet und damit ausbildungsfähig gemacht werden. Die Schüler müssen auch besser auf die Berufswahl vorbereitet werden.

Grundsätzlich befürworten wir das Anliegen des Antrags. So, wie er formuliert ist, greift er jedoch zu kurz und ist deshalb für unsere Fraktion nicht zustimmungsfähig.

Die Vermeidung von U-Haft für Jugendliche ist ein erstrebenswertes Ziel. Die Vermeidung von U-Haft durch die Unterbringung in geschlossenen Gruppen ist unstreitig ein weiteres Instrument. Allerdings – das will ich hier gerne noch einschieben – sollte man die U-Haft nicht generell ablehnen. Man sollte sich nicht hinstellen und sagen: Jugendliche gehören gar nicht in U-Haft. – Es gibt auch Jugendliche, die wirklich in U-Haft gehören.

Genauso wenig – das will auf den Beitrag des Kollegen Stotko gerne noch einfügen – möchte ich die pauschale Stellungnahme in Bezug auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe oder der Jugendgerichtshilfe übernehmen. Aufgrund meiner Erfahrung im kommunalen Bereich,

bei der Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Jugendhilfe und der Jugendgerichtshilfe kann ich berichten, dass ich dort auf sehr engagierte und auch kompetente Mitarbeiter treffe, die sich unter erheblichem Einsatz mit diesen Jugendlichen befassen – auch mit den Jugendlichen, von denen man zunächst vielleicht vermuten würde, dass nur schwer an sie heranzukommen ist.

Dass zur U-Haft-Vermeidung jedes Mal die Unterbringung in einer geschlossenen Gruppe notwendig ist, möchte ich hier deutlich infrage stellen. Die Vermeidung von U-Haft ist durchaus erstrebenswert. Allerdings ist die Unterbringung in einer geschlossenen Gruppe nur eine von mehreren Möglichkeiten. Unser Ziel muss es sein, ein funktionierendes Netzwerk aller Beteiligten zu schaffen, damit die Kinder und Jugendlichen frühzeitig Hilfe erfahren, sodass weder Untersuchungshaft noch Unterbringung in geschlossenen Gruppen notwendig sind.

Die CDU-geführte Landesregierung vertritt hierzu – wie auch in anderen Bereichen – einen ganzheitlichen Ansatz, der aus einer ganzen Reihe von Maßnahmen besteht. Durch die neue Jugendpolitik wird sich möglicherweise die Nachfrage, die in dem vorliegenden Antrag zum Stand von vor anderthalb Jahren zurückbeziffert wurde, spürbar verändern, möglicherweise verringern. Die bloße Forderung nach einem Ausbau der Plätze in geschlossenen Gruppen ist daher nicht das Ergebnis einer konzeptionellen Überlegung und viel zu vage, als dass man diesen Pauschalauftrag hier und heute beschließen sollte. Das Thema bleibt aber auf der politischen Tagesordnung, und wir sehen den weiteren Beratungen dieser umfassenden Thematik zuversichtlich entgegen.

Noch eine Bemerkung zur U-Haft-Statistik: Natürlich ist es so, dass sich, wenn sich die Zahl der UHäftlinge insgesamt – inklusive der erwachsenen Häftlinge – verringert, bei der Entwicklung der Jugendkriminalität, die wir alle kennen, und bei einer gleich bleibenden absoluten Zahl der jugendlichen U-Häftlinge deren Anteil prozentual erhöht. Das ist schlichtweg Mathematik. Von daher wollen wir einer Wertung, wie sie hier gerade vom Kollegen Stotko geschildert wurde, nämlich dass es sich um eine erhebliche Erhöhung des Anteils handelt, so nicht zustimmen. Man muss die absoluten Zahlen sehen, man muss dies zur allgemeinen Kriminalitätsentwicklung, auch bei den Jugendlichen, in Bezug setzen. Dann muss man das insgesamt werten. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Giebels. – Jetzt spricht Frau Dr. Seidl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne an die Ausführungen des Kollegen Stotko anknüpfen und sagen, dass es zu den traurigsten Kapiteln des deutschen Jugendstrafrechtes gehört, dass die im Jugendgerichtsgesetz verankerten Forderungen zur Vermeidung von U-Haft konsequent unterlaufen werden. Dies ist im Rahmen der von uns beantragten Anhörung zur Jugendkriminalität am 14. Juni 2006 auch sehr deutlich geworden.

Dabei gilt die Untersuchungshaft als das schärfste strafprozessuale Zwangsmittel, das nur als Ultima Ratio eingesetzt werden darf. Daran erinnere ich noch einmal, Herr Giebels: Sie darf nur verhängt oder vollstreckt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden.

Bei Verhängung von U-Haft muss umgekehrt nachgewiesen werden, dass andere Maßnahmen, insbesondere die einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe, nicht ausreichen und die Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig ist.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung heute noch einmal auf, dafür Sorge zu tragen, dass das JGG in Fragen der Haftentscheidung bei delinquenten Jugendlichen konsequent angewendet wird.

Herr Stotko, ohne der SPD und der in ihrem Antrag enthaltenen Forderungen nahe treten zu wollen, wollen wir mit unserer Entschließung den Aktionsradius zur U-Haft-Vermeidung ein Stück erweitern.

Hierzu gehört erstens, dass bei jeder Haftentscheidung die Jugendgerichtshilfe zu beteiligen ist, zweitens, dass Richterinnen und Richter umfassend über die Alternativen zur U-Haft in Nordrhein-Westfalen informiert werden, und drittens, dass entsprechende Angebote zur Haftvermeidung bereitgehalten werden.

In diesem Zusammenhang fordern wir Sie auf, ein weiteres spezialisiertes Modellprojekt zur Haftvermeidung auch im Rheinland bereitzustellen.

Es ist lange bekannt, dass die stationären Sanktionen des Jugendstrafrechtes sowie die Untersuchungshaft schädliche Nebenwirkungen für die jugendliche Entwicklung haben können. Gerade bei jugendlichen Gefangenen, die sich noch in der

Entwicklung ihrer Persönlichkeit befinden, wirkt sich die belastende Situation während der U-Haft besonders nachteilig aus. Vor allem kann sich der Jugendliche nur in seltenen Fällen der schädlichen Subkultur des Gefängnisses entziehen und muss sich vielfach an die durch kriminelle Einflüsse geprägte Werteordnung anpassen.

Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht verwunderlich, dass eine Aachener Richterin im letzten Jahr unmissverständlich klargemacht hat, dass sie wegen der Vorkommnisse in den Haftanstalten keine Jugendlichen mehr in U-Haft stecke. Die aktuellen Geschehnisse in der JVA Siegburg und in anderen Haftanstalten zeigen, wie Recht sie damit hatte.