11 Stellungnahme der Landesregierung zum 17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2005 der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU dem Kollegen Biesenbach das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben leider nur wenige Minuten Zeit, um uns mit einem Bericht zu beschäftigen, der uns deutlich macht, wenn man ihn durchliest – einige werden es getan haben, obwohl er so dick ist –,
dass der Bereich Datenschutz im öffentlichen Bewusstsein mit einigen Schwerpunktthemen bekannt ist, wir aber die Brisanz, die darin steckt, wohl noch in die Öffentlichkeit bringen müssen. Was haben wir in den letzten Jahren nicht alles debattiert, was den Datenschutz angeht. Wie viel Zeit haben uns die Debatten über die DNAAnalyse hier, in anderen Landtagen und in Berlin an Zeit gekostet. Was haben die Debatten über die Vaterschaftstests an Zeit gekostet. Wir haben uns über den großen Lauschangriff unterhalten, obwohl seine Bedeutung in der Praxis kaum auffällt.
Wir haben hehre Ziele, hehre Debatten, hehre Untersuchungen zu den Punkten, die verfassungsrechtlich in der Theorie brillant sind, leider aber nicht die Brisanz deutlich machen, die der Datenschutz für die Öffentlichkeit hat. Datenschutz betrifft das Leben eines jeden.
Der Bericht macht deutlich, dass wir heute im Zeitalter der elektronischen Technik kaum noch etwas tun können, bei dem wir nicht intensiv von Daten, Datensammlungen, Datenbewegungen, Datentransporten betroffen sind. Um es an einem Beispiel deutlich zu machen: Es wird demnächst Einkaufswagen geben, die vollgefüllt nur noch
durch eine Kasse geschoben werden, und sofort kann, ohne dass die Warenangaben einzeln eingegeben werden, der zu zahlende Betrag genannt werden. Parallel wird es ebenfalls möglich sein festzustellen, wenn die Daten gesammelt werden, wer von uns wann was wo kauft. Ich mache einmal nur diese Unterschiede deutlich.
Da mögen wir noch sagen: Das tut eigentlich nicht weh und ist nicht schlimm. Aber in ganz anderen Dingen hat die Datenverarbeitung längst Einzug gehalten, zum Beispiel bei dem Sammeln von Daten in Callcentern, wo exakt abgegriffen wird, wer anruft und mit bestimmten Codes Profile der Anrufer festgestellt werden.
Wir haben Ecken, die uns längst alle betreffen. Wer von uns einen Kredit bei einem Kreditinstitut aufnehmen will, läuft Gefahr, dass er anhand statistischer Daten, die gesammelt wurden, ohne die Person zu kennen, etwa nach Wohnlagen, nach Wohnungen kategorisiert wird.
Wer den Bericht liest, sieht die Brisanz, die in all diesen Dingen steckt: Bonitätsbewertung durch Scoring, Passagierangabenübermittlung an Behörden. Alles Themen, die uns deutlich machen, welche Brisanz darin liegt und welche Notwendigkeit der Datenschutz erlangt.
Ich bin froh, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine Datenschutzbeauftragte haben, die das Thema ernst nimmt und in diesem Bericht aufzeigt, dass neben den Themen, die uns im öffentlichen Bereich stören, viele andere beobachtet werden. Ich bin auch froh, dass die Datenschutzbeauftragten aller Länder und des Bundes immer wieder durch Erklärungen deutlich machen, wo Schutz notwendig wird.
Ich bin sicher, wir werden uns auch in diesem Parlament wie in allen anderen künftig viel häufiger mit dem Thema beschäftigen müssen, weil die Möglichkeiten, die die Technik bietet – das Gute wollen wir auch verwenden –, uns zu der Überlegung zwingen, wie wir den Datenmissbrauch verhindern. Wir werden hier sehr viele, nicht immer spannende, aber bedeutungsvolle Entscheidungen treffen müssen, wenn sie fällig werden. Ich sehe diesen Augenblicken ganz gelassen entgegen, weil ich sicher bin, wenn es so weit ist, werden wir auch eine breite Mehrheit finden, vernünftige Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.
All denjenigen, die noch keine Zeit hatten, den Bericht zu lesen, empfehle ich, ihn einmal in Ruhe durchzublättern. Dann wird deutlich, warum die Bedeutung dieses Thema zunehmen wird. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Kollege Dr. Rudolph das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zeichen des Antiterrorkampfs erhalten die Sicherheitsbehörden – Kollege Biesenbach hat es angesprochen – immer mehr Befugnisse zur Sammlung und Auswertung von Daten der Bürgerinnen und Bürger. Wir haben in der letzten Zeit in einer Anhörung zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes erfahren, wie kritisch es wird, wenn Geheimdienste in Zukunft auf die Kommunikationsinhalte von Sympathisanten oder Freunde von Sympathisanten von möglichen Terroristen zugreifen können sollen. Das zeigt, dass es zunächst darum geht, immer wieder die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden, die zumindest bei dieser Novelle der Landesregierung verloren gegangen ist.
Aber nicht nur der Staat sammelt Daten von Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch private Unternehmen oder Kreditinstitute streben nach immer mehr Informationen über ihre Kundschaft. Die Gefahr der Aushöhlung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist insoweit nicht von der Hand zu weisen. Die Wirtschaft bedient sich zunehmend der Auskunftsdateien, die vermeintliche Scorewerte, zum Beispiel an Versicherungen oder Banken, liefern.
Inzwischen wissen wir auch, der gezielte Adresshandel ist für manchen ein einträgliches Geschäft. Zusammen mit den Kundeninformationen werden diese Daten weiterverkauft. Dies geschieht nicht immer mit, sondern meist ohne Kenntnis der Betroffenen. Gegen Fax-, E-Mail- oder Handywerbung können sich viele Menschen nicht mehr wehren. Man sollte aber auch hinzufügen: Zum Teil beruht die Gefährdung der informationellen Selbstbestimmung auf dem Verhalten der Bürgerinnen und Bürger, in diesem Fall der Verbraucherinnen und Verbraucher, selbst.
Die unbedachte Nutzung von Kundenkarten ermöglicht nämlich die Erstellung kompletter Konsumprofile. Die Teilnahme an zweifelhaften Gewinnspielen liefert eine Reihe von Daten an Interessierte, die daraus Profit schlagen wollen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig: Ein funktionierendes Gemeinwesen braucht entsprechende Informationen. Wir dürfen aber auf keinen Fall zulassen, dass das Recht der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen
Ginge man den vorliegenden Datenschutzbericht der LDI im Einzelnen durch, fänden sich sicherlich Stellen, an denen ich mir nicht jede Kritik der Datenschutzbeauftragten zu eigen machen könnte.
Es ist aber ebenso richtig, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht. Ebenso wie einige andere Länder haben wir in Nordrhein-Westfalen dieses Recht 1978 ausdrücklich in Artikel 4 unserer Landesverfassung festgeschrieben.
Damals wurde außerdem das Amt des oder der Landesdatenschutzbeauftragten in der Verfassung verankert. Zuständig ist die LDI sowohl für die Kontrolle von öffentlichen wie von nicht öffentlichen Stellen. Wir sind in Nordrhein-Westfalen damit einen Schritt weiter als einige andere Länder, in denen die nicht öffentlichen Stellen von den Innenministerien oder von nachgeordneten Behörden kontrolliert werden.
Nur die völlige Unabhängigkeit von Weisungen gewährleistet in der Öffentlichkeit eine hohe Glaubwürdigkeit und Akzeptanz. Das ist bereits heute der Fall. Das zeigt die hohe Zahl der Anfragen bei der Dienststelle der Datenschutzbeauftragten.
Der gesamte technische Fortschritt im Bereich der Informationstechnologien führt dazu, dass sich die Möglichkeiten der Datenerfassung, der Datenweitergabe und der Auswertung von Daten stetig verbessern und immer einfacher werden. Für meine Fraktion bedeutet dies, dass das Amt der Datenschutzbeauftragten damit noch wichtiger wird, als es in der Vergangenheit gewesen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen in der Verantwortung, das Amt mit den nötigen finanziellen und personellen Mitteln auszustatten, damit die enorm wichtige Aufgabe in diesem Bereich auch in Zukunft effektiv, zeitnah und bürgerfreundlich erfüllt werden kann.
Wir kritisieren deshalb, dass im Zuge des allgemeinen Personalabbaus in der Landesverwaltung insbesondere die Behörde der Datenschutzbeauftragten unter diesen Einsparmaßnahmen leidet. Dies wird offensichtlich dazu führen, dass Bürgeranfragen nicht mehr ausreichend in einem Zeitraum beantwortet werden können, wie es die Bürgerinnen und Bürger gerne möchten.
Meine Fraktion bekennt sich ausdrücklich zum Recht der Bürgerinnen und Bürger, zu erfahren, welche Vorgänge in den Amtsstuben ablaufen. Wir glauben, es steht einem demokratischen Staat gut zu Gesicht, seinen Bürgerinnen und Bürgern so transparent wie möglich gegenüberzutreten und deutlich zu machen, dass alle Entscheidungen nach Recht und Gesetz getroffen werden.
Wir nehmen den Bericht der Datenschutzbeauftragten und des Innenministeriums deshalb gern und zustimmend zur Kenntnis. – Ich bedanke mich für Ihre angestrengte Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Düker das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Datenschutzbericht stammt aus den Jahren 2003 und 2004. Ich finde es für diese Landesregierung peinlich, dass sie es nicht geschafft hat, die Stellungnahme etwas früher vorzulegen, damit wir einen aktuellen Datenschutzbericht diskutieren können, anstatt erst zwei Jahre nach dessen Erstellung.
Nimmt man das Wahljahr 2005 heraus, ist es immer noch peinlich, dass wir erst so spät über den Bericht reden können. Wenn man den Datenschutzbericht liest, stellt man fest, dass vieles inzwischen durch aktuelle Ereignisse überholt ist, Herr Biesenbach.
Der Bericht zeigt trotzdem, der Schutz personenbezogener Daten und die Informationszugangsrechte jedes Einzelnen werden in der modernen Informationsgesellschaft immer wichtiger. Die gesellschaftliche Rolle des Datenschutzes wird von einer zunehmenden Verunsicherung in der Bevölkerung, einer rasant fortschreitenden Technologieentwicklung und mehr denn je von wirtschaftlichen Interessen bestimmt.
Hinzu kommt eine immer wichtigere internationale Dimension. Das sieht man an der Notwendigkeit von Regelungen innerhalb der EU und beim Datenaustausch zwischen der EU und Drittstaaten.
Was die Sammlung und Verwendung von persönlichen Daten anbelangt, herrscht in der Bevölkerung – wie ich finde: zu Recht – Verunsicherung darüber, inwieweit zwischen dem Selbstbestim
mungsrecht in Bezug auf die eigenen Daten auf der einen Seite und der Fremdbestimmung bzw. der Missbrauchsgefahr auf der anderen Seite ein ausgeglichenes und angemessenes Verhältnis besteht.
RFID, Scoring, Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation, elektronische Gesundheitskarte, Autobahn-Maut: Bei all diesen Themen stellt sich die grundlegende Frage nach dem Verhältnis zwischen den Bürgerinnen auf der einen Seite und dem Staat auf der anderen Seite sowie dem Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Wirtschaft immer wieder neu.
Immer wieder tauchen zu Recht nachdenkliche und kritische Fragen seitens der Datenschützer auf: Kann das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger von jedem Einzelnen ausgeübt werden? Gibt es dafür wirklich ausreichende Transparenz? Wissen wir eigentlich, welche Datenspuren wir tagtäglich hinterlassen, um selbstbestimmt mit diesen Daten umzugehen? Reichen die Zweckbindungsregelungen in den Gesetzen?
Als Beispiel nenne ich die Autobahn-Maut. Zunächst war die Erfassung der Daten nur zur Erhebung der Maut vorgesehen. Jetzt sagt der Bundesrat, man solle die Daten auch für Strafverfolgungszwecke nutzen. Ich frage mich, wo unser liberaler Innenminister im Bundesrat war, um gegen diese Forderung seine Stimme zu erheben. Ich habe ihn nicht gehört.
Zu Recht wird angesichts dieser technischen Möglichkeiten aus Verunsicherung oft Misstrauen. Herr Biesenbach hat das Beispiel des RFID genannt. Der volle Einkaufskorb läuft – elektronisch erfasst – durch die Kasse. Diese funkfähigen elektronischen Etiketten können aber eben auch Bewegungs- und Verhaltensprofile erfassen. Damit bergen sie eine Missbrauchsgefahr. Der Gesetzgeber muss steuernd eingreifen, damit es nicht zum Missbrauch kommt.
Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen können froh sein, dass sie mit der Landesdatenschutzbeauftragten mit engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserem Land eine Stelle haben, an die sie sich vertrauensvoll wenden können, denen auch der Dank hier aus dem Landtag gebührt, die sich immer wieder dafür einsetzen, Bürgerinnen und Bürger zu informieren und sie bei ihren Anliegen zum Datenschutz zu unterstützen.